Protokoll der Sitzung vom 09.03.2000

Zu der Kritik, daß wir zur Zeit nicht sagen können, ob Kosten entstehen oder nicht: § 14 besagt, daß die Landesregierung aufgefordert wird, nach drei Jahren vor allem über die Folgen und Auswirkungen zu berichten.

(Frau Ludewig, CDU: § 11!)

- § 11, ja. Ich habe das Gesetz nicht mit nach vorn genommen. - Das ist ein Punkt, zu dem wir sagen: Dazu sind wir ehrlicherweise bereit, und das müssen wir auch machen.

(Herr Becker, CDU: Haben Sie auch den Mut, das durchzuziehen? - Herr Bischoff, SPD: Haben wir!)

Herr Dr. Eckert, zu Ihrem Beispiel bezüglich der Pflegestufe III: Ich kenne in meinem Altenpflegeheim durchaus auch Beispiele, bei denen wir durch die aktivierende Pflege von der Pflegestufe III auf Null gegangen sind.

(Frau Krause, PDS: Das wollen wir ja gerne tun!)

Das Problem können wir dann im Ausschuß diskutieren. Ich freue mich genauso wie Sie auf die Ausschußdiskussion. Ich denke, zum Schluß werden wir gemeinsam ein Gesetz erarbeiten, bei dem vielleicht noch einige Änderungen möglich sind, so daß wir zu einem

Ergebnis kommen, das dem Benachteiligungsverbot gerecht wird. - Danke.

(Zuruf von Herrn Bischoff, SPD)

Frau Abgeordnete, es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Becker. Sind Sie bereit, diese Frage zu beantworten? - Bitte, Herr Becker.

Frau Kollegin, finden Sie es verantwortungsvoll, zunächst einmal Leistungen in die Welt zu setzen, dann darüber nachzudenken, daß das tatsächlich Leistungen sind, und dann denjenigen, die sich auf diese Leistungen einzurichten beginnen, nach drei Jahren zu sagen: Nun haben wir doch Leistungen geschaffen, wir haben es uns nicht so vorgestellt, und jetzt schaffen wir sie wieder ab. - Halten Sie das eigentlich eines Parlamentes für würdig?

Nein, wir sind davon überzeugt, daß es kein Leistungsgesetz ist. Um den gesetzlichen Bedingungen entgegenzukommen, haben wir gesagt, daß wir das Gesetz nach drei Jahren prüfen. Aber ich denke, nach drei Jahren werden wir auch feststellen, daß es keine Folgekosten gibt.

Möchten Sie noch eine Frage beantworten, Frau Abgeordnete Lindemann? Herr Dr. Eckert hat noch eine Frage. - Bitte sehr, Herr Dr. Eckert.

Frau Lindemann, können Sie mir zustimmen, daß wir, wenn die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen ihre Aufgaben entsprechend den von Ihnen dargestellten Prinzipien in der Vergangenheit erfüllt hätten, wesentliche Aufgaben und wesentliche finanzielle Ausgaben jetzt nicht mehr hätten?

Darin kann ich Ihnen noch nicht ganz zustimmen.

Zum Beispiel die Rathäuser, die renoviert worden sind, und trotzdem kommen wir nicht hinein.

(Herr Becker, CDU: Sehr richtig!)

Ja, sicher. Aber wir werden im Ausschuß auf jeden Fall auf die Anhörung zurückkommen, die Sie vorhin angesprochen haben. Wir werden in der Anhörung auch die Probleme dargelegt bekommen.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Krause verzichtet auf ihre Frage.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/2764. Es ist die Überweisung in alle Ausschüsse außer dem Petitionsausschuß

beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dann ist die Ausschußüberweisung bei einer Enthaltung bestätigt worden.

Wir müssen noch die Federführung festlegen. Ich gehe davon aus, daß der Gleichstellungsausschuß der federführende Ausschuß sein soll. Ist das richtig?

(Frau Lindemann, SPD: Arbeit und Soziales!)

- Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird als federführender Ausschuß vorgeschlagen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales als federführender Ausschuß bestätigt worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 beendet. Der Tagesordnungspunkt 15 wird am morgigen Freitag als erster Tagesordnungspunkt behandelt.

Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 16:

Zweite Beratung

Novelle zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/2305

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 3/2319

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/2343

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien - Drs. 3/2718

Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/2837

Die erste Beratung fand in der 30. Sitzung des Landtages am 12. November 1999 statt. Berichterstatterin des Ausschusses für Kultur und Medien ist die Abgeordnete Frau Wiechmann. Es findet dann eine Fünfminutendebatte statt. Bitte, Frau Wiechmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der PDS hat in der 30. Sitzung des Landtages am 12. November 1999 einen Antrag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, auf eine Novellierung des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk vom 25. Juni 1991 hinzuwirken. Sowohl dieser Antrag als auch die dazu vorgelegten Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und der CDU sind dem Ausschuß für Kultur und Medien zur Beratung überwiesen worden.

Der Antrag der PDS-Fraktion hat sich dem Umstand zugewandt, daß der MDR in den letzten Jahren Dienstleistungsbereiche ausgegliedert und als selbständige Unternehmen, Anstalten und Körperschaften, die für ihn Leistungen erbringen, gegründet hat. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Beweggrund heraus, eine größere wirtschaftliche Effizienz zu erreichen.

Bei den neu gegründeten Institutionen ist der MDR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit bis zu 100 % Anteilseigner. Da die neuen Firmen größtenteils mit Geldern aus dem Gebührenaufkommen der Rundfunkund Fernsehteilnehmer arbeiten, vertritt die PDS-Fraktion wie auch die anderen Fraktionen im Landtag die

Auffassung, daß die Prüfungsbefugnisse der Landesrechnungshöfe auf diese Firmen erweitert werden müssen. Bislang ist den Rechnungshöfen das Prüfrecht in den ausgegliederten Firmen verweigert worden.

Um den Rechnungshöfen das Prüfrecht in den privatisierten Unternehmen zuzuerkennen, hat die PDS-Fraktion in ihrem Antrag einen diesbezüglichen Formulierungsvorschlag zur Änderung des § 35 des Staatsvertrages über den MDR unterbreitet.

Der Ministerpräsident hat in der damaligen Plenarsitzung das Anliegen des Antrages, die Verwendung der Gebührenmittel zu kontrollieren, als berechtigt bewertet, jedoch aus praktischen Erfahrungen von einer Initiative zur Änderung des bestehenden Staatsvertrages abgeraten.

Er machte darauf aufmerksam, daß bei einer erneuten Verhandlung über den Inhalt des Staatsvertrages von den Vertragsparteien auch Sachverhalte mit in die Diskussion eingebracht werden könnten, die der Position unseres Landes weniger entsprächen, deren Realisierung aber als Gegenleistung für ein Entgegenkommen zu dem Änderungswunsch Sachsen-Anhalts erwartet würde. Um das verständliche Anliegen der Prüfung durch die Rechnungshöfe dennoch voranzubringen, sprach sich der Ministerpräsident dafür aus, eine diesbezügliche Vereinbarung unterhalb der Änderung des Staatsvertrages zu erreichen.

Eine Änderung des MDR-Staatsvertrages hielten auch die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion nicht für erforderlich. Beide Fraktionen setzten mit ihren Änderungsanträgen auf eine einvernehmliche Regelung über die Erweiterung der Prüfungsrechte zwischen dem MDR und den drei Rechnungshöfen.

Von der Fraktion der SPD ist darauf aufmerksam gemacht worden, daß der MDR nach seiner Gründung einen großen Umfang an Dienstleistungen außerhalb seines Sendegebietes einkaufen mußte, weil in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen keine Unternehmen im Medienbereich vorhanden waren. Um Unternehmensgründungen in der Medienwirtschaft auch in Mitteldeutschland zu fördern, habe der MDR Dienstleistungen, die bislang von ihm selbst erbracht worden seien, ausgelagert und als private Firmen mit MDR-Beteili-gung angesiedelt. Die Ausgliederung und Neugründung von Funktionsbereichen seitens des MDR ist sowohl durch die SPD-Fraktion als auch durch die CDU-Frak-tion als ein gängiger Weg zur Herausbildung einer Medienbranche in unserer Region und zur effizienten Verwendung der Mittel der Gebührenzahler bewertet worden.

Allerdings ist von der CDU-Fraktion die Befürchtung zum Ausdruck gebracht worden, daß inzwischen gewachsene Unternehmen im Medienbereich, die dem MDR entsprungen sind, einer ungleichen Konkurrenz durch die zahlreichen Unternehmen, Anstalten und Körperschaften mit Beteiligung des MDR ausgesetzt seien.

Die vormalige DVU-Fraktion befürwortete den Antrag zur Novellierung des Staatsvertrages, um zu verhindern, daß eine öffentlich-rechtliche Anstalt unkontrollier-bare Strukturen entwickelt und nutzt. Nach Auffassung der Fraktion werde durch die Auslagerung und Privatisierung von Dienstleistungen der Medienbranche ein „prüfungsfreier Raum“ geschaffen, der sich der Kontrolle durch den Landesrechnungshof entziehe.

Mit dem Ziel, eine Prüfung aller Geschäftsvorgänge bei den Beteiligungsgesellschaften des MDR zu ermög

lichen, haben im vergangenen Jahr Gespräche zwischen den Landesrechnungshöfen Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens sowie dem MDR stattgefunden. Diese Gespräche sind noch vor dem Eintritt des Ausschusses für Kultur und Medien in die Beratung der vorliegenden Anträge mit einer Vereinbarung über die Prüfung der MDR-Tochtergesellschaften, die vom 8. De-zember 1999 datiert, abgeschlossen worden.

Die Vereinbarung wurde dem Ausschuß in seiner Sitzung am 9. Februar 2000 vom Präsidenten des Landesrechnungshofes vorgestellt. In der Ausschußsitzung hob Herr Schröder die folgenden drei Kriterien der Vereinbarung als die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche zwischen den Rechnungshöfen und dem MDR hervor:

Erstens. Die Prüfung der Geschäftsvorgänge bei den Beteiligungsgesellschaften, die künftig möglich ist, findet beim MDR selbst statt.

Zweitens. Der MDR hat sich verpflichtet, bei sich selbst eine zentrale Beteiligungsverwaltung als Voraussetzung für die Prüfungstätigkeit zu errichten. Eine solche Beteiligungsverwaltung gibt es beim MDR trotz der umfangreichen Outsourcing-Politik nicht.