Ein nationaler Alleingang mit einer wesentlichen Verschärfung bei der Troglänge und bei der Flächenverfügbarkeit gegenüber der EU-Richtlinie und sogar gegenüber der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind für die hiesige Geflügelwirtschaft in erheblichem Maße existenzgefährdend.
Der Druck würde sich aber nicht nur auf die Betriebe mit klassischer Käfighaltung auswirken. Da Deutschland ein Land ist, welches nur 70 % des Gesamtverbrauchs an Eiern selbst produziert, würde die verstärkte Einfuhr billiger Eier aus dem Ausland zu einem generellen Preisverfall auf dem Markt führen. Das Problem an sich, eine Eiererzeugung mit vermindertem Tierschutz, würde wieder einmal zu Lasten der heimischen Wirtschaft in das Ausland verlagert. Wir denken, daß die EU-Richtlinie ausreichende Regelungen enthält, welche auch die aktuellen Gegebenheiten der Betriebe europaweit beachten.
Die Übergangsregelung ist für die hiesige Wirtschaft auch akzeptabel. Wir fragen allerdings, warum die Bundesregierung versucht, etwas härter zu gestalten, als es im weiteren europäischen Raum üblich ist, wodurch ein weiterer Industriezweig geschwächt wird.
Der CDU ist auch bekannt, daß unter anderem das Bundesland Niedersachsen einen gegenüber dem Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums veränderten Referentenentwurf erarbeitet hat, doch auch dieser geht über die Forderungen der EU-Richtlinie hinaus.
Wir sind der Meinung, daß der aktuelle Referentenentwurf noch nicht abschließend beschlossen und insoweit noch unverbindlich ist und daß wir durchaus auf eine Korrektur Einfluß nehmen können.
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in einer Sitzung in einem Legehennenbetrieb umfassend über die Situation informiert. Daher
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wie gesagt, eine Debatte war nicht vereinbart. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, über den Antrag unmittelbar abzustimmen. Wir stimmen ab über den Antrag in der Drs. 3/3285. Wer sich dem Antrag der Fraktion der CDU anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Bei einer großen Zahl von Enthaltungen und einigen Gegenstimmen ist der Antrag angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 34 erledigt.
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Hacke. Es ist eine Fünfminutendebatte vorgesehen worden. Die Fraktionen sprechen in folgender Reihenfolge: FDVP, PDS, DVU-FL verzichtet - SPD und CDU. Bitte, Herr Hacke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten zwei Jahren haben wir uns in diesem Hause intensiv mit der Verbesserung der prekären finanziellen Situation unserer Abwasserverbände befaßt. Fast genau vor zwei Jahren hat die CDU-Fraktion erstmals in diesem Hause die Teilentschuldung der hoch verschuldeten Abwasserzweckverbände beantragt.
Nach langwierigen Debatten im Unterausschuß zur Lösung der Abwasserproblematik, aber vor allem auch aufgrund des inzwischen entstandenen öffentlichen Drucks bekannte sich die Landesregierung zu ihrer Verantwortung und legte eine Teilentschuldungsrichtlinie vor, die in den nächsten Jahren die finanzielle Situation der Abwasserverbände entschärfen soll.
Doch wer glaubt, daß damit landesweit alle Probleme gelöst seien und alle Bürger vor ruinösen Kosten für die Abwasserbeseitigung bewahrt würden, der irrt sich leider. In einem Bericht an den Unterausschuß zur Lösung der Abwasserproblematik zu nicht erlaubten Abwassereinleitungen in Gewässer stellt das Umweltministerium fest, daß derzeit ein Anschlußgrad an öffentliche Kläranlagen von ca. 75 % besteht und im Endausbau ca. 85 bis 90 % erreicht werden. Das wiederum bedeutet, daß wir landesweit ca. 40 000 bis 50 000 Kleinkläranlagen als Dauerlösung behalten werden.
Wer die bisherige Argumentationslinie der PDS-Fraktion und der Regierungsfraktion verfolgt hat, kann in diesem Sachverhalt keine zukünftigen Probleme erkennen, sind doch nach bisheriger Auffassung dieser Fraktionen Kleinkläranlagen für den Bürger vor allem in ländlichen Bereich wesentlich kostengünstiger und damit wirtschaftlicher.
Nachdem Anfang dieses Jahres das Regierungspräsidium Magdeburg die unteren Wasserbehörden aufgefordert hat, verbindliche Abwasserbeseitigungskonzepte für die jeweiligen Entsorgungsgebiete zu erarbeiten, schlägt nun die Stunde der Wahrheit.
Bedingt durch den Umstand, daß das Einleiten von Abwasser gemäß § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes nur erlaubt werden kann, wenn das Abwasser nach dem Stand der Technik gereinigt ist, ergibt sich für ganz Sachsen-Anhalt, daß mindestens eine biologische Klärung des Abwassers vorzunehmen ist. Derartige Anlagen können Kleinkläranlagen nach DIN 4261, Pflanzenkläranlagen oder Teichkläranlagen sein. Doch auch derartige Anlagen gibt es nun einmal nicht zum Nulltarif.
Träfe es zu, daß derartige Anlagen viel kostengünstiger sind als die zentrale Abwasserentsorgung, müßten wir uns um den Umstand, daß Bürger unseres Landes, die zentral entsorgt werden, eine finanzielle Hilfe des Landes erhalten und andere nicht, keine Sorgen machen, wäre doch der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes eingehalten, da alle Bürger unseres Landes in einem vertretbaren, gleich hohen Rahmen an den Kosten für die Abwasserreinigung beteiligt wären.
Ob dies wirklich so sein wird, darüber verschafft die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Krause Klarheit. Auf die Frage, wie hoch die durchschnittlichen Kosten der Nachrüstung je Haushalt und je Kleinkläranlage sind, antwortet die Landesregierung wie folgt - ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident -:
„Die nach Wasserrecht erforderliche Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Stufe kostet in Abhängigkeit von den speziellen Bedingungen des Einzelfalls zwischen 5 000 und 20 000 DM. Sie können aber auch darunter oder darüber liegen.“
Nach Angaben der Landesregierung hat dagegen ein Dreipersonenhaushalt, der an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, im Vergleich dazu nur ca. 9 000 DM zu tragen, wobei ich Sie bitte, das „nur“ in Anführungszeichen zu setzen.
Meine Damen und Herren! Die Richtigkeit dieser Angaben vorausgesetzt, wird dies in Einzelfällen bedeuten, daß Bürger, denen das Glück eines zentralen Abwasserentsorgungsanschlusses nicht vergönnt ist, wesentlich tiefer in die Tasche greifen müssen als Bürger, denen durch öffentliche Investitionen und Zuschüsse geholfen wird. Diese Benachteiligung würde ausschließlich den ländlichen Raum treffen, der aufgrund seiner ohnehin schlechteren Einkommenssituation und Infrastruktur ohne öffentliche Unterstützung und Förderprogramme nicht am Leben erhalten werden kann.
Meine Damen und Herren! Deshalb fordert die CDUFraktion, daß die Landesregierung aus Gründen der Gleichbehandlung und zur weiteren Beseitigung der Benachteiligung des ländlichen Raumes eine Richtlinie zur Förderung des Baus und der biologischen Umrüstung von Kleinkläranlagen erläßt. Aufgrund der Tatsache, daß eine derartige Richtlinie bereits in anderen Bundesländern existiert, ist sie nichts Außergewöhnliches und wäre keine besondere soziale Leistung. Da die Umrüstung der Kleinkläranlagen erst im Jahre 2005 abgeschlossen werden muß, ergibt sich die Möglichkeit, diese Unterstützung unter Berücksichtigung der Haus
haltslage durchzuführen. Wenn diese Unterstützung allerdings noch länger hinausgezögert wird, fürchte ich, ist sie finanziell nicht mehr zu schultern.
Herr Staatssekretär Altmann gab in einer Pressemitteilung vom 20. Juni 2000 bekannt, daß die Europäische Union für die Förderperiode der Jahre 2000 bis 2006 jährlich mehr Geld zur Verfügung stellen will. Dieses Geld will die Landesregierung zur Förderung nachhaltiger Projekte in den Bereichen Abfall, Abwasser, Luftreinhaltung usw. einsetzen. Geld für eine von uns geforderte Richtlinie, meine Damen und Herren, wird also vorhanden sein. Es liegt in Ihrer Hand, ob die Prioritäten, die Sie im Umweltschutz setzen, zukünftig bürgerfreundlicher werden, als sie es in der Vergangenheit waren.
Meine Damen und Herren! Ich möchte es noch einmal betonen: Wir fordern keine Besserstellung, sondern nur eine Gleichstellung der Bürger, die nicht an öffentliche Netze angeschlossen werden. Dies bedeutet wiederum, daß Bürgern mit Kleinkläranlagen zukünftig die gleiche finanzielle Belastung zugemutet werden kann, wie sie schon heute den Bürgern in sogenannten Sanierungshilfeverbänden abverlangt wird. Erst die Kosten, die pro Haushalt darüber hinaus entstehen, sollten durch eine Förderung abgefangen werden.
Meine Damen und Herren! Da in den letzten Wochen Abgeordnete der SPD-Fraktion - ich denke dabei besonders an den Vorsitzen des Unterausschusses zur Lösung er Abwasserproblematik - und auch Mitglieder der PDS-Fraktion den betroffenen Bürgern in Pressemitteilungen öffentliche Unterstützung zugesagt haben, hoffe ich auf Ihre Zustimmung und auf die direkte Annahme dieses Antrages. Eine vorgeschobene Überweisung in einen Ausschuß würde die rechtzeitige Vorlage dieser Richtlinie zu den Haushaltsberatungen gefährden und hätte nicht wiedergutzumachende Folgen. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Für die Landesregierung erteile ich zunächst Minister Keller das Wort. Bitte, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung wird mit dem Antrag aufgefordert, ein Förderprogramm für Kleinkläranlagen aufzulegen. Die Notwendigkeit eines solchen Programms wird von der CDU-Fraktion mit Artikel 3 des Grundgesetzes begründet, da eine Gleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten können, und denen, die ihr Abwasser über Kleinkläranlagen entsorgen müssen, nicht vorhanden sei.
Unabhängig davon, daß Artikel 3 des Grundgesetzes nicht greifen kann, da nur gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln sind, stellt sich für mich die Frage, auf welcher Grundlage diese Gleichbehandlung erfolgen soll. Jeder weiß, daß bei verschiedenen Gemeinden und Abwasserzweckverbänden die Beiträge und die Gebühren keineswegs gleich sind.
Die Mindestbelastung des Bürgers bei Verbänden, die Sanierungshilfe erhalten, ist ebenfalls kein geeigneter Maßstab. Sie berechnet sich nämlich aus dem Durchschnitt der Belastung, die Bürgerinnen und Bürger bei dem teuersten Drittel der Verbände tragen müssen, die
keine Sanierungshilfe erhalten. Dies bedeutet nichts anderes, als daß die Belastung in einer ganzen Reihe von Verbänden höher liegt.
Ich habe deshalb prüfen lassen, in welchen Bereichen sich die Kosten bei einem Anschluß an eine öffentliche Abwasseranlage und bei ordnungsgemäßer dezentraler Entsorgung bewegen. Dieser Vergleich war äußerst schwierig, da die Kosten in beiden Fällen in Abhängigkeit von den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles stark schwanken. Es hat sich aber gezeigt, daß sich die Belastung der Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen und bei dezentraler Entsorgung etwa in der gleichen Schwankungsbreite bewegt. Ein Nachteil oder ein Vorteil der dezentralen Entsorgung hinsichtlich der Kosten ließ sich aus der Untersuchung nicht ableiten.
Losgelöst von der Frage, ob ein solches Förderprogramm überhaupt notwendig ist, muß bei der Auflage von neuen Förderprogrammen beachtet werden, welche finanziellen Auswirkungen dabei entstehen. Wenn wir davon ausgehen, daß etwa 300 000 Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ihr Abwasser dauerhaft über Kleinkläranlagen entsorgen müssen und eine Förderung von nur 1 500 DM pro Einwohner erfolgen würde, kann man sich leicht ausrechnen, daß das einen Finanzbedarf von 450 Millionen DM in diesem Land ausmachen würde. Das ist kein Pappenstiel. Wenn ich mir die Haushaltslage des Landes insgesamt anschaue, muß man sehr genau darüber diskutieren, ob man ein solches neues Programm zur Förderung der Kleinkläranlagen auflegen kann.
Meine Damen und Herren! Ich halte es deshalb für zwingend erforderlich, daß der Antrag in den Finanzausschuß überwiesen wird und der Unterausschuß zur Lösung der Abwasserproblematik beteiligt wird. - Herzlichen Dank.
Danke sehr. - Für die FDVP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Mertens das Wort. Bitte, Herr Mertens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Innovation ein Schlagwort, das wir fast täglich in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens zu hören bekommen. Innovation - auch ein Schlüssel bei der Anwendung neuer Verfahrenstechnologien, beispielsweise zur Lösung der Abwasserproblematik im Land Sachsen-Anhalt, besonders in ländlichen Gebieten. So sollte man meinen. Dem ist aber nicht so.
Während die kommunalen Aufgabenträger, also die Abwasserzweckverbände, im Land von der Landesregierung Fördermittel von mehreren Millionen D-Mark jährlich erhalten, gehen natürliche Personen, also unsere Bürger, leer aus. Das heißt, vor allem kleine Orte und Gemeinden in ländlichen Gegenden haben eine dezentrale Tradition. Diese müssen jedoch vielfach an zentrale Klärwerke angeschlossen werden. Die überteuerten Preise hiefür sind hinlänglich bekannt. Hinzu kommt Unwirtschaftlichkeit.
Dies geschieht, obwohl erstens die betroffenen Bürger oft aufzuzeigen versuchen oder sogar nachweisen können, daß die von den Behörden vorgelegten Berechnun
gen für die Kosten der Maßnahmen zum großen Teil zu hoch sind, zweitens die ökologischen Folgen eines zentralen Anschlusses für die dünnbesiedelten Gebiete heute keineswegs mehr positiv zu sehen und im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung, siehe Agenda 21, nicht mehr vertretbar sind, drittens die ökonomischen Konsequenzen als Verschleuderung von Steuergeldern und des Geldes der Bürger bezeichnet werden müssen.
Ein Umdenken der verantwortlichen Politiker wäre hierzu längst angebracht. Besonders im ländlichen Raum müssen neue Wege bei der Abwasserentsorgung beschritten werden. Dezentrale ökologische und kostengünstige Entsorgungseinrichtungen besonders im ländlichen Raum sind das Gebot der Stunde, wie zum Beispiel Pflanzenkläranlagen.
Meine Damen und Herren! Ökologie und Ökonomie harmonieren hierbei. So etwas nennt man Innovation zum Fortschritt der Menschen und Schonung unserer Umweltressourcen zugleich.
Auch wir sind der Überzeugung, daß gerade unsere Menschen in ländlichen Gebieten beim Bau von Kleinkläranlagen vom Land Sachsen-Anhalt finanzielle För-derung erfahren müssen. Das wäre dann endlich kein Faß ohne Boden mehr. Hier wäre das zur Förderung von Kleinkläranlagen bereitgestellte Geld sinnvoll ausgegeben.
Wir fordern die Landesregierung auf, die ständigen Sanierungshilfen in Höhe von zig Millionen D-Mark jährlich an unwirtschaftliche Abwasserzweckverbände einzustellen und in den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen dieses freigewordene Geld zur Förderung des Baus von Kleinkläranlagen an die Bürger auszureichen.