Daraus besteht die Menschheit. Das gibt so lange Probleme, wie Menschen diese Erde bevölkern werden.
Es wäre nicht auszudenken, meine Damen und Herren, wenn es drei Geschlechter gäbe. Aber Gott sei Dank, es gibt nur zwei.
(Zustimmung bei der DVU - Lachen bei der PDS und bei der SPD - Herr Bischoff, SPD: So ein Blödsinn!)
Es ist nicht die Regel, daß sich die Geschlechter in den Haaren liegen. Harmonie und Ergänzung herrschen überwiegend vor,
Wenn wir die andere Seite der Medaille dazu nehmen, haben wir keinen Standpunkt mehr mit dem Radius gleich Null, was Ihren Gesichtskreis widerspiegelt.
Meine Damen und Herren! In beinahe jedem Filmstreifen haben wir es mit karatekundigen weiblichen Darstellern zu tun.
gegen und zwischen Frauen, natürlich auch gegen Männer. So wundert es nicht, wenn Frauen die Gewalt für sich entdecken. Zugegeben, das war lange eine Domäne der Männer. Das aber passiert jetzt zunehmend.
Rücken wir unsere Betrachtungsweise ins Reale. Billigen wir der Gewalt in beiden Richtungen keine Berechtigung zu, dann kommen wir einigermaßen ins Gleichgewicht, aber nicht mit diesem Antrag.
Anträge mit halbem Wahrheitsgehalt, mit der Ausblendung der Gewalt von Frauen sind wenig verhandlungsfähig und lassen uns erschauern.
Was bringt uns die gegenseitige Aufrechnung? Was bringt dieser Antrag? Schaffen Sie per Gesetz ein Geschlecht ab, oder bauen Sie zwischen den Geschlechtern eine Mauer? Übung haben Sie darin genug. Wer ein Auge verschließt, der kann das auch.
Eines interessiert in diesem Zusammenhang noch. Soldaten sind Mörder, so tönt die PDS. Sind dann Frauen, Soldatinnen auch Mörder? Ordnen Sie erst einmal Ihre verworrenen Gedanken, bevor Sie zum Stift greifen. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, es nimmt mir nach diesem Beitrag keiner übel, wenn ich darauf nicht eingehe;
(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS - Frau Fischer, Leuna, SPD: Richtig! - Zurufe von der SPD: Nein, bitte nicht!)
Leider ist heute die alltägliche Gewalt gegen Frauen noch immer gang und gäbe. Deshalb bin auch ich froh, daß die Bundesregierung jetzt einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erstellt hat. Das ist das erstemal, daß ein Konzept für alle Ebenen der Gewaltbekämpfung in den Bereichen Prävention, Recht, Kooperation zwischen Institutionen und Projekten, Vernetzung von Hilfsangeboten, Täterarbeit, Sensibilisierung von Fachleuten und Öffentlichkeit - ich denke, das ist ganz wichtig - sowie internationale Zusammenarbeit vorgelegt wird.
In Sachsen-Anhalt gibt es seit 1991 200 Plätze für Frauen und 330 Plätze für Kinder in 27 Frauenhäusern und in Frauenschutzwohnungen. Leider, muß ich sagen, brauchen wir diese sicherlich noch sehr lange; denn nicht alle Frauen haben das Selbstbewußtsein, sich konsequent sofort von ihren Männern zu trennen.
Leider müssen sie heute noch die Wohnung verlassen. Ich warte genauso wie die Ministerin - sie hat darauf hingewiesen - auf das neue Gesetz, nach dem die Männer der Wohnung verwiesen werden.
Das ist auch ein Punkt, weshalb ich mich heute sehr kurz fasse. Dieses Programm und diese ganze Proble
matik beinhaltet so viele Punkte, daß wir, denke ich, darüber in vielen Ausschüssen sprechen sollten.
Allerdings muß ich auch eines sagen: Der vorliegende Antrag hat mich etwas erschüttert; denn er suggeriert in einigen Details - Frau Ferchland, Sie schütteln den Kopf -, daß bisher in Sachsen-Anhalt nichts getan wurde.
Ich muß auch noch einmal, wie die Ministerin, auf unser Programm hinweisen, das sehr viele Punkte davon und vor allen Dingen auch die Punkte aufgreift, über die heute, glaube ich, bisher noch nicht sehr viel gesprochen wurde.
Wir haben von häuslicher Gewalt gesprochen, einem fürchterlich großen Bereich. Wir haben auch von Gewalt in der Öffentlichkeit, auf der Straße gesprochen. Aber es wurde wenig über die Gewalt an ausländischen Frauen, an Asylbewerberinnen und darüber, welche Gründe dafür vorliegen, gesprochen. Ich bin froh, daß SachsenAnhalt ein Frauenschutzhaus für ausländische Frauen hat, zumal es sich in meinem Wohnort befindet. Es ist gut so.
Ich denke, wir müssen noch sehr viel darüber reden. Die Ministerin hat vieles von dem, was auf meinem Manuskript steht, schon vorweggenommen.
Wir brauchen auch die Polizei im Boot; denn ein neues Gesetz, mit dem Männer aus der Wohnung verbannt und eventuell Verbote zur Annäherung an die Frauen ausgesprochen werden können, nützt uns nichts, wenn die Polizei nicht dahinter steht. Deshalb beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung dieses Antrags in die Ausschüsse für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, für Inneres, für Recht und Verfassung und wegen der Prävention auch in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft. Die Federführung soll dem Gleichstellungsausschuß übertragen werden. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ausmaß an Gewalt in Familien, insbesondere gegen Frauen und Kinder, ist immens groß und zahlenmäßig kaum faßbar. Die offiziellen Fälle laut Kriminalstatistik sind nur die Spitze des Eisbergs.
Mit diesem Wissen gewinnt die Problematik der Gewalt gegen Frauen und Mädchen zunehmend an Bedeutung und findet in den Parlamenten fraktionsübergreifend Zustimmung.
Selbstverständlich unterstützt die CDU-Fraktion das Anliegen des eingebrachten Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen; denn er schließt sich an das an, was die CDU-Bun-desregierung bereits in vielen Jahren angestoßen und auf den Weg gebracht hat.
Aber wir können diesem Bundesaktionsplan nicht vorbehaltlos zustimmen. Vieles muß kritisch hinterfragt
werden. Die Forderungen müssen konkret untersucht werden, insbesondere wenn die Zuständigkeit der Länder und Kommunen betroffen ist.
Bei all dem bleibt völlig offen, wie die Finanzierung bzw. die Mitfinanzierung erfolgen soll. Eine Umsetzung dieses Plans erfordert natürlich die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, Ausgaben von Bund und Ländern. Es stellt sich die Frage: Welchen Anteil der Kosten müssen die Länder und Kommunen allein tragen?
Unter Punkt 2 des Antrags wird eine Ergänzung des Aktionsplans durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen lesbische Frauen gefordert. Die Bundesministerin hat darauf hingewiesen, daß Zielgruppen nicht selektiv herausgenommen werden sollen. Es geht vielmehr insgesamt um eine strukturelle Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in allen Bereichen, wie Prävention, erforderliche Rechtsänderungen, Kooperation, Vernetzung, um einen wirksamen Schutz zu erreichen.