Ja, für Sie Studentenwerke. Wenn also der Bund ein Programm auflegt, dann kann auch das Land Sachsen einsteigen – aber wir haben doch die Möglichkeit als Freistaat Sachsen, auch ein Landesprogramm aufzulegen. Wir haben das vorgeschlagen. Das haben Sie von der SPD und der CDU abgelehnt. Damit könnte man vorangehen. Wenn man Frau Karliczek gestern zugehört und die Antworten gesehen hat, dann merkt man auch, dass sie es doch in Landesverantwortung sieht. Es soll etwas kommen, aber wir wissen nicht, wann. Und das hilft unseren Studierenden hier im Moment gar nicht weiter.
Es gäbe also beim BAföG genug zu reparieren, damit es wirklich zu einer besseren Unterstützung kommt und damit das, was SPD und CDU im Koalitionsvertrag vereinbart haben, nämlich eine Trendwende beim BAföG, dieser auch gerecht wird. Davon kann mit Bezug auf die Novelle keine Rede sein.
Es ist etwas Gutes dabei, und zwar dass die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben werden. Das schätzen wir auch. Aber allein schon, dass das in Stufen passiert und seit gestern noch eine Stufe dazukommt, also nach hinten verschoben wird, sehen wir sehr kritisch. Wir sprechen außerdem über eine Novelle, die frühestens im Wintersemester kommt. Was passiert bis dahin? Es vergehen wieder Monate, wo die Inflation zu Buche schlägt und die Lebenshaltungskosten steigen. Am Ende haben wir dann eine Debatte, die gerade mal das auffängt, was in den vielen letzten Jahren versäumt wurde. Dort hängt die Entwicklung lange zurück. Frau Karliczek, die Bundesbildungsministerin, hat gestern in der Fragestunde im Bundestag zum ersten Mal Zielzahlen genannt, also Zahlen, – –
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der gegenwärtige Höchstsatz für die Unterstützung nach BAföG beträgt 735 Euro monatlich. Eine sogenannte BAföG-Reform mit Erhöhung ist geplant. Grundsätzlich wird sich aber nicht viel ändern. Je nach politischer Opportunität wird wieder einmal die Kasse geöffnet. Mal etwas mehr Hartz IV, mal etwas mehr Kindergeld, mal etwas mehr Rente, und jetzt ist das BAföG dran.
Aber worum geht es im Kern? Es geht um Versorgungssicherheit. Dabei ist es völlig egal, ob ein Mensch in Ausbildung, im Berufsleben oder in Rente ist. Man könnte auch sagen: Versorgungssicherheit ist der soziale Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Wir brauchen also kein Pflaster hier und da, sondern vielmehr grundlegende Reformen. Ein erster Schritt wäre eine aktive Grundsicherung, die diese Bereiche alle abdeckt. Sie spart Versorgungsaufwand und Bürokratie, aktiviert, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, und schafft Versorgungssicherheit – ein Gedanke, der so einfach wie verblüffend ist.
Eine jede volljährige Person erhält 800 Euro monatlich. Jedes Einkommen wird bis zu einer Kappungsgrenze von 1 600 Euro zur Hälfe auf die Grundsicherung angerechnet. Das würde automatisch bedeuten, dass ein Student
nie wieder BAföG beantragen müsste. Jeder Mensch, der sich weiterbilden möchte, kann dies tun – gleich, auf welcher Stufe er eine Bildungseinrichtung besuchen möchte. Die Grundsicherung soll nicht auskömmlich sein. Sie wäre auch im Gegensatz zu bisherigen Regelungen aktivierend. Denn eine Person kann durch ihre eigene Erwerbstätigkeit durch dieses Anrechnungsmodell hinzuverdienen und gleichzeitig damit die Sozialkassen entlasten. Wir brauchen grundlegende, strukturelle Reformen. Die Zeit der unzähligen Regelungsbausteine muss ein Ende haben.
Jetzt sind wir bei der Eröffnung einer weiteren Rederunde, und die einbringende CDU-Fraktion beginnt erneut. Es spricht zu uns Herr Kollege Fritzsche.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf einige Dinge eingehen, die angesprochen wurden. Das Thema Wohnen hat ja mehrfach eine Rolle gespielt. Ich wollte noch einmal darauf hinweisen, dass es sich innerhalb dieser BAföG-Pauschale um einen Wohnzuschlag handelt und man nicht automatisch davon ausgehen kann, dass sämtliche Wohnkosten durch diesen Betrag gedeckt werden.
Die Studentenwerke arbeiten daran, dass in ihren Wohnheimen die Plätze für diese Pauschale bzw. auch darunter zu finanzieren sind. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf eingehen, dass man das Thema „studentisches Wohnen“, wie wir es im nächsten Doppelhaushalt abgebildet haben, auch von Höhe und Umfang her kritisieren kann. Aber es stellt in meinen Augen doch einen Wiedereinstieg in dieses Thema dar, wenngleich ich dem vor allem unter dem Thema „Internationalisierung der Hochschulen“ eine wichtige Funktion zubilligen möchte.
Zum Zweiten – mein Kollege Meyer hatte in seiner Zwischenfrage bereits darauf hingewiesen – möchte ich auch vor dem Hintergrund, dass ja BAföG gerade ein Thema der Chancengerechtigkeit ist und diese auch sichert, nochmals darauf hinweisen, dass die Zuwendung des BAföGs ein Studium ermöglicht, welches unter den momentanen demografischen Bedingungen und dem bestehenden Fachkräftebedarf eine Art Aufstiegsgarantie bietet. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass in diesem Falle mit dem dafür eingesetzten Steuergeld – ich hatte die Summen genannt, die der Bund jährlich dafür aufwendet – doch mit einer besonderen Sorgfalt umgegangen werden muss, da es eine gesamtsolidarische Leistung unserer Bevölkerung ist.
Ich möchte noch einen Gedanken hinzufügen: Wenn man sich die vorliegende BAföG-Reform anschaut, dann würde ich mir wünschen und könnte mir das auch gut vorstellen, dass man im Zuge der jetzt kommenden Diskussionen beispielswiese auch dem Thema der akademischen Weiterbildung eine stärkere Beachtung zuweist und durchaus auch bessere Unterstützungsmöglichkeiten für Studenten in Teilzeit schafft. Denn dort, wenn wir uns diese Zahlen anschauen, ist die Zahl der Teilzeitstudenten oder der Teilförderung noch deutlich stärker gesunken. Ich glaube, dort haben wir ebenso Handlungsbedarf, denn dem Feld der akademischen Weiterbildung wird in den kommenden Jahren noch ein besonderer Stellenwert hinzukommen.
Als Nächster ergreift Herr Kollege Mann das Wort für die SPD-Fraktion. Sie ist übrigens die einbringende Fraktion – genau wie die CDU.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte die zweite Runde dazu nutzen, etwas auf die Kritik aus Oppositionsreihen zu reagieren – zumindest dort, wo es angebracht ist.
Herr Dr. Weigand von der AfD-Fraktion, persönliche Biografien möchte ich nicht werten. Es ist insgesamt nicht meine Art, im politischen Bereich auf Personen zu fokussieren. Ich denke schon, dass die meisten Arbeiterfamilien, die ein Kind überhaupt an die Uni gebracht oder geschickt haben, einen Anspruch auf BAföG gehabt hätten. Ich gehe davon aus, dass es bei Ihnen eher daran lag, dass vielleicht Ihre Eltern sehr gut verdienten oder sehr viel Besitz hatten. Man kann dem BAföG nicht nachsagen, dass es keine soziale Staffelung. Deshalb arbeiten auch wir als SPD daran, dass es nicht am Einkommen und am Geldbeutel liegen muss, ob man es zu einem Studium schafft. Da sind wir uns zumindest im Motiv einig.
Der Rückgang der letzten Jahre wurde auch mehrfach kritisiert. Ja, weil es ihn gab, ist es ein Problem. Wir haben das in der Debatte differenziert dargestellt. Zwei Punkte muss man auch in Rechnung stellen. Das Erste ist der erfreuliche Anstieg der Realeinkommen in den letzten Jahren. Wir wissen, wie die Verdienste gerade in Ostdeutschland, nicht zuletzt in Sachsen, waren. Das Zweite – ich sage es noch einmal –: Wenn die Antragszahlen schon um 28 % in den letzten fünf Jahren zurückgegangen sind, dann muss man sich auch nicht auf Bundesebene wundern, dass die Empfängerzahlen sinken. Deshalb sollen die Menschen bitte diese Leistungen beantragen, und dafür machen wir uns stark.
Zu guter Letzt – Frau Dr. Maicher, wie immer etwas spitz –, die Differenzierung ist nicht immer Ihre Sache. Ich habe hier, glaube, nichts gefeiert. Ich habe durchaus
abgewogen und gesagt, was gut am Gesetzentwurf ist und wo wir weiteren Handlungsbedarf sehen. Diesen möchte ich hierbei auch noch artikulieren.
Wir als SPD fordern zudem, dass das BAföG der Lebens- und Studienrealität stärker entsprechen muss. Auch für uns heißt das, dass ein Teilzeitstudium förderfähig gemacht werden sollte und auch Altersgrenzen im Sinne des lebenslangen Lernens abgeschafft werden sollten. Auch bei anderen Details hätte ich mir von der Opposition wirklich gewünscht, dass sie mit Ideen kommt und nicht nur mit der Forderung nach Schnelligkeit und Erhöhungen. So wollen wir zum Beispiel, dass der Leistungsnachweis nach vier Semestern in einem sechssemestrigen Bachelor oder vier – –
Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Es tut mir leid, ich möchte gern reden, denn es ist meine Redezeit, und ich bekomme es im Moment nicht hin, wenn Sie so schreien. Bitte!
Wir fordern auch, dass der Leistungsnachweis nach vier Semestern in dem sechssemestrigen Bachelor abgeschafft werden soll, da er auch aus unserer Sicht überholt ist, und – das haben Sie richtig angesprochen, Frau Dr. Maicher – dass kleine Stipendien, beispielsweise das sächsische Ärztestipendium oder das sächsische Lehrerstipendium oder auch die PJ-Vergütung, über die wir gestern diskutiert haben, nicht auf BAföG angerechnet werden. Das ist Murks und sollte anrechnungsfrei gestellt werden.
Zu guter Letzt geht es uns um die Folgen von Lohnsteigerung und Inflation, also auch um die Einkommensgrenzen. Über die Hälfte der Studierenden arbeitet für ihr Studium und da sind 450 Euro, die anrechnungsfrei sind, nicht mehr zeitgemäß. Dort sollte sich etwas tun – viele vermeintlich kleine Punkte, die in der Summe aber große Wirkung entfalten können. Wir wissen aber, dass noch nie ein Gesetz, das ins Parlament ging, so gut war, dass es nicht durch Änderungen im Parlament hätte besser werden können. Das ist auch die Chance und deswegen diskutieren wir das. Ich denke, dass es sich lohnt, sich dafür auf Bundesebene oder vielleicht sogar über den Bundesrat einzusetzen. Deshalb gäbe es sicherlich noch andere Hinweise, nur einen Vorwurf, gerade aus Oppositionsreihen, möchte ich definitiv als SPD von uns weisen.
Wir haben immer auf Verbesserungen bei der Schüler-, Studierenden und Auszubildendenförderung gedrängt. Ich nenne auch einmal im Konkreten Zahlen. In den Jahren der ersten rot-grünen Bundesregierung – – Oder, andersherum: Nehmen wir einmal davor Schwarz-Gelb von 1990 bis 1998. Sie können das nachlesen. Manchmal ist die Zeitung von gestern doch interessant und wertvoll. Sie haben gestern in der „LVZ“ und den „DNN“ auf Seite 8 eine Grafik gefunden. Man kann sich leicht ausrechnen, dass unter Schwarz-Gelb von 1990 bis 1998 beim BAföG die Empfängerzahlen bei den Studierenden um 45 % gesunken sind.
In den rot-grünen Jahren – und darüber hinaus auch in der ersten Großen Koalition – sind sie dann wieder mehr als verdoppelt worden. Wer uns wirklich anhand dieser Zahlen nachweisen will, dass wir uns nicht für ein BAföG einsetzen, der lügt. Deshalb weise ich das ausdrücklich zurück.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren und AfD! Runde zwei: Sie hatten um Impulse gebeten, wie wir uns ein schönes BAföG vorstellen. Zunächst: Das BAföG muss ein elternunabhängiger Vollzuschuss sein, der nicht zurückgezahlt werden muss. Punkt. Der BAföG-Fördersatz für den Grundbedarf muss auf 560 Euro erhöht werden, um das soziokulturelle Existenzminimum auch für Auszubildende zu gewährleisten. Damit sind wir übrigens näher an der Forderung des Studentenwerks als Schwarz-Rot. Perspektivisch fordern wir einen BAföG-Höchstsatz von 1 050 Euro, eine monatliche Pauschale von 120 Euro für ausbildungsbedingte Ausgaben, die Übernahme der tatsächlichen Kranken- und Pflegeversicherungskosten, die Erhöhung der Wohnpauschale auf mindestens 370 Euro und die Anpassung der Pauschale auf das jeweilige Mietniveau in den Regionen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung windet sich ein wenig mit der Ausrede heraus, dass es schwierig ist, regionale Unterschiede im Verwaltungshandeln abzubilden. Ich bitte Sie! Währenddessen diskutierte Schäuble schon regional unterschiedliche Einkommensteuersätze und wir sind in Deutschland sogar in der Lage, Weihnachtsbäume auf verschiedene Art zu besteuern.
Der Kinderbetreuungszuschlag muss erhöht werden. Der Fördersatz braucht grundsätzlich eine Dynamisierung und eine Anpassung an die durchschnittlichen Armutsrisikogrenzen. Die Berücksichtigung des Einkommens von Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern muss entfallen.
Nein, jetzt nicht. – Unterhaltsansprüche sind ohne Berücksichtigung des BAföGAnspruchs zu berechnen. Die Förderung durch das BAföG muss bereits vor dem Studium beginnen. Das habe ich vorhin bereits erwähnt; denn auch schon vorher müssen Semesterbeiträge, Vorkurse, Fahrtkosten etc. bezahlt werden.
Die Förderhöchstdauer darf sich nicht an der Regelstudienzeit orientieren. Das BAföG sollte Bologna-tauglich sein, das heißt, alle Masterstudiengänge müssen uneingeschränkt gefördert werden – auch mit Unterbrechungen.
Eine Abschaffung der Altersgrenzen wäre schön – wir reden immer von lebenslangem Lernen – und Auslandsförderung für ein gesamtes Studium im Bologna-Raum. Grundsätzlich sollte das Teilstudium – das wurde auch mehrfach erwähnt – förderfähig sein und BAföG – jetzt halten Sie sich da drüben etwas fest – sollte natürlich auch für Personen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis gewährt werden.