- Sehen Sie, Ihre Kollegen räumen Ihnen schon Zeit ein, indem sie so laut schwatzen, dass ich nicht mehr zu Ende lesen kann.
Meine Damen und Herren! Der Antrag wird eingebracht durch den Abgeordneten Herrn Dr. Bergner von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Dr. Bergner.
(Herr Bullerjahn, SPD: Herr Bergner, welches Thema nehmen Sie eigentlich nicht? Das ist ein richtiger Multikulti!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir bitten im nächsten Antrag um Zustimmung zu einer Ausschussberatung, in der wir uns mit einer Veränderung im Hochschulrecht beschäftigen wollen, zu der wir bewusst im Rahmen unseres Antrages noch nicht abschließend Stellung genommen haben. Es geht uns also mit dem Antrag zunächst einmal um die Befassung mit dem Sachverhalt und noch nicht um eine Wertung, wenngleich ich einige kritische Anmerkungen zu dem Vorhaben noch machen will.
Aber völlig unabhängig davon, zu welcher Wertung wir kommen, sind die anstehenden Änderungen im Hochschulrahmengesetz und im Dienstrecht für Hochschullehrer der Befassung durch ein Landesparlament wert. Sie sind es deshalb wert, weil sich im Ergebnis der Änderungen des Hochschulrahmengesetzes und des Dienstrechts Veränderungen vollziehen, die tief in die Gesetzgebungskompetenz des Landes, das heißt also in die Gestalt unserer Hochschulen und in die Zukunft unserer Hochschulen, eingreifen werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung, damit wir darüber reden können.
Worum geht es? - Im Mai hat das Bundeskabinett ein Professorenbesoldungsreformgesetz und ein Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz beschlossen. Im September - ich weiß nicht, ob es schon stattgefunden hat; wohl noch nicht - soll im Bundestag die erste Lesung erfolgen. Die Gesetzgebungsplanung sieht die
Wir möchten, dass sich der Landtag in dieser Zeit zu dem Vorhaben ein Urteil bildet, damit die Landesregierung nicht nur als Exekutivgewalt ihr Bundesratsmandat wahrnimmt, sondern damit sie sich auf ein entsprechend diskutiertes Votum des Landesgesetzgebers berufen kann.
Der Inhalt dieses Vorhabens ist kurz beschrieben, und ich erlaube mir, auch hier schon einige Anmerkungen zu machen, will aber die eigentliche Diskussion im Ausschuss führen.
Erster Punkt. Der an Universitäten übliche Weg zum Professorenstatus über die Habilitation - wobei ich darauf aufmerksam mache, dass bereits das gültige Hochschulrahmengesetz diesen Weg nicht ausschließlich vorsieht, sondern Öffnungen erlaubt - soll durch die Einführung einer Juniorprofessur, einer Professur nach Abschließen der Doktorarbeit mit dem Recht auf selbständige Forschung und Lehre ersetzt werden. Gegen diese Idee wäre prinzipiell sicher weniger einzuwenden, wenn das Ganze wahlweise geschähe. Aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass das nicht wahlweise, sondern ausschließlich erfolgen soll. Das heißt, dass die Habilitation bei Berufungsverfahren zukünftig keine Rolle mehr spielen darf.
Die Begründung, die das zuständige Ministerium gibt, ist aus meiner Sicht in dieser Hinsicht entlarvend. Ich darf zitieren:
„Ein Nebeneinander von neuer Juniorprofessur oder -habilitation und bisheriger wissenschaftlicher Assistentur bei Beibehaltung der Habilitation würde dazu führen, dass im Berufungsverfahren in den traditionellen Habilitationsfächern nur habilitierte Bewerberinnen und Bewerber auf die Berufungslistenplätze gesetzt werden und damit die Habilitation in den betreffenden Fächern de facto für alle Bewerberinnen und Bewerber Einstellungsvoraussetzung bliebe.“
Was heißt dies? Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass der neue Weg eigentlich nicht wettbewerbsfähig ist, wenn es um die Frage der Feststellung der Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrer geht. Und dies zumindest sollte uns nachdenklich machen: Weshalb ein solcher Weg geradezu verboten werden muss, damit eine Neuerung auch wirklich eingeführt werden kann.
Ich verweise dabei nur am Rande darauf, dass all diejenigen, die im Prozess der Hochschulerneuerung mit engagiert waren, wissen, dass es ein großes Anliegen der Hochschulerneuerung war, die Habilitation als wissenschaftliche Qualifikation gegenüber den Parteibuchberufungen wieder zur Geltung zu bringen, sodass dieser Vorschlag der Bundesregierung in diesem Umfeld natürlich besonders sensible Punkte berührt.
Der Weg bedeutet auch einen Eingriff in die Stellenstruktur, die an unseren Universitäten - hier denke ich besonders an die Martin-Luther-Universität; ein Blick in den Einzelplan 06 zeigt, was dort im Moment für das Jahr 2002 abläuft - ohnehin dramatischen Veränderungen unterliegt.
Ich will mich auf eine Anfrage des Abgeordneten Wolf berufen - ich habe keine andere Quelle gefunden -, der die Frage gestellt hat, wie viele der Habilitierenden in Sachsen-Anhalt sich im Jahr 2000 habilitiert haben. Da
kommt er auf 65. Ich weiß nicht, ob diese Zahl repräsentativ ist. Nehmen wir an, dass sich an unseren Universitäten jährlich 65 Wissenschaftler habilitieren. Dies bedeutet, dass der Qualifizierungsbedarf oder der Nachwuchsbedarf für unsere Hochschullehrerstellen in dieser Größenordnung liegt.
Wenn ich diesen Qualifizierungsbedarf, Herr Minister, jetzt aber durch Juniorprofessoren ersetzen will, dann muss ich die 65 mit sechs multiplizieren - denn das dauert dann sechs Jahre - und komme auf die Zahl 390.
Hier setzt ein anderer Punkt ein, der zu bedenken ist: dass die Einrichtung der Juniorprofessuren zulasten der Assistenten- oder Oberassistentenstellen geht. Nun habe ich mir die Mühe gemacht, in dem neuen Haushaltsplanentwurf die Assistenten- und Oberassistentenstellen an den Universitäten zusammenzuzählen. Es sind 412 minus 390. Das heißt, es bleiben uns in diesem wichtigen Sektor des Mittelbaus bei konsequenter Einführung der Juniorprofessur, wenn ich es richtig lese, nicht mehr als 22 Stellen übrig.
Nun beruht die Rechnung auf der Basis einer Kleinen Anfrage, von der ich im Moment nicht weiß, wie repräsentativ sie ist. Aber es ist zumindest ein Punkt, der zeigt, wie groß der Diskussionsbedarf im Ausschuss zu diesem Vorschlag ist.
Ich füge einen weiteren Punkt an. Wir haben uns bei der Entwicklung unserer Wissenschaftslandschaft sehr darauf konzentriert, eine Kooperation, auch mit gemeinsamer Berufung, mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu praktizieren. Der Schritt zur Einrichtung einer Juniorprofessur ist genau unter diesem Gesichtspunkt, zumindest nach meinen bisherigen Prüfungen des Sachverhalts, höchst problematisch; denn es ist nicht zu sehen, wie eine solche Berufungsvoraussetzung über eine außeruniversitäre Einrichtung erreicht werden soll und wie demzufolge Leute aus außeruniversitären Einrichtungen in den Professorenstand der Hochschule aufsteigen können. - So viel zu dem ersten Reformkomplex.
Nun der zweite Punkt, die Dienstrechtsreform, die verkürzt darin besteht, ein leistungsabhängiges Besoldungssystem einzuführen. Hier ist nicht der Raum, um die Einzelschritte des Vorhabens des Bulmahn-Ministeriums zu erörtern. Ich will nur so viel sagen: Natürlich haben wir nichts gegen Leistungsanreize, auch wenn wir dabei festhalten müssen, dass es kaum eine Beamtengruppe gibt, die einer derart nachhaltigen Einstellungsüberprüfung unterzogen wird wie unsere Hochschullehrer im Rahmen des Berufungsverfahrens.
Die Frage, die zu beantworten ist, ist, ob Leistungsanreize vorteilhaft über die Besoldung oder nicht vorteilhafter über die Ausstattung geschaffen werden können. Das über die Besoldung zu tun wird zumindest Folgewirkungen hinsichtlich der Leistungsevaluierung und der dabei zu wählenden Verfahren nach sich ziehen. Ich gebe zu, dass es auch aus der leistungsbezogenen Bezahlung der Hochschullehrer zu DDR-Zeiten nicht unbedingt ermutigende Beispiele für ein solches Vorgehen gibt.
Was aber für diese Frage von entscheidender Bedeutung ist, ist, dass diese ganze Geschichte unter dem Vorzeichen der Kostenneutralität erfolgen muss. Das heißt, die Aufstockung der Besoldung derjenigen, die eine höhere Leistung honoriert bekommen sollen, wird mit der Absenkung bei den anderen bezahlt. Das bedeutet - ausgesprochen oder nicht -, dass der Gesetz
geber, der sich zu einem solchen Schritt entschließt, die Mehrheit der Universitätsprofessoren bzw. einen wesentlichen Teil der Universitätsprofessoren für überbezahlt hält. Ob es ihm gelingt, eine solche Stellung auch angesichts der Konkurrenz um führende Köpfe, die zwischen Wirtschaft und Hochschule besteht - durchzuhalten, muss bezweifelt werden.
Noch schwieriger wird es, wenn wir uns vor Augen führen, dass das Ministerium die Möglichkeit einräumt, den Ausgabenrahmen für diese Besoldung um 2 % zu erhöhen. Dies könnte - es gibt dazu einen hochinteressanten Beitrag des Kanzlers der Universität Leipzig - für die neuen Bundesländer, die eine Menge an konkurrierenden Verwendungen für die Finanzmittel haben und die gleichzeitig nun in einen verstärkten Wettbewerb zu den Hochschulen alter Länder um Hochschullehrer, um führende Köpfe im Bereich der Hochschullehrer gebracht werden, zu einem Danaergeschenk werden.
Völlig offen und nach meiner Kenntnis auch nicht deutlich im Gesetzentwurf enthalten ist die Frage, wie die vorhandene Differenz zwischen Ost- und Westbesoldung in diesen Bereich eingebaut werden soll. Entweder das Ganze wird wahlweise in Ost und in West aufgestockt; dann konterkariert der Ost-West-Unterschied die Zuschläge, die leistungsbezogen gegeben werden. Oder man nimmt diese leistungsbezogene Besoldung zum Anlass, für Hochschullehrer - dann allerdings nur für universitäre Hochschullehrer - die Ost-West-Differenz aufzukündigen mit fatalen Wirkungen für viele andere Bedienstete im öffentlichen Dienst, von der Polizei über Lehrer und an wen wir sonst noch denken wollen.
Wir sehen also hinsichtlich dieses Gesetzgebungsverfahrens - nur darum ging es mir bei meinem Beitrag einen erheblichen Diskussionsbedarf aus der Sicht der neuen Bundesländer. Und wir teilen jedenfalls die einzige Einschätzung der Landesregierung, die ich bisher kenne, nicht, die das Ganze aus unserer Sicht zu wenig problembewusst sieht.
Ich darf aus einem Ergänzungsblatt zur Bundesratssitzung vom 13. Juli zitieren, in der die Landesregierung zu den Bundesratsvorlagen Stellung nimmt. Ich will ausdrücklich sagen, dass wir sehr dankbar für diese Art von Vorlagen sind. Die Einschätzung, die an dieser Stelle gegeben wird, kann ich nicht teilen. Es heißt dort:
„Die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Einführung der Juniorprofessur und ein künftig flexibles Besoldungssystem werden es Sachsen-Anhalt ermöglichen, den erfolgreich eingeschlagenen Weg fortzusetzen und seine zukunftsorientierte Wissenschafts- und Hochschullandschaft weiter auszubauen.“
Es wäre zu beweisen, ob die Segnungen dieses Vorhabens tatsächlich so erwartet werden dürfen. Um dies zu beweisen, sollten Sie, Herr Minister, vielleicht die Gelegenheit im Ausschuss nutzen, um mit uns darüber zu diskutieren. Ich bitte jedenfalls um Zustimmung zu diesem Antrag und damit um die Behandlung im zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.
Danke, Herr Dr. Bergner, für die Einbringung. Der Herr Minister wird gleich die erste Gelegenheit zum Reden haben.
Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Die Fraktionen sprechen in folgender Reihenfolge: PDS, DVU, SPD, FDVP und CDU. Zuvor erteile ich für die Landesregierung Minister Herrn Dr. Harms das Wort.
Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion greift ein Reformvorhaben des Bundes auf, bei dem sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, die Leistungsund Innovationsfähigkeit des Wissenschaftssystems nachhaltig zu stärken. Ich glaube, hinsichtlich dieses Zieles sind sich alle Beteiligten einig. Das geht auch aus der Begründung zu Ihrem Antrag hervor. Es geht um die Art und Weise der Umsetzung. Insoweit ist die Befassung auch im Landesparlament richtig und nötig.
Ich will eingangs nur auf ein aufgetretenes Missverständnis hinweisen. Hiermit greift der Bund nicht in die Regelungskompetenz der Länder ein. Er hat eine Rahmenrechtsregelungskompetenz und er füllt sie an der Stelle aus.
Aber natürlich ist es klar: Wir sind davon tangiert und insoweit sollten wir uns auch im Vorfeld über diese Fragen unterhalten.
Die Bundesregierung sieht folgende zentralen Probleme im Hochschulbereich und im Bereich des Hochschuldienstrechts: die lange Qualifikationsdauer des wissenschaftlichen Nachwuchses, die im internationalen Vergleich unzureichende Selbständigkeit der Postdoktoranden, die in der Regel bis zur Habilitation abhängig von den entsprechenden Institutionsleitern arbeiten, das daraus resultierende hohe Erstberufungsalter von Professorinnen und Professoren, das Übergewicht der Altersstufen im Verhältnis zum Leistungsbezug bei der Professorenbesoldung und die unzureichende Möglichkeit, Leistungsgesichtspunkte bei der Gewinnung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Rechnung zu stellen, und damit natürlich auch fehlende Leistungsanreize bei der Professorenbesoldung, insbesondere in Bezug auf die Fragen der Lehre.
Ich und auch die Landesregierung teilen diesen grundsätzlichen Ausgangspunkt der Bundesregierung. Wir sind nicht am Punkt null, sondern die Kultusministerkonferenz, sowohl die A-Seite als auch die B-Seite, hat in vielfältigen Gesprächen diese Thematik mit der Bundesseite erörtert. Die Hochschuldienstrechtsreform wird vor allem im Hinblick auf die Einführung der Juniorprofessur und die damit zusammenhängende Abschaffung der Habilitation sowie die stärker leistungsorientierte Hochschullehrerbesoldung intensiv und teilweise auch kontrovers diskutiert. Sie haben die wesentlichen Streitpunkte eigentlich benannt.
Ich will nur kurz skizzieren, was mit der Einführung der Juniorprofessur erreicht werden soll: Ein früheres selbständiges wissenschaftliches Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses und damit auch eine Verbesserung der Verfahren zur Feststellung der wissenschaftlichen Qualifikation und eine frühere Erstberufung sind die wesentlichen Ziele. Dies ist aus meiner Sicht im Zusammenhang nur zu erreichen, wenn möglichst zeitnah im Anschluss an die Promotion auch der Eintritt in eine Juniorprofessur ermöglicht wird und diese dann im Regelfall die Einstellungsvoraussetzung für eine Universitätsprofessur ist; denn nur auf diesem Wege vermeiden Sie Doppelqualifikationen und damit lange Zeiten.
Wenn Sie, wie Sie gerade skizziert haben, Herr Dr. Bergner, die Habilitation ebenfalls als Regelvoraussetzung im Berufungsverfahren berücksichtigen, dann ist völlig klar, dass Sie kumulativ von den Nachwuchswissenschaftlern in Zukunft beides verlangen. Dann werden sie eine Juniorprofessur haben und sie werden hinterher über Habilitationsstipendien oder eigene Leistungen zusätzliche Qualifikationen erwerben. Das heißt, die Professoren fangen dann nicht mit 40 Jahren an, sondern mit 43 oder 46 Jahren. Darin liegt unser zentrales Problem, gerade auch im internationalen Vergleich.
Zugleich sollen auf diesem Wege, wie von der Bundesregierung skizziert, die Berufungschancen für Frauen verbessert werden.
Kürzere und bessere Qualifizierungswege sollen erreicht werden. Das heißt, das Ziel ist es, eine Erstberufung in ein Professorenamt mit Mitte 30 zu erreichen. Dieses Ziel ist, glaube ich, einiges wert, weil es - das ist der wesentliche Unterschied zum bisherigen Qualifizierungsweg - mit eigenständiger Forschung und Lehre verbunden ist. Genau damit können wir einen Durchbruch schaffen, der uns auch wieder an die internationale Diskussion anbindet.
Juniorprofessuren sollen im Unterschied zu den bisherigen Assistentenstellen nicht mehr einzelnen Professoren zugeordnet werden, sondern bei den Fachbereichen angesiedelt werden, und zwar mit einer drittmittelfähigen Grundausstattung. Dies - das haben Sie zu Recht skizziert - setzt bei den Universitäten in der Tat eine Veränderung ihrer bisherigen Struktur und ihrer bisherigen Arbeitsweise voraus.
Der Bund will dieses mit 60 000 Euro für die Sachmittelausstattung pro Juniorprofessur in einer Anlaufphase bis zum Jahr 2005 unterstützen.
Ich sehe wie Sie in einigen Bereichen deutlichen Diskussionsbedarf, beispielsweise im Bereich der Medizin, wo in der Regel sowohl Promotion als auch Facharztausbildung vorausgesetzt wird. Wir müssen im Gesetzgebungsverfahren darüber nachdenken, ob wir dies passfähig machen können.
Aber im Grundsatz - darin teile ich die Auffassung der Bundesregierung - macht die Juniorprofessur und diese Veränderung des Qualifizierungsweges die traditionelle Habilitation entbehrlich. Wir werden darüber nachdenken müssen, inwieweit wir an dieser Stelle kompetenten Ratschlägen folgen. Der Wissenschaftsrat und die Deutsche Forschungsgemeinschaft haben jedenfalls in ihren Empfehlungen diesen Weg deutlich empfohlen.