Ich hatte bei Professor Dr. Oebbecke, der Gutachter Ihrer Fraktion war, insbesondere zu den Vorwürfen, die der GBD gegen das Erste Vorschaltgesetz vorgebracht hat, eher das Gefühl, dass er unser Gutachter sei - aber ich kann Ihnen versichern, wir hatten vorher nicht mit ihm geredet -, weil all das, was im Streit diskutiert worden ist, womit versucht worden ist, das Gesetz aufzuhalten, entkräftet worden ist.
Als es dann so weit war und Sie auch von Ihrem eigenen Gutachter bestätigt bekommen haben, dass die Vorschläge der Landesregierung verfassungsrichtig sind - ich erlaube mir die Nebenbemerkung, dass es auch nicht Aufgabe des GBD ist, die Verfassung in Frage zu stellen und politische Mehrheitsfindungen herbeizuführen; das ist im Übrigen auch noch einmal zu disku- tieren -,
da ging die Diskussion im Übrigen - das meine ich überhaupt nicht sarkastisch - ganz vernünftig weiter. Wir haben uns über die einzelnen Punkte im Gesetz unterhalten. Dass die Mitglieder Ihrer Fraktion im Ausschuss nicht bei jedem Punkt sofort ja schreien wollen oder können, das ist Ihrer Situation, in der Sie sich festgefahren haben, zuzuschreiben. Ansonsten habe ich unter den gegebenen Umständen die Beratung immer noch als sehr vernünftig empfunden.
Trotzdem muss ich Sie noch etwas ganz kritisch fragen: Sind Sie nicht auch meiner Meinung, dass der GBD ein neutrales Instrumentarium dieses Gremiums, des Parlamentes, ist, das man nicht loben sollte, wenn es einem zum Munde spricht, und nicht tadeln sollte, wenn es eine andere Auffassung hat?
Zum ersten Teil: Ja, Herr Becker. Ich bin eben auch der Auffassung, dass es ein neutrales Gremium ist. Überall dort, wo es um gesetzestechnische, gesetzessystematische Dinge geht, können Sie unserer Fraktion ganz sicher nicht vorwerfen,
dass wir uns nicht zusammengesetzt haben. Wir sind akribisch alle Punkte durchgegangen. Es waren auch
Fehler drin. Bei einem solchen Gesetzeswerk passiert so etwas immer, davor ist niemand gefeit. Das geben wir auch zu, auch wenn es der Landesregierung nicht immer schmeckt. Aber das muss man sich dann eben angucken und das haben wir auch gemacht.
- Das hat er getan. Sie können es im letzten Protokoll, wenn es vorliegt - das wird in Bälde sein -, nachlesen. Das, muss ich Ihnen sagen, geht mir als frei gewählter Abgeordneter zu weit. Darüber haben die frei gewählten Abgeordneten zu entscheiden.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/3699. Es ist zunächst über die selbständigen Bestimmungen abzustimmen.
Ich werde an den entsprechenden Stellen jeweils darauf hinweisen, damit die mündlichen Änderungsvorschläge, die Kollege Hoffmann zur Berichtigung eingebracht hatte, für Sie sichtbar werden.
Ich bitte Sie, unserem alten Verfahren, wenn ein längeres Gesetz vorliegt, folgen zu wollen, dass Sie immer dann kundtun - -
- Verehrte Herren, ich möchte zum Verfahren eine Frage an Sie stellen, da müssen Sie zuhören. - Ich möchte gern wissen, ob wir so verfahren können, dass ich immer dann, wenn Sie Stopp sagen, gesondert abstimmen lasse. Ansonsten würde ich die Nummern nacheinander aufrufen. In Ordnung? - Herr Becker.
Wir haben nur ein Problem. Sie brauchen nur Nr. 2 Buchstabe a gesondert aufzurufen, sonst können Sie alles zusammen aufrufen.
In Ordnung. Ich rufe Artikel 1 Nrn. 1, 1/1 und 2 auf. Sie wollen über Nr. 2 Buchstabe a eine gesonderte Abstimmung haben.
Dann lasse ich zunächst einmal über die Nrn. 1 und 1/1 abstimmen. Wer dem Vorschlag des Ausschusses bis dahin folgen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen, zahlreiche Gegenstimmen. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.
Bei einer Reihe von Gegenstimmen und bei Enthaltungen der CDU-Fraktion wurde Nr. 2 Buchstabe a der Beschlussempfehlung gefolgt.
Ich lasse über die Nr. 2 im Übrigen sowie über die Nrn. 3 bis 18 abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Gegenstimmen sind die genannten Nummern mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe Artikel 2 Nrn. 1 bis 8 auf. Dabei verweise ich auf die Änderungen in der Berichterstattung. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen und bei zahlreichen Gegenstimmen wurde der Empfehlung des Ausschusses bis einschließlich Nr. 8 gefolgt.
Artikel 3 Nrn. 1, 2 und 3. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei gleichem Abstimmungs- verhalten wurde Artikel 3 mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zu Artikel 4. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Bei zahlreichen Gegenstimmen ist Artikel 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung beschlossen worden.
Ich lasse jetzt über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet unverändert: „Erstes Vorschaltgesetz zur Kommunalreform“. Wer stimmt der Überschrift zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen wurde die Überschrift beschlossen.
Ich lasse über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen bei zahlreichen Gegenstimmen wurde dem Gesetz zugestimmt.
Ich lasse sodann über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. In der ersten Beratung des Gesetzentwurfes am 23. Juni 2000 hat die CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag in der Drs. 3/3310 vorgelegt, den der Landtag mit dem Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen hatte. Nunmehr schlägt der zeitweilige Ausschuss vor, diesen Entschließungsantrag abzulehnen. Darüber ist nun abzustimmen.
Wer der Empfehlung des Ausschusses folgt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen und bei zahlreichen Gegenstimmen wurde der Empfehlung des Ausschusses gefolgt. Meine Damen und Herren! Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 6 absolviert.
- Entschuldigung, Kollegin Wiechmann, ich habe es vergessen. - Frau Wiechmann möchte als Fraktionsvorsitzende zu Ihnen sprechen. Bitte, Frau Wiechmann.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich spreche aus wichtigem Grund als Vorsitzende der FDVP-Fraktion zu Ihnen. Sie erinnern sich: Die Fraktion der FDVP stellte heute morgen den Antrag an den Herrn Landtagspräsidenten, wegen des neuerlichen Polizistenmordes eine Gedenkminute im Landtag und Trauerflor an den Funkstreifenwagen im Land SachsenAnhalt zu veranlassen.
Soeben erfuhr ich, dass die Polizeifahrzeuge in Sachsen-Anhalt ihren toten Kollegen mit Trauerflor ehren. - Danke.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lotteriegesetzes und des Gesetzes über das Zahlenlotto und über Sportwetten im Lande SachsenAnhalt