Sie werden sich sicherlich für die Frage 9 interessieren. Der Abgeordnete Herr Kuntze fragt nach dem Mittagessen in der Grundschule mit festen Öffnungszeiten.
1. Müssen bei einer Öffnungszeit von schultäglich fünfeinhalb Zeitstunden alle Grundschulen mit festen Öffnungszeiten eine warme Vollwertmahlzeit anbieten?
2. Welche Befreiungsmöglichkeiten sind für Kinder vorgesehen, wenn Eltern für ihre Kinder eine warme Mahlzeit außerhalb der Schule wünschen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Kuntze beantworte ich wie folgt.
Zu 1: Das Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten enthält, wie Sie wissen, keine Veränderung des § 72 a des Schulgesetzes, der die Schulspeisung regelt. Danach soll der Schulträger schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit vorsehen. Dies gilt selbstverständlich auch weiterhin für die Grundschulen.
Zu 2: Befreiungsmöglichkeiten sind nicht erforderlich, weil eine verpflichtende Teilnahme am Mittagessen nicht gegeben ist. Wie diese Phasen letztlich gestaltet werden, hängt von den Konzepten der Schule ab, die gemeinsam mit den Elternvertretern entworfen werden.
Die Frage 10 betrifft ebenfalls dieses Thema. Die Abgeordnete Frau Ludewig fragt nach außerschulischen Angeboten an Grundschulen mit festen Öffnungs- zeiten und nach der außerschulischen Betreuung.
An verschiedenen Grundschulen werden bisher Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder außerschulischer Fremdsprachenunterricht von privaten Trägern angeboten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Ludewig beantworte ich wie folgt.
Zu 1: Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass es infolge der Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten zu einer Veränderung der Elternbeiträge kommen wird. Hierfür spricht, dass auch gegenwärtig der Grundbetrag der Elternbeiträge, die für eine Betreuung in Horten nach dem KiBeG erhoben werden, mit durchschnittlich 90 DM ungefähr dem Elternbeitrag für die Betreuung in Horten nach dem Hortgesetz entspricht.
Die Entscheidung über die Höhe des Elternbeitrags obliegt jedoch dem Einrichtungsträger. Von daher ist eine verlässliche Prognose abschließend nicht möglich.
Die Frage 11 stellt der Abgeordnete Herr Schulze. Es geht um die Zweitprivatisierung des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen.
Der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen steht kurz vor seiner Zweitprivatisierung. Dabei ist es wichtig, dass eine langfristig tragfähige und strukturpolitische Entscheidung getroffen wird, die auch die kommunalen Belange berücksichtigt. Deshalb frage ich die Landesregierung:
1. Hat sich die Landesregierung dafür eingesetzt und dafür gesorgt, dass eine Zweitprivatisierung des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen nach strukturpolitischen Gesichtspunkten an den fachlich besten Bewerber erfolgt, und wie konnte sie sich bisher dort einbringen?
2. Sorgt die Landesregierung dafür, dass die finanzielle Ausstattung der Chemieparkgesellschaft den Anfor
derungen für die Herstellung einer wettbewerbsfähigen Infrastruktur und für den notwendigen Rückbau und die Altlastenbeseitigung umfassend gewährleistet (analog Standort Leuna-Buna)?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft und Technologie Herr Gabriel. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Schulze beantworte ich wie folgt.
Zu 1: Mit der Privatisierung der Chemiepark Bitter- feld-Wolfen GmbH - alleiniger Gesellschafter ist der Bund - wurde durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben eine Managementberatungsgesellschaft beauftragt.
Voraussetzung des Privatisierungsverfahrens ist und war die Wahrung der Vertraulichkeit, die Anonymität und die Gleichbehandlung der Bieter unter besonderer Beachtung des geltenden EU-Rechts. Das richtet sich streng nach Formalien. Am Ende geht es aber um das Ziel, das für Sie vermutlich auch der Anlass der Fragestellung gewesen ist.
Das Land Sachsen-Anhalt hat alle Phasen des Privatisierungsprozesses vor allem durch die Ausnutzung der Möglichkeiten über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur begleitet und unterstützt. Wir haben uns natürlich an den Diskussionen beteiligt. Wir haben zwischendurch auch mit Sorge das Vakuum betrachtet, das dort eingetreten ist. Das haben wir nicht zu verantworten. Aber wir haben es mit Sorge gesehen, genau wie Sie.
Wir haben versucht, einen gewissen Druck auszuüben, sodass relativ zeitnah die Ausschreibung erfolgt ist. Nunmehr steht über das Bieterverfahren die Auswahl des konkreten Partners kurz bevor. Die BvS wird voraussichtlich am 21. Dezember dieses Jahres im Rahmen einer Sondersitzung die Entscheidung treffen.
Wir sind mit dem Interessenten für den Chemiepark in einem engen Kontakt. Es werden heute und morgen noch einmal Gespräche stattfinden in Vorbereitung der Sitzung der kommenden Woche. Das heißt, wir haben mit der BvS und dem Interessenten einen engen Kontakt. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, dass wir am Ende eine leistungsfähige, zukunftssichere Konstruktion haben mit einem Infrastrukturangebot, das so attraktiv ist, dass wir dort vernünftige Ansiedlungen in den nächsten Jahren zu verzeichnen haben werden.
Zu 2: Natürlich sind wir auch in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt dabei, die Altlastenfrage im Blick zu behalten. Das Ganze funktioniert nur als Paket. Man kann weder die Infrastrukturangebote, wie Energie oder Bewachung, losgelöst sehen noch die Altlastenfrage oder die Frage der Abwasserbeseitigung. Das funktioniert nur als Paket, wenn eine gebündelte preiswerte Dienstleistung angeboten wird. Deswegen wird diese Frage gleichwertig behandelt. Nur wenn das Paket stimmt, wird es von unserer Seite eine Zustimmung geben können.
Herr Minister, es wurde eine Zusatzfrage angemeldet. Dazu erteile ich dem Abgeordneten Herrn Schulze das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, wie hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass auch die berechtigten Belange und Interessen der Kommunen und des Landkreises Bitterfeld dort mit einfließen konnten?
Die berechtigten Belange der Kommunen und des Landkreises Bitterfeld stimmen fast vollständig mit den Interessen des Landes überein. Sie wollen vor allem, dass endlich eine Privatisierung stattfindet und unter Berücksichtigung der drei Problemkreise, die ich eben angeschnitten habe, die Attraktivität der Region erhöht und diese zukunftsträchtig gestaltet wird, sodass dort in den nächsten Jahren Investitionen stattfinden.
Es geht aber auch darum, dass die Unternehmen, die sich schon angesiedelt haben, mit der Dienstleistung zufrieden sein können. Das war in den vergangenen Monaten nicht immer so.
Herr Minister, Sie haben auf die Frage nach der aktiven Begleitung durch die Landesregierung geantwortet, dass die Landesregierung GA-Mittel bereitgestellt hat. Wie beurteilen Sie die Bereitstellung der GA-Mittel hinsichtlich der zügigen Ausreichung gegenüber den Antragstellern? Sind Sie der Meinung, dass dies alles ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte, oder gestehen Sie in dieser Hinsicht Defizite ein?
Die Vorgänge sind zeitnah und im Interesse der Investoren abgelaufen. Die Zeitverzögerungen, die sich ergeben haben, hängen, wie üblich, damit zusammen, dass die Unterlagen, die man braucht, um öffentliche Mittel zu bewilligen, so nicht zur Verfügung standen. Das heißt, es hat immer wieder Defizite bei den Zuarbeiten gegeben.
Da wir jetzt einen Bereich tangieren, der vertraulich zu behandeln ist, kann ich das nicht weiter darstellen. Aber da es auch für die Landesregierung ein Schlüsselprojekt ist, können Sie davon ausgehen, dass wir alle Möglichkeiten und Ermessensspielräume im positiven Sinne ausgenutzt haben.
Die Regelungen zur Ausreichung von Bewilligungsbescheiden kennen Sie. Sie wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man einen Antrag bewilligen kann. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt
sind, kann man mit den Investoren zwar sehr intensiv zusammenarbeiten und sie beraten; man kann ihnen aber die eigenen Hausaufgaben nicht abnehmen.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Damit, meine Damen und Herren, ist die Fragestunde abgeschlossen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich eine zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Francke-Sekundarschule aus Magdeburg begrüßen.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband