Gern. - Einen Satz noch, meine Damen und Herren, den hatte ich vergessen. Ich habe noch 44 Sekunden Zeit.
An den Beiträgen von der SPD und der PDS sehen Sie, daß es doch noch einen Unterschied zwischen einer Koalition und einer Tolerierung gibt. Wir haben schließlich einen Änderungsantrag gestellt. Das wollte ich nicht vergessen zu erwähnen.
Frau Kollegin Budde, Sie haben vorhin gefragt, warum die CDU-FDP-Regierung die Beschlußempfehlung aus dem Jahr 1993 nicht umgesetzt habe. Sind Sie bereit zuzugestehen, daß der Vorschlag Nr. 1 der Kommission „Aufgabenverlagerung“, die Staatlichen Ämter für Umweltschutz sollten dienst- und fachaufsichtlich dem Regierungspräsidium unterstellt werden, mit Kabinettsbeschluß vom 31. Mai 1994 beschlossen wurde und daß die Landesregierung Höppner am 19. Dezember 1995 diesen Beschluß im Zusammenhang mit dem gesamten Kabinettsbeschluß aufgehoben hat? Sind Sie bereit, das in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU nachzulesen?
Selbstverständlich bin ich dazu bereit, Herr Dr. Bergner. Darauf will ich Ihnen aber auch noch eine weitergehende Antwort geben. Die Kabinettsentscheidung ist eben deshalb aufgehoben worden, weil das, was Sie vorhin in der Debatte zur Verwaltungsreform gehört haben, unser Standpunkt ist. Wir haben schon damals, im Wahl- kampf 1994, gesagt: Wir wollen die Regierungspräsidien auflösen und eine andere Verwaltungsform schaffen. Das war die Grundlage dafür, daß wir den Kabinetts- beschluß aufgehoben haben.
Frau Abgeordnete Budde, auch Herr Dr. Daehre hat den Wunsch, eine Frage zu stellen. - Bitte, Herr Dr. Daehre.
Frau Budde, bleiben Sie doch einmal ein bißchen ruhig. - Frau Budde, Sie haben einen Teil dieser Frage schon beantwortet. Jetzt aber zusätzlich noch eine Frage: Woher nehmen Sie eigentlich die Sicherheit, daß Sie im Jahre 2002 eine Mehrheit für Ihre Konstruktion Landesverwaltungsamt mit zwei Außenstellen haben werden? Darauf bauen Sie alles auf. Es kann doch passieren, daß wir im Jahr 2002 völlig andere Mehrheiten haben, die dieses Modell nicht wollen. Dann ist die Reform, die wir jetzt ein Stückchen anpacken wollen, für die Katz
Erstens habe ich deshalb in meinen Ausführungen dazu gesagt, daß wir es so regeln wollen, daß es 2002 nicht mehr zur Disposition steht. Das ist die erste Antwort.
Zweitens setze ich auf die Vernunft unserer dann wie auch immer gearteten Koalitionspartner, daß man den Fortgang in der Verwaltungsreform vernünftig zu Ende führen wird und nicht auf ideologische Scheuklappen bei dem entsprechenden Koalitionspartner treffen wird, wer auch immer das sein mag, daß die Verwaltungsreform nicht angehalten wird, sondern dann mit uns konstruktiv zu Ende geführt wird.
Danke sehr. - Für die Fraktion der FDVP erteile ich dem Abgeordneten Herrn Weich das Wort. Bitte, Herr Weich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Absicht der Landesregierung, sofort nach der Bekanntgabe ihres Strukturkonzepts für die Umweltverwaltung des Landes die drei Staatlichen Ämter für Umweltschutz den jeweiligen Regierungspräsidien direkt zuzuordnen, ist unredlich. Damit wird die Arbeitsplanung des zeitweiligen Ausschusses „Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform“ nicht nur, wie von der PDS herausgearbeitet, in Frage gestellt, sondern in vollem Maße unterlaufen.
Von hier aus wird daher die Ansicht geteilt, die ursprünglich für den 5. Oktober 2000 vorgesehene Beratung über die künftigen Strukturen des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Raumordnung und Umwelt vorzuziehen, um vollendete Tatsachen zu verhindern, die im Regelfall in der Folge seitens der Landesregierung wieder umgeworfen werden.
Der objektive Betrachter fragt sich, was die Landesregierung zur Eile motiviert; denn Umweltrecht, Umweltplanung und Umweltverwaltung sind in einem solchen Maße komplex, daß sie nicht im Schnellgang bewältigt werden können.
Es kommt hinzu, daß kein anderer als die Landesregierung wiederholt bekundet hat, daß die drei Regierungspräsidien zugunsten eines Landesverwaltungsamtes irgendwann einmal aufgelöst werden sollen und daß an die Stelle der drei Regierungspräsidien neben dem Landesverwaltungsamt faktisch zwei weitere Untergruppierungen treten würden. Wo aber bleiben dann die drei Staatlichen Ämter für Umweltschutz? Die Reformitis würde einer weiteren Reform unterworfen werden. Das gilt es zu verhindern.
Die unmittelbare Zuordnung der drei Staatlichen Ämter für Umweltschutz zu den jeweiligen Regierungspräsidien wird auch nicht von der Organisationsgewalt der Landesregierung getragen; denn die Organisationsgewalt
oder die Organisationshoheit hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung liegt zunächst beim Gesetzgeber und, soweit dieser Spielraum läßt, bei der Exekutive, insbesondere hinsichtlich der inneren Organisation der Verwaltung.
Ein Organisations- oder Verwaltungsvorbehalt der Exekutive besteht nur insofern, als der Gesetzgeber der Exekutive das Recht zur Ausfüllung des vorgegebenen Organisationsrahmens nicht nehmen darf. Damit darf die Exekutive nicht beliebig in die Organisationsgewalt des Parlaments eingreifen. De facto - hier kommt die Schranke der finanziellen Pflichten zum Tragen - ist die Organisationsgewalt der Exekutive auch stark von der haushaltsrechtlichen Vorgabe abhängig.
Faktisch würden die drei Staatlichen Ämter für Umweltschutz mit Sitz in Magdeburg, Halle und Dessau/Wittenberg, die augenblicklich der Dienst- und Fachaufsicht der Regierungspräsidien unterstehen, nur aufgelöst und bei den Regierungspräsidien neu installiert. Die unmittelbare Zuordnung der Ämter für Umweltschutz zu den jeweiligen Regierungspräsidien unterliegt damit wegen der Kostenträchtigkeit dem Parlamentsvorbehalt des Landesgesetzgebers.
Es kommt hinzu, daß der nach der Bekanntmachung vom 6. März 1991 getätigte Aufbau der Umweltverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt dann nicht mehr so recht nachvollziehbar wird. Insbesondere ergeben sich Zuständigkeitsüberlagerungen zwischen dem Landesamt für Umweltschutz und den Regierungspräsidien. Konkurrenzen treten derzeit bereits offen zutage bei der Wasserwirtschaft, dem Abfall und den Altlasten sowie beim Immissionsschutz. Dabei kann offenbleiben, welche weiteren Aufgaben den Umweltämtern durch Gesetz, Verordnung oder Erlaß übertragen worden sind. Mit einer direkten Zuordnung der Umweltämter allein ist es nicht getan.
Des weiteren ist zu beachten, daß die Bekanntmachung vom 6. März 1991 in der Fassung vom 15. Mai 1995 insoweit Unzuträglichkeiten aufweist, als zwar das Landesamt und die drei Staatlichen Ämter für Umweltschutz mit einer gewissen Grundkompetenz ausgestattet worden sind, daß aber die Polizei nach der Maß- gabe des § 163 der Strafprozeßordnung für die Umweltdelikte der §§ 324 bis 330 d des Strafgesetzbuches zuständig ist.
Wie aber sollen die organisatorischen Gegebenheiten der Polizei, ihre Befehls- und Unterstellungsverhältnisse sowie die Zuständigkeiten geregelt werden, wenn die genannten Strafvorschriften durch eine enge Verzahnung von sanktions- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet sind?
Dieser fachliche Zusammenhang und die behördlich gebotene Rücksichtnahme werden in Gänze vermißt, obwohl auch hier Klärungsbedarf besteht.
Der Landesregierung ist demnach anzuraten, von dem in Aussicht gestellten Vorhaben Abstand zu nehmen und erst die Ausschußarbeit zum Abschluß bringen zu lassen. Erst danach sind in dem vorgegebenen Zeitplan die Strukturen des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Raumordnung und Umwelt einer Prüfung zu unterziehen.
Ja, ja. - Bei dieser Prüfung können auch die Wechselbeziehungen zwischen dem Innenministerium und dem Ministerium für Raumordnung und Umwelt geklärt werden.
Die Fraktion der FDVP unterstützt die Vorgabe der Fraktion der PDS auf Änderung des Zeitplanes innerhalb des zeitweiligen Ausschusses „Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform“,
Meine Damen und Herren! Die Runde wird beendet mit dem Beitrag des Abgeordneten Herrn Dr. Köck. Bitte, Herr Dr. Köck.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte und auch die Stellungnahme der Landesregierung haben unsere Meinung eindrücklich bestätigt. Im Gegensatz zu dem Änderungsantrag der SPD, den wir ablehnen, geben wir es in die Hand des zeitweiligen Ausschusses, festzulegen, wann und wie er die Debatte zu diesem Thema führen möchte. - Danke.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über die Drs. 3/2919 und über den vorliegenden Änderungsantrag in der Drs. 3/2959.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 3/2959 abstimmen. Wer sich diesem Antrag anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag in der Drs. 3/2919 abstimmen. Wer sich dem Antrag anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren! Die Umweltministerin wird uns jetzt verlassen und an der Umweltministerkonferenz teilnehmen. Aus gegebenem Anlaß möchte ich folgende Ausführungen machen:
Im Februar und März dieses Jahres fanden in Halle die Wahlen für das Amt des Oberbürgermeisters statt. Aus der am 12. März 2000 durchgeführten Stich- wahl ging die Sozialdemokratin Ingrid Häußler mit 67,13 % der Stimmen als klare Siegerin hervor und
Sehr geehrte Frau Häußler, zu Ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin der Stadt Halle möchte ich Sie im Namen des Hohen Hauses sowie persönlich herzlich beglückwünschen. Am 1. Mai 2000 werden Sie Ihr neues Amt in Halle antreten und damit aus der Landesregierung ausscheiden.