Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat eine hohe naturschutzfachliche Kompetenz. Mehr als vier Fünftel des von Sachsenforst betreuten Landeswaldes liegen in einem
oder mehreren Schutzgebieten nach Naturschutzrecht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sachsenforst tragen dem bei der Bewirtschaftung Rechnung und stimmen sich regelmäßig mit den Naturschutzbehörden ab.
In unserer Waldstrategie haben wir uns dazu bekannt, bis 2030 die Zahl der Lebensraumtypen mit einem ungünstigen Erhaltungszustand zu halbieren. Durch einen integrativen Ansatz ist gewährleistet, dass der Naturschutz auf allen Flächen berücksichtigt wird. Zusätzlich gibt es nutzungsfreie Wälder, in denen der Naturschutz an erster Stelle steht, unter anderem in der Kernzone des Nationalparks. Dort lässt der von Ihnen als nur wirtschaftsorientiert bezeichnete Staatsbetrieb aus Naturschutzgründen zu, dass Millionen von Borkenkäfern den Wald verändern, indem vorhandene Fichtenbestände vernichtet werden. Diese Wälder in unseren Schutzgebieten sind nicht nur natürlich, sondern auch künstlich entstanden. Auch dort gibt es Monokulturen, die sich Schritt für Schritt verändern werden.
Sachsenforst ist ein Vorreiter, wenn es darum geht, naturschutzfachliches Wissen rund um das Ökosystem Wald zu vermitteln, beispielsweise über unsere Waldjugendspiele, das Junior-Ranger-Programm in den Schutzgebieten oder bei den Lehrgängen für zertifizierte Waldpädagogen.
Die Zuordnung des Amtes für Großschutzgebiete zu Sachsenforst und die Zusammenführung der vorhandenen Fachkompetenz erfolgte, weil dadurch Entscheidungswege kürzer sind und unsere Großschutzgebiete einen hohen Waldanteil aufweisen. Es gibt aber auch Synergie-Effekte bei der Betreuung der landeseigenen Flächen durch das Know-how und die technische Ausstattung der Forstreviere, bei der Beratung anderer Grundstücksbewirtschafter sowie beim Flächenmanagement.
Die Finanzausstattung von Sachsenforst erlaubte die Umsetzung aller naturschutzfachlich gebotenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Viele Projekte der vergangenen Jahre konnten nur dank der personellen und finanziellen Flexibilität des Staatsbetriebes so schnell umgesetzt werden. Ich denke dabei an das von der Deutschen UNESCOKommission geforderte Haus der tausend Teiche, an die Renaturierung der Großen Spree im Biosphärenreservat oder an die im vergangenen Jahr eröffnete Wildnisschule Stenz und den modernen Bus für öffentliche Führungen in der Königsbrücker Heide.
In der Naturschutzkonzeption von Sachsenforst ist festgelegt, dass unsere Großschutzgebiete von Sachsenforst als Zentren der Artenvielfalt, als Kernflächen des Biotopverbundes für den Prozessschutz und als Ort der Bildung zu erhalten und zu entwickeln sind. Dazu werden auch die Revierleiter in den Großschutzgebieten zu Schutzgebietsmanagern fortgebildet. In den Zielvereinbarungen zwischen dem SMUL und Sachsenforst wird festgelegt, dass die Großschutzgebiete nach den Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung und den daraus resultierenden Pflege- und Entwicklungsplänen vorbildlich zu entwi
Meine Damen und Herren von den LINKEN und den GRÜNEN, inwiefern Sie vor dem Hintergrund dieser Fakten schlussfolgern können, dass, nur weil die Nationalparkverwaltung nicht direkt der obersten Naturschutzbehörde unterstellt ist, ihr die Grundvoraussetzung für ein effektives Schutzgebietsmanagement fehlt, ist mir ein Rätsel und gleichzeitig eine ziemliche Unterstellung gegenüber den dort arbeitenden Menschen.
Um die direkte Fachaufsicht durch die oberste Naturschutzbehörde brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Es gibt regelmäßig Abstimmungen zwischen der Naturschutz-Abteilung des SMUL und dem Amt für Großschutzgebiete. Alle maßgeblichen Planungen in den Großschutzgebieten bedürfen der Bestätigung durch die oberste Naturschutzbehörde. Der Abteilungsleiter Naturschutz des SMUL ist stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates von Sachsenforst.
Der Antrag der LINKEN und der GRÜNEN bezieht sich maßgeblich auf einen Evaluierungsbericht von EUROPARC Deutschland zum Nationalpark Sächsische Schweiz vom April 2012. Diesem Evaluierungsbericht liegt wiederum eine Auswertung aus dem Jahr 2009 zugrunde – ein Jahr, nachdem Sachsenforst die Aufgaben des Amtes für Großschutzgebiete übertragen wurden. Sie können selbst urteilen, wie fundiert und belastbar solche Aussagen sind.
Weitaus aussagekräftiger ist auf jeden Fall die Evaluierung des UNESCO-Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft in den Jahren 2015 bis 2017 durch das deutsche MAB-Nationalkomitee. Vor anderthalb Jahren durfte ich die Urkunde zur erfolgreich abgeschlossenen Evaluierung in Empfang nehmen. Die Anerkennung durch das MAB-Nationalkomitee war und ist für uns auch eine Bestätigung, dass unsere Schutzgebietsverwaltung bei Sachsenforst in guten Händen ist und Sie mit Ihrem Gesetzentwurf zur Umorganisation komplett danebenliegen.
Selbst bei der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft vor anderthalb Jahren, die bereits angesprochen wurde, hat nur ein einziger von acht angehörten Sachverständigen maßgebliche Vorteile in diesem Gesetzentwurf gesehen.
Meine Damen und Herren, Sachsenforst als zuständiges Amt für Großschutzgebiete leistet eine hervorragende Arbeit für unseren Nationalpark Sächsische Schweiz, für das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, für die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide sowie Gohrischheide und die Elbniederterrasse Zeithain. Ich sehe daher keinen Grund, Aufgaben an das LfULG oder das SMUL als oberste Naturschutzbehörde abzugeben.
Auch der von Ihnen immer wieder vorgebrachte Verweis auf andere ostdeutsche Bundesländer ist kein Argument, warum wir unsere erfolgreichen Strukturen ändern soll
ten. Ganz im Gegenteil werden wir immer wieder angefragt, wie das bei uns funktioniert und wo die Vorteile und Synergien liegen. Ich empfehle daher, den vorliegenden Gesetzesantrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, „Gesetz zur Neuordnung der Schutzgebietsverwaltung im Freistaat Sachsen“. Es liegt ein Änderungsantrag vor. Wird noch Einbringung gewünscht? – Bitte, Herr Günther.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte einmal klarstellen, da hier immer vorgetragen wird, die Sachverständigen hätten diesem Antrag nichts abgewinnen können: Nein, die Sachverständigen haben nur darauf hingewiesen, dass sie der Idee, die Großschutzgebiete beim LfULG anzusiedeln, nicht folgen, sondern es zielführend und standardgemäß sei, sie direkt der obersten Behörde unterzuordnen. Die Vertreterin von EUROPARC hat darauf hingewiesen, aber auch die Praktiker aus den Verwaltungen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, die wir vor Ort hatten. Deshalb stellen wir unseren Änderungsantrag. Wir haben diesen Hinweis aufgenommen.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal deutlich machen: Hier wird viel von Misstrauen gegenüber dem Forst gesprochen. Was ich aber höre, das ist ein ganz deutliches Misstrauen gegenüber Naturschützern. Großschutzgebiete eins zu eins mit Wald- und Forstbewirtschaftung gleichzusetzen – ich hatte mir vorhin viel Mühe gegeben vorzutragen, dass es in den Gebieten eben gerade nicht um Wald und Forst geht, sondern um die gesamten anderen Biotoptypen, die mit Forstwirtschaft nichts zu tun haben. Genauso wie wir sagen, Forstwirtschaft sollen doch, bitte schön, die Förster machen oder Landwirtschaft doch bitte die Landwirte, kann man doch wohl sagen: Naturschutz sollen, bitte schön, die Naturschützer machen,
und nicht: Naturschutz – das müssen aber die Forstprofis machen. Das ist geradezu absurd, und ich verbitte mir dieses Misstrauen gegenüber den Naturschützern. Als könnten sie das nicht! Sie haben eine hervorragende Ausbildung dafür. Wenn dann noch das Argument kommt, „ja, aber seid doch froh, der Forst hat doch die Mittel“, dann frage ich mich: Warum hat denn der Naturschutz nicht die Mittel, um Naturschutz zu machen? Vielleicht sollten wir dort einmal ansetzen.
Vielen Dank. Lieber Herr Günther, vielleicht eine Erklärung dafür, da Sie von Misstrauen gegenüber Naturschützern sprachen: Das ist eben nicht gemeint. Gemeint ist tatsächlich ein Misstrauen gegenüber den Naturschutzbehörden, weil wir zum Beispiel im Großschutzgebiet Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft erleben müssen, dass die Naturschutzbehörden die Teichbewirtschaftung erschweren bzw. teilweise unmöglich machen.
Das ist absurd, da diese Teiche ohne die Teichwirte überhaupt nicht existieren würden. Es wäre nichts zum Schützen da, wenn die Teichwirte nicht über Jahrhunderte diese Landwirtschaft aufgebaut hätten. Genau darum geht es. Niemand hat ein Misstrauen gegenüber Naturschützern. Es ist eher die Erfahrung mit den Behörden, die manchmal überziehen und dann den Naturschutz als Ganzes in ein schlechtes Licht stellen.
Noch einmal zur Struktur: Wir halten es für sinnvoll, dieses Amt nicht direkt unter einem Staatsministerium – sprich: oberste Behörde – anzusiedeln, sondern die aktive Arbeit, die dort geleistet wird, bewusst tiefer, weiter weg von der Politik, die vom Staatsministerium geleistet werden muss und zu rechtfertigen ist, zu machen. Das ist unsere Strukturvorstellung des Ganzen.
Das Nächste ist: Wir sehen es als wichtig an – ich habe dazu ausgeführt –, dass das Großschutzgebiet in der Region eine eigene Wirkung entfaltet und wir den Sachsenforst ganz bewusst als Puffer zwischen den reinen Naturschutzinteressen und den Interessen der Bevölkerung einsetzen, die dort mit diesem Großschutzgebiet leben muss und darf.
Dafür halten wir die Struktur, Sachsenforst mit dem Verständnis für Wirtschaft sowie für Naturschutz dazwischenzuschalten – diese Zwischenfunktion können sie ausfüllen und sie haben sie bisher ausgefüllt –, für keine Missachtung des reinen Naturschutzes. Aber wir sehen diese Pufferfunktion in der Region, die damit leben muss und darf, als sehr wichtig an. Auch deshalb halten wir an dieser Struktur fest und lehnen Ihren Änderungsantrag ab.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun darüber abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich komme nun zum Gesetzentwurf. Darf ich die Artikel zusammenfassen oder gibt es dagegen Widerspruch? – Es gibt keinen Widerspruch. Ich beginne mit der Überschrift, danach Artikel 1 Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Artikel 2 Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes und Artikel 4 Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen und eine ganze Reihe von Stimmen dafür. Damit ist
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beginnt mit der Einbringung, danach folgen die CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau einem Monat, am 11. März 2019, haben die Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Staaten, der Europäischen Kommission in den sogenannten Trilog-Verhandlungen einen Kompromiss gefunden, der europaweit eine Garantie für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schaffen soll.