Alle angehörten Kammern, Verbände und Experten haben dem Gesetzentwurf zugestimmt, haben ihn begrüßt und haben interessante Anregungen im Detail gegeben. Dies führte - sicherlich auch begünstigt durch den Weggang des damaligen nicht sehr konstruktiven Staatssekretärs Nagel im Wirtschaftsministerium - dazu, dass wir eine Trendwende erfuhren und somit auch die SPD-Fraktion und die Regierung Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf signalisierten.
Es wurde darüber hinaus vereinbart, wie danach verfahren werden soll. Wir gingen davon aus, dass eine zügige abschließende Beratung stattfindet.
Die CDU-Fraktion intervenierte nicht dagegen, dass eben nicht - wie früher vorgesehen - im Zuge des Abschlusses der Haushaltsberatungen zum Ende des Jahres 1999 das Gesetz abschließend beraten wurde. Vielmehr verständigten wir uns im Interesse der Sache auf eine Verabschiedung des Gesetzes, das Zustimmung und von niemandem Widerspruch erfuhr, zu Beginn des Jahres 2001.
Die dann abschließende Beratung fand nicht wie geplant am 17. Januar 2001, sondern Anfang Februar statt. An dem Tag aber, an dem das Gesetz abschließend im Wirtschaftsausschuss beraten werden sollte, kam die Überraschung.
Abgeordnete Frau Budde - nunmehr zur Ministerin berufen - meinte, entgegen der beabsichtigten Verabschiedung des Gesetzes, das nun durchberaten sei, habe sie in ihrem Ministerium ein eigenes alternatives Gesetz vorgefunden und nun wolle die Landesregierung ein eigenes Mittelstandsförderungsgesetz einbringen. Man sei nicht mehr der Auffassung, dass man so etwas nicht mehr brauche.
Das Merkwürdige an dieser Geschichte ist, dass die PDS-Fraktion, ohne das neue Gesetz zu kennen, meinte, jetzt könne das bereits durchberatene, durch die Anhörung, durch die Verfahren gegangene Gesetz nicht mehr weiter beraten werden. Es müsse auf Eis gelegt werden und man werde jetzt zunächst auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung warten.
Auf die Frage, welche inhaltlichen Verbesserungen uns aufgrund der neuen Vorschläge der Landesregierung widerfahren würden, konnten wir erfahren - heute wissen wir es mittlerweile -: Inhaltlich gebe es am vorliegenden Gesetzentwurf überhaupt nichts auszusetzen. Man wolle lediglich die Paragrafen zusammenfassen und ihre Zahl halbieren. Im Prinzip und von der Intention her stimme man dem Gesetzentwurf zu. Man müsse nicht die Sorge haben, dass etwas gänzlich Neues und anderes kommen werde.
Ich frage mich, warum wir im Parlament ein bereits im Parlament beratenes Gesetz nicht verabschieden,
sondern auf ein Gesetz warten, das nichts Neues bringt. Ich frage mich, wie hier im Land mit den Alternativen umgegangen wird, die von der Opposition aufgezeigt werden.
Als die Ministerin dann öffentlich zu der Frage Stellung nahm, was der Inhalt ihres neuen Gesetzes ist, hat es fast dem Fass den Boden ausgeschlagen. Es ist nicht nur so, dass man ein Gesetz, das man prinzipiell ablehnte, nun plötzlich abkupfern will. Nein, hinterher schmückt man sich auch mit fremden Federn. Ich möchte Frau Budde aus einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 13. Februar 2001 zitieren. Darin heißt es:
„Neu am geänderten Mittelstandsförderungsgesetz ist unter anderem eine so genannte Mittelstandsklausel.“
Meine Damen und Herren! Das ist schon ein dreistes Stück. Diese Mittelstandsklausel, die Sie jetzt als neu bezeichnen, ist nicht nur in dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion enthalten, der schon seit einem Jahr im Landtag vorliegt - das Gesetz hätte seit gestern in Kraft sein können -, sondern wir haben diese Mittelstandsklausel schon Jahre zuvor in einzelnen Anträgen gefordert. Es ist schon ein dreistes Stück, wie Sie mit solchen Dingen umgehen.
Man muss sich die Frage stellen: In welchem Kontext steht das? Uns geht es um zwei Dinge. Deshalb haben wir als Fraktion erstmalig von diesem Paragrafen der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht. Zum einen geht es um die Frage: Wie wird generell mit Vorschlägen umgegangen, die aus der Mitte der Bevölkerung kommen, insbesondere von den Fraktionen, die immer mehr plebiszitäre Elemente einfordern? Wie glaubwürdig sind sie denn überhaupt noch?
Ich möchte ein Zitat aus einer Regierungserklärung von Herrn Höppner bringen. Es lohnt sich, diese Regierungserklärung nachzulesen und mit der gängigen Praxis dieser Regierung zu vergleichen.
„Die neue Landesregierung ist angetreten, um diese Resignation zu bekämpfen und den Bürgern in unserem Land hoffnungsvolle, Mut machende Wege in die Zukunft zu eröffnen. Es muss in Sachsen-Anhalt endlich uneigennützig, kompetent, entscheidungsfreudig und damit vor allem vertrauensbildend regiert werden.“
Aus der Bevölkerung kommen wichtige Hinweise, es kommen Gesetzesinitiativen, Volksinitiativen. Diese Regierung hat selbst nichts anzubieten - das Land hat die höchste Arbeitslosigkeit in Deutschland, ist fast überall
Der zweite Aspekt. Das ist das System Höppner: Er sucht immer eine Legitimation für das Bündnis mit der PDS und für seine Minderheitsregierung, die das Land Sachsen-Anhalt nach nunmehr sieben Jahren in fast allen Punkten zum Schlusslicht gemacht hat. Als Begründung dafür musste immer die CDU herhalten, nach dem Motto, die CDU habe keine eigenen Alternativen, die CDU bringe selbst keine Entwürfe, sie kritisiere nur.
Der Umgang mit dem Mittelstandsförderungsgesetz ist symptomatisch für die heuchlerische Verlogenheit, mit der nach Argumenten für eine falsche Regierung mit einer falschen Politik gesucht wird.
Ich möchte Ihnen Beispiele dafür nennen - es gibt eine Reihe von Beispielen, die Seiten füllen -, dass die Behauptung von Herrn Höppner, andere als die SPD und die PDS würden keine konstruktiven Vorschläge für die Fortentwicklung dieses Landes bringen, schlichtweg falsch ist. Diese Landesregierung blockiert - mithilfe der PDS - alles, was nicht aus ihren Reihen kommt. Wenn der Druck der Bevölkerung oder die Zustimmung für Alternativen aus der Opposition zu groß ist, wird nach der Blockade das, was andere vorgeschlagen haben, abgekupfert und selbst eingebracht.
Aus der Latte von Beispielen möchte ich nur an die Novelle zur Bauordnung erinnern, die am 16. September 1999 von der CDU-Fraktion eingebracht worden ist. Diese Novelle schmorte über Monate in den Ausschüssen. Am 22. Juni 2000 hat dann die Landesregierung mit einem fast wörtlich abgeschriebenen Gesetzentwurf nachgezogen.
Ein zweites Beispiel: das Polizeigesetz. Wir haben heute über Drogen und über Sicherheit und Ordnung gesprochen. Am 12. November 1998 hatte die CDU-Fraktion ein eigenes Polizeigesetz in den Landtag eingebracht. Am 25. April 2000 - so lange schmorte dieses Gesetz im Land -, nach rund 20 Monaten, brachte die Landesregierung etwas Eigenes ein.
Meine Damen und Herren! Diese beiden Beispiele sind symptomatisch dafür, wie in diesem Land regiert wird. Jetzt ist das Fass voll. Wir nehmen es nicht mehr länger hin, dass so undemokratisch, unparlamentarisch und in einem so schlechten Stil mit uns umgegangen wird.
Ein letzter Punkt. Frau Ministerin Budde sagte, es sei nicht schlimm, wenn dieses Gesetz ein paar Monate später verabschiedet werde, denn es sei mehr ein
Aber selbst wenn man Ihre Auffassung teilt, Frau Budde, dann muss man Folgendes sagen: Wenn es ein Gesetz mit appellativem Charakter ist, das seine Kraft im Wesentlichen dadurch entfalten soll, dass es Zeichen setzt, dann muss man sich fragen: Welches Zeichen ist das, wenn Sie als neue Ministerin als erste Amtshandlung ein schon seit langem von der Wirtschaft vorbereitetes und mit eingebrachtes Gesetz vom Tisch wischen, um sich wenige Monate später mit einem Plagiat zu schmücken? - Dieses Zeichen war ein falsches Zeichen und ein Fehlstart.
Wir haben in Sachsen-Anhalt - das ist unstrittig - zu wenige Unternehmen. Wir führen jetzt mit Millionen an Steuergeldern eine Existenzgründeroffensive durch. Was glauben Sie wohl, wie hilfreich solche Signale an junge Menschen sind, die sich selbständig machen wollen, wenn mit ihren Initiativen so verfahren wird?
Beenden Sie diese Politik, ziehen Sie das, was Sie jetzt vorhaben, zurück. Korrigieren Sie Ihre Politik, gestehen Sie auch mal Fehler ein und gestatten Sie, dass über konstruktive Vorschläge anderer auch konstruktiv beraten werden kann, wie das im Sinne einer parlamentarischen Demokratie üblich sein müsste. Dann werden wir uns in den nächsten Jahren auch nicht mehr über die höchste Arbeitslosigkeit beklagen müssen.
Dafür, dass Sie es geschafft haben, in freier Rede genau 15 Minuten einzuhalten, zolle ich Ihnen Respekt. - Als Berichterstatter des Ausschusses spricht jetzt Herr Abgeordneter Metke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Aufbau und zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt - Mittelstandsförderungsgesetz - wurde von der CDU-Landtagsfraktion in der 37. Landtagssitzung am 6. April 2000 eingebracht. Der Landtag überwies den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten.
Im Mittelpunkt der Beratungen des Ausschusses stand zum damaligen Zeitpunkt die Mittelstandsinitiative der Landesregierung. In diesem Zusammenhang wurde intensiv über einen Antrag der CDU-Fraktion zur Umstellung der Wirtschaftsförderung in Sachsen-Anhalt in der Drs. 3/2080 neu sowie über einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 3/2207 beraten.
Es bestand im Ausschuss Konsens darüber, dass diese Beratungen zunächst vorrangig zu behandeln sind, da die Mittelstandsinitiative wesentliche Veränderungen der Förderpraxis für die mittelständische Wirtschaft mit sich bringen sollte. Förderprogramme und Richtlinien sollten gestrafft, vereinfacht und gebündelt werden.
Vor diesem Hintergrund fand die erste Beratung über den Gesetzentwurf zum Mittelstandsförderungsgesetz