Letztlich ist aber die Vorbemerkung unter Nr. 3 entbehrlich, da sie ohnehin nur das wiedergibt, was in § 13 Abs. 1 des Schulgesetzes vorgesehen ist. Hiernach können die Schulträger mit Genehmigung der obersten Schulbehörde organisatorisch zusammenfassen und fertig.
Dennoch besteht die Gefahr, dass die Landesregierung unter Zugrundelegung eines Planstellenkegels durch Organisationsakte Schulpolitik betreibt und zulasten der Bildung die erforderlichen öffentlichen Mittel wegspart.
Im Übrigen ist zu bedenken, dass sich auch die liebsten Kinder der Schulpolitik in der Mischform - zum Beispiel die Zusammenlegung einer Sekundarschule mit einem Gymnasium - durchaus wiederfinden können. Der Elternwille ist an der Stelle mehr als tangiert.
Kühn sind die Ausführungen zu den haushaltsmäßi- gen Auswirkungen. Bei der Gegenüberstellung der vorhandenen und der künftigen Leitungsämter prognostiziert die Landesregierung bei einer Ausfinanzierung der veranschlagten Stellen mit der entsprechenden Personalbewirtschaftung eine Einsparung in Höhe von 236 176 DM.
Verräterisch ist dabei allerdings die Bemerkung unter Fußnote 1, wonach der Kostenberechnung aufgrund der noch unbekannten personalwirtschaftlichen Situation die Annahme zugrunde liegt, dass von den zehn Leitungsstellen jeweils fünf durch Beschäftigte des höheren Dienstes nach A 16 und des gehobenen Dienstes nach A 15 Z besetzt werden. Damit liegt die Kostenberechnung unter der Dunstglocke der Unwägbarkeit. Letztlich kann also über die haushaltsmäßigen Auswirkungen nicht befunden werden, solange die unter Fußnote 1 inhaltlich ausgewiesene Ungewissheit nicht beseitigt ist.
Während man die inhaltlichen Ausführungen nicht teilen kann, sie also abzulehnen hat, betreffen die redaktionellen Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt reine Formalien. Gleiches gilt für die Übergangsvorschriften für ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist abzulehnen, nicht nur wegen der grammatikalischen Fehler. - Danke.
Danke sehr. - Den Standpunkt der SPD-Fraktion trägt jetzt die Abgeordnete Frau Kauerauf vor. Bitte, Frau Kauerauf.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter dem ersten Tagesordnungspunkt der heutigen Landtagssitzung wurde über Sachsen-Anhalts Weg in die Wissens- und Informationsgesellschaft debattiert. Ein wesentlicher Bestandteil auf diesem Weg ist die Erkenntnis, dass einmal erworbenes Wissens nicht ausreicht, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, sondern dass es ständig erneuert und erweitert werden muss.
Dies gilt selbstverständlich und gerade für diejenigen, die Wissen vermitteln, die Lehrkräfte an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in unserem Land. Die Umgestaltung der Seminarlandschaft ist diesbezüglich ein wichtiger Baustein.
Gegenwärtig verfügt das Land Sachsen-Anhalt über zehn Ausbildungsseminare für die Lehrämter an Grund-, Sekundar- und Sonderschulen sowie über acht Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien. Darüber hinaus befindet sich am Standort Magdeburg ein Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Ihnen obliegt bisher die wichtige Aufgabe, die Studienreferendare auf ihre zukünftige Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer sowohl im pädagogischen als auch im methodisch-didaktischen Bereich fundiert vorzubereiten.
Vor dem Hintergrund der Absolventenzahlen in den Lehramtsstudiengängen, die in den letzten Jahren stark abgenommen haben, und der Zielstellung, die frei werdenden personellen und sächlichen Ressourcen der Seminare verstärkt für die regionale Lehrerfort- und -weiterbildung zu nutzen, soll die Seminarlandschaft neu organisiert werden.
Der Minister führte dazu bereits aus, dass sich diese Zusammenführung der bisherigen Studienseminare zu staatlichen Seminaren für Lehrämter an der vor drei Jahren umgesetzten Reform der Schulaufsichtsverwaltung orientieren wird. Demnach soll jedem der neun Schulamtsbereiche zukünftig ein staatliches Seminar zugeordnet werden, das sich je nach Ausbildungsbedarf aus den Seminarbereichen der verschiedenen Schulformen zusammensetzt. Das Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen soll unter der Bezeichnung „Staatliches Seminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen“ am bisherigen Standort Magdeburg verbleiben.
Die SPD-Fraktion begrüßt und unterstützt diesen Schritt. Durch die Neuorganisation werden die Rahmenbedingungen effektiviert und verbessert sowie Vorsorge dafür getroffen, dass der Nachwuchsbedarf an Lehrkräften auch in der zweiten Ausbildungsphase weiter flächen
deckend und in hoher Qualität in unserem Bundesland abgesichert werden kann. Dies ist vor allem im Hinblick auf den zukünftig wieder steigenden Bedarf an Lehrkräften von Bedeutung.
Durch die Nutzung insbesondere der methodisch-didaktischen Kompetenzen der Seminarleiter und Fachberater sowie der sächlichen Ressourcen der Seminare für die regionale Lehrerfort- und -weiterbildung entstehen in enger Verbindung mit den Staatlichen Schulämtern regionale Kompetenzzentren. Dies führt zu der von Wissenschaftlern und Pädagogen im Zuge einer Reformierung der Lehrerausbildung schon seit einiger Zeit geforderten engeren Verknüpfung der zweiten und dritten Ausbildungsphase im Sinne lebenslangen Lernens.
Wir alle sind uns sicherlich darin einig, dass eine Systematisierung und Verknüpfung der verschiedenen Phasen der Lehrerausbildung im Zusammenwirken mit dem Beratungs- und Unterstützungsauftrag der Staatlichen Schulämter unverzichtbar ist für eine Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit.
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes hat der Landtag schon im Dezember 1999 die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Strukturveränderungen geschaffen.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung werden die im Rahmen der Seminarzusammenführung geänderte Leitungsstruktur im Landesbesoldungsgesetz neu geregelt, das Landespersonalvertretungsgesetz redaktionell angepasst, Übergangsvorschriften für die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten bis zur Neuwahl geschaffen sowie notwendige Anpassungen landesbesoldungsrechtlicher Regelungen für Leitungsämter in Schulverbünden vorgenommen.
Wichtig ist, dass die Leitung eines Seminars unter Berücksichtigung der laufbahnrechtlichen und schulfachlichen Belange sowohl für Personen mit der Lehramtsbefähigung für den höheren Dienst als auch für Personen mit der Lehramtsbefähigung für den gehobenen Dienst zugänglich sein wird.
Die SPD-Fraktion befürwortet eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft als federführenden Ausschuss und in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres sowie für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Die Debatte wird abgeschlossen mit dem Beitrag von Frau Dr. Hein für die PDS-Fraktion. Bitte, Frau Dr. Hein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Umgestaltung der Seminarlandschaft für die zweite Phase der Lehrerausbildung ist ein notwendiger Schritt, und das aus unserer Sicht nicht nur aus Gründen der Verwaltungsreform. Er bietet vor allem Chancen für die Qualifizierung und Effektivierung der Lehreraus- und -fortbildung, wie das schon in mehreren Redebeiträgen betont wurde.
Der Grundstein für dieses Gesetz, dessen inhaltliche Dimension man dem Gesetzestext nun wirklich nicht anzusehen vermag, wurde allerdings bereits mit der Entscheidung im Schulgesetz gelegt, die Ausbildungs- und Studienseminare mit Fortbildungsangeboten zu betrauen und zu staatlichen Seminaren der Lehrerbildung zusammenzufassen. Die PDS hat diesen Schritt aus folgenden Gründen mitgetragen:
Erstens. Mit der Zusammenfassung der Seminarlandschaft lässt sich eine ausgewogene, flächendeckende Lehrerausbildung der zweiten Phase organisieren, die auch den qualitativen Ansprüchen an diese Phase auf Dauer zu entsprechen vermag.
Zweitens kommen die Möglichkeiten der Effektivierung der Ausbildung hinzu, und zwar sowohl inhaltlich als auch personell - Frau Kauerauf hat darüber eben gesprochen -, die sich ebenfalls günstig auf die Qualität der Ausbildung auswirken können.
Drittens. Die Formen der Lehrerfortbildung können einen qualitativen Schub bekommen, weil nun solide Angebote mit einem größeren Effekt angeboten werden können. Dabei werden die Wege zu interessanten Fortbildungsangeboten kürzer. Vielleicht wächst dann auch die Motivierung noch mehr, solche Angebote anzunehmen. Das geht allerdings nur, wenn man ein flächendeckendes Angebot an solchen Seminaren hat, und eben nicht, wenn man sie nur hochschul- oder universitätsnah einrichtet.
Der Bedarf an Freistellungen zur Inanspruchnahme von Fortbildungsangeboten kann dann auch reduziert werden. Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass der Unterrichtsausfall, der durch die Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten durch die Lehrerinnen und Lehrer entsteht - wir wollen das ja noch erweitern -, von Eltern immer mehr mit Kritik und Skepsis verfolgt wird.
Viertens. Wir begrüßen die Orientierung im Gesetz bezüglich der Möglichkeiten der Zusammenlegung von Schulen unterschiedlicher Schulformen, der im Schulgesetz bekanntlich als ein Weg festgeschrieben wurde, der es ermöglicht, sonst notwendige Schulschließungen zu verhindern. Ich finde, dass dies derzeit trotz massiver Probleme bei der Schulentwicklungsplanung viel zu wenig in Anspruch genommen worden ist.
Lassen Sie mich schließlich noch einen letzten Grund nennen, warum wir die Umgestaltung der Seminarlandschaft begrüßen, ein Grund, der vielleicht mehr ein Wunsch oder eine Hoffnung ist und garantiert noch nicht mit der Umsetzung dieses Gesetzes beginnen wird.
Aus grundsätzlicher Sicht sehen wir die Gliederung der Lehrerausbildung nach Schulformen statt nach Schulstufen sehr kritisch. Nicht nur dass damit sehr unterschiedliche Klassen von Lehrerinnen und Lehrern mit unterschiedlichen Karriereaussichten gebildet werden - der Umgang mit dieser Form der Lehrerausbildung ge-staltet sich jetzt schon schwierig, was den Umgang mit dem Schülerrückgang, also mit den entstehenden Personalüberhängen angeht. Und zwar ist das besoldungsrechtlich ebenso schwierig wie bezüglich der Motivation. Das Letztere macht mir ein bisschen Kopfzerbrechen. Ich bin darüber ziemlich traurig, weil die heute über-wiegend in den Gymnasien und Sekundarschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer schließlich immer noch die gleiche Ausbildung haben.
dung sicherlich nicht haben und nicht haben sollen. Es soll weiter schulformbezogen ausgebildet werden. Aber sie würden eine andere Form erlauben, wären die Kultusministerkonferenz und wir einmal von dem Mut befallen, die Lehrerausbildung auch in der ersten Phase entsprechend zu verändern.
Im Detail wird es sicherlich noch eine Reihe Fragen geben, die im Ausschuss sicherlich zu klären sind. Die Überweisung befürworten wir.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Es ist beantragt worden die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft, in den Finanzausschuss, in den Innenausschuss sowie in den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport. Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist der Antrag so angenommen.
Meine sehr verehrten Abgeordneten! Der § 61 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung gesteht den Fraktionsvorsitzenden jederzeitiges Rederecht zu. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Herr Dr. Fikentscher hat um das Wort gebeten. Bitte, Herr Dr. Fikentscher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie, Herr Präsident, haben heute Morgen auf das besondere Datum der deutschen Geschichte, den 9. November, hingewiesen. Das haben wir alle sehr begrüßt. Ich möchte jetzt auf das hinweisen, was am heutigen Tage, eben an diesem 9. November 2000, in Deutschland an erfreulichen Zeichen zu sehen ist.
In diesen Stunden bewegen sich viele Tausend Menschen innerhalb von Berlin auf das Brandenburger Tor zu, zu einer Versammlung, einer Kundgebung, zu der alle Parteien, die im Deutschen Bundestag vertreten sind, und darüber hinaus viele andere Organisationen, Gewerkschaften usw. aufgerufen haben. Sie haben damit alle der grundsätzlichen Einsicht Rechnung getragen, dass es nicht das Vorrecht der Linken ist, gegen Rechts zu sein, sondern dass es die Aufgabe aller Demokraten ist, ein solches Zeichen zu setzen.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der PDS - Zustimmung von Frau Ludewig, CDU, und von der Regierungsbank)
Nach allem, was man den Meldungen entnehmen kann, ist dies die Demonstration eines breiten Konsenses der Demokratie gegen Hass und Gewalt in der Vergangenheit, verbunden mit der Hoffnung, dies in der Zukunft vermeiden zu können. Viele verbinden damit die Hoffnung, dass sich dieser Tag auch als eine Zäsur in der deutschen Geschichte auf eben diesem Wege zeigen könnte.
Es soll öffentlich gezeigt werden, dass diese Menschen, die Bürger Demokratie, Humanität und Toleranz in Deutschland fordern und dass diese zu verteidigen ist und dass auch ein Wirgefühl in diesem Kampf verdeutlicht wird. Es wird heute deutlich, dass der Rechtsextremismus, von dem es heißt, er komme aus der Mitte der
Aber nicht nur in Berlin werden heute solche Zeichen gesetzt, sondern es haben auch hundert Magdeburger an dem heutigen Tag der ermordeten jüdischen Mitbürger gedacht. Es haben heute auf dem Friedhof der Synagoge Schüler des Magdeburger Herder-Gymnasiums eine Lichterkette gebildet. Unser Ministerpräsident ist heute dort und spricht. Aber nicht nur in Magdeburg, sondern auch in Halberstadt und Quedlinburg ist heute so etwas als sichtbares Zeichen für diese Einstellung gezeigt worden.
Bundesweit finden Sternmärsche gegen den rechten Terror statt. Allein in Bremerhaven hören wir von 30 000 Bürgerinnen und Bürgern, die sich daran beteiligen. In Aachen findet ein Sternmarsch von 3 000 Schülerinnen und Schülern statt, in vielen anderen Städten auch.
Meine Damen und Herren! Der heutige Tag ist folglich nicht nur ein Tag des Gedenkens an Schlimmes, was in Deutschland geschehen ist, sondern auch ein Tag der Ermutigung, ein Tag, an dem Zeichen gegen rechte Gewalt und Fremdenfeindlichkeit gesetzt werden. Der Landtag von Sachsen-Anhalt kann das mit Zuversicht zur Kenntnis nehmen. - Ich danke Ihnen.