Vor diesem Hintergrund fand die erste Beratung über den Gesetzentwurf zum Mittelstandsförderungsgesetz
am 5. Juli 2000 statt. Dabei wurde über Verfahrensfragen beraten. Es wurde zwischen allen Fraktionen Übereinstimmung dahin gehend erzielt, dass erstens nach der Sommerpause eine Anhörung stattfinden sollte und dass zweitens für die erste Sitzung nach der Sommerpause eine Synopse zum Gesetzentwurf, bezogen auf das bestehende Mittelstandsförderungsgesetz, vorzulegen sei.
Diese Vorgehensweise wurde auch in inhaltlichem Zusammenhang mit den anstehenden Haushaltsberatungen gesehen, da der bis dahin vorliegende Mittelstandsbericht dann einbezogen werden könne und das Gesetz auch mit den Möglichkeiten des Haushaltes korrespondieren müsse.
In der ersten Sitzung des Ausschusses nach der Sommerpause am 27. September 2000 lag entsprechend den Verabredungen die Synopse zum Gesetzentwurf vor. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wurde mit Zustimmung aller beteiligten Fraktionen als Termin für die Anhörung zum Gesetzentwurf der 22. November 2000 festgelegt.
Meine Damen und Herren! Ich habe immer gedacht, dass die CDU-Fraktion an dem Bericht interessiert sei. Ich bitte um mehr Ruhe.
Ich dachte auch, die CDU-Fraktion hätte ein ganz wesentliches Interesse daran, da sie die Berichterstattung beantragt hat.
Ergänzend zu den bereits in der Ausschusssitzung benannten Teilnehmern der Anhörung forderte die Ausschussvorsitzende alle Fraktionen auf, weitere Anhörungsteilnehmer zu benennen und am Rande der 44. bzw. 45. Sitzung des Landtages über die Vorschläge der Fraktionen zu beraten und eine Liste der Anzuhörenden festzulegen.
Am 22. November 2000 wurde dann wie beschlossen die Anhörung durchgeführt. An der Anhörung beteiligten sich folgende Verbände und Organisationen: die Handwerkskammern Magdeburg und Halle/Dessau sowie der Gesamtverband des Handwerks Sachsen-Anhalt e. V., die Industrie- und Handelskammern Halle/Dessau und Magdeburg, der Deutsche Gewerkschaftsbund SachsenAnhalt, die Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt, das Aktionsbündnis der mittelständischen Wirtschaft Sachsen-Anhalt, der Offene Wirtschaftsverband von kleinen und mittelständischen Unternehmen für Freiberufler und Selbständige, der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. sowie der Landesverband der freien Berufe Sachsen-Anhalt e. V.
Die letzte und aktuelle Beratung zum Gesetzentwurf fand in der 50. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 7. Februar 2001 statt. Zu Beginn der Beratung erinnerte Ministerin Frau Budde
daran, dass bei der bisherigen Behandlung des Themas Mittelstandsförderungsgesetz inhaltlich dahin gehend
Konsens bestanden habe, dass ein neues und moderneres Gesetz verabschiedet werden solle. Bei ihrem Amtsantritt habe sie dazu unterschiedliche Zuarbeiten vorgefunden, die sich nicht inhaltlich, aber strukturell vom Gesetzentwurf der CDU-Fraktion unterscheiden würden. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, bat sie, die Behandlung des Gesetzentwurfs kurzzeitig auszusetzen.
Im Kabinett sei darüber hinaus am 6. Februar 2001 vereinbart worden, einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorzulegen. Dieser solle im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion beraten werden. Im Interesse einer kompakteren und effizienteren Lösung der Problematik halte sie eine kurzzeitige Verschiebung der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfs für akzeptabel, da die von ihr angestrebte stringentere Mittelstandsklausel eine Beratung im Kabinett zwingend notwendig mache und die notwendigen Abstimmungen mit den Vertretern des Innen- und des Finanzressorts, zum Beispiel im Hinblick auf die Verkürzung von Förderwegen, herbeizuführen seien.
Nach dem von ihr favorisierten Terminplan könne das Kabinett am 13. Februar 2000 bereits über den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. Das notwendige Anhörungsverfahren könne dann verkürzt durchgeführt werden.
Inhaltlich warb die Ministerin für die von ihr vorgeschlagene Vorgehensweise auch mit dem Argument, dass ein weitergehendes Mittelstandsförderungsgesetz, das von der gesamten Landesregierung getragen werde, auch im Sinne der mittelständischen Wirtschaft sei.
Die CDU-Fraktion wies ihrerseits darauf hin, welche Probleme das Anliegen der Ministerin aufwerfe. Zum einen liege der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion dem Parlament bereits seit Monaten vor. Zum anderen erwarte die mittelständische Wirtschaft, dass der Gesetzgebungsprozess mit der Verabschiedung des Gesetzes konstruktiv zu Ende gebracht werde. Die inhaltlichen Vorstellungen der Ministerin könnten nicht beurteilt werden, da sie nicht vorlägen.
Die CDU-Fraktion habe die in der Anhörung unterbreiteten Vorschläge aufgegriffen und daraus Änderungsanträge abgeleitet. Vor diesem Hintergrund sei es schwierig, Verständnis für einen Aufschub der Behandlung des Gesetzentwurfs zu erreichen. Der vorgeschlagenen Verfahrensweise der Ministerin könne deshalb nicht gefolgt werden, zumal auch für die CDU-Fraktion entscheidend sei, auf welcher Grundlage die Beratungen über das Mittelstandsförderungsgesetz durchgeführt werden sollten. Eine Beratung auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung sei für die CDUFraktion nicht akzeptabel.
Die Vertreter der SPD-Fraktion erklärten, dass sie die Argumentation der CDU-Fraktion durchaus nachvollziehen könnten, dass aber eine geringfügige zeitliche Verzögerung im Interesse eines inhaltlich verbesserten Mittelstandsförderungsgesetzes durchaus akzeptabel sei und der vorgeschlagene Verfahrensweg unterstützt werden könne, zumal die politische Urheberschaft der CDUFraktion an der Gesetzesinitiative keineswegs infrage gestellt werde.
Die PDS-Fraktion sprach sich ebenfalls für ein Mittelstandsförderungsgesetz aus, das allen diene und niemanden benachteilige, und schlug in diesem Zusam
menhang vor, der Gesetzentwurf der Landesregierung solle in der Aprilsitzung des Landtages eingebracht und das Mittelstandsförderungsgesetz in der Maisitzung des Landtages verabschiedet werden. Bei diesem Verfahren sei gesichert, dass die in der Anhörung vorgetragenen Erkenntnisse, die sich aus der Umsetzung der Mittelstandsinitiative und der Existenzgründeroffensive ableiten ließen, bei der Erarbeitung des Gesetzes berücksichtigt werden könnten.
Für die PDS-Fraktion sei klar, dass die in der Anhörung geäußerten und bereits in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion eingeflossenen Anregungen und Vorschläge der Kammern und Verbände zu berücksichtigen seien.
Der Ausschussvorsitzende griff den Vorschlag der PDSFraktion zur Verfahrensweise auf und stellte folgende Punkte zur Abstimmung:
Erstens. Die Landesregierung bringt ihren Gesetzentwurf in die Sitzung des Landtages im April 2001 ein.
Zweitens. Der Ausschuss erklärt sich bereit, eine zügige Beratung zu organisieren, um die zweite Lesung des Gesetzentwurfs und dessen Verabschiedung in der Plenarsitzung im Mai 2001 sicherzustellen.
Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass damit dem Berichterstattungsverlangen in ausreichender Weise entsprochen worden ist, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Danke, Kollege Metke, für die Berichterstattung. - Wir kommen jetzt zur Debatte. Ich hatte die Reihenfolge angekündigt. Zunächst hat jedoch für die Landesregierung die Ministerin Frau Budde das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wissen Sie, Herr Gürth, als ich mir Ihren Beitrag angehört habe, hatte ich in der Tat den Eindruck, dass es das 13. Schuljahr für manche schon vor dem Jahr 1989 gab.
Der Inhalt des Antrages betrifft den Stand der Beratungen zum Mittelstandsförderungsgesetz. Das Gesetz befindet sich in der Anhörung der Landesregierung. Am 12. März 2001 wird bzw. soll die Anhörung stattfinden, sofern alle teilnehmen können. Ich hoffe auf eine zügige Durchführung der Anhörung und gehe davon aus, dass diese Anhörung auch zügig stattfinden wird, weil - wie ich das zugesagt habe - die Inhalte der Anhörung aus dem Ausschuss berücksichtigt worden sind.
Heute findet nicht die Einbringung des Mittelstandsförderungsgesetzes statt. Ich will trotzdem die Punkte, die Berücksichtigung gefunden haben, allgemein nennen. Das sind die Mittelstandsklausel, die Vorsorge gegen Missbräuche durch unseriöse Beraterinnen und Berater, die Schaffung von gesetzlichen Möglichkeiten, die Bewilligungsverfahren zu verkürzen, die Vereinfachung des Berichtswesens, eine Vorschriftenvereinfachung und die
Voraussichtlich am 27. März 2001 wird die Beschlussfassung der Landesregierung stattfinden und der Entwurf des Mittelstandsförderungsgesetzes an den Landtag weitergeleitet werden, sodass die erste Lesung nach meinem jetzigen Zeitplan am 5./6. April 2001 stattfinden könnte.
Eigentlich könnte ich meinen Beitrag an dieser Stelle beenden; denn das war der eigentliche Inhalt des Antrages, den Sie gestellt haben.
Aber das war ja nicht Ihr Ansinnen und das war auch nicht der Grund dafür, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Denn Sie wissen genau, wie der Fortgang des Gesetzes ist. Ihr Ansinnen war es auch nicht, den Stand der Beratung zu erfahren; denn den kennen Sie natürlich auch. Sie kannten all das, was wir beabsichtigt hatten, auch schon in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 7. Februar 2001; denn ich hatte unmittelbar vor der Sitzung mit Ihnen darüber geredet und versucht, zusammen mit der CDU-Fraktion ein vernünftiges Verfahren zu finden.
Aber Sie, Herr Gürth, haben eine regelrechte Pressekampagne losgetreten in Kenntnis vieler Dinge, die ich noch einmal nennen möchte, obwohl sie in dem Vortrag des Ausschussvorsitzenden bereits berücksichtigt worden sind.
Der Ausschuss hatte das Ministerium gebeten, zu prüfen, ob es in anderen Ländern nicht noch komplexere Gesetze gibt, und diesen Beratungsstand und das Ergebnis in den Ausschuss einzubringen. Ich habe einen Arbeitsstand im Ministerium vorgefunden - das habe ich Ihnen auch gesagt -, der nicht einzelnen Punkten zum Gesetzentwurf entspricht, sondern einen völlig neuen Gesetzentwurf darstellte.
Ich hatte Ihnen auch meine Zusage gegeben, dass ich Ihnen Ihr Initiativrecht nicht wegnehmen werde, weil die CDU-Fraktion den Entwurf eines Mittelstandsförderungsgesetzes eingebracht hat. Diese Zusage hatten Sie. Das kann es also auch nicht gewesen sein.
Ich hatte Ihnen auch die Zusage gegeben, dass die Inhalte der Anhörung im Mittelstandsförderungsgesetz Berücksichtigung finden werden. Auch das kann also nicht der Grund gewesen sein.
Es gab nur einen Punkt in der ganzen Beratung, der Sie gestört hat. Genau an diesem Punkt haben Sie, Herr Gürth, die Presse eingeladen und eine Pressekonferenz einberufen. Wenn Sie jetzt über Pressemitteilungen der Landesregierung reden, dann wissen Sie sehr wohl, dass diese eine Reaktion auf Ihre Pressekonferenz waren und nicht ein Auslöser.
Wir haben nie das Ansinnen gehabt, im Zusammenhang mit diesem Mittelstandsförderungsgesetz mit einer Behauptung in die Welt zu gehen und zu sagen, wir seien die Größten und die Besten. Wir haben vielmehr nach einem konstruktiven Weg mit Ihnen zusammen gesucht, der von dem Zeitpunkt an nicht mehr möglich war, zu dem Sie aus der Ausschusssitzung heraus - das ist ein Verfahren, das ich nicht akzeptieren kann und will, das ich auch als Ausschussvorsitzende und als Abgeordnete
nie realisiert habe - die Presse eingeladen haben, und zwar anlässlich der Nachfrage, welcher Gesetzentwurf Grundlage der Beratung im Ausschuss sein werde.
Auf diese Nachfrage habe ich Ihnen geantwortet: Ich gehe davon aus, dass es der Gesetzentwurf der Landesregierung sein wird. - Von diesem Zeitpunkt an war keine Einigung mehr herzustellen; denn dann würde über der Beschlussfassung des Landtages nicht stehen „Gesetzentwurf der CDU“, sondern „Gesetzentwurf der Landesregierung“. An diesem Punkt war kein konstruktives Miteinander im Ausschuss mehr möglich. Das mag seine Gründe haben.
Ich habe einen letzten Versuch unternommen, noch einmal die Versachlichung der Debatte herbeizuführen: Ich habe neben den Handwerkskammern, den Industrieund Handelskammern, den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften auch zwei Vertreter des Aktionsbündnisses in die ordentliche Anhörung der Landesregierung zum Mittelstandsförderungsgesetz eingeladen. Das sind der Allgemeine Arbeitgeberverband und der Landesverband der Freien Berufe.
Noch ein Wort zum Aktionsbündnis. Wissen Sie, man sollte nicht so tun, als ob das eine weiße Taube wäre, die ohne politischen Hintergrund durch die Gegend fliegt. Sie haben um sich herum eine Initiative gegründet und Vereine versammelt, die mittelständische Unternehmen vertreten. Das ist Ihr gutes Recht.