Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Ich bitte um Zustimmung zu der Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Bildungsausschuss.

Es steht Ihnen nicht zu, Ihre Redezeit eigenmächtig zu verlängern.

Ich denke, dass wir dann noch weiter darüber beraten können. - Danke schön, Herr Präsident. - Genau 32 Sekunden.

(Beifall bei der FDVP)

Wenn Sie glauben, die Manieren verbiegen zu können, bitte schön. - Wir beenden die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Herrn Dr. Bergner. Bitte, Dr. Bergner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kultusminister, Sie haben Recht, es ist ungewöhnlich, dass nach einem beschlossenen Gesetz der Gesetzgebungsvorgang gewissermaßen wieder eröffnet wird. Es ist ungewöhnlich, aber es ist nicht verboten. Insofern sollten Sie die Gründe respektieren, die uns dazu bringen, noch einmal ein Gesetz aufzumachen, bei dem wir in der Tat vor zwei Monaten überstimmt wurden.

(Herr Bischoff, SPD: Dafür haben wir die Demo- kratie!)

Der wichtigste Grund ist, dass die Betroffenheit der Eltern erst nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens deutlich geworden ist.

(Zustimmung bei der CDU)

Damit, dass das so ist, Herr Minister, sollten Sie sehr selbstkritisch umgehen. Sie haben in Ihren öffentlichen Darstellungen im Vorfeld der Gesetzesberatung den Betroffenen nicht reinen Wein eingeschenkt.

(Beifall bei der CDU - Frau Ludewig, CDU: Ja- wohl!)

Sie tun das auch heute noch nicht, wenn Sie sich schlanker Hand auf Frau Schavan und auf CDU-Bildungspolitik beziehen. Ich gebe Ihnen gern die Beschlüsse des kleinen Bildungsparteitages in Stuttgart, der kürzlich stattgefunden hat. Sie werden finden, dass es dort viel Verständnis für freiwillige Betreuungsangebote gibt. Wobei man sagen muss, in den alten Bundesländern gibt es keine flächendeckende Hortbetreuung.

(Frau Mittendorf, SPD: Aha!)

Dort ist dies in ganz anderer Hinsicht ein Fortschritt und bedient ein ganz anderes Bedürfnis.

(Unruhe bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Der Umstand, Herr Minister, dass Sie und andere den Sachverhalt und die Position anderer Bundesländer nicht sorgfältig - ich will es einmal vorsichtig sagen - dargestellt haben, hat dazu geführt, dass die Betroffenheit erst nachträglich deutlich wird.

Nun will ich Ihnen eines prophezeien: Dem Konflikt werden Sie sowieso nicht ausweichen können. Die Eltern haben sich zu einer Bürgerinitiative formiert, wir haben aus dem Bereich der Kinderbetreuung genug Erfahrungen, wie so etwas weitergehen kann,

(Frau Kauerauf, SPD: Was wollen Sie denn?)

wir haben Möglichkeiten der direkten Demokratie und wir haben eine ungelöste verfassungsrechtliche Frage, das heißt, wir können auch noch in einen Rechtsstreit gehen.

Herr Minister, ich möchte Sie schon fragen, ob es wirklich klug ist, an dieser Stelle einfach stur zu sein, oder ob es nicht besser ist, zu sagen, wenn wir jetzt sowieso in einen Konflikt gehen, können wir uns nicht wenigstens bei einem Kompromiss finden, der im Sinne unseres Gesetzgebungsangebotes zwar eine verlässliche Grundschule schafft, aber die Rechte der Eltern nicht tangiert, die auf der Freiwilligkeit des Aufenthaltes außerhalb der unmittelbaren Unterrichtszeit bestehen.

Herr Minister, darauf möchte ich schon hinweisen. Ich appelliere auch an die Damen und Herren der SPD, die in der ersten Wahlperiode an der Verfassung mitberaten haben. Wir haben damals in Artikel 11 einen Satz geschrieben:

„Die Pflege und Erziehung der Kinder unter Achtung ihrer Persönlichkeit und ihrer wachsen- den Einsichtsfähigkeit sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

(Beifall bei der CDU und bei der FDVP - Zustim- mung von Herrn Kannegießer, DVU-FL)

Meine Damen und Herren! Für mich ging es darum, hier ein Stück Freiheitsrecht zu definieren, mit dem zu DDRZeiten - nicht im Sinne des Zwangsaufenthaltes in Schulen, aber an anderer Stelle - sehr großzügig umgegangen worden ist.

Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der SPD und vielleicht auch von der PDS, die im Nachhinein ein klein bisschen mehr mit unserer Landesverfassung anfangen können als bei der Beschlussfassung: Wollen wir eine solche grundgesetzliche Regelung - ich rede hierbei nur über die Wertsubstanz einer solchen Regelung; ich argumentiere noch gar nicht verfassungsrechtlich - so einfach zur Disposition stellen?

Ich finde, wir sollten den Konflikt, der nun einmal da ist, dadurch sinnvoll zu bewältigen versuchen, dass wir noch einmal im Ausschuss Beratungen ermöglichen, indem die beiden eingebrachten Gesetzentwürfe in die Ausschüsse überwiesen werden. Dann können wir unter den veränderten Bedingungen noch einmal Anhörungen durchführen.

Sie haben immer die Chance, die Leute zu überzeugen, Herr Minister. Was wir nicht mitmachen wollen, auch angesichts der jetzt aufgebrochenen Betroffenheit, ist, dass wir nach dem Motto verfahren: Deckel zu und Schluss! Dazu ist uns das Elternrecht, das wir nur an einer Stelle durch die Schulpflicht eingeschränkt haben, als Wert unserer Landesverfassung viel zu wichtig. Ich bitte also sehr darum, sich jetzt nicht stur zu stellen und sich einer erneuten Beratung zu öffnen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDVP - Zustim- mung von Herrn Kannegießer, DVU-FL)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte beendet. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Dr. 3/3845. Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDVP in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehr viele Gegenstimmen. Enthaltungen? - Die erforderliche

Anzahl von 24 Stimmen ist erreicht worden. Damit ist dieser Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen.

Wir stimmen nunmehr über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drs. 3/3991 ab. Wer sich dem Antrag auf Überweisung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei vielen Gegenstimmen wurde dennoch die Anzahl von 24 Stimmen erreicht. Auch dieser Gesetzentwurf ist in den Ausschuss überwiesen.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Beratung fort mit dem Tagesordnungspunkt 12. Wir haben mehr als eine Stunde Vorlauf. Danach folgt der Tagesordnungspunkt 14. Dann werden wir sehen, wie weit wir kommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht

Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter - Drs. 3/3887

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann. Es ist keine Debatte vorgesehen. Bitte, Herr Dr. Brachmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist nicht ganz so emotionsgeladen. Ich würde meine Rede zu Protokoll geben. Ich habe aber keine vorbereitete Rede. Deshalb muss ich doch einige Worte dazu sagen.

(Herr Bullerjahn, SPD: Aber nur ein paar!)

Ihnen liegt ein Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter vor. Wer sich die Namen ansieht, wird darin die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verfassung erkennen. Das hätte auch ein überfraktioneller Antrag werden können. Aber eine Fraktion hatte bestimmte Gründe, einen solchen Antrag nicht einzubringen, sondern, wie Herr Remmers sagte, einen „Genossenantrag“ daraus zu machen. Er liegt Ihnen vor.

(Heiterkeit bei der SPD)

Es geht um einige Änderungen beim Landesverfassungsgerichtsgesetz. Wir haben heute Morgen die neu gewählten Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes vereidigt. Der Rechtsausschuss hatte zum Abschluss der Wahlperiode mit dem vorhergehenden Landesverfassungsgericht ein Gespräch. Dabei sind einige Änderungswünsche vorgetragen worden, die nun Gegenstand der Novelle sind.

Es geht um drei Punkte. Erstens benötigen wir so etwas wie ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren. Diese Möglichkeit gibt es bisher im Landesverfassungsgerichts- gesetz nicht.

Zweitens geht es um eine reduzierte Besetzung des Gerichts bei Verkündungen von Entscheidungen. Bisher müssen alle sieben Mitglieder des Landesverfassungsgerichts anwesend sein, wenn lediglich eine Gerichtsentscheidung verlesen wird.

Drittens. Das Verfassungsgericht beschäftigt einige wissenschaftliche Mitarbeiter, die ein gewisses Salär erhalten sollen, damit ein Anreiz für diese Tätigkeit besteht.

Wir wollen bei der Gelegenheit einer Gesetzesänderung auch darüber diskutieren, ob es weitergehender Ände

rungen bedarf. Sie haben erleben können, dass das Wahl- und Ernennungsverfahren der neu gewählten Verfassungsrichter getrennt stattgefunden hat. Man kann sicherlich darüber nachdenken, ob man das nicht in einem Verfahren erledigen könnte.

Welche Änderungen darüber hinaus noch sinnvoll wären, wollen wir im Ausschuss erörtern. Ich darf Sie deshalb im Namen der Mitglieder des Ausschusses bitten, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen, damit wir entsprechend beraten können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Ministerpräsi- dent Herrn Dr. Höppner)

Ich danke Ihnen. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/3887. Es wurde die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung beantragt. Wer schließt sich diesem Antrag an? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist der Überweisung stattgegeben worden.

Wir setzen die Beratung fort mit dem Tagesordnungspunkt 14: