Bisher ist kaum ernsthaft eine Forcierung der wissenschaftlichen Forschung betrieben worden, die zu einer Ausrottung der Seuche BSE führen könnte. Im Gespräch ist auch der BSE-Schnelltest unter Einhaltung einer aussagekräftigen Zahl von Stichproben.
Es hieß aus Brüssel: Wenn sich Deutschland weiter weigert, britisches Rindfleisch einzuführen, dann müsse mit Strafgeldern zwischen 1,5 und 1,8 Millionen DM pro Tag gerechnet werden. Ich finde, dies gleicht einer Nötigung, wenn nicht sogar schon Erpressung.
Völlig unverständlich ist für mich auch, daß ausgerechnet der Bundesgesundheitsministerin Fischer nichts Besseres einfällt, als ermitteln zu lassen, in welchem Umfang die einzelnen Länder an der Zahlung etwaiger Strafgelder beteiligt werden können. Das ist schon das pure Eingeständnis gegenüber der EU-Kommission und ist aus dem Munde einer Gesundheitsministerin, der es auch um Verbraucherschutz gehen müßte, unbegreiflich. - Vielen Dank.
Herr Kollege, Sie waren kurz davor, daß ich Ihnen das Wort entzogen hätte. So darf man eine Ankündigung „Kommen Sie zum Schluß“ nicht mißbrauchen. Ich habe die Ankündigung nach einer kurzen Zeit, also 20 Sekunden nach dem Ende der Redezeit, ausgesprochen. Dann darf es nicht über eine Minute weitergehen.
So geht es einfach nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist nicht allein Herr Czeke, der das so macht, sondern wir können da in die Reihen schauen. Deshalb sage ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit: Es ist immer schon ein gewisses Plus dabei, wenn ich die erste Mahnung ausspreche.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema BSE, das hier auf der Tagesordnung steht, ist ein sehr ernstes Problem. Die Landesregierung steht nicht an, dieses Problem wirklich unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes zu betrachten, Herr Czeke. Ich habe das in der Landtagssitzung am 12. November 1999 ausgeführt. Aber wenn wir uns mit der Frage der Positionierung der Landesregierung bei der Entscheidung im Bundesrat am 17. März befassen, so lassen Sie mich dazu folgendes ausführen.
BSE ist in Großbritannien entstanden, und die Reaktionen der EU-Kommission in den vergangenen Jahren dazu waren sehr problematisch. Schließlich ist im Jahre 1996 ein Exportverbot ausgesprochen worden, das eingehalten worden ist.
Sie wissen, daß England seitdem verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, die von der EU-Kommission vorgeschrieben worden sind. Im Jahr 1998 hat der Europäische Rat in Florenz beschlossen, unter bestimmten Bedingungen dieses Exportverbot aufzuheben.
Die Bedingungen sind von Großbritannien nach Prüfung durch Mitglieder und Beauftragte der EU-Kommission erfüllt worden. Infolgedessen ist in der EU-Kommission und im Europäischen Rat eine Entscheidung getroffen worden, der Deutschland nicht zugestimmt hat.
Ich möchte das noch einmal ausdrücklich betonen: Deutschland hat sich nicht damit einverstanden erklärt, das Exportverbot aufzuheben, unter anderem aus den von Ihnen genannten vielfältigen Gründen: wissenschaftliche Bedenken, Verbraucherschutz usw. Ich will das alles nicht wiederholen. Sie haben das völlig zu Recht dargelegt.
Nun ist die Lage allerdings so, wie sie ist. Wenn das Exportverbot aufgehoben ist und die Europäische Union ein Binnenmarkt ist, haben wir es mit einem Problem zu tun, weil nämlich die Briten auch in andere Länder exportieren können, die dem Binnenmarkt angehören, und aus diesem Binnenmarkt kann dann das Fleisch nach Deutschland kommen.
Die Bundesregierung und der Bundesrat standen also vor der Entscheidung: Was ist sicherer? Ist es sicherer, ein nationales Importverbot aufrechtzuerhalten, das sehr schwer zu kontrollieren ist und im übrigen dem euro- päischen Recht widerspricht?
Herr Czeke, Sie haben eben die angedrohten Strafen als eine Erpressung bezeichnet. Man muß berücksichtigen, dies sind Rahmenbedingungen, die sich aus dem europäischen Recht und letztlich aus den Verträgen ergeben. Aufgrund dessen wäre ich mit solchen Bezeichnungen sehr vorsichtig. Wir haben einen Binnenmarkt, und innerhalb des Binnenmarktes hat sich jeder Mitgliedstaat an die Beschlüsse zu halten, es sei denn, es gäbe wesentliche Punkte, die ein Mitgliedstaat für sich geltend machen könnte.
Frankreich hat das getan; Sie wissen das. Frankreich ist deshalb von der Europäischen Kommission verklagt worden. Wir werden sehen, wie dieses Verfahren ausgeht.
Frankreich ist im übrigen, wenn ich diese Anmerkung in Klammern machen darf, ein Land, das ein originäres BSE-Geschehen hat. In der Bundesrepublik findet dies glücklicherweise nicht statt, so daß wir uns als BSEfreies Land bezeichnen können. Frankreich ist also einen Sonderweg gegangen.
Die Bundesregierung und die Bundesrepublik standen vor der Frage, ob dieser Sonderweg gegangen werden sollte. Die Frage war: Heucheln wir weiter und gaukeln wir einen Verbraucherschutz vor, den wir möglicherweise nicht gewährleisten können, oder versuchen wir, hier noch weitere Barrieren einzuziehen, die bisher EU-rechtlich noch nicht eingezogen waren?
Die Bundesministerin Frau Fischer hat in zähen Verhandlungen mit dem zuständigen Kommissar erreicht, daß entgegen den bisherigen EU-Regelungen die Bun
desrepublik eine besondere Kennzeichnung für aus Großbritannien eingeführtes Rindfleisch einführen darf, die berühmte Kennzeichnung „XEL“. Hier sind also zusätzliche Barrieren eingebaut worden.
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam: Britisches Rindfleisch kann bei dem gegenwärtig noch bestehenden nationalen Importverbot aus Großbritannien ausgeführt werden, beispielsweise nach Spanien oder nach Holland, und kann von Holland ohne jede weitere Kennzeichnung als britisches Rindfleisch nach Deutschland eingeführt werden. Das heißt also, der Verbraucher ist nicht sicher, er kann nicht sehen, ob er britisches Rindfleisch kauft. Durch die Kennzeichnung, die wir nun durchgesetzt haben, ist wenigstens die Chance gegeben, daß dies ersichtlich ist.
Sie haben auch zu Recht darauf hingewiesen, daß zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten noch ein Dissens darüber besteht, ob die anderen EU-Mitgliedstaaten die Kennzeichnung auch vornehmen. Wir haben aber momentan mit der bestehenden Verordnung die Chance, eine zusätzliche Kennzeichnung einzuführen, so daß der Verbraucher die Möglichkeit hat zu entscheiden.
Ich möchte an dieser Stelle an alle Verbraucherinnen und Verbraucher appellieren, deutsches Rindfleisch zu kaufen, sich zu erkundigen, wo das Fleisch herkommt und möglichst Fleisch zu kaufen, das in unserer Region erzeugt wurde, und nicht auf Importe mit unbekannten Herkunftsländern zurückzugreifen. Dann hat der Verbraucher die Gewißheit, daß er kein BSE-belastetes Fleisch kauft.
Im übrigen sind die Sicherheiten - das sollte man noch einmal deutlich machen - bis auf Restrisiken auch durch die gegenwärtige Rechtslage vorhanden, zumal die Engländer wirklich sehr scharfe Auflagen zu erfüllen haben.
Wir standen vor der Frage, ob wir das EU-Recht mißachten, oder ob wir, anerkennend, daß momentan keine totale Sicherheit für den Verbraucherschutz besteht, eine zusätzliche Sicherheit schaffen. Wir haben uns entsprechend der Leitlinie, daß wir uns am Verbraucherschutz orientieren, so entschieden, wie wir es getan haben.
Sie wissen, daß die Positionen der Länder nicht parteipolitisch bestimmt waren. Nordrhein-Westfalen mit einer grünen Umweltministerin hat gegen die Auffassung der grünen Bundesministerin entschieden. Bayern mit einer schwarzen Regierung hat gegen die Bundesregierung votiert. Sachsen mit einer schwarzen Regierung hat zugestimmt. Das ist eine Frage, die unabhängig von parteipolitischen Präferenzen entschieden worden ist.
Wir haben gesagt, die Rechtstreue gegenüber der EU und der Verbraucherschutz sind die entscheidenden Kriterien. Entsprechend haben wir uns verhalten.
Abschließend betone ich noch einmal, daß SachsenAnhalt BSE-frei ist. Ich fordere die Verbraucher auf, heimisches Fleisch zu kaufen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine hervorragende nationale Gesetzgebung, die in mustergültiger Weise für ihre Bürger den Schutz von Gesundheit und Leben garantiert. Doch es stellt sich die Frage, was alle Sorgfaltsbemühungen und Gesetze nützen, wenn gewählte Volksvertreter den Willen des Volkes mißachten und sich der Vernunft entgegenstellen.
Was ist passiert? Zu Beginn der 90er Jahre traten im Raum der Europäischen Union vermehrt Fälle von Rinderwahnsinn, BSE, auf. Als Ausgangspunkt hierfür wurde in erster Linie Großbritannien genannt. Da BSE auf den Menschen übertragbar und zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Schutz gegen diese Krankheit mög- lich ist, wurde als Alternative im Jahr 1996 ein Einfuhrverbot für britisches Rindfleisch verfügt.
Dieser Schutz währte aber nicht lange; denn am 17. März 2000 stimmte der Bundesrat gegen die Bedenken von Verbraucherschützern, Gesundheitsexperten und Politikern für die Aufhebung dieses Verbots.
Wird hier die Gesundheit eines Volkes bewußt um irgendwelcher Gefälligkeiten willen geopfert, oder ist es wieder einmal der deutsche Michel, der seine Mütze weit über die eigenen Augen gezogen hat und nicht sieht, was man ihm diktiert?
Meines Erachtens wäre bei dieser Angelegenheit seitens unserer Politiker mehr Stehvermögen im Interesse unserer Bürger gefragt. Gesundheitliche Normen und bestehende Gesetze dürfen nicht auf dem Altar etwaiger Profite und Egoismen geopfert werden. Auch sehe ich die Regierung eines Staates, der sich solcherart pressen läßt, pressen läßt gegen die eigenen Staatsinteressen, in einem gewissen Zwielicht.
Ich kann auch nicht einsehen, daß wir eine Vorreiterrolle im Rahmen der Europäischen Union spielen, obwohl sich zum Beispiel Frankreich einen Importstopp für Rindfleisch aus Großbritannien auferlegt hat. Gilt die Gesundheit der Menschen in Frankreich mehr als in Deutschland? Im Land einer Jeanne d‘Arc ist man aber bestimmt couragierter als in Deutschland.
Aber zurück nach Deutschland. Wie will man den Menschen in unserem Land diese Abstimmung verklickern? Ich weiß mich eins mit vielen Menschen, die sagen werden, jetzt ist es genug. Es müssen Leute an das Ruder, die erst einmal die Interessen der eigenen Menschen im Auge haben.
Außerdem frage ich mich: Ist das deutsche Recht schon dem europäischen Recht gewichen? Wie werden die einzelnen Mechanismen nach dem europäischen Recht aussehen, um die Menschen zu schützen? Welche Probleme kommen auf die Fleischerzeuger hierzulande zu? Wie wird die Kenntlichmachung des britischen Rindfleisches erfolgen? Welche Maßnahmen werden bei der Verarbeitung von britischem Rindfleisch ergriffen werden? Wie gedenkt man irgendwelchen Manipulationen mit britischem Rindfleisch vorzubeugen?
Sicher lassen sich noch weitere Punkte negativer Art aufzählen. Meine Fraktion ist auf eine Erklärung der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt gespannt, die bekanntlich der Entscheidung des Bundesrats zugestimmt hat. Das ist vorhin gerade geschehen. Dabei hätte sich mit mehr Energie und Willen seitens der Politiker unseres Landes eine akzeptablere Lösung finden lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich brauche nicht zu wiederholen, daß seit dem Ausbruch der Krankheit BSE in Großbritannien seitens der Europäischen Union die verschiedensten Anstrengungen unternommen worden sind, um die Gefahr einer Übertragung der Krankheit auf den Menschen, insbesondere innerhalb der eigenen Nation, zu verhindern.
Dies geschah vor allem durch die Beschränkung oder gar durch das völlige Verbot der Einfuhr von britischem Rindfleisch in den jeweiligen Staaten der Europäischen Union. Durch die darauffolgenden Maßnahmen der EU wurde die Gefahr einer Übertragung der Krankheit auf den Menschen fast auf Null abgesenkt.
Einige Beispiele für die strengen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers durch das Bundesministerium für Gesundheit möchte ich dennoch aufführen. Die Betriebe, die Fleisch nach Deutschland liefern, müssen im Bundesanzeiger aufgeführt worden sein. Das Rindfleisch muß bis zur Ladentheke als Rindfleisch aus England kenntlich gemacht werden. Jede Fleischlieferung muß durch eine von einem zuständigen Tierarzt ausgestellte Genußtauglichkeitsbescheinigung begleitet sein. Personen, die Rindfleisch aus Großbritannien in Deutschland in Verkehr bringen, haben dies der jeweils zuständigen deutschen Behörde anzuzeigen.
Meine Damen und Herren! Der Minister wies bereits darauf hin, daß es darüber hinaus durchaus die Möglichkeit der Einfuhr über Drittländer gibt. Er hat auch darauf hingewiesen, daß sich die Niederlande weigern, Fleisch aus Großbritannien zu kennzeichnen.
Aber ich unterstütze ihn in seiner Position, daß wir auf diese Praxis und auf die schwarzen Schafe dieser Zunft nur Einfluß haben, wenn wir die Einfuhr gestatten,
allerdings unter so strengen Auflagen zum Schutz des Verbrauchers, daß die Herkunft jederzeit nachvollzogen und Verstöße umgehend geahndet werden können.