Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Beger hat mich gebeten, die Rede zu übernehmen. Ich werde sie gleich zu Protokoll geben. Ich möchte aber noch ganz kurz auf Ihren Antrag eingehen. Wir finden diese Zusammenarbeit gut, und wir unterstützen das – gerade auch unsere Abgeordneten aus dem Görlitzer Raum. Wir möchten uns aber enthalten, weil wir es für einen Schaufensterantrag halten. Das sehen Sie auch in der Begründung der Staatsregierung, denn da steht, dass hierzu der Bundesrat im September 2018 mit der Drucksache 229/18 ausführlich Stellung genommen hat. Dieser Bundesratsbeschluss kam unter maßgeblicher Mitwirkung Sachsens zustande. Die Staatsregierung ist am Zuge. Sie sollten besser mit Ihrer Staatsregierung reden, als uns solche Anträge vorzulegen.
Meine Damen und Herren! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Dr. Maicher. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel der Interreg-Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedsstaaten ist die gemeinsame Entwicklung grenzübergreifender Regionen im Bereich Infrastruktur, Umweltschutz, Bildung, Raumentwicklung oder auch Kultur. Sie stärken die Integration und Kooperation und schaffen im besten Falle auch eine positive Öffentlichkeit für die Europäische Union und für die Zusammenarbeit vor Ort. Das ist sehr wichtig und das ist gut.
Dies würdigen die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag nur kurz am Anfang der Begründung. Im Antragstext findet sich davon nicht eine einzige Zeile. Stattdessen soll alles so bleiben wie bisher, und zwar mit so vielen Fördermillionen wie möglich nach Sachsen. Alles wie immer. Sie haben keine Vorstellung von einer inhaltlichen Weiterentwicklung der Programme. Deswegen frage ich mich auch, wozu eigentlich dieser Antrag heute eingebracht wird. Was wollen Sie heute damit erreichen? Der Antrag gibt inhaltlich nur das wieder, was der Bundesrat bereits im letzten Jahr als Entschließungsantrag verabschiedet hat. Die Staatsregierung war an der Erarbeitung beteiligt. Also ist dieser Antrag heute hier im Parlament nur nacheilender Gehorsam des Parlaments. Das ist ein Gefälligkeitsantrag und so ambitionslos für die Regierungskoalition aus CDU und SPD, dass das schon etwas bemerkenswert ist.
Aber ich möchte trotzdem auf den Antrag eingehen. Ihre Kritik an den Kommissionsvorschlägen für die Ausgestaltung der Interreg-Programme ab 2021, die Sie hier dargebracht haben, gehen zum Teil auch fehl. Sie mahnen zum Beispiel die weitere Bearbeitung der Kleinprojektefonds durch die Euroregion an. Die Förderfähigkeit der Eurore
gion bzw. der Kleinprojektefonds hat die Kommission gar nicht infrage gestellt. Dass die Nachweisführung gefühlt immer komplizierter wird, hat vor allem mit dem eigenen Unvermögen Ihrer Staatsregierung zu tun. Da vereinfacht auf der einen Seite das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium mit der SAB möglichst viele Bestimmungen auch zur Förderfähigkeit. Denn die Mitgliedsstaaten haben in dem Programm viel Spielraum erhalten. Das ist auch gut. Dann kassiert aber das sächsische Finanzministerium als Prüfbehörde mit eigenen Maßstäben viele Vereinbarungen wieder ein. Die Konsequenz ist sichtbar geworden: Etliche Projektträger in Sachsen haben deswegen nicht alle Ausgaben anerkannt bekommen, weil sie auf die großzügigen Auslegungen, die immer wieder angekündigt wurden, vertraut haben und dann aber durch die Kontrollen des Finanzministeriums große Probleme bekommen haben.
Aber schauen wir einmal nach vorn. Was in Ihrem Antrag völlig unberücksichtigt bleibt, ist die Ausgestaltung der Programme, die inhaltliche Diskussion. Das sind doch die interessanten Zukunftsfragen und nicht die Programmverwaltung. Sie vergessen aus meiner Sicht den wichtigsten Punkt. Der ist auch heute nicht angesprochen worden: die Beteiligung der Akteure an der Meinungsbildung für die zukünftige Ausgestaltung. Sachsen kann sich bei der Programmierung einbringen und die Wünsche aus den Regionen von den Akteuren aufnehmen. Bei der Programmierung der letzten Programme waren kommunale Akteure und Umwelt- und Sozialpartner nur formal beteiligt. Einen breit angelegten Prozess der Meinungsbildung gab es nicht. Das könnten Sie dieses Mal anders machen. Inhaltlich könnten wir den grenzüberschreitenden Klimaschutz mit den Programmen viel stärker in den Blick nehmen. Denn gerade für Programme in der Lausitz werden doch die Auswirkungen des Kohleausstiegs von zentraler Bedeutung sein. Auch wenn in Polen zur Kohle noch ein anderes Verhältnis herrscht, werden die Folgen auch dort zu spüren sein, wenn Milliarden an Kompensationsmitteln in der Lausitz investiert werden. Das sollte bei den grenzüberschreitenden Programmen mit bedacht werden, damit sich die Investitionen zum Beispiel positiv nach Polen auswirken können.
Ein dritter Vorschlag zur Weiterentwicklung: Wenn europäische Mittel vorhersehbar sinken – und das wurde bereits mehrfach angesprochen –, dann trifft das nicht zwangsläufig die Beteiligung von Landeseinrichtungen an den Programmen. Das ist richtig. Aber für die kleineren Gemeinden, die kleineren Projekte und für die Vereine könnten die Projekte unattraktiv werden. Sachsen könnte doch einmal prüfen, ob es nicht auch ein Landesprogramm für europäische territoriale Zusammenarbeit erstellen könnte. Damit würde nicht staatlichen sächsischen Akteuren die Teilnahme erleichtert und so könnten dann auch deutsch-tschechisch-polnische Projekte gefördert werden. Das wäre doch im Dreiländereck ein guter Weg. Das würde auch die wichtige zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit stärken. Vielleicht könnten Sie von der Koalition irgendwann einmal Ihren Blick in diese Rich
tung weiten und nicht nur die EU-Fördermillionen in Sachsen immer wieder thematisieren, die Wirtschaftskennzahlen und die Programmverwaltung im Blick haben, sondern schauen, was es heißt, wenn Menschen beteiligt werden, wenn Menschen Lust darauf haben, Programme oder Projekte zu initiieren, auch im Dreiländereck.
Für die europäische Zusammenarbeit, für die Stärkung der nachbarschaftlichen Beziehungen könnten wir viel mehr machen. Aber leider ist in Ihrem Antrag davon wieder nichts enthalten. Deswegen werden wir uns auch enthalten.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. – Das Wort wird gewünscht. Herr Staatsminister Schmidt, bitte sehr.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke für diesen Antrag und halte es für sehr wichtig, zu diesem Zeitpunkt über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu diskutieren; denn wir befinden uns in einer Phase, in der in Brüssel Entscheidungen getroffen werden, zu denen sich auch regionale Parlamente äußern sollten.
Frau Dr. Maicher, ich gebe Ihnen völlig recht. Natürlich brauchen wir diese inhaltliche Diskussion, natürlich müssen die Leute das auch leben; darin sind wir uns vollkommen einig. Aber ich denke, erst einmal müssen wir wissen, in welchem Rahmen und mit welchen grenzüberschreitenden Möglichkeiten es weitere regionale oder nationale Programme gibt. Wie sieht der Rahmen aus? Dann müssen wir diese Diskussion natürlich noch führen. Wie gesagt: Darin, dass die inhaltlichen Diskussionen geführt werden müssen – und das auch mit den Akteuren –, sind wir uns völlig einig. Das ist richtig. Aber ich denke, erst einmal müssen wir wissen, woran wir sind.
Aber vielleicht werfen wir kurz einen Blick zurück. In der vergangenen Förderperiode, die 2013 zu Ende ging, wurden mit dem Programm Sachsen-Tschechien 238 Projekte unterstützt. 232 Millionen Euro EFRE-Mittel und nationale Mittel beider Länder flossen in diese Projekte. Im Programm Sachsen-Polen waren es nur 46 Projekte mit einer Gesamtförderung von 123 Millionen Euro.
In der laufenden Förderperiode gibt es schon ein Abschmelzen. Um das deutlich zu machen: In der aktuellen Förderperiode sind es noch 82 Millionen Euro im sächsisch-polnischen Programm und 189 Millionen Euro im sächsisch-tschechischen Programm. Daran sieht man schon einen Rückgang. Deshalb ist auch wichtig, dass die Mittel nicht noch viel weiter sinken.
Das Engagement und das Interesse der Akteure vor Ort sind sehr groß. Hinter diesen Zahlen stehen Kontakte,
Netzwerke und ganz konkrete Projekte zur Steigerung der Attraktivität der Grenzregionen und zugunsten einer besseren Zusammenarbeit bei Umwelt, Natur, Bildung, Wirtschaft, Tourismus und Sicherheit. So entsteht aktuell beispielsweise ein Kompetenzzentrum zur Digitalwirtschaft im sächsisch-polnischen Grenzraum. In der Grenzregion mit Polen werden alte Obstsorten oder alte, traditionelle Handwerke in der gemeinsamen Grenzregion Euregio Egrensis erhalten. Weitere Beispiele wurden genannt. Dort laufen sehr viele individuelle Projekte.
Die Programme werden hervorragend angenommen. Im sächsisch-tschechischen Programm, das das SMUL verwalten darf, sind die Fördermittel fast vollständig ausgeschöpft. Im Programm Sachsen-Polen, das unsere polnischen Nachbarn verwalten, sind fast 84 % des Gesamtbudgets gebunden.
Aufgrund unserer positiven Erfahrungen und den für die Menschen auf diese Weise am besten erfahrbaren Vorteilen eines gemeinsamen Europas ist es uns deshalb sehr wichtig, dass wir in dieser bewährten Form fortfahren können. Ich habe dazu Gespräche in Tschechien und auch in Polen mit den Ministerkolleginnen geführt. Wir haben uns mehrmals in Tschechien getroffen; ich war auch in Warschau und habe dort im zuständigen Ministerium Gespräche geführt. Wir sind dort in vielen, aber nicht in allen Punkten einer Meinung, wie wir diese Programme fortführen werden.
Leider enthalten die Vorschläge der Europäischen Kommission für die kommende Förderperiode einiges, das die gegenwärtigen Erfolge ab 2021 infrage stellen könnte. Brüssel plant, wie bereits angesprochen wurde, erhebliche Mittelkürzungen. Das ist es nicht allein, was uns Sorgen macht, sondern auch die Reduzierung der Kofinanzierungssätze auf maximal 70 %; bisher waren es 85 %. Das wird es gerade kleineren, wirtschaftlich schwächeren Kommunen erschweren, Kofinanzierungsmittel aufzubringen, und gefährdet einiges. Auch unsere Freunde in Tschechien und in Polen sind mit uns einer Meinung, dass es diesbezüglich eine Veränderung geben muss, dass es mehr Freiheit und größere Flexibilität geben muss.
Wir setzen uns in verschiedenen Formen dafür ein, dass wir auf die Entscheidungen in Brüssel einwirken können. Es gibt Gespräche in Brüssel, Briefe und andere Aktivitäten, um beispielsweise die veränderten Kofinanzierungssätze am Ende wieder geradezurücken. Glücklicherweise zeigt dieser Einsatz auch Wirkung. Ich denke, gemeinsam mit anderen Bundesländern werden wir das Europäische Parlament dazu bewegen, in seinem Bericht zur InterregVerordnung einigen dieser Forderungen gerecht zu werden und sich dem anzuschließen.
Das Europäische Parlament fordert, wie von uns vorgeschlagen, in diesem Bericht, auch die Euroregionen in den Kreis der Begünstigten für die Trägerschaft des Kleinprojektefonds aufzunehmen. Die Kommission plant diesbezüglich zwar hohe Hürden im Hinblick auf die Rechtsform der Begünstigten – leider wieder ein Beispiel dafür, dass die Vereinfachung des Antrags- und Verwaltungsver
fahrens, die wir immer anstreben, etwas ausgehebelt werden soll. Aber noch ist nicht aller Tage Abend.
Das sind auch Erfahrungen, die wir mit unserer Initiative ELER-RESET zur Vereinfachung der GAP gemacht haben. Das Parlament trägt vieles mit. Die Kommission versucht, dies durch einige neue Ideen, nenne ich es einmal, wieder ein wenig auszuhebeln.
Elementar für die Effektivität von Interreg ist der Zuschnitt der Programmräume; auch das wurde schon angesprochen. Die Kommission plant nur noch einheitliche Programmräume entlang der Grenze. Kollege Schiemann sagte das schon. Wir sind uns mit unseren tschechischen Partnern einig – auch Tschechien ist dafür –, dass es ein sächsisch-tschechisches Programm und ein bayerisch-tschechisches Programm weiterhin geben
sollte. Leider ist es beim polnischen Programm etwas anders. Warschau möchte ein einheitliches Programm. Aber auch andere Bundesländer sind davon nicht ganz überzeugt, dass die individuelle Lösung der bessere Weg ist. Nichtsdestotrotz glaube ich: Gerade wenn man die Grenzregionen individuell fördern will – das ist von einigen hier gefordert worden –, brauchen wir diesen regionalen Zuschnitt. Das ist viel besser als der lange Zuschnitt entlang der gesamten Grenze.
Wir haben mit unseren tschechischen und polnischen Partnern eine Veranstaltung geplant: In Zittau werden wir am 30. April eine trinationale Veranstaltung durchführen. Auch das wurde hier angesprochen: Können wir nicht einmal über drei Länder hinweg denken? Auch dort wird die Ministerkollegin aus Prag dabei sein und ich selbstverständlich ebenfalls. Ich denke, dort ist es möglich, solche Themen grenzüberschreitend zu diskutieren. Die Tschechen haben noch ein weiteres Programm mit den polnischen Nachbarn, das grenzüberschreitend europäisch gefördert wird.
Problematisch für die nächste Förderperiode ist auch der reduzierte Kreis der Zuwendungsempfänger, denn künftig sollen die Landkreise und kreisfreien Städte der sogenannten zweiten Reihe nicht mehr gefördert werden. Das heißt, dass zum Beispiel der Landkreis Zwickau ebenso wie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden nicht mehr zum Teil des Fördergebiets gehören könnten. Auch die thüringischen Landkreise Greiz und Saale-Orla wären davon in Zukunft betroffen. Das halten wir auf jeden Fall für falsch.
Der Chef der Staatskanzlei, mein Kollege Staatsminister Schenk, hat sich gemeinsam mit seinem Thüringer Kollegen an die zuständige EU-Kommissarin gewandt und gebeten, noch einmal darüber nachzudenken, ob die bisherigen Programmregionen nicht erhalten bleiben könnten.
Wie gesagt, das ist ein sehr wichtiges Programm. Diese Vielfalt hat sich über die Jahre entwickelt. Partnerschaften haben sich über die Grenze hinweg sehr gut entwickelt. Das möchten wir in diesem Sinne fortsetzen. Dabei geht
es weiß Gott nicht nur ums Geld, es geht auch um die Ausgestaltung und Umsetzung in diesen Regionen. Wir hoffen, dass wir das fortführen können.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zum Schlusswort; das haben die Fraktionen der CDU und der SPD. Für beide spricht Herr Abg. Schiemann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich für die Debatte bedanken. Ich bedanke mich auch für die Anregungen, Frau Kollegin Dr. Maicher. Aber ich glaube, dass Staatsminister Thomas Schmidt noch einmal deutlich gemacht hat, dass es nicht allein ums Geld geht. Es geht darum, dass Menschen in den Grenzregionen zueinanderfinden können, dass sie gemeinsam Projekte gestalten können. Das ist das Thema. Wir machen es für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, in der Tschechischen Republik, aber auch in der Republik Polen.
Wir können es nicht akzeptieren, dass wir Förderperiode für Förderperiode weiter finanzielle Einbußen hinnehmen. Wir waren bei etwa 350 Millionen Euro in der vorherigen Förderperiode. Jetzt liegen wir bei knapp 230 Millionen Euro. In der nächsten Förderperiode soll mit den Kofinanzierungssätzen noch einmal das Geld weggeschmolzen werden. Warum macht die Europäische Union das nur in den ländlichen Räumen? In den Ballungszentren kann man nicht erkennen, dass man diese gleichen brutalen Veränderungen vornimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen, dass diese Programme für die Zukunft genutzt werden können, für die Menschen, die hier wohnen, dass sie zueinanderfinden, dass Barrieren abgebaut werden und dass Menschen in den Grenzregionen dafür sorgen, dass es Anstand und Respekt vor den Nachbarvölkern gibt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/16695 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, hebt bitte die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei keinen Gegenstimmen, Stimmenthaltungen ist mit Mehrheit die Drucksache beschlossen, meine Damen und Herren. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Gestatten Sie mir, dass ich zunächst meine Verwunderung ausdrücke. Die beiden Fraktionen, welche die Staatsregierung tragen, möchten mit einem Antrag erreichen, dass der Landtag die Staatsregierung zu einem Handeln auffordert. Von der Staatsregierung geht daraufhin eine Stellungnahme ein, in der sie erklärt, doch eigentlich längst im Sinne des Antrages gehandelt zu haben. Sie verweist auf einen Beschluss des Bundesrates vom 21. September vergangenen Jahres, der unter maßgeblicher Mitwirkung Sachsens zustande gekommen sei.
Die Kommunikation zwischen Staatsregierung und Koalitionsfraktionen scheint nur sehr unzureichend zu funktionieren. Der Beschluss des Bundesrates, auf den die Staatsregierung stolz verweist, findet im Antrag nicht einmal Erwähnung. Die Staatsregierung agiert, und die sie tragenden Landtagsfraktionen bekommen das offenbar gar nicht mit. Wären wir nicht ohnehin fast am Ende der Wahlperiode, würde ich mir um diese Koalition der ehemaligen Volksparteien ernsthafte Sorgen machen.
Aber kommen wir zum Antrag der Koalition. Der Antrag ist leider etwas unklar. Er benennt nicht, um welchen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission es ihm eigentlich geht. Wohlklingend spricht der Antrag lediglich von der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ (Interreg). Sehr ominös ist an einer Stelle von „Vorschlägen“ und an anderer Stelle von einem Kommissionsvorschlag die Rede. Schlauer werden wir durch die Stellungnahme der Staatsregierung vom 1. März 2019. Dort heißt es, der vorliegende Antrag nehme Bezug auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über besondere Bestimmungen für das aus dem EFRE sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Inter- reg). Hierzu habe der Bundesrat am 21.09.2018 mit der Drucksache 229/18 (Beschluss) ausführlich Stellung genommen.
So weit ist es schon gekommen, dass die Staatsregierung erklären muss, worum es in Anträgen der beiden Koalitionsfraktionen eigentlich geht. Den betreffenden Verordnungsentwurf hat die EU-Kommission am 29. Mai vergangenen Jahres vorgelegt.
Selbstverständlich ist die grenzüberschreitende transnationale und interregionale Zusammenarbeit von Staaten eine gute Sache. Das gilt innerhalb der EU gleichermaßen wie außerhalb. Durch die gemeinsame Zusammenarbeit an grenzüberschreitenden Projekten können Vorurteile abgebaut werden und es kann Vertrauen zwischen den Grenznachbarn wachsen. Die grenzüberschreitende