und ich denke, das ist mit dieser Richtlinie wirklich gelungen. Für das Leben eines Ortes und auch einer Region sind auch die kleinen Unternehmen, Handwerker, Händler und Gastwirte prägend, die ihre Dienste nur im Dorf oder Landkreis anbieten. Auch das gehört zu gleichwertigen Lebensverhältnissen und einem lebenswerten Umfeld.
Der regionale Wettbewerb hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Heute findet der Wettbewerb nicht mehr in erster Linie zwischen zwei Einzelhändlern vor Ort statt, heute ist die Konkurrenz des Schuhladens an der Ecke nicht der Schuhladen an der anderen Ecke. Zwei prägende Entwicklungen haben den regionalen Wettbewerb und regionale Geschäftsmodelle von Grund auf über den Haufen geworfen: die Globalisierung und die Digitalisierung. Durch diese Trends muss die Konkurrenz nicht mehr vor Ort sitzen. Es ist als großes, international aufgestelltes Unternehmen ein Leichtes, seine Produkte in alle Welt zu versenden. Durch Globalisierung und Digitalisierung drängen auch international agierende Unternehmen in lokale Märkte. Damit stehen regionale Anbieter in einem schärfer werdenden überregionalen Wettbewerb. Die Konkurrenz zum Schuhladen an der Ecke heißt heute Zalando, Amazon und Co.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle setzt das Programm an und unterstützt die regionalen Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit und so bei ihrer Zukunftsfähigkeit. Die Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, künftig noch attraktivere Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können, damit die regionale Kaufkraft vor Ort bleibt und nicht einer international agierenden Konkurrenz zufließt. In der Region geschaffene Wirtschaftskraft bleibt vor Ort erhalten. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden so robuster gegen Krisen und Schwankungen. Das festigt gute Arbeit in den Regionen, das sichert Einkommen für die Menschen in Sachsen. Unser Ziel ist es dabei, die regionale Wirtschaftskraft und regionalen Wirtschaftskreisläufe zu verbessern, die Standortattraktivität insbesondere für junge Menschen zu erhöhen, Arbeitsplätze vor Ort zu sichern und Lebensgrundlagen sowie Nahversorgung zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzten dabei auf die Kreativität und Innovationskraft der Unternehmen. Sie wissen am besten, in welchen Bereichen sie sich verbessern müssen, um im Wettbewerb zu bestehen. Sie wissen am besten, welche neuen Techniken, Prozesse oder Geschäftsmodelle sie nutzen müssen, um ihr Unternehmen zu entwickeln und zukunftsfähig zu gestalten. Und wir nehmen sie auch in die Pflicht. Eine der wesentlichen Fördervoraussetzungen ist eine Strategie, wie sich das Unternehmen weiterentwickeln soll und wie die geplante Investition zu dieser Weiterentwicklung beitragen kann.
Das kann ich an einigen Beispielen verdeutlichen. Da gibt es eine in der vierten Generation betriebene Fleischerei, die neben einem Ladengeschäft auch regionale Händler und Gastwirte beliefert. Das ebenfalls betriebene Catering
durften wir im Hohen Haus im Übrigen auch schon genießen. Das Besondere ist aber, dass ausschließlich regional und zum Teil selbst erzeugte Fleischprodukte verarbeitet werden. Schwierigkeiten macht die Konkurrenz durch billig erzeugtes Fleisch im Großhandelsbereich. Darum investiert das Unternehmen in ein neues Verkaufsprojekt mit einem Qualitätsfleischprogramm. Die Richtlinie Regionales Wachstum unterstützt hierbei den Ausbau und die Sanierung von Seminarräumen auf einem kleinen Hof, damit spezielle Seminare und Themenabende für Unternehmen und regionale Abnehmer veranstaltet werden können, um so neue Kunden zu binden.
Da ist der Handwerker der Heizungs- und Sanitärtechnik, der seit 1990 am Markt ist. Die Richtlinie Regionales Wachstum unterstützt ihn bei Investitionen in einen Erweiterungsbau für Vorfertigung passgenauer Heizungsanlagen und Badumbauten. Da wird die Vorfertigung für den Kunden zum Vorteil, weil der Einbau ohne große Belästigung oder Zeitaufwand erfolgen kann. Das ist ein echter Gewinn, besonders beim Einbau altersgerechter Bäder für ältere Menschen.
Da ist ein Lebensmittelgeschäft auf einem Bauernhof, das einerseits regionale Produkte anbietet, aber auch Dorftreff ist. Zusätzlich erfolgt die Speiseeisherstellung aus regional erzeugter Milch, welches auch über andere Ladengeschäfte und Cafés in der Region vertrieben wird. Durch die Investition in eine Eismaschine und eine Abfüllanlage werden nicht nur Arbeitsabläufe optimiert, sondern durch neue Versiegelungs- und Tiefkühltechnik ist auch ein größerer Kundenkreis erreichbar.
Das sind erst mal drei wunderbare Beispiele, die zeigen, wie viel Potenzial in Unternehmerinnen und Unternehmern der kleinen Betriebe in Sachsen steckt, welche tollen Ideen entstehen, und darauf können wir stolz sein. Das wollen wir weiterentwickeln. Ich freue mich, dass Sie uns mit dem Haushalt die Gelegenheit gegeben haben, die Unternehmen –
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren! Die Fraktionen haben nun die Gelegenheit, Fragen zu dem Berichtsthema an den Staatsminister zu stellen. Zunächst für die CDUFraktion Herr Abg. Hippold, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die Ausführungen zu dem Thema. Mich würde interessieren, wie der Einzelhandel im ländlichen Raum das Fördermittelprogramm annimmt und ob Sie sagen können, wie hoch der Anteil derer ist, die dem ländlichen Raum zuzuordnen sind.
Der reine Einzelhandel ohne den Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen ist vergleichsweise gut mit bisher 8 % vertreten. Das sind in absoluten Zahlen 14 Anträge. Wir haben den Fokus auf den ländlichen Raum gelegt und mussten zunächst die Definition klarmachen, denn für die Richtlinie Regionales Wachstum ist dieser im Gegensatz zur LEADER-Förderung, die wir im SMUL haben, kein Abgrenzungskriterium. Wir haben die Fördergebiete so definiert, dass es alle Landkreise betrifft. Wenn wir bei der LEADER-Förderung über den ländlichen Raum reden, hat der eine andere Definition als in unserem Programm. Hier haben wir die Förderung in den Landkreisen und da ist der Einzelhandel mit 8 % vertreten. Es liegen Anträge aus allen Landkreisen Sachsens vor, sie sind also regional breit gestreut.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Neuhaus-Wartenberg. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank Herrn Staatsminister für seine Ausführungen. In der Richtlinie heißt es – bei ganz viel Text – „die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend innerhalb eines Radius von 50 Kilometer um die zu fördernde Betriebsstätte... absetzen und nicht nach Ziffer 3 Nr. 4 ausgeschlossen sind“. Die 50 Kilometer sind für mich fraglich; denn Sie wissen, wie die Situation im ländlichen Raum ist und dass gerade Handwerksbetriebe in den letzten Jahren keine andere Chance hatten, ihre Produkte außerhalb der 50 Kilometer zu verkaufen, auf Montage zu gehen usw.
Was machen wir mit einem Zimmereibetrieb, der in einem Nachbarort von Torgau ansässig ist, aber die Produkte nach Leipzig, Dresden, Chemnitz usw. verkauft hat, wenn er in eine neue Betriebsstätte investieren will?
Es geht nicht darum, dass wir mit der Richtlinie Regionales Wachstum alles fördern können und wollen, sondern wir brauchen dafür auch Kriterien. Die 50 Kilometer sind kein neues Kriterium, denn damit haben wir bereits gute Erfahrungen gemacht. Man muss die Ziele, die wir mit dem Programm verfolgen, erreichen und den Mehrwert, der durch das Programm geschaffen werden soll, abbilden können, damit es kein reiner Investitionszuschuss ist. Der Nachweis eines überregionalen Absatzes ist nun mal eine grundlegende Voraussetzung der einzelbetrieblichen Förderung, die wir durch die GRW-Förderung schon definiert hatten. Diese Abgren
zung hat sich bewährt. Die Unternehmen sollen nachweisen, dass sie ihren Absatz überwiegend innerhalb dieses Radius erzielen, damit sie die Förderung in Anspruch nehmen können. Wir ergänzen die GRW-Förderung ja genau in diesem Bereich. Deshalb ist aber natürlich exakt dieser Aspekt auch das Abgrenzungskriterium zur großen GRW-Förderung. Genau damit schließen wir sozusagen eine Lücke. Das ist die Abgrenzung zur GRW-Förderung.
Ja, es ist so, dass dadurch bestimmte Bereiche – das betrifft nicht nur das Handwerk, sondern ist zum Beispiel im Bereich Gastronomie noch deutlicher zu sehen – dann eben tatsächlich nicht mehr gefördert werden können. Das ist wiederum ein Aspekt. Aber es gelingt uns, mit dieser Förderung zumindest einen Großteil zu erreichen – man sieht das bei der Annahme des Programms.
Herr Staatsminister, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben von einer deutlichen Nachfrage seit Februar 2019 gesprochen. Können Sie bereits Auskunft darüber geben, aus welchen Branchen und Landkreisen die Nachfrage am größten ist?
Sie haben bei der Einbringung ja schon meine Freude darüber mitbekommen, dass bereits mit der Verkündung des Programms über 1 200 Nachfragen im ersten Monat kamen. Genau diese Branchenoffenheit und die Überregionalität, die im Programm angelegt sind, bilden sich auch in den Anfragen ab. Das heißt, wir haben aus allen, wirklich allen Landkreisen Anträge vorliegen. Ein Großteil dieser Anträge ist auch schon bewilligt.
Es bilden sich durchaus lokale Schwerpunkte heraus, wobei das jetzt sicherlich eher mit der Frage zu tun hat, woher die ersten Anträge kamen; das kann sich im Lauf der nächsten Monate natürlich noch einmal verschieben. Regionale Schwerpunkte bei den Anträgen liegen zum Beispiel im Landkreis Görlitz – aha, deshalb stellen Sie diese Frage wahrscheinlich –, im Vogtland und im Erzgebirge. Aber auch Bautzen ist ganz gut vertreten.
Wenn man sich die Branchen anschaut, stellt man fest, dass der Schwerpunkt deutlich im verarbeitenden Gewerbe liegt. Mehr als die Hälfte der Anträge und fast drei Viertel der Bewilligungen kommen aus diesem Bereich. Neben der Herstellung von Kunststoff- und Metallerzeugnissen, der Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstung sind das insbesondere die Baubranche sowie der Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie daraus folgende Dienstleistungen, insbesondere Ingenieurbüros, Garten- und Landschaftsbau sowie wirtschaftliche Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, die sich aus dem verarbeitenden Gewerbe herausbilden.
Danke, Herr Präsident. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Staatsminister. Meine Frage bezieht sich auf das Thema Ausbildungszentren im ländlichen Raum.
Wir hatten vor einiger Zeit die Kreishandwerkerschaft hier zu Gast, und dabei war auch dies ein Thema. Die Innungsobermeister positionierten sich mit Nachdruck für zweizügige Ausbildungszentren mit Blockunterricht und Internat im ländlichen Raum. Sie begründeten das mit der zunehmenden Zentralisierung der Ausbildungsstätten in Großstädten, zum Beispiel Dresden. Wie ist Ihre Position dazu?
Ich habe kein Problem, über solche Fragen zu diskutieren, aber wir haben eine Geschäftsordnung und eine Tagesordnung. Darauf basierend wurde ein Thema angemeldet; dieses Thema heißt „Programm Regionales Wachstum“.
Das wundert mich jetzt etwas, weil wir gerade über Themen, die kleine und mittelständische Unternehmen und Handwerker betreffen, immer gesprochen haben.
Wenn Sie sich mit dem Programm Regionales Wachstum auseinandersetzen, sehen Sie, dass es darin überhaupt nicht um Ausbildung geht, sondern um Investitionsförderung. Von daher ist Ihre Frage berechtigt, aber zum völlig falschen Tagesordnungspunkt gestellt.
Herr Beger, Sie haben Gelegenheit, die Frage an einer anderen Stelle zu stellen. – Herr Dr. Lippold für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Danke schön. Herr Minister, ich gehe davon aus, dass rund 170 Anträge gestellt wurden; das entnehme ich Ihren Angaben – 14 Anträge bzw. 8 %. Sind darunter auch Anträge, die nach formalen Kriterien sofort abgewiesen werden mussten? Oder gibt es zusätzlich Anträge, die gleich abgelehnt wurden?
Welches waren die Hauptabweisungsgründe? Spielte beispielsweise der 50-Kilometer-Radius eine wesentliche Rolle?
Ja, es liegen 175 Anträge vor. 13 Anträge wurden bisher abgelehnt. Die Ablehnungsgründe sind tatsächlich die fehlende Förderfähigkeit, was entweder damit zu tun hat, dass sie außerhalb des Fördergebiets liegen oder dass das Kriterium der 50 Kilometer nicht eingehalten wurde. Aus diesen formalen Gründen sind 13 Anträge abgelehnt worden.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren, in den weiteren Runden können die Fraktionen nun Fragen zu beiden Themenkomplexen stellen. Hierbei ändert sich die Reihenfolge. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion, danach die CDU usw. Für die AfD-Fraktion spricht Frau Abg. Grimm. Ihre Frage, bitte, Frau Grimm.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister Dulig! Welche Ursachen sehen Sie für den Rückstau beim Straßenbau, der jetzt auch überall in den Medien wieder ausgebreitet wurde?