Protokoll der Sitzung vom 04.07.2019

Wir reden hier über einen Abschlussbericht, der sehr umfassend ist. Er besteht aus mehreren Teilen, zum einen dem Mehrheitsvotum, das insgesamt 250 Seiten umfasst, zum anderen aus dem abweichenden Votum, das Frau Kollegin Köditz schon angesprochen hat, und ich will einmal das Fazit daraus zitieren, das lautet: „Eine unmittelbare Mitverantwortung der Staatsregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden im Freistaat Sachsen bei der Entstehung und Entwicklung des NSU kann nicht festgestellt werden.“

Das ist kein Zitat aus dem Mehrheitsbericht, sondern aus dem Minderheitenvotum auf Seite 1106 und ich sage einmal so: Wir kommen zu einem ähnlichen Ergebnis wie die Opposition. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass abseits dieses generellen Fazits eine ganze Reihe von Defiziten und Unzulänglichkeiten nicht nur in der letzten Wahlperiode, sondern auch bei unserer letzten Befassung mit dem Komplex ans Tageslicht getreten ist.

Das Thema Personal in den Behörden ist schon angesprochen worden, gerade was das Landesamt für Verfassungsschutz angeht: die Ausbildung, die Befähigung, dort Gesamtlagebilder zu erstellen, das Thema der Kommunikation zwischen den Behörden oder auch die Frage, wie kritisch Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bewertet werden und nach welchen Kriterien. An all diesen Stellen haben wir gemeinsam in den Zeugeneinvernahmen durchaus Punkte gefunden, bei denen wir uns einig waren, hier gilt es Veränderungen herbeizuführen. Da wir über ein Ereignis reden, das nun mittlerweile schon acht Jahre zurückliegt, ist auch eine ganze Reihe von Veränderungen herbeigeführt worden.

Ich möchte noch ein Weiteres aus dem Abschlussbericht zitieren. Wir haben geschrieben – das ist aus dem Mehrheitsbericht: Mit einer Verantwortungskultur hätte vielleicht manches früher aufgeklärt werden können. Angesichts des NSU und seines Unterstützernetzwerkes zu viel weggeschaut, nicht aufmerksam genug hingeschaut, sich bisweilen nur halbherzig gekümmert und gewehrt, die Theorien um die sogenannten Döner-Morde also bereitwillig für naheliegend gehalten, haben über lange Jahre eben nicht nur die Ermittlungsbehörden. Vielmehr haben es weite Teile der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland getan.

Auch das ist ein Fazit, das wir uns immer wieder in den Kopf rufen müssen. Ich erinnere mich recht gut, dass wir auch das miteinander teilen. Wir haben hier im Februar 2016 eine Debatte erlebt, in der der damalige Ministerpräsident des Freistaates Sachsen sagte: Sachsen hat ein Problem mit Rechtsextremismus, es ist größer, als viele – und ich sage ehrlich, auch ich – wahrhaben wollten. Diese Diagnose von Stanislaw Tillich aus dem Februar 2016 ist richtig und zutreffend.

Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Sind wir denn inzwischen vorangeschritten? Der Entschließungsantrag, aus dem ich am Anfang zitierte, sagte auch: „Wir sind entschlossen, sowohl die politisch-gesellschaftliche

Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen als auch die unabdingbaren Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen.“

Auch das haben wir damals miteinander beschlossen, und die Frage ist: Haben wir das geschafft? Ich sage: Ja. Wir haben eine recht ausführliche Stellungnahme der Staatsregierung, die in allen Einzelheiten darauf eingeht, was sich seit dem November 2011 in unserer Gesellschaft und in unseren staatlichen Institutionen getan hat. Dabei geht es nicht nur um die Veränderungen, was die Kommunikation der Sicherheitsbehörden angeht. Es geht nicht nur um die Veränderungen, was die Organisation und Strafverfolgung angeht, sondern es geht auch um die Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie um verlässliche Strukturen für Opferberatung und für Demokratieförderung.

Wir haben inzwischen ein Landesdemokratiezentrum. Wir haben ein sehr gut ausgestattetes Programm „Weltoffenes Sachsen“, und wir haben eine deutlich größere Sensibilität für die Verteidigung und Achtung von Menschenwürde und Vielfalt. Das beginnt beim neuen § 1, den wir in unser Schulgesetz geschrieben haben und mit dem der Erziehungs- und Bildungsauftrag eine klare Sprache spricht, und wir haben es beispielsweise auch bei der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten gehört.

Wir sind aber noch lange nicht fertig; das ist auch klar. Verantwortungskultur darf keine Besonderheit, keine Ausnahme mehr bleiben, sondern es muss selbstverständlich werden – nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in unseren staatlichen Institutionen. Ich denke, dort gibt es noch ein paar Fragezeichen.

Wir bezeichnen das Landesamt für Verfassungsschutz gern als Frühwarnsystem in der wehrhaften Demokratie. Aber man muss sich schon fragen: Wie kommt es, dass wir zwar schon im Jahr 2012 gewalthafte Übergriffe auf einen sächsischen Gerichtsvollzieher erlebt haben, aber erst im Jahr 2018 – sechs Jahre später – das erste Lagebild zum Thema Reichsbürger und Rechtsextremismus herauskommt?

Wir müssen uns fragen, warum die AfD erst im Februar 2019 als Prüffall oder Prüfobjekt in den Blick genommen wird, lange nachdem bereits vieles schon in der Wirklichkeit angekommen war, wie „Denkmal der Schande“, die „Vogelschiss“-Rede, Hitlergrüße in Freiburg oder das „Alles für Deutschland“-Plakat.

Um besser zu werden und dem Landesamt für Verfassungsschutz bei seinem eigenen Anspruch, ein Frühwarnsystem zu sein, zu helfen, sind wir noch nicht am Ende der Fahnenstange. Wir halten es nach wie vor für wichtig – wie beispielsweise das Land Berlin –, einen öffentlichen Kontrollausschuss einzurichten, weil es dann besser gelingt, die aktuellen Entwicklungen miteinander zu diskutieren. Wir halten es auch für wichtig, den aktuellen Fokus auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ein wenig zu verschieben und eine stärkere wissenschaftliche Fundierung in der Tätigkeit zu erreichen.

Verantwortungskultur schließt aber auch die Politik mit ein. Mein Kollege Lars Rohwer hat davon gesprochen, dass Politik und die Sprache, die sie spricht, auch Vorbild ist. Das stimmt. Wenn wir Werte glaubwürdig verteidigen wollen, dann müssen wir sie auch in unserer Sprache leben. Dann ist es eben problematisch, wenn sich ein Politiker hinstellt und sagt, man werde sich bis zur letzten Patrone gegen Zuwanderung verteidigen. Es ist problematisch, wenn ein Politiker sich hinstellt und Menschen als „Pack“ bezeichnet. Das führt dann dazu, dass sich Politiker hinstellen und sagen: Wir werden sie jagen, wenn wir gewählt sind. Dann ist es nicht mehr weit, bis auch normale Bürgerinnen und Bürger bei politischen Veranstaltungen „absaufen, absaufen“ rufen.

Diese Verrohung, diese Menschenrechtsmissachtung und diese Hetze sind etwas, bei dem der Staat und die Gesellschaft klar und unmissverständlich signalisieren müssen, dass das in unserer Gesellschaft nicht geht und dass das außerhalb des Regelwerkes ist.

(Beifall der SPD, der CDU, den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Polizei, Justiz und Verfassungsschutz haben den Auftrag, die freiheitlich

demokratische Grundordnung zu schützen. Sie müssen nicht nur aktiv werden, wenn staatliche Institutionen angegriffen werden, sondern es braucht auch ein klares Handeln, wenn Menschen, ihre Würde und ihre Grundrechte angegriffen werden, und einen hohen Fahndungsdruck in die rechtsextremen Strukturen hinein. Wir brauchen – dabei finde ich die Entwicklung der jüngsten Vergangenheit sehr erfreulich – ein klares Handeln, was

den Umgang mit Versammlungen, mit Auflagen und Bescheiden angeht. Wir brauchen eine klare politische Haltung gegenüber Anstandslosigkeit und Menschenverachtung. Diese drei Dinge zusammen sind die Elemente der wehrhaften Demokratie, die Popper im Sinn hat, wenn er sagt: Toleranz kann nicht den Intoleranten gelten, denn wenn das passiert, wenn die Intoleranten – er definiert diese als diejenigen, die den rationalen Diskurs verweigern und die zur Anwendung von Gewalt aufrufen – Toleranz erfahren, dann ist es vorbei mit unserer offenen Gesellschaft.

Ich habe aus beiden Berichten den Eindruck, dass in diesen Punkten eine große Einigkeit zwischen Staatsregierung, Linksfraktion und GRÜNEN besteht.

Bitte zum Ende kommen.

Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass es uns gelingt, diese Gesellschaft zu verteidigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE – Beifall bei der Staatsregierung)

Für die AfDFraktion spricht Herr Abg. Hütter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach vier Jahren Tätigkeit der Befragung von 70 Zeugen und der Auswertung von über 1 600 Aktenordnern zieht der NSU-Untersuchungsausschuss im Freistaat Sachsen Bilanz.

Neben dem Abschlussbericht von CDU und SPD liegt ein abweichender Bericht der Fraktionen von den GRÜNEN und den LINKEN vor. Um es vorwegzunehmen: Das von den LINKEN und den GRÜNEN gewünschte Ergebnis – das großflächige Versagen des Inlandsgeheimdienstes – ergibt sich aus der Arbeit des NSU-Untersuchungsausschuss definitiv nicht.

Eine Mitschuld von sächsischen Behörden an den Straftaten des Trios liegt nicht vor, stellte der Ausschussvorsitzende klar fest. So sehe man bei Polizei und Justiz in Sachsen weder Fehler noch Versäumnisse, beim Landesamt für Verfassungsschutz dagegen Unzulänglichkeiten. Ein Verhalten zugunsten des Trios konnte klar ausgeschlossen werden. Diese Einschätzung teilt auch die AfDFraktion. Auffällig war jedoch, dass konkret bei den Vernehmungen von Beteiligten verschiedener Dienststellen klar erkennbar war, dass einzelne Bedienstete sich an Details nicht mehr erinnern konnten oder schlicht wollten. Ein Schuldvorwurf lässt sich hieraus aber nicht konstruieren.

Die Abg. Köditz von den LINKEN, die die Arbeit im Ausschuss oft mit Parteiarbeit verwechselte, musste eine Mitschuld der Behörden ebenfalls verneinen. Weil aber

aus Sicht der LINKEN, außer den Tätern, noch jemand schuld sein musste, spricht sie von Behördenversagen. Wenn der strafrechtliche Schuldvorwurf nicht reicht, dann stellt man eben eine moralische Schuld fest. Hauptsache Haltung; das ist der Sieg der Moral über das geltende Recht.

Die AfD-Fraktion möchte eines an dieser Stelle klarstellen: Es ist unzweifelhaft, dass terroristische Vereinigungen mit den Mitteln des Strafrechts massiv bekämpft werden müssen. Bereits die Bildung von terroristischen Vereinigungen ist strafbar. Erst recht müssen diejenigen vor allem juristisch verfolgt werden, die weitere Straftaten begehen und – wie im Falle des NSU – nicht vor vielfachem Mord zurückschrecken, um ihre verachtende Ideologie zu verbreiten.

Sowohl der Strafprozess in München als auch die verschiedenen NSU-Untersuchungsausschüsse in den Parlamenten konnten nicht zweifelsfrei alle Fragen klären. Die Chronologie der Ereignisse, beginnend beim Untertauchen des Trios bis zu den Morden, weist deutliche Lücken auf. Besonders die Selbsttötung der beiden Haupttäter hinterlässt, was Ablauf und Umstände betrifft, bei mir erhebliche Zweifel. Trotz dieser Ungereimtheiten ergibt sich daraus kein großflächiges Versagen der Behörden, insbesondere nicht des Landesamtes für Verfassungsschutz bei uns hier in Sachsen.

Wenn die GRÜNEN als Ergebnis des Untersuchungsausschuss einen Inlandsgeheimdienst wollen, dann ist das Unfug. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist unser Inlandsgeheimdienst. Der Abg. Lippmann verkennt klar die Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz. Diese besteht – wie bei jedem anderen Nachrichtendienst auch – in der Sammlung und Auswertung von Informationen und Sicherheitsüberprüfungen von Personen. Dies kann weder ein wissenschaftliches Institut für Demokratieforschung, noch ein Landesamt mit Restaufgaben leisten.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Danke, dass Sie das erläutern!)

Zu bemängeln ist schließlich das Verhältnis von Kosten und Nutzen des Untersuchungsausschusses. Der zweite Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex hat seine umfangreiche Arbeit beendet. Der Erkenntnisgewinn ist mehr als überschaubar. Die notwendigen strukturellen und personellen Veränderungen, vor allem beim Landesamt für Verfassungsschutz, wurden bereits getroffen.

Die Extremismusbekämpfung ist mit dem Aufbau des PTAZ gestärkt worden. Ungeachtet dessen wollen aber LINKE und GRÜNE immer neue Einrichtungen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was?)

Das ist meines Erachtens der falsche Weg. Es war festzustellen, dass LINKE und GRÜNE den Ausschuss teilweise für eigene politische Zwecke benutzten. Folgerichtig ist aber deren abweichender Bericht auf 1 200 Seiten aufgebläht, auf das Sechsfache des Abschlussberichtes. Es ist

nicht Aufgabe des Ausschusses, die gesamte rechtsextreme Szene in Sachsen darzustellen und zu durchleuchten. Das bleibt weiterhin die Aufgabe des Verfassungsschutzes.

Ich möchte mich bei allen Beteiligten des Ausschusses, vor allem auch bei der Landtagsverwaltung, recht herzlich für die vielen geleisteten Stunden bedanken. Herzlichen Dank!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Herr Abg. Lippmann. Sie haben das Wort, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier nicht über das Ergebnis irgendeines Untersuchungsausschusses. Es geht nicht darum, die Fragen zu bewerten, ob eine Regierung beispielsweise im Umgang mit Geld oder bei der Ausführung von Amtsgeschäften schwere Fehler gemacht hat, was schlimm genug wäre. Es geht darum, mit zu klären, warum ein Terrornetzwerk in Deutschland vor den Augen der Sicherheitsbehörden über ein Jahrzehnt insgesamt zehn Menschen ermorden konnte, ohne dass dies gestoppt wurde.

Das sind wir den Opfern, ihren Angehörigen und allen Menschen in diesem Land schuldig, die weiterhin und gerade in Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklung und der jüngsten rechtsextremen Gewalttaten diesbezüglich berechtigte Fragen haben.

Es bleibt nach diesem von LINKEN und GRÜNEN eingesetzten zweiten Untersuchungsausschuss zum NSU in Sachsen zu konstatieren: Auch nach nunmehr in Summe sechs Jahren der Aufklärung bleibt das beklemmende Gefühl zurück, der Wahrheit zwar ein großes Stück näher gekommen zu sein, aber immer noch nicht alles zweifelsfrei geklärt haben zu können. Dennoch zeichnet sich nach 43 Sitzungen, 70 Zeuginnen und Zeugen und 1 572 Aktenordnern und einer im Großen und Ganzen sehr sachlichen und kollegialen Arbeit im Ausschuss ein Bild, warum der NSU gerade in Sachsen seinen Rückzugsraum hatte und warum die Behörden es hier nicht vermochten, diesen zu enttarnen.

Wir GRÜNEN bedauern zutiefst, dass es nicht gelungen ist, die abscheulichen Taten des NSU frühzeitig zu unterbinden. Das wäre nach Auffassung unserer Fraktion möglich gewesen. Das ist auch die Feststellung, die wir gemeinsam mit den LINKEN in einem umfassenden abweichenden Votum zum Abschlussbericht treffen, der auch die Ergebnisse des ersten NSU-Ausschusses berücksichtigt. Auf die wichtigsten Punkte möchte ich kurz eingehen.

Erstens. Es gab keine eigenen Ermittlungen sächsischer Behörden. Sächsische Behörden hätten aufgrund eigener Zuständigkeiten nach dem Trio fahnden können und müssen. Die Chancen, die gesuchten drei zu finden und

damit die Mordserie zu verhindern, wären in der Folge deutlich höher gewesen, wenn dies erfolgt wäre.

Die Polizei hat sich – von Ermittlungen zu Raubüberfällen und einigen positiven Beispielen der Eigeninitiative mal abgesehen – nicht proaktiv an der Suche nach dem Trio aus Jena in Sachsen beteiligt, obwohl es mehr als nur einen einzigen Anhaltspunkt gab, dass sich die Gesuchten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in Sachsen aufhielten. Die einzelnen Ermittlungsunterstützungsleistungen, die aus Thüringen bis 2003 sporadisch abgefordert wurden, wurden ohne nennenswerten Erfolg für das Auffinden des Trios von den sächsischen Behörden eher abgearbeitet.

Gleiches gilt für das Landesamt für Verfassungsschutz, das die Bitte der Thüringer, die Suche nach dem Trio in eigener Zuständigkeit zu übernehmen, abgelehnt hatte. Ihm lag zudem noch die Erkenntnis vor, dass das Trio auf der Suche nach Waffen sei und einen weiteren Überfall plane. Dieses Wissen und die Gefährlichkeit der Gesuchten wurde aus fadenscheinigen Gründen nicht an die sächsische Polizei weitergegeben, gleichwohl aber für die Beantragung von G10-Maßnahmen genutzt. Selbst verantwortlichen Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz, die im Jahr 2000 Observationen unter dem Namen „Terzet“ einleiteten, fehlten wesentliche Erkenntnisse aus diesen sogenannten Piatto-Hinweisen.