Stattdessen hat man es vorgezogen, jede rechtliche Möglichkeit zu nutzen, um die Eigentümer von Bodenreformland zu enteignen. Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, das viel gepriesene Gleichheitsprinzip durchzusetzen. Nur dürfen wir uns dann nicht wundern, dass für mehr und mehr Menschen diese Demokratie und dieser Rechtsstaat kaum noch einen Pfifferling wert sind und Politikern und Politikerinnen zunehmend mit Frust und Lethargie begegnet wird.
Es kommt einer Verballhornung gleich, wenn sich die Politik und die Rechtsprechung heute mitten im allgemeinen Trend der Privatisierung diesbezüglich auf die Nachzeichnung sozialistischer Gesetze stützen. Der Rückzug auf die Besitzwechselverordnung der DDR aus den 70er-Jahren, also auf eine sozialistische Eigentumspolitik,
In den zurückliegenden Jahren wurden 17 000 Eigentümer an Grund und Boden enteignet. Damit ist der sprichwörtlichen Kapitalschwäche der Ostdeutschen noch zusätzlich eins draufgesetzt worden. Diese Politik ist mit der CDU-Regierung 1992 begonnen und unter der von uns sonst tolerierten SPD-Regierung ungebrochen weitergeführt worden.
Wenn wir diese Politik schon nicht aufhalten konnten und können, wollen wir wenigstens die Möglichkeit nutzen, um die Widersprüchlichkeit der herrschenden Politik und die in diesem Fall inkonsequente und nicht ganz unparteiliche Rechtsprechung beim Namen zu nennen.
Daher können wir dieser Beschlussempfehlung nicht unwidersprochen folgen. Warten wir ab, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über einen letzten Versuch der Betroffenen, zu ihrem Recht zu kommen, entscheidet.
Meine Damen und Herren! Gibt es aus den anderen Fraktionen noch Wortmeldungen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren.
Wer der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei sechs Gegenstimmen und einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen ist das mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 12 ist abgeschlossen.
Die erste Beratung fand in der 28 Sitzung des Landtages am 8. Oktober 1999 statt. Ich bitte die Abgeordnete Frau Dr. Hein, als Berichterstatterin das Wort zu nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Suchtpräventionslehrer an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Sachsen-Anhalt ist am 8. Oktober 1999 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport und für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen worden.
Mit dem Antrag sprach sich die CDU-Fraktion für eine verstärkte Berücksichtigung des Themenbereiches Suchtprävention bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie für die Einführung von Suchtpräventionslehrern an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Sachsen-Anhalt in einem dreijährigen Modellprojekt aus.
Der federführende Ausschuss hat zu der Thematik erstmals am 20. Oktober 1999 beraten. Im Ergebnis der Beratung richtete er die Bitte an die Landesregierung, ihm eine Übersicht über bereits erfolgte und vorgesehene Aktivitäten zur Suchtprävention zur Verfügung zu stellen. Daraufhin ist die Beratung zu der Thematik auch in den mitberatenden Ausschüssen zurückgestellt worden. Das Kultusministerium ist der Bitte des Ausschusses nachgekommen und hat ihm eine Kurzbeschreibung zu Maßnahmen schulischer Suchtprävention in Sachsen-Anhalt sowie eine sehr umfangreiche Materialsammlung zur Verfügung gestellt.
In der Sitzung am 7. Februar 2001 legte die SPD-Fraktion eine Beschlussvorlage vor. Sie befürwortete einen ganzheitlichen Ansatz zur Sucht- und Drogenprävention an den Schulen Sachsen-Anhalts, lehnte die Einführung eines Suchtpräventionslehrers allerdings ab.
Abgeordnete der Fraktion der SPD betonten dabei im Ausschuss, dass es der Verantwortung jeder einzelnen Lehrkraft obliege, die Suchtprävention als Bestandteil des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zu betrachten und bei allen Schülern solche Persönlichkeitsstrukturen und Eigenkompetenzen zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, mit Konfliktsituationen fertig zu werden. Sie äußerten die Befürchtung, dass die Einführung eines Suchtpräventionslehrers der Installierung einer Alibiperson an den Schulen gleichkommen könnte und dass sich in der Folge die anderen Lehrkräfte für diesen Bereich nicht mehr in dem Maße zuständig fühlen würden, wie es notwendig wäre.
Die SPD-Fraktion forderte in ihrer Beschlussvorlage die Landesregierung außerdem auf, über Maßnahmen und Projekte zur ganzheitlichen Sucht- und Drogenprävention zu berichten sowie Rahmenbedingungen für eine intensivere Berücksichtigung der Suchtprävention in der Lehrerausbildung zu schaffen.
Dieser Ansatz wurde von der PDS-Fraktion unterstützt. Man sprach sich zudem dafür aus, dass die Berücksichtigung der Suchtprävention nicht allein auf die Lehrerausbildung zu beziehen sei, sondern auch auf die Fortund Weiterbildung, einschließlich der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die CDU-Fraktion äußerte, sie wolle sich diesem ganzheitlichen Ansatz nicht verschließen, gebe jedoch zu bedenken, dass es für den einzelnen Lehrer angesichts der Vielfalt von Drogen außerordentlich schwierig sei, bei einem Schüler überhaupt eine Drogenabhängigkeit zu erkennen. Deshalb sollte ein Lehrer die dafür erforderlichen Kenntnisse erwerben und an der Schule als Koordinator, Ansprechpartner und Multiplikator für Suchtprävention tätig sein, den auch seine Lehrerkollegen um Rat fragen könnten.
Der Kultusminister machte geltend, dass das Konzept seines Hauses im Grunde der Intention der Fraktion der CDU nicht widerspreche. Er verwies auf das im Land bestehende System von Ansprechpartnern für die Bewältigung von Aufgaben der Sucht- und Drogenprävention.
Ausgehend von dieser Diskussion wurde letztlich eine konsensuale Lösung zu der erörterten Thematik gefunden und eine vorläufige Beschlussempfehlung verfasst, für die sich der Ausschuss einstimmig aussprach. Über die von der CDU gewünschte Anhörung von Betroffenen zu dem Problem der Suchtprävention an Schulen soll im Zusammenhang mit der erwarteten Berichterstattung der Landesregierung befunden werden.
Der mitberatende Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport begrüßte in seiner Sitzung diesen ganzheitlichen Ansatz zur Sucht- und Drogenprävention, wie er in der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses dargestellt worden war, sprach sich aber dafür aus, den Bezug auf die allgemein bildenden Schulen gesondert auszuweisen und den Ansatz weiter zu fassen, nämlich über den Bereich der Schulen hinaus. Außerdem sollte die Berichterstattung der Landesregierung über Maßnahmen und Projekte zur ganzheitlichen Sucht- und Drogenprävention nicht nur im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft, sondern auch im Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport erfolgen.
Der federführende Ausschuss verabschiedete die Beschlussempfehlung in der vorliegenden Fassung in seiner Sitzung am 9. Mai 2001 mit 9 : 0 : 3 Stimmen. In ihr sind die Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse berücksichtigt worden. - Ich bitte im Namen des Ausschusses um die Annahme der Beschlussempfehlung.
Danke schön, Kollegin Dr. Hein, für die Berichterstattung. - Eine Debatte war nicht vorgesehen. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir jetzt über die Empfehlung des Ausschusses in der Drs. 3/4534 ab. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltungen der CDU-Fraktion wurde der Beschlussempfehlung mit deutlicher Mehrheit gefolgt. Wir haben den Tagesordnungspunkt 13 abgeschlossen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits am 2. März dieses Jahres hatte sich der Landtag mit dem Antrag der CDU-Fraktion „Keine Freigabe von Cannabis für Jugendliche“ befasst. Mit der Abstimmung über einen Änderungsantrag der PDS, der inhaltlich nichts mit unserem Antrag gemein hatte, haben es die SPD und die PDS seinerzeit vermieden, unserem Antrag zuzustimmen. Ich will mich an dieser Stelle zu den Verfahrensfragen nicht im Detail äußern, die zu der neuerlichen Behandlung unseres Antrages geführt haben; dies kann Kollege Scharf später tun.
Wir haben den Ältestenrat angerufen, weil wir der Überzeugung sind, dass in der Frage der Antidrogenpolitik
alle Politiker in diesem Landtag ein klares Signal setzen und dem Volk zeigen müssen, wo sie stehen.
Meine Damen und Herren! Unsere Jugendlichen und deren Eltern haben ein Recht darauf, zu erfahren, in welche Richtung die Antidrogenpolitik in Sachsen-Anhalt geht.