Protokoll der Sitzung vom 23.06.2000

Anträge in die Ausschüsse für Recht und Verfassung, für Finanzen und für Inneres, wobei die Federführung bei dem Ausschuß für Recht und Verfassung liegen soll, knüpfen daran aber die Erwartung, daß die Überweisung in die Ausschüsse nicht zu einer spürbaren und längeren Verzögerung führt, sondern konstruktiv mit unserem Antrag umgegangen wird, um den Opfern nicht nur symbolisch, sondern tatsächlich helfen zu können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke für die Einbringung. - Wir kommen nun zur verbundenen Debatte. Es sind fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart worden in der Reihenfolge SPD, DVU-FL, PDS, CDU, FDVP. Als erstem erteile ich für die Landesregierung Minister Herrn Dr. Püchel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, wenn wir zehn Jahre nach der Wende bei den Debatten um Zukunftsfragen unseres Landes von Zeit zu Zeit innehalten und den Blick zurück auf die Opfer des SED-Regimes richten.

(Zustimmung von Herrn Dr. Daehre, CDU)

Die Opfer haben bei allen Alltagssorgen einen Anspruch darauf, daß sie und ihre Probleme nicht vergessen werden. Natürlich müssen wir uns auch immer wieder fragen, ob wir bisher genug für sie getan haben, ob die Regelungen, die für sie getroffen worden sind, auch wirklich greifen, ob wir uns genug dafür eingesetzt haben, daß ihnen unsere Rechtsordnung zumindest einen kleinen Ausgleich für ihr Schicksal zukommen läßt.

Die vorliegenden Anträge geben uns Gelegenheit, erneut in die Debatte einzutreten, wie wir Menschen helfen können, die in besonderem Maße unter der SEDHerrschaft gelitten haben. Worum es im Detail geht, wurde von meinem Vorredner bereits ausführlich erläutert, so daß ich darauf nicht noch einmal eingehen muß.

Bei der Entschädigung für diese Menschen handelt es sich um ein sehr sensibles Thema, zum einen weil die Gruppe der Zwangsausgesiedelten unter der SED-Diktatur in besonderer Form gelitten hat, zum anderen weil wir diese Frage nicht losgelöst von anderen Opfergruppen diskutieren können. Ich sage es ganz offen, ich habe die größten Zweifel, ob die Anträge diesen Anforderungen gerecht werden und ob vor allem die geforderten Einzelmaßnahmen mit dem Gesamtgefüge vergleichbarer Regelungen in Einklang stehen.

Wenn ich einer einzelnen Gruppe eine Vergünstigung gewähre, muß ich mir die Frage stellen, ob ich dadurch nicht neue Ungerechtigkeit gegenüber anderen schaffe, weil nämlich eine andere Gruppe genauso betroffen ist und ich dieser anderen Gruppe diese Vergünstigung nicht gewähre.

Der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung gibt uns auf, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Sicherlich begehe ich einen Fehler, wenn ich eine offensichtliche Ungerechtigkeit feststelle und nichts unternehme, um sie zu beseitigen. Ich begehe aber auch einen Fehler, wenn ich einer einzelnen Gruppe etwas Gutes zukommen lasse und sie damit anderen Gruppen gegenüber bevorzuge, die eine ähnliche oder vielleicht sogar eine noch schlimmere Benachteiligung geltend machen können.

Wenn ich diesen Gedanken auf die SED-Opfer übertrage, so heißt das: Ich darf nicht nur eine Verfolgtengruppe, wie die Zwangsausgesiedelten, betrachten. Ich muß vielmehr diese eine Verfolgtengruppe im Zusammenhang mit den anderen Gruppen sehen, zum Beispiel mit Menschen, die jahrelang aus politischen Gründen im Zuchthaus gesessen haben, oder mit Personen, die ihre Berufsausbildung aus politischen Gründen nicht beenden durften, die viele Jahre in einer untergeordneten Position tätig waren und deshalb heute nur eine kleine Rente bekommen.

Wahrscheinlich muß ich den Kreis noch weiter ziehen und auch die Menschen in die Betrachtung einbeziehen, die vom Krieg und seinen Folgen betroffen gewesen sind. Denken wir einmal an die Frauen aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße, die beim Einmarsch der Roten Armee brutal vergewaltigt und für Jahre in die Sowjetunion verschleppt worden sind und denen, wenn sie danach in die DDR kamen, fast keine Ansprüche zustanden. Denken wir an die Kriegsgefangenen, die manchmal jahrelang in Workuta schuften mußten und nach der Rückkehr in die DDR keinen Pfennig bekamen. Denken wir an die Vertriebenen aus Schlesien, dem Sudetenland usw. Sie haben ihr Vermögen und ihre Heimat verloren. Als einzigen Ausgleich haben sie gerade einmal 4 000 DM erhalten.

Kann man da einfach sagen, jeder Zwangsausgesiedelte bekommt zusätzlich zur Rückgabe seines Hauses und Grundstückes noch einen Pauschalbetrag von vielleicht 4 000 DM? Müßte dann nicht auch der zu Unrecht Inhaftierte pauschal 4 000 DM zusätzliche Entschädigung bekommen? Müßte nicht auch die vergewaltigte und verschleppte Frau 4 000 DM bekommen? Müßte nicht auch der Kriegsgefangene 4 000 DM bekommen? Müßte dann nicht jeder Vertriebene zusätzlich 4 000 DM bekommen; denn es soll ja nicht nur der Verlust der Heimat, sondern auch der des Besitzes ausgeglichen werden.

Die Zwangsausgesiedelten können jedenfalls seit 1990 wieder an ihren ursprünglichen Wohnort zurückkehren. Was ihr Vermögen betrifft, so haben sie, wenn man das Wort überhaupt verwenden darf, die privilegierteste Position, die unsere Rechtsordnung SED-Opfern überhaupt einräumt. Ihre Ansprüche richten sich nach erfolgter Rehabilitierung entsprechend dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz nach dem Vermögensgesetz, das heißt Rückgabe vor Entschädigung. Dies bedeutet, daß der Alteigentümer, also auch der Zwangsausgesiedelte, grundsätzlich sein Grundstück zurückerhält und sich nicht mit einer Entschädigung begnügen muß.

Dieser Grundsatz war äußerst umstritten. Viele meinten, dem Alteigentümer würde damit eine zu starke Stellung eingeräumt. Kaum einem anderen unter den politisch Verfolgten hat die Rechtsordnung eine derart starke Rechtsposition zugewiesen wie den Rückgabeberechtigten.

Genau dies müssen wir aber bedenken, wenn wir die Ansprüche der Zwangsausgesiedelten bewerten. Denn die Zwangsausgesiedelten gehören genau zu dieser herausgehobenen Gruppe von Verfolgten mit einem Rückgabeanspruch, anders als die zum Beispiel in der Zeit von 1945 bis 1949 Enteigneten. Sie stehen gewissermaßen an der Spitze der Berechtigten, wenn man ihre Rechte mit denen anderer Verfolgter vergleicht. Es kann also keine Rede davon sein, daß der Gesetz

geber das besondere Schicksal der Zwangsausgesiedelten nicht anerkannt hätte. Das Gegenteil ist hierbei der Fall.

Wie sieht es nun bei uns im Land konkret aus? Darum geht es doch. Von den bis Ende April dieses Jahres bei den Rehabilitierungsbehörden eingegangenen 583 Anträgen von Zwangsausgesiedelten sind bereits 405 positiv beschieden worden.

Für die heutige Landtagssitzung habe ich bei den zuständigen Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen eine Blitzumfrage durchführen lassen. Sie ergab, daß erst 154 Zwangsausgesiedelte Rückübertragungsanträge nach dem Vermögensgesetz gestellt haben. Davon wurden bereits 60 bis 100 % der Grundstücke zurückübertragen oder eine Entschädigung bewilligt.

Die Betroffenen sind rehabilitiert worden und haben ihre Grundstücke zurückerhalten bzw. eine entsprechende Entschädigung bekommen. Ihnen ist es daher viel besser ergangen als vielen anderen Opfern. Was rechtfertigt es, sie im Vergleich zu den anderen Gruppen jetzt noch einmal zu entschädigen?

Meine Damen und Herren! Aber auch wenn ich all dies beiseite lasse, frage ich mich: Ist der Landtag überhaupt das richtige Forum für diese Debatte? Ist die Frage der Entschädigung Zwangsausgesiedelter nicht allein eine Angelegenheit des Bundes, der diese einheitlich für alle Betroffenen hätte regeln müssen und nicht jedes Land für sich?

Herr Kollege Schomburg, von der Wende an bis zum Jahre 1998 hatte die CDU die Gelegenheit, die Sache in Bonn zu regeln. Warum haben Sie dieses Regelungsdefizit nicht aufgegriffen? Es gab noch einmal die Chance dazu. Als von Herrn Schwanitz initiiert noch einige Änderungen vorgenommen worden sind, gab es von Ihrer Seite auch keine Vorschläge.

Ich darf noch ein Weiteres hinzufügen: Ich habe ganz erhebliche Zweifel daran, daß der Vorschlag überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Bund hat die Ansprüche der Zwangsausgesiedelten umfassend geregelt, er hat von seiner Gesetzgebungskompetenz vollständig Gebrauch gemacht. Auf deutsch: Der Bund hat alles geregelt; die Länder dürfen gar nichts mehr regeln.

Es wurde auch schon davon gesprochen, den Umweg über eine Stiftung zu machen, um das zu umgehen. Sogar Thüringen hat es deshalb nicht gewagt, ein Landesgesetz zugunsten der Zwangsausgesiedelten zu verabschieden. Es würde nämlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Thüringer Landtag hat deswegen diese Stiftung gewählt.

Sie fordern nun eine vergleichbare bzw. sogar identische Lösung für unser Land. Im Grunde genommen müßte man erst einmal die Frage stellen, ob das Stiftungsrecht überhaupt eine solche Lösung zuläßt. Vor der stiftungsrechtlichen Frage steht jedoch die politische. Dazu habe ich meine Meinung bereits gesagt.

Ich fasse zusammen: Die Landesregierung nimmt das Schicksal der Zwangsausgesiedelten und die Frage ihrer gerechten Entschädigung sehr ernst. Wir tun diesen Menschen aber keinen Gefallen, wenn wir ungerechtfertigte Hoffnungen schüren. Die zentralen Fragen bleiben: Ist eine Zusatzleistung für die Zwangsausgesiedelten gerecht, oder werden andere Gruppen von Verfolgten dadurch unangemessen benachteiligt? Dürfen wir als Land eine solche Regelung überhaupt treffen?

Da wir uns bereits auf eine Überweisung in die Ausschüsse geeinigt haben, können diese Fragen noch einmal intensiv und auch unter finanziellen Aspekten in den genannten Ausschüssen diskutiert werden. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Leppinger.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am 13. Mai 1952 beschloß das Politbüro des ZK der SED Maßnahmen zur Errichtung eines besonderen Regimes an der Demarkationslinie zwischen der DDR und Westdeutschland. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde die Staatssicherheit beauftragt, verstärkte Maßnahmen zur Bewachung der Demarkationslinie zu treffen, um ein Eindringen von Diversanten, Spionen, Terroristen und Schädlingen zu verhindern. Infolgedessen sollten im Grenzgebiet lebende unerwünschte Personen umgesiedelt werden. Insgesamt betraf diese Aktion, die man voller Zynismus auch „Aktion Ungeziefer“ nannte, ca. 50 000 Menschen.

Die Sprachform des angeblich so menschenfreundlichen Sozialismus, die man für unliebsame Menschen fand, muß man sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: Schädlinge, Ungeziefer, asoziale Elemente, im Volksmund auch Assis genannt.

Angesichts dessen muß man sich heute über das Aufgehen der Saat an der einen oder anderen Stelle nicht wundern, und die bitteren Früchte haben wir auch heute noch zu ernten; denn ich glaube, daß die Opfer oft noch mehr als auf die materielle Rehabilitierung auf eine moralische und gesellschaftliche Rehabilitierung hoffen, die nach meinem Empfinden bis heute nur ungenügend stattfindet. Nach dem Motto „Ein bißchen bleibt immer hängen!“ wird den Opfern oft unterstellt, daß vielleicht doch etwas kriminelle Energie im Spiel gewesen sei.

Da der Umgang mit politischen Gefangenen oder auch solche Aktionen wie die „Aktion Ungeziefer“ streng geheim waren und die Betroffenen oft vergattert wurden, über diese Dinge niemals zu reden, und sich wegen der Rücksichtnahme auf ihre Familien meistens daran hielten, konnte sich mancher brave DDR-Bürger überhaupt nicht vorstellen, welches unendliche Unrecht und Leid vielen Menschen im Namen des Sozialismus angetan wurde.

Man hat versucht, mit dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz das Unrecht und das Leid der Opfer des DDRRegimes wiedergutzumachen. Die Entschädigung war nicht gerade üppig, aber mehr war zumindest materiell nicht möglich. Noch zu leisten ist allerdings die gesellschaftliche und moralische Rehabilitierung, die bisher völlig unzureichend ist.

Deshalb wollen wir, um auf den CDU-Antrag einzugehen, mit unserem Änderungsantrag bewirken, daß die öffentliche Diskussion über die Problematik aller Opfergruppen trotz aller Tagespolitik im Blickfeld bleibt; denn jeder, der hofft, daß diese Diskussion nach zehn Jahren zu Ende ist, wird sich irren. Wir tragen auch 50 Jahre nach dem Nationalsozialismus noch schwer an diesem Erbe. Genauso wird es ein langer und manchmal

auch schmerzlicher Prozeß sein, bis die Geschichte des real existierenden Sozialismus aufgearbeitet sein wird.

Ich bitte um die Überweisung des CDU-Antrages und des SPD-Änderungsantrages federführend in den Innenausschuß, weil dies uns die Gelegenheit gibt, über die gesamte Problematik zu reden. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Herr Kannegießer hat für die DVU-FL-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion auf eine Einzelentschädigung für Zwangsausgesiedelte findet die volle Zustimmung unserer Fraktion.

Wenn es darum geht, die Zeitgeschichte aufzuarbeiten, verkennt man leicht die unmenschlichen Zwangsaussiedlungen, die die ehemalige DDR-Regierung hauptsächlich in den Jahren 1951 und 1952 unter der Regie der Staatssicherheit durchführte. Bei diesen Aktionen wurde unschuldigen Menschen unendlich viel Leid zugefügt. Unbescholtene Bürger wurden samt ihren Familien in Nacht-und-Nebel-Aktionen von ihrem angestammten Wohnsitz zwangsevakuiert und quasi in das Binnenland der Ex-DDR verschleppt. Dieser gewaltsame Eingriff des Staates in das Leben dieser Menschen blieb bei ihnen nicht ohne Folgen.

Das Leid, das den Menschen vom Unrechtssystem der DDR zugefügt wurde und das wohl kaum wiedergutzumachen ist, ist nur das eine. Es ist ja nicht nur seelischer Schaden, welcher diesen Bürgern zugefügt wurde. Die Menschen verloren auch ihr persönliches Eigentum, sprich Grund und Boden. Sie standen von heute auf morgen vor dem Nichts und wurden an ihren neuen Zwangswohnsitzen obendrein von der dort ansässigen Bevölkerung als Kriminelle hingestellt.

Meine Damen und Herren! Eine Wiedergutmachung kann ohnehin nur in einem bescheidenen Maße stattfinden. Darum ist es um so notwendiger, daß diesen Menschen schnellstens wenigstens eine gewisse materielle Wiedergutmachung zuteil wird. Dabei ist die Landesregierung in der Pflicht. Es ist zu bedenken, daß die biologische Uhr bei den Opfern weiter tickt. Schon aus diesen Gründen ist schnelles Handeln erforderlich. Leider können viele der Betroffenen und Geschädigten sowieso nicht mehr in den Genuß der Wiedergutmachungsleistungen kommen.

Unsere Fraktion favorisiert das im Freistaat Thüringen praktizierte Modell einer Einzelzahlung an Zwangsausgesiedelte. Das wäre das Mindestmaß an Wiedergutmachungsleistungen.

Meine Damen und Herren! In einem Bundesland, in dem sehr viele Millionen D-Mark für den fragwürdigen Verein „Miteinander“ ausgegeben werden, sollte man politische Vernunft walten lassen und an die Opfer des SEDUnrechtssystems nicht nur in schillernden Sonntagsreden erinnern, sondern auch in der Tagespolitik versuchen, begangenes Unrecht wiedergutzumachen.

Zusammenfassend möchte ich sagen, daß wir für eine Überweisung in den Ausschuß sind. Wir bekräftigen nochmals unsere Zustimmung zu dem CDU-Antrag. Danke.

Für die PDS-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Tiedge.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wäre politisch äußerst unklug gewesen, in einer Zeit, in der beide deutschen Staaten, aber auch alle vier Alliierten von der deutschen Wiedervereinigung sprachen, wobei sie für deren Ausbleiben jeweils die andere Seite verantwortlich machten, die Demarkationslinie formaljuristisch einer Staatsgrenze gleichzusetzen. Das Überschreiten der Demarkationslinie war zwar verboten, es gab aber keine rechtliche Grundlage für eine Bestrafung.

Vor diesem Hintergrund und eingedenk der historischen Daten, die nach 1945 die alliierte Politik und die Herausbildung neuer Allianzen verkörperten, wurde in der DDR im Jahre 1952 die unsägliche Entscheidung zur Zwangsaussiedlung getroffen, eines der dunkelsten Kapitel der DDR-Geschichte.

Einzelheiten des neuen Grenzregimes wurden verankert, wie zum Beispiel ein 500 m tiefer Schutzstreifen unter der Kontrolle der Grenzpolizei, Registrierung der Einwohner und Ausweise mit Sonderstempel sowie die Entscheidung, daß neu hinzugezogene Personen und - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis - „reaktionäre Kräfte sowie als Grenzschieber und Spekulanten bekannte Personen“ in das Hinterland ausgesiedelt werden sollten. Denunziationen und Verleumdungen waren vorprogrammiert.

Ähnliche Bestimmungen gab es auch für die 5 km tiefe Sperrzone.