Wir haben den Polizeibau angekurbelt und sorgen für eine ausreichende, moderne technische und persönliche Ausstattung.
Heute beschließen wir das Polizeigesetz als die entscheidende rechtliche Grundlage zur polizeilichen Gefahrenabwehr;
Als SPD-Fraktion ging es uns darum, Sicherheitsaspekte mit den Freiheitsaspekten in einem angemessenen Verhältnis zu halten. Ich finde, das ist uns gelungen.
(Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU – Susanne Schaper, DIE LINKE: Ganz toll! – Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE)
Es ist zweifelsohne eines der bedeutendsten Gesetzesvorhaben der Koalition und gleichzeitig eines der umstrittensten, wie wir am Verhalten der Fraktion DIE LINKE hier sehen.
Die Rollenverteilung in der Debatte sortiert sich dabei weniger nach Parteifarben, als nach der Trennung in Regierung und Opposition.
Das wird besonders deutlich, wenn wir uns einmal in anderen Bundesländern anschauen, welche Koalitionen in den vergangenen Monaten mit welchen Inhalten ihre jeweiligen Polizeigesetze verändert haben. Das führt nämlich zu ganz erstaunlichen Ergebnissen.
Nehmen wir als erstes Beispiel Bayern, wo die CSURegierung im Mai 2018 das Polizeiaufgabengesetz novelliert hat, das an vielen Stellen zu weit geht und meines Erachtens zu Recht auch beklagt wird.
Dann gehen wir nach Baden-Württemberg, wo die GRÜNEN mit der CDU regieren und im November 2017 ein Polizeigesetz verabschiedet haben mit verdeckter Handyüberwachung durch Staatstrojaner, also Quellen-TKÜ, mit der Bodycam, ohne Kennzeichnungspflicht.
Im Ergebnis ist das Bild nicht mehr so klar, wer hier welche Position zum Polizeigesetz oder vermeintlich zum Rechtsstaat einnimmt; vielleicht mit Ausnahme der CSU im Freistaat Bayern.
Warum hat sich die Koalition in Sachsen vorgenommen, das Polizeigesetz zu reformieren? Der erste Grund ist auch der Anlass – das kam schon zur Sprache: Das Polizeigesetz soll an das neue europäische Datenschutzrecht angepasst werden. Der zweite Grund ist: Natürlich geht es darum, das rechtliche Instrumentarium für die polizeiliche Gefahrenabwehr an gesellschaftliche und technische Entwicklungen, aber auch an veränderte Gefährdungslagen und veränderte Kriminalitätsphänomene anzupassen.
Der dritte Grund ist, dass der Freistaat Sachsen und die Kommunen beide mit geteilten Aufgaben an öffentlicher Ordnung und Sicherheit arbeiten und daher für beide Bereiche transparente und adressatengerechte Gesetze geschaffen werden sollen.
Das neue Polizeigesetz wird es der Polizei einerseits ermöglichen, sich mit neuen bzw. gewachsenen Kriminalitätsphänomenen angemessen zu befassen und diese möglichst zurückzudrängen. Dazu zählen zum Beispiel schwere Eigentumskriminalität, Gewaltkriminalität, aber auch religiös oder politisch motivierte Kriminalität bis hin zu schwersten terroristischen Straftaten.
Der Verweis auf die Polizeiliche Kriminalstatistik hinkt an mehreren Stellen. Sie wissen alle, dass die Kriminalstatistik nur das Hellfeld dessen abbildet, was der Polizei überhaupt bekannt wird.
(André Barth, AfD: Deshalb brauchen wir auch Dunkelfeldstudien, die Sie aber ablehnen, Herr Pallas!)
Zum anderen muss es uns auch darum gehen, die Straftaten in ihrer Zahl zu verringern. Wir sind mit 280 000 Straftaten im Jahr nicht zufrieden, Herr Stange.
Andererseits verzichtet das Gesetz – im Gegensatz zu anderen Polizeigesetzen – auf plakative, jedoch verfassungsrechtlich fragwürdige Befugnisse, wie die verdeckte Handyüberwachung mit Staatstrojanern oder den Ewigkeitsgewahrsam aus dem Freistaat Bayern.
Als SPD-Fraktion wollen wir, dass die sächsische Polizei auch in Zukunft handlungsfähig ist. Gleichzeitig soll die Polizei nur diejenigen Eingriffsbefugnisse bekommen, die für eine effektive Aufgabenerfüllung erforderlich und auch angemessen sind.
Die Polizei muss nicht alle technisch möglichen Befugnisse bekommen. Es kommt darauf an, ihr die richtigen Befugnisse zu geben. Ich glaube, damit sind wir beim Kern der Debatte, welche Fraktion hier welche Befugnisse für die richtigen und ausreichenden hält. Ich möchte aber eines klarstellen: Auch aufgrund des bestehenden Polizeigesetzes darf die Polizei in Grundrechte eingreifen.
Natürlich ist das so. Das ist nicht neu, aber es ist notwendig, damit die Polizei ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann. Das ist im alten wie im neuen Polizeirecht so.
Danke schön, Herr Präsident! Herr Pallas, Sie sprachen gerade von der Angemessenheit der polizeilichen Befugnisse. Ich bin Bewohner der Stadt Görlitz, also im 30-Kilometer-Sektor.
Entschuldigung, Herr Präsident, diese Erklärung muss vorweg. – Halten Sie es tatsächlich für angemessen, dass es nach Ihrem neuen Polizeigesetz durchaus legitim ist, permanent meine Bewegungsdaten sozusagen zu filmen, mein Gesicht zu erkennen – und das unter dem Vorwand, dass ich potenzieller Straftäter sein könnte und damit mich, meine Nachbarn, meine Eltern und alle unter einen Generalverdacht zu stellen? Halten Sie das tatsächlich für angemessen?
Durch die neuen Regeln im neuen Polizeigesetz wird es zu keiner flächendeckenden Überwachung kommen, wie Sie es hier suggerieren wollen.