- Das wollen Sie nicht wahrhaben. Ich weiß, daß Sie von der linken Seite das nicht wahrhaben wollen, weil Herr Hoffmann eben ein Querdenker ist. Das gefällt Ihnen oft nicht.
Herr Hoffmann, ich habe nie gesagt, daß Sie das heute gesagt hätten, sondern Sie haben das im Jahre 1999 gesagt. Ich habe Ihnen gesagt, daß Sie der irrigen Annahme seien, dieses Gesetz sei jetzt besser geworden, während Sie es in Wirklichkeit verschlimmbessert haben. Deshalb gilt eigentlich Ihr Wort von damals für uns noch heute.
Danke sehr. - Für die Fraktion der DVU-FL erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Montag das Wort. Bitte sehr, Herr Montag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immer wieder berichten die Medien, oft in sehr reißerischer Weise, wie sich die Bevölkerung über die Kommunalabgaben erregt. Zum einen hat das seine Gründe darin, daß die Wirtschaftskraft in Sachsen-Anhalt und dementsprechend in den einzelnen Haushalten verglichen mit dem bundesdeutschen Durchschnitt noch sehr gering ist. Zum anderen sehen politische Gegner eine Profilierungsmöglichkeit.
Gerade im Bereich der Abwasserproblematik sind in der Vergangenheit sehr viele Fehler gemacht worden, teilweise vom Land, weil man davon ausgegangen ist, das Abwasserproblem flächendeckend lösen zu können, was sich aber als Trugschluß erwiesen hat, teilweise deshalb, weil die Kommunen auf dubiose Projektanden, welche nur des Geldes wegen ihre Dienste anboten, hereingefallen sind, aber auch wegen des dramatischen Verfalls der Industrie in Sachsen-Anhalt.
Nun stehen an vielen Stellen in Sachsen-Anhalt übergroße Kläranlagen, und der Bürger muß dafür bezahlen, was zu Recht seinen Unmut erregt.
Im Landtag von Sachsen-Anhalt besteht ein Unterausschuß zur Lösung der Abwasserproblematik. Wir glauben aber nicht, daß dieser Ausschuß, aufgrund mangelnder Fachkompetenz, wirklich etwas in die richtige Richtung bewirken kann. Ein neues Kommunalabgabengesetz ist wohl nötig, aber uns fehlt in diesem Gesetz ein Passus, welcher vorschreibt, bis zu welcher Höhe eine Kommune ihre Bürger jährlich belasten darf.
Wenn ein Grundstücksbesitzer die Anschlußgebühren für Abwasser und gleichzeitig Straßenausbaubeiträge bezahlen muß, so geht das in vielen Fällen schon an die Substanz. Es gibt bereits Fälle, in denen sich Hausbesitzer genötigt sehen, ihr Anwesen zu veräußern, weil sie sich nicht in der Lage sehen, die Kommunalabgaben aufzubringen.
Zum anderen stellt sich die Frage, wie der Beitragspflichtige an die Informationen kommen soll, welche ihn über Bürgerbeteiligungen usw. unterrichten. Aus diesem Grunde können wir uns bei diesem Antrag nur der Stimme enthalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kom- men jetzt zum Abstimmungsverfahren zu den Drucksachen 3/3278 und 3/3309. Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab. Ihnen liegt die Be
schlußempfehlung des Ausschusses für Inneres und des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt vor. Ich gehe punktweise vor.
Nr. 1. Wer § 5 in der Fassung der Beschlußempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist der Beschlußempfehlung gefolgt worden.
Wir kommen zu Nr. 2, nämlich § 6 in der Fassung der Beschlußempfehlung. Dazu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/3309 vor.
Ich glaube, angesichts der Diskussionsbeiträge und des tatsächlichen Abstimmungsverhaltens wäre es wünschenswert, wenn Sie die zahlreichen Gegenstimmen mit nennen würden, damit dieser Umstand im Protokoll festgehalten werden kann.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Beschlußempfehlung des Ausschusses ab. Wer sich dem Änderungsantrag der CDUFraktion anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei drei Enthaltungen, vielen Gegenstimmen und einer geringeren Zahl befürwortender Stimmen ist der Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgelehnt.
Ich lasse jetzt über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer sich der Änderungsempfehlung des Ausschusses anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung und einer Vielzahl von Gegenstimmen ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Wir kommen zu Nr. 3. Wer sich § 6 d in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zwei Enthaltungen und einer Vielzahl von Gegenstimmen ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden. Damit ist § 6 d in der Fassung der Beschlußempfehlung beschlossen worden.
Wir kommen zu Nr. 5. Diese entfällt nach der Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich der Beschlußempfehlung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Es ist immer wieder das gleiche Bild. Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Bei vielen Gegenstimmen ist auch dieser Änderungsempfehlung gefolgt worden.
Wir kommen zu Nr. 4. Sie betrifft § 13 a Abs. 1 Satz 3. Wer sich der Änderungsempfehlung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zwei Enthaltungen und einer Vielzahl von Gegenstimmen ist der Beschlußempfehlung gefolgt worden.
Wir kommen zu Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Wer sich der Änderungsempfehlung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? -
Bei einer Vielzahl von Enthaltungen und wenigen Gegenstimmen ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden.
Wir kommen zu Artikel 3 - Inkrafttreten. Wer sich der Änderungsempfehlung des Innenausschusses anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zwei Enthaltungen und einer Vielzahl von Gegenstimmen ist Artikel 3 so beschlossen.
Wir kommen jetzt zu den Überschriften. Kann ich über alle Artikelüberschriften zusammen abstimmen lassen? - Das ist der Fall. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie den vorgeschlagenen Überschriften zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen sind die Überschriften akzeptiert.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetz und des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt“. Wer dieser Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Zwei Gegenstimmen. Enthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist die Überschrift beschlossen.
Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer sich dem Gesetz in seiner Gesamtheit anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung und einer Vielzahl von Gegenstimmen ist das Gesetz vom Landtag so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Die erste Beratung fand in der 9. Sitzung des Landtages am 12. November 1998, in der 11. Sitzung des Landtages am 10. Dezember 1998, in der 28. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 1999 bzw. in der 39. Sitzung des Landtages am 4. Mai 2000 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Rothe. Es ist dann eine Fünf
minutendebatte in der Reihenfolge SPD, DVU-FL, PDS, FDVP und CDU angesagt. Zuvor spricht jedoch für die Landesregierung der Minister des Innern Dr. Püchel.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt lagen dem Ausschuß für Inneres drei Gesetzentwürfe vor. Zum einen handelte es sich um einen Gesetzentwurf der Fraktion der DVU. Dieser wurde in der 9. Sitzung des Landtages am 12. November 1998 an den Innenausschuß federführend und an den Ausschuß für Recht und Verfassung mitberatend überwiesen. In der 11. Sitzung des Landtages am 10. Dezember 1998 wurde dem Innenausschuß ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Novellierung des in Rede stehenden Gesetzes überwiesen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde ebenfalls an den Innenausschuß überwiesen, und zwar in der 39. Sitzung des Landtages am 4. Mai 2000. Zu diesem Gesetzentwurf wurde dem Innenausschuß noch ein Änderungsantrag der Fraktion der FDVP zur Beratung übergeben.
Der Antrag der CDU-Fraktion zur Videoüberwachung zur Kriminalitätsbekämpfung steht nach Auffassung des Innenausschusses in engem Zusammenhang mit den vorgenannten Novellen. Daher wurde beschlossen, diesen Antrag im Zusammenhang mit der Vorlage zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beraten. Überwiesen wurde der Antrag in der 27. Landtagssitzung am 27. Oktober 1999 in den Innenausschuß federführend, in den Ausschuß für Recht und Verfassung mitberatend.
In der 26. Sitzung des Innenausschusses am 16. Februar 2000 - dies war vor der Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung - beschloß der Ausschuß mit 10 : 3 : 0 Stimmen, am 31. Mai 2000 eine Anhörung zu den bis dahin vorliegenden Gesetzentwürfen sowie zu dem CDU-Antrag zur Videoüberwachung durchzuführen. Am 31. Mai 2000 fand dann in der 31. Sitzung des Innenausschusses diese Anhörung von Experten, Sachverständigen und Gewerkschaftsvertretern statt.