Frau Präsidentin, zur Geschäftsordnung: Ich will jetzt nicht hartnäckig erscheinen, aber wenn Sie einer Fraktion oder gar der Landesregierung die Möglichkeit einräumen, hier einen selbständigen Änderungsantrag kurzfristig einzubringen, dann muss es uns möglich sein, unseren Antrag um den PDS-Antrag zu ergänzen, damit wir genau wissen, über welche Alternativen wir abstimmen.
Ich könnte jetzt sofort entgegnen: Es wird immer zuerst über die Änderungsanträge und erst danach über den Ursprungsantrag abgestimmt. Wenn einer der beiden Änderungsanträge die Mehrheit bekäme, dann würde automatisch über Ihren Antrag nicht mehr abgestimmt werden, sondern nur noch über die geänderte Fassung. Es ist technisch nicht möglich, zuerst über Ihren Antrag und erst danach über die Änderungsanträge abzustimmen. Das geht technisch nicht.
Zweitens stelle ich fest, dass wir als Fraktion bestimmen, ob es sich um einen Änderungsantrag oder um einen
Das war recht eindeutig. - Herr Bergner, haben Sie jetzt noch Bedenken geschäftsordnungsmäßiger Art?
Dann möchte ich wenigstens erklären, dass unsere Ablehnung des Änderungsantrages der PDS nicht darauf zurückzuführen ist, dass wir nicht bereit sind, über das Thema im Ausschuss zu reden, sondern dass es uns darum geht, dass dieser Landtag angesichts verantwortungsloser Äußerungen der PDS in Hessen und der unklaren Position unserer PDS
Meine Damen und Herren, ich verlese jetzt den Antrag mit den Änderungen, die die PDS akzeptiert hat:
„Unter Federführung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und unter Mitberatung des Ausschusses für Recht und Verfassung, des Ausschusses für Inneres und des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport wird eine öffentliche Anhörung zu dem Thema ‚Umgang mit so genannten weichen illegalen Drogen‘ sowie eine Auswertung der beiden ModrosStudien in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Hierzu sollen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Schulsozialarbeit, der Polizei, der Justiz und von medizinischen Einrichtungen sowie die Autoren der oben genannten Studien hinzugezogen werden.“
So wäre jetzt der Text korrekt. Die PDS stimmt zu, dass der Text so korrekt ist? - Das ist der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Wer stimmt dem soeben verlesenen Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 3/4310 zu? - Gegenstimmen?
Bei einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist dem Änderungsantrag der PDS gefolgt worden. Damit hat sich der Änderungsantrag der FDVP-Fraktion erledigt.
Ich lasse jetzt über den Antrag in der Drs. 3/4255 in der geänderten Fassung abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle ein gleiches Abstimmungsverhalten fest. Damit ist dem Antrag in der geänderten Fassung zugestimmt worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 19 erledigt.
Bericht über den Stand der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Aufbau und zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt (Mittelstandsförde- rungsgesetz - MFG)
Meine Damen und Herren! Wir haben es jetzt - soweit ich informiert bin - mit einem Novum in der Geschichte dieses Landtags zu tun. Deswegen gebe ich einige Erklärungen vorab.
Gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages können fünf Monate nach Überweisung eines Beratungsgegenstandes eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder einen Berichterstatter dem Landtag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet.
Von dieser Regelung macht die Fraktion der CDU Gebrauch und verlangt vom Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten einen Bericht über den Stand der Beratungen zum Entwurf eines Mittelstandsförderungsgesetzes.
Ich erteile zunächst der Fraktion der CDU zur Begründung ihres Verlangens das Wort. Danach wird vom Vorsitzenden des Ausschusses der erbetene Bericht gegeben. Anschließend findet eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion in der Reihenfolge SPD, DVUFL, PDS, FDVP und CDU statt.
Das Wort erhält zunächst für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Gürth. Bitte schön, Herr Gürth.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast jeden Monat zuckt man zusammen, wenn die Arbeitslosenstatistik bekannt gegeben wird. Wir sind das Land mit der andauernd höchsten Rekordarbeitslosigkeit, und wir wissen, dass wir dies nicht dauerhaft mit ABM wirksam bekämpfen können. Dies geht nur mit Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt, und dazu brauchen wir Unternehmen, die diese schaffen.
Wenn wir uns die Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts anschauen, dann sehen wir, dass sie in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Ländern besonders kleinteilig ist. Das heißt, das Gros der Arbeitsplätze in diesem Land schaffen Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen.
Sie haben ein besonders hartes Brot in einem härter werdenden Wettbewerb, weil sie in diesem Land mehr bürokratische Vorschriften haben, die sie im Vergleich zu ihrer Konkurrenz in den Nachbarländern an ihrer wirtschaftlichen Betätigung hindern.
Sie haben ein härteres Brot, weil in diesem Land weniger öffentliche Aufträge vergeben werden und weil die Investitionsquote im Haushalt dieses Landes geringer ist als in unseren Nachbarländern.
Wenn wir wissen, dass die Zukunft dieses Landes in Bezug auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen abhängt, dann muss unsere Sorge vor allem denen gelten, die sich in diesen Bereichen engagieren und hier am Markt agieren.
Im Jahr 1999 hat sich deutschlandweit erstmalig ein Bündnis zusammengefunden von an und für sich untereinander konkurrierenden mittelständischen Unternehmerverbänden. Sie repräsentieren über 23 000 Mittelständler in diesem Land.
Sie haben sich bereit erklärt - entgegen der sonst üblichen Praxis -, wenn sie sich an die Politik wenden, nicht mit Forderungen aufzuwarten wie: Wir brauchen mehr Geld, mehr Förderung, mehr Steuergelder. Sie haben sich vielmehr dazu bereit erklärt, neben der Landesregierung und dem Landtag als Gesetzgeber mit konstruktiven Vorschlägen daran mitzuwirken, dass sich die Lage im Land verbessert.
Dieses Bündnis „AMW 2000“ hat zusammen mit der CDU einen Gesetzentwurf erarbeitet, eine Novelle zu dem im Jahr 1991 in Kraft getretenen Mittelstandsförderungsgesetz. Die CDU-Fraktion hat diesen Gesetzentwurf am 29. März 2000 in den Landtag eingebracht. Am 6. April 2000 war die erste Lesung hierzu im Landtag. Das war vor nunmehr fast einem Jahr.
Die Ziele dieses Gesetzes waren im Wesentlichen, das bestehende, inzwischen nunmehr neun Jahre alte Gesetz zu modernisieren und fit zu machen für das 21. Jahrhundert, die öffentliche Auftragsvergabe mittelstandsfreundlicher zu regeln und vor allem durch Abbau von bürokratischen Hemmnissen den Unternehmern eine Chance zu geben, erfolgreicher zu wirtschaften und somit auch mehr Arbeitskräfte zu beschäftigen.
Kernpunkt des Gesetzentwurfes war eine so genannte Mittelstandsklausel. Im Zuge einer Gesetzesfolgenabschätzung soll erreicht werden, dass vor der Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften im Lande geprüft werden muss, welche Auswirkungen diese, wenn sie in Kraft treten, auf kleine und mittlere Unternehmen haben. Das ist eine Forderung, die die CDU-Fraktion übrigens schon seit Jahren erhebt.
In der Landtagssitzung am 6. April 2000 in der ersten Lesung - man kann das im Protokoll nachlesen - haben der damalige Wirtschaftsminister Matthias Gabriel und die SPD-Fraktion ohne ernst zu nehmende Argumente diesen Gesetzentwurf kategorisch abgelehnt. Man könnte jetzt Zitate bringen. Ich will es mir aber ersparen; jeder kann es nachlesen.
Wir wissen heute, es gab keine ernst zu nehmenden Argumente für die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Die SPD-Fraktion hatte sich sogar geweigert, über diesen Gesetzentwurf, der auch aus den Reihen der Wirtschaft kam, überhaupt in den Ausschüssen zu beraten, und stimmte sogar gegen die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss.
Letztendlich hat man sich dann doch, weil der Gesetzentwurf gegen die Stimmen der SPD-Fraktion in die
Ausschüsse überwiesen wurde, darauf verständigt, dass der Gesetzentwurf nunmehr beraten werden muss.
Es wurde eine Anhörung von Experten vereinbart. Der Wirtschaftsausschuss legte fest, dass das nunmehr vorliegende Mittelstandsförderungsgesetz im Zuge der Haushaltsberatungen im Kontext mitberaten und abschließend beraten werden müsse - so ist es in den Protokollen nachzulesen.
Im November des letzten Jahres fand dann eine Anhörung zu diesem Gesetz statt. In dieser Anhörung gab es keinen angehörten Experten, der das Gesetz ablehnte, wie es damals die SPD-Fraktion ablehnte.
Alle angehörten Kammern, Verbände und Experten haben dem Gesetzentwurf zugestimmt, haben ihn begrüßt und haben interessante Anregungen im Detail gegeben. Dies führte - sicherlich auch begünstigt durch den Weggang des damaligen nicht sehr konstruktiven Staatssekretärs Nagel im Wirtschaftsministerium - dazu, dass wir eine Trendwende erfuhren und somit auch die SPD-Fraktion und die Regierung Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf signalisierten.