Das Bundesbodenschutzgesetz lässt den Ländern nur einen relativ geringen Spielraum für die landesrechtliche Ausgestaltung; der Herr Minister hat darauf hingewiesen. Dies betrifft die Ausweisung und den Umgang mit einem weiter gezogenen Kreis von Altlastverdachtsflächen, Regelungen über gebietsbezogene Maßnahmen des Bodenschutzes oder den Aufbau eines Bodeninformationssystems.
Der vorliegende Gesetzentwurf regelt somit nur die notwendigen Dinge und legt die erforderlichen Zuständigkeiten fest bzw. bestätigt diese. Deshalb wäre unseres Erachtens wie in anderen Bundesländern auch eine untergesetzliche Regelung durchaus möglich gewesen.
Wir können uns allerdings vorstellen - damit werfe ich bereits einen Blick in die Zukunft -, trotz der eingeschränkten Länderkompetenz analog dem Wasserund dem Naturschutzgesetz in der nächsten Legislaturperiode die Arbeit an einem Landesbodenschutzgesetz aufzunehmen. In diesem Sinne sichert die PDS-Fraktion eine zügige Behandlung des Gesetzentwurfes in den Ausschüssen zu.
Die DVU-Fraktion hat signalisiert, dass sie auf einen Beitrag verzichtet. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Oleikiewitz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zur Debatte stehenden Ausführungsgesetz soll das im März 1998 in Kraft getretene Bundesbodenschutzgesetz auf Landesebene umgesetzt werden. Durch das Bundesbodenschutzgesetz wird der Boden, wie meine Vorredner schon erwähnt haben, mit seinen verschiedenen Funktionen durch eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen, Beschränkungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen geschützt.
Das Ausführungsgesetz des Landes ist dabei von grundlegender Bedeutung für den Vollzug des Bodenschutzgesetzes, das bisher in Teilen nicht vollzogen werden konnte, da die entsprechenden Zuständigkeiten nicht geregelt waren. Insofern besteht auf Landesebene, wie bereits von Minister Keller betont und von den Vorrednern erwähnt, in erster Linie die Notwendigkeit, Zuständigkeitsregelungen zu treffen.
Im Hinblick auf die fakultativen Inhalte des Ausführungsgesetzes begrüße ich ausdrücklich den Aufbau eines Boden- und Altlasteninformationssystems. Die Beschränkung der Ermächtigung, durch Verordnung lediglich Bodenbelastungsgebiete auszuweisen, erscheint mir angesichts der verfolgten Zielstellung, den Boden zu schützen, allerdings als unzureichend. Ich erachte es deshalb als angebracht, im Rahmen der weiteren Beratung die Ausweisung von Bodenschutzgebieten in Anlehnung an die Ausweisung von Vorranggebieten zum Beispiel für Landwirtschaft im Landesentwicklungsplan bzw. in den regionalen Entwicklungsplänen zu diskutieren.
Untermauern möchte ich diese Feststellung anhand einer Aufstellung des Statistischen Landesamtes über die Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Sachsen-Anhalt von 1990 bis 2000. Danach hat die Landwirtschaft, bezogen auf das Jahr 2000, in dieser Zeit einen Flächenverlust von sage und schreibe 126 000 ha hinnehmen müssen. 126 000 ha entsprechen ca. 10 % der Gesamtfläche. Darunter ist allein der Verlust bei reinem Ackerland mit 53 000 ha - das entspricht 10,8 % - besonders drastisch.
Selbst wenn darin auch Ausgleichsflächen und andere für Naturschutzzwecke umgewidmete Flächen enthalten sind, verdeutlicht es doch sehr drastisch, dass es an der Zeit ist, sich darüber Gedanken zu machen, ob wir weiterhin so mit unserem Boden umgehen wollen und können; denn der Schutz des Bodens vor nachhaltiger Schädigung, wie er in dem bisherigen Gesetzentwurf enthalten ist, ist das eine. Das andere ist - Herr Dr. Köck hat es auch erwähnt - die Verhinderung weiteren unge
zügelten Bodenverbrauchs. Die Ausweisung von Bodenschutzgebieten ist aus meiner Sicht ein Instrumentarium, um das zu verhindern.
Meine Damen und Herren! Vielleicht können wir uns dann auch dazu durchringen, das Gesetz nicht Ausführungsgesetz, sondern Bodenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu nennen, denn dann hätte es diesen Namen wirklich verdient.
Ich bitte um Zustimmung zu der Überweisung zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Agrarausschuss und in den Wirtschaftsausschuss.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/4909. Wenn sich kein Widerspruch gegen die Überweisung in die vorgeschlagenen Ausschüsse und die vorgeschlagene Federführung ergibt, lasse ich darüber insgesamt abstimmen. Es wird vorgeschlagen, die Federführung dem Umweltausschuss zu übertragen. Bis jetzt hat niemand dem Vorschlag widersprochen, dass der Gesetzentwurf in diesen Ausschuss überwiesen werden soll. Weiter wurden der Ausschuss für Inneres, der Ausschuss für Wirtschaft und eben noch der Ausschuss für Landwirtschaft genannt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Es gibt keinen Widerspruch.
Wer stimmt der Überweisung in die genannten Ausschüsse mit der genannten Federführung zu? - Gegenstimmen? - Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Ich sehe auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in die Ausschüsse überwiesen worden. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 11 bewältigt.
Meine Damen und Herren! Bevor ich den Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir aus den verschiedensten Gründen hervorragend in der Zeit liegen. Ich bitte darum, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten darauf vorbereiten, dass wir gegebenenfalls die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17, die für die morgige Sitzung vorgesehen sind, noch heute behandeln werden. Die entsprechenden Rednerinnen und Redner sollten sich darauf vorbereiten. - Entschuldigung. Der Tagesordnungspunkt 17 entfällt. Dann käme Tagesordnungspunkt 21 infrage.
a) Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend die Vereinbarkeit des Kommunalabgabengesetzes mit der Landesverfassung, hier: authentische Gesetzesinterpretation - LVG 3/01 und LVG 5/01
b) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten - LVG 9/01
c) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Grundrechtsverletzung durch § 14 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt - LVG 11/01
Ich bitte den Abgeordneten Herrn Jüngling, als Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Verfassung zu allen drei Beschlussempfehlungen das Wort zu nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Verfassungsgerichtsverfahren 3/01 wurde am 4. April 2001 durch den Herrn Landtagspräsidenten zur Stellungnahme an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen, das Parallelverfahren 5/01 mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 6. Juli 2001.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung befasste sich in seiner Sitzung am 25. April 2001 mit dem Verfahren und stellte fest, dass sich das anhängige Normenkontrollverfahren auf die Verfassungsgemäßheit des § 6 Abs. 6 a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bezieht, speziell auf die so genannte authentische Gesetzesinterpretation.
Aufgrund der Kompliziertheit der Rechtsmaterie beschloss der Ausschuss für Recht und Verfassung, beim Gericht eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme zu erbitten. Außerdem kam der Ausschuss überein, zur Vorbereitung der Entscheidung darüber, ob dem Hohen Haus eine Stellungnahme empfohlen werden soll, ein externes Gutachten durch den Herrn Landtagspräsidenten in Auftrag geben zu lassen.
Im Ergebnis der Auswertung des Gutachtens beschloss der Ausschuss für Recht und Verfassung in seiner Sitzung am 6. September 2001 einstimmig, dem Landtag zu empfehlen, von der Abgabe einer Stellungnahme abzusehen. - Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, dieser Empfehlung zu folgen.
Danke schön für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren! Besteht die Möglichkeit, dass wir über die Drs. 3/4915, 3/4916 und 3/4917 insgesamt abstimmen?
Wer stimmt den drei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verfassung zu? - Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit wurde den drei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verfassung zugestimmt. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 12 absolviert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Liberalisierung des Energiemarktes und der einsetzende Wettbewerb haben einen Veränderungsprozess bei den Strukturen der Energieerzeuger und der Energiedienstleister ausgelöst, der sich recht rasant vollzieht. Auf die Öffnung der Märkte und auf die Entgrenzung der Versorgungsgebiete reagieren die Unternehmen mit einer Vergrößerung der Erzeugungs- und Dienstleistungspotenziale insbesondere durch Unternehmensfusionen.
Der Prozess hat eine solche Tragweite, dass er aus der Sicht der CDU-Fraktion von der Landespolitik nicht ignoriert werden kann. Die industriepolitische Dimension dieser Veränderungen dürfte erheblich größer sein als manches Ansiedlungsvorhaben, das von der Landesregierung in den letzten Jahren mit viel propagandistischem Eifer und nicht immer mit vergleichbarer Effektivität begleitet wurde.
Die Landesregierung war - an diesem Beispiel wollen wir die Diskussion führen - nach meinem Eindruck auf Tauchstation, als die Gespräche zwischen dem Regionalversorger Meag und den Stadtwerken in Halle über die Möglichkeit eines Zusammenschlusses stattfanden. Die Landesregierung nahm offensichtlich auch kommentarlos zur Kenntnis, dass die Stadt Halle, übrigens ohne eine angemessene Behandlung im Stadtrat, die Verhandlungen mit der Meag für beendet erklärte.
Die Landesregierung hat dies nicht kommentiert. Kommentiert hat es ein anderer. Am 8. August dieses Jahres schrieb der Professor für Volkswirtschaftslehre und Präsident des IWH, Herr Professor Pohl, in einem Gastbeitrag in der „Mitteldeutschen Zeitung“ Folgendes - ich darf mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, zitieren -:
„Die Stadt Halle hat eine Fusion der Meag mit den hiesigen Stadtwerken abgelehnt. Welche Gründe Halles Kommunalpolitiker dafür auch hatten, sie setzten Arbeitsplätze aufs Spiel. Denn was nun passiert, lässt sich leicht durchspielen. Die Zentrale des neuen Großunternehmens wird nach Leipzig gelegt. Die Meag-Hauptverwaltung in Halle wird ausgedünnt. Qualifizierte Arbeitsplätze gehen hier verloren.
Der neue Energieversorger wird ertragsstark sein. Doch seine Steuern zahlt er an Sachsen. Aufträge wird der Konzern nach außen vergeben, aber viel in der prosperierenden Region um Chemnitz und nach Leipzig. Für Halle fällt dann nur wenig ab. Die Zukunftsplanung stimmt der Konzern zukünftig mit der Landesregierung in Dresden ab.
Die Erschließung des osteuropäischen Energiemarktes beispielsweise durch die Meag wird nicht mehr von Halle aus organisiert. Psychologisch wichtig: Leipzig gewinnt die Hauptverwaltung eines Großunternehmens und Prestige dazu. Halle verliert beides. Niemand sollte den Leipzigern und Sachsen den Erfolg ihrer Ansiedlungspolitik neiden. Aber in Halle und in Magdeburg müssten die Alarmglocken schrillen.“
Meine Damen und Herren! Wir haben jedenfalls in Magdeburg keine Alarmglocke schrillen gehört, nicht einmal ein Bimmeln war zu vernehmen.
Ich will nicht missverstanden werden. Ich fordere nicht eine Fusion der Stadtwerke Halle um jeden Preis. Jeder weiß, dass in solchen Verhandlungen legitime Interessen zu wahren sind. Ich sage das auch an die Adresse der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke, die mich wegen meiner Kritik nun wiederum kritisiert haben.
Aber als Landespolitiker haben wir festzustellen, dass es hierbei um Veränderungen geht, die für die Zukunft unseres Landes und für die Zukunft der südlichen Region nicht bedeutungslos sind. Es ist nicht bedeutungslos, ob ein zukünftiges Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 4 Milliarden DM in Halle oder in Leipzig und damit in Sachsen-Anhalt oder in Sachsen steht.
Es ist nicht bedeutungslos, ob kommunales Eigentum in Strukturen eingebunden ist, die zukünftigem Wettbewerb gewachsen sind, oder ob es einem Wettbewerb ausgesetzt ist, den es nur verlieren kann mit entsprechenden Wertverlusten auch für kommunales Eigentum.