Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 1999 statt. Ich bitte wiederum den Abgeordneten Sachse, als Berichterstatter das Wort zu nehmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Berichterstattung ist sehr kurz. Die Beratung erfolgte entsprechend dem Auftrag des Landtages am 10. Dezember 1999 im Ausschuß. In dieser Sitzung hat das zuständige Ministerium einen Bericht zum aktuellen Stand der Planung der B 6 n gegeben. Die Nachfragen der Ausschußmitglieder wurden vom Ministerium in ausreichendem Umfang beantwortet, so daß der Ausschuß mit 8 : 0 : 0 Stimmen beschlossen hat, diese Anträge für erledigt zu erklären. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Danke für die Berichterstattung. - Auch hierzu ist keine Debatte vorgesehen. Wünscht jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/2543. Wer stimmt der Empfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Drei Enthaltungen. Damit ist der Empfehlung des Ausschusses gefolgt worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist abgeschlossen.
Die erste Beratung fand in der 8. Sitzung des Landtages am 9. Oktober 1998 statt. Ich bitte die Abgeordnete Frau Dr. Paschke, als Berichterstatterin das Wort zu nehmen.
Der Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/365 wurde vom Landtag am 9. Oktober 1998 zur federführenden Beratung in den Ausschuß für Inneres sowie zur Mitberatung in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Der federführende Innenausschuß hat den Antrag erstmals in seiner 17. Sitzung am 12. Mai 1999 behandelt. In dieser Sitzung brachte die CDU-Fraktion zum Ausdruck, daß im Falle einer Befürwortung des Antrages der Eindruck entstehen könne, daß mit der Umsetzung der Verwaltungsreform bereits begonnen worden sei; da dies nicht der Realität entspreche, sei es aus der Sicht der CDU-Fraktion derzeit nicht sinnvoll, dem Antrag der PDS-Fraktion zu folgen.
Die SPD-Fraktion legte einen Vorschlag für eine vorläufige Beschlußempfehlung zu dem Antrag vor mit der Begründung, daß der Antrag der PDS-Fraktion unterstützt werde, das Anliegen aber präziser zum Ausdruck gebracht werden müsse. Dem trage der Änderungs-antrag Rechnung.
Mit 9 : 4 : 0 Stimmen wurde dem Vorschlag der SPDFraktion für eine vorläufige Beschlußempfehlung zugestimmt. Diese vorläufige Beschlußempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuß zugeleitet. Dieser hat sich der vorläufigen Beschlußempfehlung mit 8 : 4 : 0 Stimmen angeschlossen.
In der 24. Sitzung des federführenden Ausschusses am 22. Dezember 1999 wurde die vorliegende Beschlußempfehlung, welche mit der vorläufigen Beschlußempfehlung übereinstimmt, ohne weitere Diskussion mit 9 : 4 : 0 Stimmen beschlossen.
Es war lediglich eine Änderung des Termins für die Berichterstattung der Landesregierung unter Punkt 2 notwendig. Der in der vorläufigen Beschlußempfehlung vorgesehene Termin war bereits verstrichen. Man kam im Ausschuß überein, daß die Berichterstattung im ersten Quartal 2000 im Zusammenhang mit der allgemeinen Berichterstattung über die Verwaltungsreform entgegengenommen werden soll.
Danke für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren! Auch hierzu ist keine Debatte vorgesehen. Wünscht jemand das Wort? - Das wird mir nicht angezeigt.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 3/2546. Wer stimmt der Beschlußempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Empfehlung des Ausschusses gefolgt. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 12 erledigt.
Die erste Beratung fand in der 24. Sitzung des Landtages am 19. Juni 1999 statt. Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Rothe, als Berichterstatter für den Ausschuß das Wort zu nehmen. Herr Rothe, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/1726 wurde vom Landtag am 19. Juni 1999 in den Ausschuß für Inneres überwiesen. Dieser beschäftigte sich in seiner 24. Sitzung am 22. Dezember 1999 mit vorgenanntem Antrag.
Die Fraktion der SPD legte zu dem Antrag einen schriftlichen Änderungsantrag vor, der den PDS-Antrag ersetzen sollte. Der Ausschuß hat diesem Änderungsantrag nach Erläuterungen und kurzer Diskussion zugestimmt. Dem Antrag der PDS-Fraktion in der so geänderten Fassung wurde ohne weitere Diskussion mit 9 : 1 : 3 Stimmen zugestimmt.
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bei Wegfall des EU-Embargos gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien sich auf Bundesebene für eine Bleiberechtsregelung für jugoslawische Deserteure entsprechend der Regelung für Deserteure aus Bosnien-Herzegowina einzusetzen.“
Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Inneres bittet um die Annahme der Beschlußempfehlung. - Vielen Dank.
Danke für die Berichterstattung. - Es ist keine Debatte vorgesehen. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 3/2547. Wer folgt der Empfehlung des Ausschusses? - Gegenstimmen? - Gegenstimmen der DVU-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? - Enthaltungen der CDU-Fraktion. Damit ist für diese Empfehlung eine Mehrheit zustande gekommen. Der Tagesordnungspunkt 13 ist damit beendet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses! Hinter uns liegt ein arbeitsintensives und arbeitsreiches Jahr. Vor Ihnen liegt die Berichterstattung des Petitionsausschusses über die im Vorjahr abgeschlossenen Petitionen. Vor den Mitgliedern des Petitionsausschusses liegt ein weiteres arbeitsintensives Jahr, weitestgehend im Interesse von Petentinnen und Petenten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir einen kurzen geschichtlichen Exkurs zum Petitionsrecht, welches, aus historischer Sicht betrachtet, die modifizierte Untertanenbitte ist. Keine Angst, ich werde mich auf einen kurzen zeitlichen Abriß beschränken.
So haben Herzog Ernst August, Herzog von Sachsen, im Jahr 1737 und Kaiser Friedrich Wilhelm I. im Jahr 1739 noch angedroht, Untertanen einzukerkern oder gar aufzuhängen, sollten sie sie mit Petitionen belästigen.
Friedrich der Große gestattete 1744 erstmalig, daß jeder seine Bitten, Gesuche und Beschwerden eigenständig vorbringen könne und diese von ihm erwogen würden.
Das Recht des einzelnen oder der Gemeinschaft, sich mit Bitten, Anträgen oder Beschwerden an die Regierung bzw. an die Volksvertretung zu wenden, hat seinen Ursprung in der englischen Petition of Right aus dem Jahre 1628. Diese Petition of Right beschnitt das englische Königshaus erheblich in seiner Macht und wurde zu einer der wichtigsten englischen Verfassungsbestimmungen.
Wer mit der Geschichte des Petitionsrechts etwas näher vertraut ist, weiß, daß Petitionen auch schon zu Zeiten Julius Cäsars bekannt waren.
Persönliche Bitten und Beschwerden unterliegen heute nicht mehr der Pflicht des persönlichen Vortrages, müssen aber schriftlich eingereicht und eigenhändig unterschrieben werden, und der Adressat muß erkennbar sein, damit ein Anspruch auf eine sachliche Prüfung besteht.