Protokoll der Sitzung vom 17.05.2001

Wartelisten zeugen davon, dass die Beratungsstellen mit dem vorhandenen Personal des Arbeitsanfalls kaum Herr werden können. Wir sind nicht so vermessen, mehr Personal zu verlangen, aber was wir erwarten können, ist eine der Qualifikation und dem Arbeitsanfall angemessene Bezahlung und entsprechend hohe Mittel für die Sachkosten, die es ermöglichen, zum Beispiel notwendige Qualifizierungsmaßnahmen zu bezahlen.

Wir möchten in den von uns genannten Ausschüssen Auskunft darüber erhalten, inwieweit es vielleicht doch möglich ist, die Mittel im Sach- bzw. Personalkostenbereich einzusetzen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Lärmpegel zu senken. Wir haben Mühe, das zu verstehen, was gesagt wird.

Ich hatte eigentlich angenommen, dass das Thema sehr ernst ist und auf ein breites Interesse stoßen müsste.

Auf all die anderen Probleme, die bei der praktischen Ausführung der Insolvenzordnung aufgetreten sind, kann ich heute nicht eingehen. Nur ein Hinweis sei gestattet: Bereits nach so kurzer Zeit liegt ein Entwurf zur Änderung der Insolvenzordnung im Bundestag zur Beratung vor. Wir hoffen, dass diesmal die vielen Hinweise der Praktiker mehr Beachtung finden. Allerdings bezweifele ich das angesichts einiger beabsichtigter Änderungen, wie zum Beispiel der Einschränkung des persönlichen Anwendungsbereiches.

Es liegen zwei Änderungsanträge, sowohl der SPDFraktion als auch der CDU-Fraktion, vor. Beide Änderungsanträge sind eigentlich inhaltlich identisch.

(Zuruf von Herrn Scharf, CDU)

Wir können mit beiden Änderungsanträgen leben, sodass wir uns zu beiden Änderungsanträgen der Stimme enthalten werden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Danke für die Einbringung. - Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion in der Reihenfolge FDVP, CDU, SPD, DVU, PDS vereinbart worden. Zunächst erteile ich jedoch für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Harms in Vertretung von Frau Ministerin Dr. Kuppe das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land hat nach dem Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung vom November 1998 dem Träger einer als geeignet anerkannten Stelle auf der Grundlage eines anerkannten Bedarfs die Personalausgaben nach der Insolvenzordnung zu erstatten sowie auf Antrag Zuwen

dungen zu den erforderlichen Sachkosten zu gewähren. Die Landesregierung ist ermächtigt, durch Verordnung das Nähere zu Voraussetzungen, Umfang und Verfahren der Förderung von anerkannten Stellen zu regeln.

Die Landesregierung hat daraufhin am 15. Dezember 1998 eine Ausführungsverordnung erlassen. Diese regelt die Höhe des Festbetrages für die Erstattung der Personalkosten für Beratungsleistungen nach der Insolvenzordnung in den anerkannten geeigneten Stellen und legt eine Bemessungsgrundlage für die Höhe der erstattungsfähigen Personalkosten pauschal fest, nämlich die durchschnittliche Vergütung nach der Vergütungsgruppe V b BAT-Ost.

Die Gültigkeit dieser Verordnung war zunächst auf den 31. Dezember 2000 befristet. Diese auf zwei Jahre begrenzte Pilotphase erwies sich letztlich als zu kurz bemessen, insbesondere deswegen, weil die notwendigen Erhebungen im Hinblick auf die tatsächliche Entwicklung erst im März dieses Jahres abgeschlossen werden konnten. Deshalb hat die Landesregierung die Pilotphase um ein Jahr bis Ende 2001 verlängert. Nicht berücksichtigt werden konnten jedoch Änderungen inhaltlicher Art, da die Ergebnisse der Pilotphase dem Ministerium, wie gesagt, erst Ende März vorgelegen haben und derzeit ausgewertet werden.

Es ist berichtet worden, dass einige Beratungsfachkräfte - nicht alle - in den Beratungsstellen nach zweijähriger Beschäftigung entsprechend einer tarifrechtlichen Regelung nach Vergütungsgruppe IV b BAT-Ost vergütet werden. Der nunmehr in Arbeit befindliche Entwurf einer novellierten Ausführungsverordnung zur Insolvenzordnung sieht vor, als Bemessungsgrundlage für die erstattungsfähigen Personalausgaben sowohl die durchschnittliche Vergütung nach der Vergütungsgruppe V b als auch die nach Vergütungsgruppe IV b des Tarifvertrages zugrunde zu legen und damit den tariflichen Erfordernissen zu entsprechen.

Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass die tarifgemäße Eingruppierung der Beratungsfachkräfte dem Träger der anerkannten geeigneten Stellen obliegt, unabhängig davon, in welcher Höhe das Land Zuwendungen für Personalausgaben bereitstellt. Die Träger haben dieses bei der Antragstellung anerkannt.

Die vom Landtag von Sachsen-Anhalt zusätzlich bewilligten Mittel sollen auch zur notwendigen Ausstattung der Beratungsstellen mit IT-Technik und Software eingesetzt werden; denn zwischen den anerkannten geeigneten Stellen und den Insolvenzgerichten soll künftig ein elektronischer Datenaustausch erfolgen.

Die in den Änderungsanträgen, insbesondere im Antrag der SPD, aufgetragene Beratungspflicht wird von der Landesregierung selbstverständlich gern erfüllt. Die differenzierte Darstellung in den vier Punkten macht eine breite Berichterstattung möglich und auch eine Diskussion der von Frau Tiedge angesprochenen Punkte. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, wären Sie bereit, eine Frage zu beantworten, die Herr Gallert Ihnen stellen möchte?

Sehr gern.

Ich könnte es verstehen, wenn Sie die Frage jetzt nicht beantworten können, weil die Frau Ministerin -

Ich kenne sie ja noch nicht.

Deshalb sage ich es vorweg, damit Sie nicht erschrecken, Herr Harms.

(Heiterkeit bei der PDS und bei der SPD)

Sie sagten, es gibt einen überarbeiteten Entwurf, in dem zumindest die Variante enthalten ist, nach der die Fachkräfte künftig nach Vergütungsgruppe IV b bezahlt werden könnten. Können Sie mir sagen, ab welchem Zeitpunkt diese Variante gelten soll?

Der Änderungsantrag der SPD, den die Landesregierung zur Beschlussfassung empfiehlt, spricht - wenn ich mich recht erinnere - von einer zeitnahen Berichterstattung. Dies ist auch vom Ministerium so vorgesehen. Nach dieser Berichterstattung soll schließlich die Änderung erfolgen. Das würde ich gern den Debatten im Ausschuss überlassen.

(Zustimmung von Herrn Bischoff, SPD)

Danke, Herr Minister. - Die FDVP-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Stange.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Veranstaltung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege am 7. Mai hat uns über viele Probleme aufgeklärt. Frau Tiedge war auch anwesend. Leider war das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales aber nicht anwesend. Das ist ausschlaggebend dafür, dass wir sagen: Es kann nicht möglich sein, dass ein Ministerium, welches für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen verantwortlich ist, nicht zu einer solch wichtigen Veranstaltung kommt, in der gemeinsam diskutiert wird. Das ist kein freundlicher Akt den Beraterinnen und Beratern gegenüber, aber auch den Trägern gegenüber.

Viele Probleme, die bereits genannt worden sind, sind dort angesprochen worden. Die Träger haben uns mit auf den Weg gegeben - da sich schließlich und letztendlich alles in dieser Problematik um Geld dreht -, darüber zu diskutieren.

Ich darf nur an einen Punkt erinnern, nämlich an den Referentenentwurf vor der Landtagswahl im Jahr 1998, wonach die Landesregierung großzügig 87 000 DM pro Fachkraft als Zuwendung des Landes zur Verfügung stellen wollte. Alle haben sich riesig gefreut und waren glücklich, weil man mit 87 000 DM etwas anfangen kann.

Aber nach der Wahl war das alles vorbei und es wurden nur noch 32 000 DM eingesetzt bzw. nur noch 6 000 DM für Sachkosten. Das ist schon ein erheblicher Unterschied. Deshalb haben wir uns im Landtag im Jahr 1998 und im Jahr 1999 damit beschäftigt. Dazu liegen die beiden Beschlüsse vor.

Dass wir immer noch kein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen in unserem Land haben, hat seine Gründe in der Finanzierung, weil die Träger nicht mehr in der Lage sind, die Differenz zu finanzieren, auch nicht in Verbindung mit der Beratung nach § 17 BSHG.

Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht, weil uns der PDS-Antrag, nur darüber zu reden, einfach zu kurz gegriffen schien. Die CDU-Fraktion, und zwar in meiner Person, hat bereits im Oktober 2000, also vor den Haushaltsberatungen, darauf hingewiesen, dass es einen Beratungsstau gibt, dass wir helfen müssen und dass wir auch mehr Finanzmittel für das nächste Haushaltsjahr einstellen müssen, um dann den Weg frei zu machen, diesen Beratungsstau abzubauen und auch das flächendeckende Netz zu verstärken. Deshalb unser Änderungsantrag.

Nun verwundert es mich schon, dass die SPD einen Änderungsantrag einbringt. Es geht doch einfach nur darum, dass wir gesagt haben, wir wollen die Punkte a und b des Beschlusses vom 8. Oktober 1998.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, der Punkt c lautete, bis spätestens Ende September 1999, vor den Haushaltsberatungen, in den beteiligten Ausschüssen über die bis dahin gewonnenen Erfahrungen mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu berichten. Also, ich glaube nicht, dass der Landtag heute noch einmal einen solchen Beschluss fassen sollte, der solch eine Maßnahme vorsieht.

Deshalb haben wir sehr bewusst nur die beiden ersten Teile, a und b, in unseren Antrag übernommen, also über die Kooperationsvereinbarungen zu reden, und die Festlegung des Landtages, dass mindestens eine Beratungsstelle je Landkreis und kreisfreier Stadt anerkannt wird.

Frau Tiedge, wenn Sie jetzt sagen, Sie stimmen beiden Änderungsanträgen nicht zu bzw. Sie enthalten sich, dann wollen Sie natürlich herumtricksen, weil dann zu guter Letzt Ihr Antrag übrig bleibt.

(Herr Gallert, PDS: Das stimmt nicht!)

Ich bitte Sie wirklich, darüber nachzudenken - da Frau Lindemann nicht den ganzen Tag da war, habe ich mir diese Gedanken gemacht und so aufgeführt -: Wir müssen über den Erhalt und den Ausbau der Schuldnerund Insolvenzberatung in unserem Land reden, damit wir dieses flächendeckende Netz haben. Wir müssen den Beratungsstau abbauen

(Zuruf von Herrn Gallert, PDS)

und wir müssen auch darüber reden, inwieweit wir die neu eingesetzten Mittel so einsetzen können, dass sie tatsächlich den Beratungsstellen zur Verfügung stehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass im Jahr 2000 nicht einmal die eingeplanten Haushaltsmittel abgeflossen sind. Eine Differenz von 300 000 DM zeigt doch, dass irgendwo ein Problem ist, wenn nicht einmal die eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von 1,8 Millionen DM abflossen, obwohl sie geringer als die jetzt, im Haushaltsjahr 2001, eingestellten 2,1 Millionen DM waren.

Ich bitte Sie deshalb, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, damit wir tatsächlich im Ausschuss die Möglichkeit haben, allumfassend über die Probleme der

Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen in unserem Land zu diskutieren. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Frau Lindemann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Stange führte schon aus, dass wir am 7. Mai in Wittenberg an einer Veranstaltung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes teilgenommen haben.

(Frau Stange, CDU: Es war die Liga!)