Aber was die Hauptursache dafür angeht, dass sich Bürgerinitiativen gebildet haben, nämlich die Angst, dass die dort Therapierten bei Ausgängen weitere Sexualstraftaten begehen, kann man, denke ich, immer wieder nur darauf hinweisen, dass jemand, der nicht therapiert wird, die größere Gefahr darstellt und dass diese Anstalt ja eine Anstalt in der Anstalt ist und doppelt gesichert ist und dass dort Fachpersonal eingesetzt wird, um auf den Einzelnen einzuwirken, wobei wir alle möglichen Therapien ausprobieren werden, und zwar in Evaluation durch die Universität in Halle. Ich denke, das zeigt, dass wir versuchen, den höchstmöglichen Schutz zu gewähren.
Eines muss ich auch noch einmal sagen, was ich auch den Bürgern in Halle gesagt habe: Wir nehmen nicht neue Leute dort auf. Dies sind Leute, die bereits bei uns in den Haftanstalten einsitzen, und zwar ohne entsprechende Therapie und ohne zusätzliche Betreuung.
Ich denke, das, was jetzt läuft, ist der höchstmögliche Schutz, der geboten werden kann. Daran arbeiten wir. Aber die Einzelheiten würde ich gerne im Ausschuss für Recht und Verfassung noch einmal berichten und insbesondere darstellen, welche Behandlungsmethoden angezeigt sind, mit welchen Fachdiensten wir dort arbeiten, wie sich die Eingangssituation darstellt, bei der zunächst einmal die Eignung derjenigen festgestellt wird, die für diese Therapie vorgesehen sind; denn nur Geeignete kommen dorthin.
Wenn man sich überlegt, dass dort 117 Plätze zur Verfügung stehen und dass 200 Inhaftierte Freiheitsstrafen wegen Sexualstraftaten verbüßen, dann sieht man schon, dass nicht jeder dieser Täter dorthin kommen kann, weil er entweder nicht therapiewillig oder nicht therapiegeeignet oder überhaupt nicht therapiefähig ist. Diese Leute sollen nicht dorthin kommen. Sie bleiben, wo sie sind: weggeschlossen.
Aber auch das befriedigt mich eigentlich nicht, weil ich sage: Man sollte bei jedem versuchen, das Bestmögliche an Resozialisierung herauszufinden. Aber wir wissen auch: Unsere Gelder sind begrenzt, und eine 1:1-Betreuung, die sicherlich wünschenswert wäre, werden wir nicht schaffen. Deswegen sollte man diejenigen, bei denen man die Hoffnung haben kann, dass eine Therapie anschlägt und dass sie dann nicht mehr straffällig werden, in diese Therapie nehmen.
Selbstverständlich tut man das innerhalb der Liegenschaft, die einem schon zur Verfügung steht. Außerdem sind wir auch zeitlich gebunden gewesen. Das Gesetz hat uns eine Frist vorgegeben. Deswegen haben wir gesagt: Wir nehmen die Plätze, die wir haben, bilden sie um und widmen sie dem vom Gesetz vorgegebenen Zweck. Ich denke, das ist richtig. Aber wenn noch Fragen kommen sollten, so ist der Rechtsausschuss der richtige Ort dafür.
Frau Ministerin, Herr Remmers hat sich zu einer Frage gemeldet. Ich wollte Sie zunächst ausreden lassen. Herr Remmers verzeiht mir bitte. Er möchte aber seine Frage an Sie noch stellen. Sind Sie bereit zu antworten?
Frau Ministerin, wir werden ja im Ausschuss noch über Einzelheiten reden. Ich wollte aber noch einmal vergewissernd nachfragen: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben: Wir hatten eine Jugendanstalt angemeldet; dann haben wir daraus eine sozialtherapeutische Anstalt mit allen damit verbundenen baulichen Änderungen gemacht, aber haben das nicht in den entsprechenden Fachausschuss und auch nicht in den Finanzausschuss zurückgemeldet? Habe ich das richtig verstanden?
Nein, das ist falsch. Erstens haben Sie den Zwischenschritt vergessen, dass nach dem Beginn der Bauplanungen für die Erweiterung der Jugendanstalt das Strafvollzugsgesetz geändert worden ist, wodurch uns zwingend auferlegt wurde, eine sozialtherapeutische Anstalt zu errichten. Dann haben wir überlegt: Wie können wir das hinbekommen? Dann haben wir die Umwidmung der Erweiterung der Jugendanstalt auf eine therapeutische Anstalt vorgenommen, sind dann aber auch in den Ausschüssen gewesen.
Ich kann mich sehr genau entsinnen, dass ich im Finanzausschuss eine außerordentliche Erörterung beantragt habe. Das muss im Jahre 1999 gewesen sein. Ich hatte es furchtbar eilig, musste zum Flughafen, und dieser Punkt, obwohl nicht auf der Tagesordnung, ist als erster Punkt vorgeschaltet worden. Seinerzeit haben wir gesagt, wir brauchten mehr Geld für diese Erweiterung in Halle, weil diese Einrichtung eine sozialtherapeutische Anstalt werden solle und die vorgesehene Finanzplanung dafür nicht ausreiche.
Ich bin selbst anwesend gewesen, weil ich die Angelegenheit für so wichtig angesehen und darum gebeten hatte, man möge sie als außerordentlichen Punkt auf die Tagesordnung einer Finanzausschusssitzung setzen. Seinerzeit musste für den Ausschuss klar gewesen sein, dass die Erweiterung der Haftplätze für die Jugendanstalt eine andere Zweckbestimmung bekommt. Aber ich denke, auch das kann man noch feststellen.
Danke, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren! Die FDVP-Fraktion hat mit ihrem Auszug auf einen Redebeitrag verzichtet. Für die PDS-Fraktion war Frau Knöfler vorgesehen. Sie verzichtet ebenfalls auf einen Redebeitrag. Für die SPD spricht nun der Abgeordnete Herr Tögel. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Wir werden dem Antrag zustimmen, obwohl es eigentlich notwendig gewesen wäre, einen Änderungsantrag zu stellen.
Unabhängig davon hätten wir das natürlich auch im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss diskutieren können; denn der Antrag ist von so mangelhafter Qualität, dass mich dies bei Ihrer Fachkenntnis schon überrascht. So wissen Sie doch beispielsweise sehr genau, dass es sich nicht um 117 Sexualstraftäter handelt. Das Gleiche gilt bezüglich der Information durch die Landesregierung und bezüglich der Frage, ob im Rechtsausschuss über das zusätzliche Personal, das für diese Anstalt notwendig ist, oder über die Frage der Baufinanzen gesprochen wurde. Das alles hat mich schon ein wenig überrascht.
Mir scheint, dass Sie, was die bestehenden Ängste der Anwohner angeht, ein Spiel mit dem Feuer treiben und hieraus populistisch politisches Kapital schlagen wollen. Das halte ich dem Thema für nicht sonderlich angemessen. Ich muss schon sagen: Wenn Sie irgendwann wieder einmal Regierungsverantwortung übernehmen wollen, so haben Sie bis dahin noch einen weiten Weg vor sich.
Ich will das noch einmal konkret begründen. Herr Remmers hat es schon angedeutet. Für mich ist es immer wieder erstaunlich, dass zwischen dem, was Sie sagen, und dem, was Sie - auch in Anträgen - schreiben, eine doch erhebliche Lücke klafft.
Sie wissen genau, dass wir als Land nach dem Strafvollzugsgesetz verpflichtet sind, diese Abteilung einzurichten. Sie wissen auch, dass die Auswahlkriterien für die therapierbaren Delinquenten im Strafvollzugsgesetz weitgehend vorgeschrieben sind.
Ich weiß auch und Sie haben es auch gesagt, dass Sie persönlich sehr an Resozialisierungsmaßnahmen interessiert sind, weil das natürlich immer der bessere Weg für Straftäter ist, wenn sie hinterher wieder auf die Gesellschaft, auf die Menschheit losgelassen werden.
Ich kann wohl für meine ganze Fraktion sagen, dass wir übereinstimmend für die Minimierung der Belästigungen für die Anwohner sind. Die Frau Ministerin hat auch schon einige Beispiele genannt, was hierfür machbar ist. Eigentlich kann man aber von einer Gefahr für die Bevölkerung bzw. von einer vermehrten Gefahr für die Bevölkerung nicht reden; denn die Anzahl der Straftaten, die von ausgebrochenen Häftlingen in direkter Umgebung von Strafanstalten verübt werden, rechtfertigt es nicht, von einer erhöhten Bedrohung zu reden.
Irgendwo muss eine solche Abteilung entstehen, da wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Widerstände dagegen gäbe es in allen Regionen des Landes. Nicht umsonst ist Halle ausgewählt worden, um gerade durch die Nähe zur Universität die wissenschaftliche Begleitung sicherzustellen, die aus unserer Sicht wirklich notwendig ist; denn in diesem Bereich gibt es nicht so viel Erfahrungen. Es ist schließlich eine neu eingeführte Verpflichtung, die die Länder zu erfüllen haben.
Wie gesagt, wir sind für die Annahme des Antrages, für den Bericht der Ministerin und für eine entsprechende sachlich und fachlich begründete Diskussion im Ausschuss. - Ich bedanke mich.
Meine Damen und Herren! Bevor wir in der Debatte fortfahren, freue ich mich, sechs Damen und Herren der Schule des zweiten Bildungsweges Magdeburg rechts auf der Tribüne namens des Hohen Hauses begrüßen zu dürfen.
Die DVU-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag. Herr Dr. Bergner hat somit für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden die Gelegenheit im Ausschuss natürlich gern nutzen, um uns über die Beteiligung des Parlamentes noch einmal zu verständigen. Frau Ministerin, was Sie dazu gesagt haben, wirft mehr Fragen auf, als Sie beantworten konnten. In diesem Zusammenhang ist uns auch der Punkt wichtig, dass wir die Berücksichtigung der einschlägigen bau- und nachbarschaftsrechtlichen Vorschriften noch einmal hinterfragen wollen.
Ich will nur so viel sagen: Ich habe die Situation ganz anders erlebt, als Sie sie hier dargestellt haben. Niemand von uns hatte jedenfalls den indirekten Beantragungen von Fachpersonal und anderem mehr - darüber
werden wir im Einzelnen noch sprechen - die Ankündigung entnehmen können, dass ein so weitgehendes Vorhaben in der größten Stadt unseres Landes, in einem Ballungsraum, angrenzend an eine Kleingartenanlage auf der einen und an ein Kinderheim auf der anderen Seite, tatsächlich geplant ist.
(Herr Tögel, SPD: Das ist populistisch, was Sie machen! Das ist die blanke Hetze! - Widerspruch bei der CDU - Zuruf von Herrn Schulze, CDU)
Das Erste, was wir gehört haben - insofern muss man über die Öffentlichkeitsarbeit reden, Herr Tögel -, war, dass die Landesregierung mit Stolz auf sich selbst verkündet hat, sie sei die erste, die ein Bundesgesetz erfüllt, das zur Einrichtung von Therapiehaftanstalten verpflichtet.
Dies ist eine Form der Öffentlichkeitsarbeit, bei der man sich nicht wundern muss, dass sie bei der Bevölkerung vor Ort eine Menge Ängste geweckt hat.
Ich bin in der Bürgerversammlung gewesen. Frau Ministerin, wenn Sie diese Bürgerversammlung als Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnen, dann möchte ich Sie daran erinnern, wie die vielen Menschen, die dort versammelt waren, auf Ihre Aussage geantwortet haben, an der Einrichtung dieser Anstalt sei nichts mehr zu ändern und die Bürger hätten nur noch zur Kenntnis zu nehmen, was die Landesregierung beschlossen habe. - Das hat dazu geführt, dass ein großer Teil derjenigen, die dort versammelt waren, unter Protest den Raum verlassen hat. Ich muss auch sagen: So kann Bürgerbeteiligung beim besten Willen nicht aussehen.
Ich denke, wir werden uns auch über die Fragen unterhalten müssen, nach welchen Kriterien die Straftäter ausgewählt werden und unter welchen Voraussetzungen Haftverschonung gewährt wird; denn auch der Hinweis auf die Kooperation mit der Martin-Luther-Universität hat bei der Bevölkerung aufgrund der vorangegangenen Informationspolitik natürlich das Misstrauen geweckt, dass die wissenschaftlichen Interessen der Universität vielleicht die Zuweisung und den Umgang mit den Straftätern viel stärker bestimmen als die Erfordernisse der Sicherheit in der Haftanstalt. Ich denke, diesen Eindruck müssen wir gemeinsam abwehren. Wir können ihn aber nur abwehren, wenn wir uns über die Bedingungen und die Grundsätze, nach denen dies erfolgen soll, im Ausschuss verständigen. Ich hoffe, dass eine solche Verständigung möglich ist.
Was die visuellen und akustischen Abschirmungen betrifft, besteht großer Handlungsbedarf; denn bereits jetzt herrscht bei der Jugendhaftanstalt - da bitte ich, sich einfach einmal mit den Kleingärtnern zu unterhalten - ein Pendeln vom Außenraum in die Haftanstalt hinein. Es kommen Leute von außen, die über den Zaun der Haftanstalt - so wurde es mir jedenfalls von den Gärtnern dort berichtet - Handys, möglicherweise Rauschgift und anderes mehr werfen. Ich denke, an dieser Stelle muss gehandelt werden. Auch dies gehört in die Diskussion um den Standort der Haftanstalt.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und hoffe, dass es uns gelingt, im Ausschuss die Weichen auf eine
Wir kommen zur Abstimmung über die Drs. 3/4869. Es ist über den Antrag selbst abzustimmen. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist dem Antrag gefolgt worden. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 14 abgeschlossen.