Im Ministerium wird seit der Verabschiedung des Gesetzes an einem konkreten Maßnahmezeitplan gearbeitet bzw. nach ihm vorgegangen. In ihm finden sich alle für eine ordnungsgemäße und qualitativ wertvolle Vorbereitung notwendigen Schritte, beginnend mit dem Bewerbungsverfahren für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über deren Pflichtfortbildung, die Fortbildung der Lehrkräfte, über Elterninformations- und -beratungsveranstaltungen, die Schulung der Fachdezernenten in den staatlichen Schulämtern bis zum Ergreifen von unterstützenden Maßnahmen.
Ein Teil der genannten Schritte ist bereits abgeschlossen. Andere Vorbereitungsmaßnahmen wurden oder werden eingeleitet. So sind mehr als 90 % der Personalstellen für pädagogische Mitarbeiter mittlerweile besetzt.
Den Abschluss bildet die Verabschiedung des Beschlusses zum konkreten Schulkonzept durch die Gesamtkonferenz an der jeweiligen Grundschule. Auch hierbei werden die Betroffenen nicht allein gelassen, sondern erhalten Unterstützung durch die eingerichteten Moderatorenteams.
Darüber hinaus werden in einem gemeinsamen Erlass des Kultus- und des Sozialministeriums wesentliche Regelungen zur künftigen Zusammenarbeit von Grundschulen und Betreuungseinrichtungen festgelegt.
Meine Damen und Herren! Selbstverständlich hängt der Erfolg von Reformkonzepten entscheidend von den Handelnden ab. Neben der gezielten Vorbereitung und Fortbildung kommt der Identifikation und Motivation der am Vorhaben Beteiligten eine hohe Bedeutung zu. Dazu fordern wir die Eltern auf, sich vor Ort über die Elternvertretung in die Erarbeitung des spezifischen Schulkonzepts einzubringen.
„Sicherlich ist es leichter zu schreien, das Feld sei von Unkraut bewachsen; konsequenter ist es, das Feld zu pflügen und mit nützlichem Korn zu bebauen.“
Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Abgeordnete Kauerauf, der Abgeordnete Herr Remmers würde gern eine Frage stellen. Sind Sie bereit zu antworten?
Frau Kollegin Kauerauf, Sie haben eben noch einmal darauf hingewiesen, dass schon 90 % der pädagogischen Mitarbeiter darauf vorbereitet wären. Mich interessiert Folgendes: Verfassungsrechtlich brauchen Sie eine Art Schulpflicht, um das Gesetz überhaupt aufrechtzuerhalten. Wir haben parallel auch die Probleme der Gehaltsstrukturen.
Ist geprüft und sichergestellt worden, dass bei einer entsprechenden Aufnormung der pädagogischen Mitarbeiter, wie es übrigens in anderen Ländern geschieht, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Höherstufung dieser innerhalb der Schulpflicht tätigen Kräfte nicht auch im Land Sachsen-Anhalt Geltung erlangen kann, sodass wir dann über ein anderes Personalkonzept reden müssten?
Natürlich kann ich auf diese spezielle Frage nicht antworten. Aber die pädagogischen Mitarbeiter haben bei uns einen Erzieherstatus. Danach werden sie bezahlt. Sie werden auch in Zukunft den Erzieherstatus haben.
Meine Frage richtet sich auch an den Kultusminister. Ich sehe Sie, Frau Kauerauf, insofern ein bisschen als Stellvertreterin an. Mich interessiert, inwieweit wir sichergehen können, dass nicht übermorgen durch entsprechende Gerichtsurteile aus diesem Erzieherstatus eine ganz neue Lehrergeneration hervorgeht, die wir auch entsprechend hoch bezahlen müssen.
Die pädagogischen Mitarbeiter sind für meine Begriffe keine Lehrer. Also kann man für sie auch keine entsprechende Bezahlung fordern.
Ich habe als Kommunalpolitikerin eine Frage zur praktischen Umsetzung im Zusammenspiel zwischen den Grundschulen mit festen Öffnungszeiten und den Horten. Das Hortproblem liegt mir am Herzen, wie Sie merken.
In einer Stadt gibt es vier Grundschulen, künftig mit festen Öffnungszeiten. Jedoch werden nur so viele Kinder zur Betreuung angemeldet, dass ein Hort ausreicht. Wer soll das Bringen der Kinder von den Grundschulen zum Hort oder umgekehrt organisieren? Wer ist dafür verantwortlich? Wieder die Eltern?
Frau Wernicke, ich wies in meiner Rede darauf hin, dass es einen gemeinsamen Erlass des Sozialministeriums und des Kultusministeriums geben wird. Darin wird man sich sicherlich auch zu diesem Problem äußern.
(Frau Wernicke, CDU: Da bin ich mal gespannt! - Herr Becker, CDU: Wann kommt der Erlass? - Weitere Zurufe von der CDU)
Danke schön. - Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Wolf von der Fraktion der FDVP. Bitte, Herr Wolf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDVP hat bei der Einbringung ihres Gesetzentwurfes am 14. Dezember 2000 alle stichhaltigen Argumente vorgetragen, die die Grundschule mit festen Öffnungszeiten betreffen bzw. sich dagegen gerichtet haben. Das geschah auch im Ausschuss mehrfach.
Die Debatten um das Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten krankten von Anbeginn daran, dass die dem Gesetz widersprechenden Auffassungen rigoros abgeschmettert wurden. Alle Versuche zur Korrektur des eingeschlagenen unheilvollen Weges in der Schulpolitik im Land Sachsen-Anhalt scheiterten.
Möglich wird dies, wenn in Anhörungen machtergebene und machtbeflissene Vertreter regierungskonform urteilen und die Einsprüche von Verbänden, Kirchen, aber vor allem von Eltern einfach unter den Tisch fallen. Es folgten die bekannten Abstimmungen mit dem Ergebnis 8 : x : x. Dies zeigt die Arroganz der Macht, unangefochten gegen den Willen der Eltern und Erziehungsberechtigten, gegen die zahlreichen Einwände, Petitionen und Bitten bestehen zu können.
Die linksextremistische PDS mit gewohnt doppelzüngiger Politik zur Wählertäuschung stimmte dem Gesetz erst zu und schuf sich mit einer begleitenden Entschließung ein vermeintliches Schlupfloch nach dem Motto: Wir waren schon immer dafür, dass wir dagegen sind.
Die Eltern durchschauten dieses unsaubere Spielchen der PDS und gaben in zahlreichen Versammlungen ihrem Protest Ausdruck.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDVP sah sich in der Verantwortung und in der Pflicht, Eltern, Verbände und Kirchen über die inhaltliche Diskussion, über das im Parlament gängige Abschmettern von Anträgen der Opposition und vor allem über das Abstimmungsverhalten genau zu informieren. Der Protest der Eltern, aber auch der von Schulen und Lehrern erhob sich, hat sich bis zum heutigen Tage nicht beruhigt und wird sich nicht beruhigen. Sowohl die Eltern als auch die Lehrer und die Erzieher fühlen sich geprellt und hintergangen.
Die eingeleiteten Beschwichtigungsversuche des Kultusministers in Form eines Elternbriefes schlugen fehl, steigerten die Empörung der Eltern, die sich auch dadurch gedemütigt und beleidigt fühlen.
Wir sind gegen die Grundschule mit festen Öffnungszeiten. Wir sind für Grundschulen, in denen die Kinder nicht mit Zwang den elterlichen Erziehungsrechten und -pflichten entzogen werden.
„Mit den Kindern muss man zart und freundlich verkehren. Das Familienleben ist das beste Band. Kinder sind unsere besten Richter.“
Apropos Richter, meine Damen und Herren: Wir hatten angekündigt und bleiben dabei, nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Erwägung zu ziehen oder auch klagewillige Eltern in ihrem Vorhaben zu unterstützen. Dazu stehen wir.