Herr Weich, die Lehrstunde über Kleine Anfragen war ein Stück weit daneben. Es geht um ein spezifisches Problem von Menschen, die hinter Gittern sitzen. Ein Blick in die Kriminalstatistik hätte Ihnen gezeigt, dass wir keine Haftanstalten für Frauen in größerer Anzahl brauchen, sondern dass es weniger Kriminalität bei Frauen gibt. Das hätte sicherlich etwas zur Bereicherung der Debatte beigetragen.
Ich möchte einfach nur sagen, dass wir uns auf die Berichterstattung der Ministerin freuen. Wir sind auf einige Aussagen gespannt. Es wird ein erster Schritt sein, um sich dieses Themas anzunehmen. Lassen Sie uns über die Legislaturperiode hinaus uns dieses Themas annehmen und lassen Sie uns noch einmal dafür werben, dass der offene Vollzug für Frauen in Sachsen-Anhalt in naher Zukunft eben eine Möglichkeit sein wird, aufgrund derer Frauen eine Chance haben, eine ordentliche Resozialisierung zu erhalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Abschließend hat für die Landesregierung Ministerin Frau Schubert um das Wort gebeten. Bitte schön, Frau Schubert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Anteil der inhaftierten Frauen liegt in Sachsen-Anhalt, gemessen an der Gesamtbelegung aller Inhaftierten, bei ca. 3 %. In absoluten Zahlen ausgedrückt, bedeutet dies, dass zurzeit ca. 2 400 Männer und knapp 80 Frauen in den Justizvollzugsanstalten und in der Jugendanstalt des Landes Sachsen-Anhalt einsitzen. Das Land Sachsen-Anhalt liegt damit im Bundesdurchschnitt.
Das Zahlenverhältnis zwischen inhaftierten Männern und inhaftierten Frauen ist bundesweit vergleichbar und liegt etwa zwischen 3 und 5 %. Es sind in manchen Ländern deswegen 5 %, weil sie im Haftverbund die inhaftierten Frauen eines anderen Landes mit bei sich beherbergen.
Die Gründe, die für die geringe Anzahl der inhaftierten Frauen angeführt werden, sind mannigfach, letztendlich jedoch nicht zufriedenstellend. Es gibt derzeit immer noch keine eindeutige Erklärung für dieses Phänomen.
Trotz der relativ wenigen Frauen kommt dem Frauenvollzug wegen seiner spezifischen Problematik eine erhebliche Bedeutung zu. Viele der Frauen sind geprägt von Abhängigkeit, sei es eine Abhängigkeit von Alkohol, von Tabletten oder - das wird in den nächsten Jahren immer häufiger auf uns zukommen - von illegalen Drogen. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Abhängigkeit von einer Beziehung.
Die Biografie vieler inhaftierter Frauen ist darüber hinaus gekennzeichnet von Unterdrückung, häufig auch sexueller Unterdrückung. Dementsprechend müssen die Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen auf die besonderen Bedürfnisse im Frauenvollzug zugeschnitten sein.
Es kommt darauf an, dass das Selbstbewusstsein und das Selbstvertrauen der Frauen gestärkt wird, um ihnen ein Leben ohne negative Abhängigkeiten und ohne Straftaten zu ermöglichen. Dem individuellen Gespräch mit Fachdiensten ist dabei ein größerer Raum als im Männervollzug einzuräumen.
Die geringe Anzahl der inhaftierten Frauen bringt in praktischer Hinsicht aber weitere Probleme mit sich. Anzusprechen ist hierbei die häufig mangelhafte Möglichkeit der strengen Differenzierung. Alle Vollzugsarten befinden sich im Frauenvollzug nicht nur in SachsenAnhalt, sondern in allen Bundesländern unter einem Dach. Die Grundsätze der Trennung zwischen Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen, zwischen Erwachsenen und Jugendlichen lassen sich nur schwer einhalten.
Zu berücksichtigen sind aber auch die Schwierigkeiten im Bereich der schulischen und der beruflichen Aus- und Fortbildung. Ein differenziertes Angebot kann für so wenige Personen nicht oder nur kaum unterbreitet werden, da für die Einrichtung entsprechender Kurse und Ausbildungen kaum ausreichend geeignete weibliche Gefangene vorhanden sind.
In Sachsen-Anhalt soll daher der Weg beschritten werden, die weiblichen Gefangenen in die schulischen und beruflichen Ausbildungsmaßnahmen im Jugendvollzug und im Männervollzug zu integrieren.
Zu bedenken ist darüber hinaus aber auch, dass Frauen wegen ihrer besonderen, oftmals negativen Lebenserfahrungen individuell abgestimmten personalintensiven Behandlungsmaßnahmen unterzogen werden müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Problematik von inhaftierten Müttern mit Kleinkindern noch einmal hinweisen. Das ist schon von vielen Fraktionen angesprochen worden. Das ist eine Problematik, die nicht nur den Justizvollzug allein etwas angeht, sondern von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist.
Ich möchte davon Abstand nehmen, heute auf die in dem Antrag gestellten Fragen bereits näher einzugehen. Das würde den Zeitplan des Hohen Hauses sprengen. Ich bin aber gerne bereit, im Ausschuss für Recht und Verfassung zu dem Thema zu berichten.
Ich finde es sehr sachdienlich, dass nur in diesem Ausschuss unter Beteiligung der anderen Ausschusse zu berichten ist, weil es sich hierbei wirklich um ein umfassendes Thema handelt, für das man sich Zeit nehmen sollte.
Wenn in allen Ausschüssen umfangreich durch das Justizministerium berichtet werden müsste, dann würde die dringend anderweitig erforderliche Arbeitskraft des Justizministeriums dort gebunden. Überfordert würde das Justizministerium dadurch nicht, ich denke aber, es hat noch mehr Aufgaben. - Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Ministerin. - Da die Landesregierung gesprochen hat, frage ich jetzt, ob noch jemand das Wort ergreifen möchte. Die Diskussion ist wieder offen. - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Abstimmung über den Antrag kommen, begrüße ich in diesem Hause Damen und Herren der Salo & Partner Magdeburg und heiße sie herzlich willkommen.
Meine Damen und Herren! Da die PDS-Fraktion deutlich gemacht hat, dass sie den Änderungsantrag der CDUFraktion als Ergänzung der in ihrem Antrag enthaltenen
neun Punkte um einen zehnten Punkt übernehmen würde, erübrigt sich eine gesonderte Abstimmung über den Änderungsantrag. Der Antrag wird von der PDSFraktion selbst dahin gehend geändert, dass die Landesregierung zeitnah nur im Ausschuss für Recht und Verfassung zu berichten hat. Wie der Ausschuss für Recht und Verfassung mit weiteren Einladungen umgeht, ist dann seine Entscheidung. Wie das ausfallen wird, wurde hier deutlich gemacht. Aber im Antrag müssen wir das ganz eindeutig entsprechend formulieren. Ist es jetzt verstanden worden? - Gut.
Dann lasse ich jetzt über den Antrag in der soeben genannten Fassung abstimmen. Wer der Drs. 3/4673 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Drei Gegenstimmen. Enthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist dem Antrag gefolgt worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 33 absolviert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 27. Mai 1992 hat die unabhängige Föderalismuskommission von Deutschem Bundestag und Bundesrat eine Reihe von Vorschlägen für eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder beschlossen. Zehn Jahre nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit sollten diese Beschlüsse inzwischen umgesetzt sein. Aber es ist eine unendliche Geschichte, denn so ist es nicht.
Der Bau des Dienstgebäudes des Umweltbundesamtes für 800 Mitarbeiter in der Stadt Dessau soll nach neuesten Angaben nun erst im Dezember 2004 beendet sein. Das Ringen um den Umzug des Umweltbundesamtes zwischen der Stadt und dem Bund ist in vollem Gange. Der Termin für die Grundsteinlegung wird seit 1998 ständig verschoben. Immer wieder kommt es mit fadenscheinigen Begründungen zu weiteren Verzögerungen und das Anliegen der alten Bundesregierung nach Schaffung von Umweltkompetenz und Arbeitsplätzen in unserer Region rückt in immer weitere Ferne.
Noch 1995 wurde der Stadt Dessau zugesagt, dass die Arbeit des UBA mit einem arbeitsfähigen Teil von Mitarbeitern in Dessau im Jahr 2000 aufgenommen werden wird. Dies geschah nur, indem ein Aufbaustab eingerichtet wurde. Dabei blieb es bis jetzt.
Für den Umzug einschließlich Neubau wies der Bund in seinen Haushalten 1997 3 Millionen DM, 1998 30 Millionen DM und 1999 40 Millionen DM aus, bis dahin also 73 Millionen DM von insgesamt 134 Millionen DM für den Umzug einschließlich des Neubaus des Dienstgebäudes.
Doch nach der mehrfachen Ankündigung des an sich gesetzlich beschlossenen Umzugs nach Dessau ist seit vielen Jahren nicht mehr passiert als der Kauf des Ge
ländes und die Renovierung des Wörlitzer Bahnhofs als Verwaltungsgebäude für den Aufbaustab. Die Renovierung ist prächtig gelungen, die Landesregierung wurde ruhig gestellt und seither ist nichts passiert. Inzwischen ist der Bahnhof mehr ein Denkmal für die Unentschlossenheit der Regierungen in Berlin und Magdeburg.
Am 11. Januar 2000 wurde auf die Kleine Anfrage des Mitglieds des Bundestages Frau Ehlert, PDS, in Bezug auf den Umzugstermin für das UBA im Jahr 2003 bestätigt, das dieser Termin eingehalten wird. Im Mai 2000 sagte das Bundesumweltministerium auf Anfrage des Dessauer CDU-Kreisvorstandes schriftlich zu, mit dem Neubau des Dienstgebäudes definitiv im Mai 2001 beginnen zu wollen und diesen Bau voraussichtlich bis Ende 2003 abzuschließen. Aber nicht im Jahr 2003 sollte der Bau fertig sein, sondern schon im Expo-Jahr 2000.
Dann - ich bitte Sie, ganz genau hinzuhören - wurde am 12. April 2001 den Bundestagsabgeordneten um Herrn Nooke, CDU, auf eine Kleine Anfrage vom März 2001 die Antwort zugeleitet: Mit dem Bau des Dienstgebäudes wird planmäßig im Jahr 2001 begonnen und dieses Gebäude wird voraussichtlich 2003 bezugsfertig.
Im Mai 2001 war wieder nichts passiert. Am 19. Juni 2001 habe ich in einem Artikel der „MZ“ mit Verwunderung gelesen, dass es zu einer weiteren Verzögerung für den Umzug der Bundesbehörde bis Oktober 2004 kommen wird. Es sollen 4 km Rohre für das Erdwärmeaustauschsystem fehlen. Das wird nach mehrjähriger Planung bekannt - ein schlechter Witz auf Kosten der Stadt und ihrer Bürger.
Diese Aussage hätte ich wahrscheinlich zurzeit des organisierten Mangels in der DDR akzeptiert, nicht aber in einem wirtschaftsstarken Land nach mehrjähriger Planung und zehn Jahre nach der Wende.
Der Ministerpräsident unseres Landes hat im Oktober 2000 noch die Schlüsselübergabe für den Bahnhof als wichtigen Impuls für Dessau bezeichnet.
Aber von einem Impuls ist nichts zu spüren. Viele Bürger der Stadt - und auch ich - hegen inzwischen Zweifel an dem Willen der Bundesregierung, das UBA, wie gesetzlich vorgesehen, zügig nach Dessau zu verlagern.
Auf einer heute in Dessau stattfindenden Pressekonferenz - der Zettel ist mir gerade hereingereicht worden hat der UBA-Präsident Andreas Troge Folgendes mitgeteilt: Er nannte problematische Abstimmungsverfahren zwischen Behörden und Institutionen sowie lange Genehmigungswege als Grund für die Verzögerung.
Das Umweltbundesamt muss Chefsache von Bund und Land sein. Jede Verzögerung schadet der Region und verzögert die Schaffung von dringend benötigten Arbeitsplätzen. Der Umzug des Bundesumweltamtes sollte
ein Signal sein, doch der Umzug - ich habe hier noch Oktober 2004 stehen, in der Tickermeldung heißt es aber, dass es erst Dezember 2004 sein solle