(Frau Stolfa, PDS: Ich hätte so gern eine Frage gestellt! - Herr Dr. Süß, PDS: Feigling! Sie traut sich nicht! - Frau Ludewig, CDU: Das hat damit nichts zu tun! Ich kenne ja Ihre Meinung!)
Für die PDS-Fraktion hat zum Abschluss der Debatte noch einmal die Abgeordnete Frau Weiher das Wort. Frau Dr. Weiher, wollen Sie noch einmal sprechen? Frau Dr. Weiher verzichtet auf einen weiteren Beitrag, sodass wir jetzt zum Abstimmungsverfahren zu Drs. 3/4640 bzw. Drs. 3/4700 kommen. Letzteres ist der Änderungsantrag der SPD.
Ich stelle zunächst den Änderungsantrag der SPD zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Bei einigen wenigen Enthaltungen und wenigen Gegenstimmen ist dieser Antrag angenommen worden.
Dann stelle ich den so geänderten Antrag in der Drs. 3/4640 zur Abstimmung. Wer dem so geänderten Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das gleiche Abstimmungsergebnis. Damit ist der Antrag angenommen und der Tagesordnungspunkt 23 abgeschlossen.
Einbringer ist wiederum Frau Dr. Weiher. Es folgt dann eine Fünfminutendebatte in folgender Reihenfolge: CDU, DVU, SPD, FDVP, PDS. Nach der Einbringung wird Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort ergreifen. Bitte, Frau Dr. Weiher, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegin Ludewig, ich empfehle Ihnen zum letzten Antrag, sich doch noch einmal § 1 des Schulgesetzes vorzunehmen. Dort ist im Bildungsauftrag bereits das verankert, was wir mit dem letzten Antrag gefordert haben.
Ihnen liegt nun ein Antrag der PDS-Fraktion vor, durch den die Landesregierung aufgefordert werden soll, noch vor dem Ende der Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen, der der Intention des § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt folgt. Lassen Sie mich dazu einiges sowohl aus inhaltlicher Sicht als auch von der Verfahrensweise her sagen.
Wie Ihnen bekannt ist, war der Kinder- und Jugendbericht bisher immer Bestandteil des Arbeitsmarkt- und Sozialberichts des Landes. Er stand damit in einer Reihe von Teilberichten, wie Arbeit, Sozialpolitik, Frauen, Seniorinnen, und war selbst nur Bestandteil des Kapitels „Familie, Kinder, Jugend und Sport“.
Im vorletzten Bericht zum Zeitraum 1996/97 wurde die Gruppe der Kinder und Jugendlichen als Schwerpunkt behandelt. Den bisherigen Berichten ist eigen, dass sie über die wichtigsten Entwicklungstendenzen der Jugendhilfe informieren und eine Zusammenfassung der Maßnahmen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe enthalten. Auch werden in einigen Worten zu den einzelnen Leistungen Handlungsperspektiven genannt; diese beinhalten aber zumeist keine konkreten Vorstellungen.
All dies führte bei der Novellierung des damaligen Ausführungsgesetzes dazu, sich Gedanken darüber zu machen, ob das der besonderen Situation von Kindern und Jugendlichen gerecht wird oder ob ein Bericht über Kinder und Jugendliche eine tiefer gehende Sicht haben müsse. Dies wurde mit Mehrheit festgestellt.
Nunmehr steht im novellierten Gesetz, dass der Kinderund Jugendbericht ein Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sein soll. Er soll damit eine differenzierte Analyse der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihre Lebensräume und Ansprüche beinhalten.
Er soll auf die unterschiedliche Situation von behinderten und ausländischen Kindern und Jugendlichen, von schwulen und lesbischen Jugendlichen sowie von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien eingehen. Fragen wie: „Welche Auswirkungen hat Armut auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen? Wie kann der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oder auch der von ihnen ausgehenden Gewalt begegnet werden?“, müssten in den Bericht genauso Eingang finden wie die Frage nach Einflüssen der Medien oder nach der Fremdenfeindlichkeit bei Jugendlichen, um nur einige Themen zu nennen.
Auch die im Lande vorhandenen Leistungen der Kinderund Jugendhilfe sollten natürlich eine Bewertung erfahren, wie auch die Frage, ob die vorhandenen Förderinstrumente wirklich so greifen wie angenommen, beantwortet werden müsste.
Es wäre im Übrigen äußerst interessant und der Sache dienlich, die Ende des Jahres vorliegenden Ergebnisse der Gesetzesfolgenabschätzung bezüglich des zweiten Teils des Landesausführungsgesetzes in den Bericht einfließen zu lassen.
Eine differenzierte Betrachtungsweise der Lebenslage von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt und über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe ist unserer Meinung nach unerlässlich, um davon ausgehend Vorschläge für deren Weiterentwicklung zu machen und eigene Zielvorstellungen für die einzelnen Bereiche zu entwickeln. Es muss Ziel eines solchen Berichtes sein, auf die Problemlagen von Kindern und Jugendlichen hinzuweisen und Wege aufzuzeigen, wie die Kinder- und Jugendhilfe dazu beitragen kann, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen und zu gestalten.
Mit der Zuweisung eines höheren Stellenwerts gingen drei weitere in § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
des Landes beschriebene Forderungen einher. Die erste Forderung lautet, dass der Bericht durch die Verwendung entsprechender Gutachten oder Expertisen qualitativ von außen und/oder auch von innen begleitet werden soll.
An dieser Stelle lassen Sie mich daran erinnern, dass in unserem Ursprungsentwurf die Forderung nach Beteiligung von Sachverständigen stand. In anderen Ländern wie auch im Bund wird der Bericht im Übrigen von einer externen Kommission erarbeitet.
Eine zweite wichtige Forderung war die Einholung einer Stellungnahme durch den Landesjugendhilfeausschuss vor der Vorlage im Parlament. In diesem Gremium sind Fachexperten versammelt, die die Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt seit Jahren begleiten und in vielen Bereichen gute und wichtige Erkenntnisse liefern, insbesondere auch aus der Sicht der Träger.
Nicht zuletzt stellt der Kinder- und Jugendbericht die Verbindung zur Jugendhilfeplanung her. Jugendhilfeplanung auf kommunaler und Landesebene ist nicht nur gesetzliche Verpflichtung. Sie ist unverzichtbar, wenn man bedürfnisgerechte und bedarfsadäquate Hilfen und Leistungen anbieten will.
Die Jugendhilfeplanung eines Landes kann sich aber nicht darin erschöpfen, die Pläne der kommunalen Ebene zusammenzustellen. Eine eigenständige Jugendhilfeplanung des Landes ist schon deshalb notwendig, weil diese überörtliche Planung eine Förder-, Ausgleichs- und Steuerungsfunktion wahrnehmen muss.
Es gibt in einer Reihe von Teilbereichen ermutigende Ansätze im Land. Aber eine umfassende Planung, die auch für eine sachgerechte Abstimmung der einzelnen Förderbereiche wichtig wäre, fehlt. Wie aber wollen wir zu einer vernünftigen Landesjugendhilfeplanung kommen, wenn die Grundlagen nicht vorhanden sind?
Damit komme ich zur bisherigen Verfahrensweise. Im ursprünglichen Gesetzentwurf meiner Fraktion aus dem Jahre 1998 war als Zeitpunkt der Vorlage des Berichts die erste Hälfte jeder Legislaturperiode angegeben worden. Nach Beratung in den Ausschusssitzungen wurde diese Passage dahin gehend geändert, dass der Bericht zur Mitte einer Legislaturperiode vorzulegen ist. Im Protokoll über die 22. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport aus dem Jahre 1999 ist nachzulesen, dass damit der Spielraum für die Erarbeitung auch nach hinten erweitert werden sollte, da bei Beibehaltung der bisherigen Wortwahl der § 16 in dieser Legislaturperiode in Gänze wirkungslos geworden wäre.
Dieser Argumentation ist vonseiten der Landesregierung nicht widersprochen worden. Es war Konsens, dass mit Mitte der Legislaturperiode nicht ein Tag, sondern ein etwas ausgedehnterer Zeitraum gemeint war. Aber selbst wenn die Landesregierung signalisiert hätte, dass aufgrund der höheren Anforderungen an diesen Bericht eine Erstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wäre das verhandelbar gewesen. Bis heute allerdings hat sich die Landesregierung gegenüber dem Parlament dazu nicht geäußert.
Einen entsprechenden Antrag im Landesjugendhilfeausschuss Ende letzten Jahres beantwortete der Vertreter des Sozialministeriums ausweichend, indem er sagte, dass man über einen Verfahrensweg nachdenke. Nun, man hat offensichtlich bis heute still und heimlich nachgedacht und derweil ein Verfahren angeschoben, das
ich nunmehr dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion entnehmen kann. Auch der neue Kinder- und Jugendbericht könnte danach wieder Bestandteil des Arbeitsmarkt- und Sozialberichts werden. Ich frage mich natürlich, auf welcher Grundlage er erstellt würde - nach § 16 KJHG LSA doch wohl nicht.
Deshalb beantrage ich die Überweisung der beiden vorliegenden Anträge in den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, damit dort die weitere Verfahrensweise und die Inhalte des Berichts diskutiert werden können. Allerdings will ich deutlich sagen, dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode einen qualitativ guten Bericht erwarten. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordnete! In der Tat, Frau Weiher, im Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales wird derzeit an der Endfassung des Arbeitsmarkt- und Sozialberichts des Landes Sachsen-Anhalt für die Jahre 1999/2000 und Teile des Jahres 2001 gearbeitet. Dieser Arbeitsmarkt- und Sozialbericht wird auch wieder ein Kapitel zum Kinder- und Jugendbericht des Landes SachsenAnhalt beinhalten. Das geschieht auf der Grundlage des alten Rechtes gemäß § 17 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Für die Folgezeit gilt selbstverständlich für die Berichterstattung der umfangreiche Kriterienkatalog des neuen § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes, das am 12. Mai 2000 in Kraft getreten ist.
Frau Weiher, wir haben von meinem Haus aus Mittel für Expertisen und ein Gutachten für den Landeshaushalt des Jahres 2002 angemeldet. Wir haben dafür eine Etatisierung im Haushaltsplanentwurf des Hauses vorgenommen. Bei entsprechender Beschlussfassung durch den Landtag im Herbst dieses Jahres können dann sofort im Jahr 2002 die Gutachten und die wissenschaftlichen Untersuchungen ausgeschrieben werden, die auch ich für notwendig erachte.
Selbstverständlich haben wir vorgesehen, den Landesjugendhilfeausschuss bereits in die Erarbeitung der Fragestellungen für diese externen Gutachten einzubeziehen; denn dieser Bericht in der neuen Qualität, der die Lebenssituation, die Lebenslagen, die Lebensumstände und die Lebensumfelder der Kinder und Jugendlichen in unserem Land darstellen soll, muss sehr sorgfältig vorbereitet werden. Dazu bedarf es der Mitwirkung von gutachterlich Tätigen. Das ist aber in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr zu schaffen und soll auch nicht mit Hausbordmitteln erfolgen.
So ist die Diskussion im Ausschuss abgelaufen und daran halten wir uns, sodass der Kinder- und Jugendbericht mit den derzeitigen Ressourcen und in einer nicht ganz so umfangreichen Qualität, wie es die Neufassung des Gesetzes erfordert, praktisch nach altem Recht erstellt wird.
Wir werden aber den jetzt fast fertig gestellten Kinderund Jugendbericht schon in einen Kontext stellen mit
den Zielen des kinder- und jugendpolitischen Programmes des Landes, was auch den Gegenstand eines Antrages im Landtag darstellt.
Darüber hinaus entwickeln wir derzeit parallel Überlegungen für die Struktur und für die inhaltliche Schwerpunktsetzung des Kinder- und Jugendhilfeberichtes nach neuem Recht. Daran wird also gearbeitet.
Mein Ziel ist, dem Landesjugendhilfeausschuss der vierten Legislaturperiode sofort nach seiner Konstituierung Vorschläge zur prozesshaft zu führenden Erarbeitung des ersten eigenständigen Kinder- und Jugendberichtes neuer Qualität vorzulegen.
Ich finde es richtig und halte es für angemessen, dass über diese Vorgehensweise und über die Aufgabenstellung im zuständigen Ausschuss vielleicht noch einmal diskutiert wird. Deswegen stimme ich mit dem Vorschlag von Frau Weiher überein, dass der Antrag der PDSFraktion und der Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Ausschuss beraten werden.
Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Schulze das Wort. Bitte, Herr Schulze.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU kann von ihrer Seite aus feststellen, dass die PDS vor ihrer eigenen Courage kneift.