Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Herrn Wolf namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: In den bei der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt geführten Statistiken wurden folgende Fälle registriert: 1999 wurde 297-mal mit Schusswaffen gedroht; 292-mal wurden Schusswaffen angewendet. Im Jahr 2000 wurde 210-mal mit Schusswaffen gedroht; 189-mal wurden Schusswaffen angewendet. In wie vielen Fällen in beiden Jahren in Sachsen-Anhalt insgesamt illegale Waffen eingesetzt wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt.
Zu 2: In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle mit zurzeit noch erlaubnisfreien Waffen
gedroht oder geschossen wurde, ergibt sich aus den im Land Sachsen-Anhalt geführten Statistiken nicht, zumal nicht in allen entsprechenden Fällen die Tatwaffen sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden können. Entsprechendes gilt auch für das Alter der Tatverdächtigen.
Wir kommen zur Frage 6. Sie wird vom Abgeordneten Herrn Wiechmann gestellt und betrifft das Thema Polizei nicht ständig mit neuen Aufgaben überfrachten. Bitte, Herr Wiechmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die polizeiliche Präventionsproblematik berühren unter anderem Artikel 29 des Amsterdamer Vertrages, Artikel 2 Abs. 2 sowie die Artikel 13 und 14 des Grundgesetzes, das Sozialstaatsprinzip, das BKA-Gesetz sowie die Polizeigesetze der Länder. Die konkrete Präventionstätigkeit obliegt weitgehend der Polizei. Ich meine, die Polizei ist durch die ständige Übertragung von neuen Aufgaben überfordert.
1. Welche neuen Präventionsaufgaben - auch kriminalpräventiver Art - wurden der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt übertragen?
2. Ist der seit einem Jahrzehnt bei einschlägigen Gelegenheiten immer wieder beschworene Satz von der „Prävention als Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte” im Lande Sachsen-Anhalt mit Inhalten ausgefüllt worden und welcher Art sind sie gegebenenfalls?
Danke sehr. - Die Antwort für die Landesregierung erfolgt wiederum durch den Innenminister Herrn Dr. Püchel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Wiechmann namens der Landesregierung wie folgt.
Es ist unter Fachleuten inzwischen völlig unbestritten, dass der Prävention im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen ist; denn die Vermeidung einer Straftat ist mit Sicherheit effektiver als deren mühsame Aufklärung und Sanktionierung.
Kriminalprävention wird zwischenzeitlich einhellig als gesamtgesellschaftlich zu bewältigende Herausforderung angesehen. Die Polizei leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag und befindet sich oft in einer Vorreiterrolle. Dies zeigen die vielfältigen Initiativen, die von der Polizei auf den Weg gebracht worden sind.
Allerdings würde die Übertragung von Aufgaben der Kriminalprävention allein auf die Polizei diese überfordern. Dies bedeutet auch, dass die Polizei gerade auf diesem Gebiet nicht allein agieren kann, sondern auf die Unterstützung aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte angewiesen ist.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Wiechmann im Einzelnen wie folgt.
Zu 1: Es würde den Rahmen einer Fragestunde sprengen, die Aufgaben der Polizei im Rahmen der Kriminalprävention aufzuzählen. Ich empfehle deshalb den neuen Runderlass des Innenministeriums vom 15. Mai 2000 zur Lektüre. In ihm sind die Zuständigkeiten umfassend geregelt. Der Erlass ist im Ministerialblatt Nr. 18/2000 vom 16. Juni 2000 veröffentlicht.
Zu 2: Die Landesregierung hat in den zurückliegenden Jahren besondere Anstrengungen zur Förderung der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention unternommen.
Als ein Beispiel darf ich insbesondere auf den Landespräventionsrat verweisen, der auf Beschluss der Landesregierung am 22. Juni 2000 gegründet wurde. Ziel dieses Präventionsgremiums ist es, die gesellschaftliche Kriminalitätsvorbeugung im Land und in den Kommunen zu fördern und weiterzuentwickeln. Das Innenministerium ist in die Arbeit des Landespräventionsrates SachsenAnhalt eingebunden und unterhält dessen Geschäftsstelle. Die Landespolizei unterstützt dessen Arbeit aktiv. Ich kann auch insoweit auf den genannten Runderlass verweisen.
Im Oktober des vergangenen Jahres führte der Landespräventionsrat in Magdeburg den ersten Landespräventionstag mit mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch. Mehr als 30 Präventionsprojekte verschiedener Träger wurden auf einem „Markt der Möglichkeiten“ vorgestellt und gaben dort einen Überblick über Inhalte und Initiativen übergreifender Aktivitäten von Kommunen, Verbänden und Vereinen im Land.
Auch auf nationaler Ebene ist mit Unterstützung der Landesregierung ein Forum für die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention installiert worden. Das Deutsche Forum für Kriminalprävention wird unter anderem auch für die Landespräventionsräte als Netzwerk fungieren. Die Urkunde zur Gründung dieser Stiftung ist im Rahmen der IMK in der vergangenen Woche in Schierke unterzeichnet worden. Die Rechtsform einer privatrechtlichen Stiftung wurde gewählt, um auch private Unternehmen als Geld- und Ideengeber in die Kriminalprävention einzubinden.
Solche Initiativen unterstreichen das Engagement der Landesregierung und in diesem Fall auch der Bundesregierung zur Förderung einer gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention. - Danke.
Die Frage 7 stellt der Abgeordnete Herr Weich von der FDVP-Fraktion. Er fragt nach der strafrechtlichen Verfolgung von linksextremistischen Gewalttaten und Sachbeschädigungen. Es antwortet wiederum der Innenminister Herr Dr. Püchel. Bitte, Herr Weich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der „Magdeburger Volksstimme“ vom 17. April 2001 wird berichtet, dass die linksextremistische unabhängige Antifa auf einer Demonstration für ein tolerantes Miteinander am Ostersamstag, dem 14. April 2001 in Stendal unter anderem ein Polizeifahrzeug beschädigte, eine Fenster
1. Sind die Straftäter ermittelt, die Strafanträge, soweit ein Strafantrag erforderlich ist, gestellt und sind Ermittlungsverfahren eingeleitet?
2. Gibt es Beweise dafür, dass bei der linksextremistischen Demonstration am 14. April 2001 in Stendal das gesetzliche Vermummungsverbot missachtet wurde, oder wurde eine Vermummung wie bei der linksextremistischen Demonstration am 12. Februar 2001 in Magdeburg geduldet, und welches sind die Gründe für den Verzicht auf Strafverfolgung?
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der Fragestellung lege ich vorab Wert auf die Feststellung, dass die Landesregierung Gewaltstraftaten mit aller Entschiedenheit entgegentritt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Weich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Versammlung am 14. April 2001 in Stendal, nach der gefragt wird, verlief ohne Störungen. Erst nach der offiziellen Beendigung der Demonstration kam es zu den geschilderten Ereignissen. Wegen drei Sachbeschädigungen sind Ermittlungsverfahren eingeleitet und die erforderlichen Strafanträge eingeholt worden.
Ihnen ist nicht zuletzt aufgrund vorangegangener Anfragen dieser Art bekannt, dass die Landesregierung sich zu laufenden Ermittlungen grundsätzlich nicht äußert. Was ich Ihnen mitteilen kann, ist, dass die umgeworfenen Mülltonnen auf Hinweis der Polizei wieder aufgerichtet und der Abfall ordnungsgemäß eingesammelt wurde.
Zu 2: Verstöße gegen das Vermummungsverbot sind auf der Demonstration am 14. April 2001 nicht festgestellt worden.
Wir kommen zur Frage 8. Sie wird vom Abgeordneten Herrn Schomburg gestellt und betrifft das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz. Auch hierzu erfolgt die Antwort durch den Innenminister Herrn Dr. Püchel. Bitte, Herr Schomburg.
Die Landesregierung hat im Vorgriff auf den Abschluss des Verfahrens des Vermittlungsausschusses zum Lebenspartnerschaftsgesetz im Rahmen eines Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes eigene landesrechtliche Ausführungen verabschiedet. Die Verabschiedung vor Abschluss des Vermittlungsverfahrens wirft rechtliche Probleme auf, die einer besonderen Klärung bedürfen.
1. Woraus leitet die Landesregierung ihre Gesetzgebungszuständigkeit vor Ablauf des Vermittlungsverfahrens ab?
2. Wie wird die Landesregierung verhindern, dass bei der Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes durch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern erneut Ungleichbehandlungen gleichgeschlechtlicher Paare hervorgerufen werden?
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Schomburg namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Länder führen nach Artikel 83 in Verbindung mit Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus und haben die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren zu regeln, soweit Bundesgesetze nichts anderes bestimmen. In diesem Zusammenhang ist - wie beim Lebenspartnerschaftsgesetz - vorausschauendes Handeln erforderlich.
Bei dem heute in den Landtag einzubringenden Entwurf eines Lebenspartnerschaftsausführungsgesetzes handelt es sich daher um eine rein vorsorgliche Maßnahme, durch die der Vollzug des am 1. August 2001 in Kraft tretenden Lebenspartnerschaftsgesetzes des Bundes ermöglicht werden soll.
Zu 2: Die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt hat nicht die Kompetenz, bei der Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern zu vermeiden. Sie hat jedoch federführend dazu beigetragen, dass in einer Arbeitsgruppe mit dem Bundesinnenministerium und den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ein Musterentwurf für ein Ausführungsgesetz erarbeitet worden ist. Dieser Entwurf wurde auch dem Land Hessen, das die Koordinierung innerhalb der B-Länder übernommen hat, zur Verfügung gestellt.
Im Übrigen weise ich auf die Ausführungen im allgemeinen Teil der Begründung zu dem Gesetzentwurf hin.
Herr Minister Dr. Püchel, der Abgeordnete Herr Dr. Bergner stellt eine Nachfrage. Bitte, Herr Dr. Bergner.
Herr Minister, mich interessiert, wie Sie die Entscheidung der Mehrheit des Deutschen Bundestages bewerten, einen gesetzlichen Regelungszusammenhang allein unter dem Gesichtspunkt auseinander zu reißen, ob es sich um einen für den Bundesrat zustimmungspflichtigen oder nicht zustimmungspflichtigen Teil handelt, und ob die Probleme, die sich nachfolgend daraus ergeben, nicht eher auf dieses willkürliche Auseinanderreißen der zusammengehörenden Regelungsmaterie zurückzuführen sind.
Ich halte die Entscheidung der Mehrheit des Deutschen Bundestages für klug; denn sonst wäre es zu keinem