Nun muss aber folgende Frage erlaubt sein - nach meiner Auffassung ist sie berechtigt -: Welche polizeilichen Eingriffsbefugnisse werden zusätzlich zu den in den §§ 36 ff. des Polizeigesetzes vorhandenen Befugnissen benötigt?
Wenn das vom Bundeskabinett am 13. Dezember 2000 beschlossene Gewaltschutzgesetz in Kraft treten sollte, kann das Opfer mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung darüber entscheiden, ob der Gewalttäter unter Androhung einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe aus dem Umfeld des Opfers verbannt wird. Das Opfer ist und bleibt Herrin des Verfahrens. Werden aber die polizeilichen Befugnisse ausgeweitet, kann nicht mehr das Opfer entscheiden, sondern die Polizei entscheidet über das weitere Ver- fahren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema Gewalt, insbesondere häusliche Gewalt, ist und bleibt ein Problem, das uns weiterhin beschäftigen wird.
Es ist interessant zu beobachten, dass die SPD und die Landesregierung doch noch zu der späten Einsicht gekommen sind, dass der von der CDU gewählte An- satz, auch eine Verhaltensänderung beim Täter herbeizuführen, der richtige Weg ist. Wir werden das Landesaktionsprogramm und die tatsächliche Umsetzung der verschiedenen Vorhaben kritisch begleiten.
Eine vertiefende Diskussion über den Antrag sollte in den Ausschüssen für Gleichstellung, Kinder, Jugend und
Sport, für Arbeit, Gesundheit und Soziales, für Recht und Verfassung und für Inneres geführt werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin, ich will vorausschicken, dass ich eine gewisse Ambivalenz in Bezug auf die Frage, ob man straffällig gewordene Männer zu dem Glück der Beratung zwingen soll oder nicht, erkennen kann. Ich brauche aber jetzt etwas Aufklärung in der Sache.
Nach meiner Erinnerung war Hauptgegenstand des Antrages der CDU einst genau diese Frage, während nach meinem Verständnis Gegenstand des jetzigen Antrages der SPD die Frage der polizeilichen Befugnisse ist. Darin sehe ich doch einen gewissen neuen Aspekt, zu dem man gegebenenfalls sicherlich auch kontrovers diskutieren kann; aber ich sehe keine Deckungsgleichheit zu dem einstigen Anliegen der CDU. Oder liege ich damit falsch?
Nach meiner Ansicht liegen Sie falsch. Es geht ja nicht nur um die polizeilichen Befugnisse. Wir haben das Polizeigesetz erst im letzten Jahr verabschiedet. Warum wurde das darin nicht eingebracht?
Außerdem haben wir, was die Täter anbelangt, festgestellt, dass Beratungsstellen für Opfer oder Programme, die eine Verhaltensänderung bei Tätern herbeiführen, fehlen.
Im Rahmen der Anhörung zu dem Passauer Modell ist nachgewiesen worden, dass Erfolge erzielt worden sind. Dies ist - wir haben darüber ausführlich diskutiert - aus amerikanischen Ansätzen übernommen worden. Dort sind Erfolge zu verzeichnen.
Weil Sie immer betonen, es handele sich dabei um eine Zwangsberatung, möchte ich festhalten: Alle Beteiligten sind vorher gefragt worden. Von den Befragten haben 20 % zugestimmt. Diese haben sich dann zu über 90 % beraten lassen und ein erheblicher Teil davon hat die Beratung freiwillig weiter fortgesetzt.
Es ist ja so, dass sich nicht alle Frauen von ihren Männern trennen wollen, wenn diese die Kinder geschlagen haben.
Die Gewaltformen sind ja vielfältig - das wissen Sie genauso gut wie ich -, körperlich, sexuell, psychisch. Viele Eltern tun das nur in dem Glauben, das Beste für ihr Kind zu tun. Dementsprechend glauben auch viele Männer, das Beste für ihre Frau zu tun. Es gibt Schnittstellen, die man nicht genau definieren kann.
Häufig wollen Frauen auch gar nicht, dass die Väter verurteilt werden, dass ihnen eine Geldstrafe auferlegt wird. Sie wollen, dass ihnen geholfen wird, dass sie so etwas nicht wieder tun, weil sie eigentlich weiter mit ihnen zusammenleben wollen.
Das ist unser Ansatz gewesen. Er wurde kategorisch abgelehnt. Ich denke, er war gut und richtig. Hätten Sie vor drei Jahren zugestimmt, dann wären wir heute schon ein Stückchen weiter.
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! In einem Punkt sind wir uns sicherlich alle einig: Gewalt innerhalb und außerhalb der Familie darf nicht stattfinden. Anstehende Konflikte oder Auseinandersetzungen müssen und sollen in der Familie friedlich und kameradschaftlich geklärt werden. Das gehört nun einmal zu den Grundprinzipien einer intakten Familie.
Aber ganz so einfach, wie es sich die Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin macht, ist es nicht. In einem Interview mit der „Mitteldeutschen Zeitung“ sagte Frau Däubler-Gmelin - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -:
„Wir verschaffen Frauen die Möglichkeit, ohne Angst in ihrer Wohnung bleiben zu können. Gerade wenn der Mann die Frau geschlagen hat, muss völlig klar sein: Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt.“
Es wird somit von vornherein suggeriert, in Deutschland gebe es nur prügelnde Männer. Das ist aber nicht so. Sicherlich hat die Justizministerin noch nie von einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen gehört, sonst würde ihr bekannt sein, dass von einer annähernd gleichen Zahl weiblicher und männlicher Gewalttäter bei Auseinandersetzungen in der Partnerschaft ausgegangen werden muss. - So weit zur Vorgeschichte.
Nun zum Antrag der SPD. Diverse Interventionsprojekte, also Vermittlungsstellen für betroffene Familienangehörige, existieren in Sachsen-Anhalt bereits über Jahre. Dazu zählen kirchliche und staatliche Institutionen, welche sich bis heute gut bewährt haben. Meiner Meinung nach reichen die vorhandenen polizeilichen und juristischen Instrumentarien völlig aus, sodass keine weiteren durchgreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung häus- licher Gewalt ergriffen werden sollten.
Ein entscheidender Faktor für häusliche Gewalt ist aber auch das familiäre und vor allem das soziale Umfeld jedes Einzelnen. Besondere Risikofaktoren hierzu sind Armut, Arbeitslosigkeit bis hin zum Sozialhilfebezug, was besonders in Sachsen-Anhalt der Fall ist. Das soll keine Entschuldigung für häusliche Gewalt sein, aber zumindest eine Erklärung.
Häusliche Gewalt, welche unbestritten permanent zunimmt, ist somit auch ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Eine vielversprechende Lösung des Problems der häuslichen Gewalt wäre, meine Herren und Damen von der SPD, Herr Höppner: Forcieren Sie umgehend das Beschäftigungsprogramm für Sachsen-Anhalt. Brin
gen Sie die Menschen in Arbeit und Lohn, und Sie werden spürbar merken, dass häusliche Gewalt dezisiv zurückgedrängt wird. An dieser Stelle sollte der Hebel gegen häusliche Gewalt angesetzt werden.
Aspekte wie Vertiefung und Spezialisierung gezielter Aus- und Fortbildungsprogramme für Polizei und Justiz sowie die Effektivierung und Erweiterung polizeirechtlicher Mittel, wie von der SPD gefordert, sollten per Gesetz erst geklärt werden. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meines Erachtens haben die Fraktionen im Prinzip Zustimmung zu unserem Antrag signalisiert. Es ist auch nicht verkehrt, öfter darüber zu reden.
Das Einzige, wo wir ein bisschen auseinander liegen, ist: Wir haben um eine Direktabstimmung über den Antrag gebeten; denn es ist ein Prüfauftrag an die Landesregierung. Die CDU hat die Ausschussüberweisung beantragt. Ich bin weiterhin dafür, dass wir über diesen Antrag direkt abstimmen, und bitte Sie, dem zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Damit ist schon etwas zum Verfahren gesagt worden. Wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Ich muss natürlich alles zur Abstimmung stellen; das ist klar. Ich möchte nur Folgendes sagen, Frau Abgeordnete Schmidt: Der Antrag enthält einen Prüfauftrag. Es ist nichts darüber ausgesagt, wie es nach der Prüfung weitergehen soll. Das ist das Problem. Sie haben trotzdem auf endgültiger Abstimmung bestanden.
Ich frage zunächst: Wer stimmt dem Antrag auf Überweisung in die Ausschüsse für Gleichstellung, für Inneres, für Recht und Verfassung sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir stimmen dann über den Antrag selbst ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Diesem Antrag ist bei einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen und fünf Gegenstimmen mit Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist die Beratung des Tagesordnungspunktes 13 abgeschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An den Anfang möchte ich die Feststellung setzten, dass mit Ignoranz, Verbissenheit und Desinteresse falsche Politik in einem äußerst gefährlichen Bereich betrieben wurde und wird. Die Verhaltensweisen sowohl der Berliner Regierung als auch der hiesigen ist im Falle von BSE mit dem Wort „skandalös“ nur unzureichend beschrieben.
Leider glänzt auch die CDU nicht unbedingt, vernahm man doch im Dezemberplenum noch Folgendes - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -:
„Die Hysterie, die bei diesem Thema ausgebrochen ist, ist aus fachlicher Sicht nicht nachzuvollziehen und schadet allen Bauern. Das ist das Schlimme. Es handelt sich erst einmal bei BSE nicht um eine Seuche.“
„Die Anzahl der Erkrankungen spricht gegen jede Panikmache von Journalisten und - das habe ich schon gesagt - von Leuten, die gar nichts davon verstehen, von Politikern und anderen.“