Protokoll der Sitzung vom 11.10.2001

- Herr Wolf, es ist doch wirklich unter Ihrer Würde, wenn wir es im Ältestenrat schon geschafft haben, Einstimmigkeit zu erreichen,

(Herr Wolf, FDVP: Aber ohne uns!)

dass Sie dann mit einer Philippika im Landtag versuchen, diesen guten Kompromiss zu zerreden. Das hat, glaube ich, das Parlament als Ganzes nicht verdient.

(Herr Tögel, SPD: Die sind doch eh bald draußen!)

- Es gibt auch verlorene Leute, die man immer wieder ansprechen muss, und ich gebe so schnell keinen auf.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD - Frau Kauerauf, SPD: Vergebliche Liebesmüh!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist trotzdem gut, dass wir mit einer relativ großen Mehrheit das Abgeordnetengesetz, das Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen, das Wahlgesetz, die Geschäftsordnung und einen Entschließungsantrag zur Stärkung der Informationsrechte des Landtages beschließen. Wir kommen damit, glaube ich, ein gutes Stückchen weiter.

Zum Abgeordnetengesetz will ich aus der Sicht der CDU-Fraktion nur noch einmal ganz kurz sagen: Wir setzen damit die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes in dem Urteil vom 21. Juli 2000 um. Ich sage aber auch ganz deutlich: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil berührt nicht die Möglichkeit, dass die Fraktionen über ihr Satzungsrecht die arbeitsteilige Organisation, die sich in unterschiedlichen Verantwortungsgraden und Arbeitsbelastungen niederschlägt, auch durch Vergütung honorieren. Ich nehme an, verschiedene Fraktionen des Landtages werden durch ihre Satzungen davon Gebrauch machen. Auch auf die CDUFraktion wird das zutreffen. Das will ich hier auch ganz deutlich sagen.

Zum Wahlgesetz. Meine Damen und Herren! Es gibt keine allgemein anerkannte Formel, um die notwendige Größe eines Parlamentes vielleicht in Abhängigkeit von Einwohnerzahl, Flächengröße oder Strukturmerkmalen zu berechnen. Deshalb gibt es letztlich nur einen Kom

promiss. Der Kompromiss, der mit 91 Abgeordneten gefunden wird, ist nach unserer Auffassung akzeptabel. Wir sind froh, dass wir damit auch wieder Planungssicherheit für die nächsten Jahre bekommen.

Wenn es auch keine allgemein anerkannte Berechnungsformel gibt, so will ich doch ganz deutlich sagen: Ob in diesem Hause 50, 91, 99 oder 116 Abgeordnete sitzen, entscheidet letztlich unsere Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Das heißt, wenn wir in der Öffentlichkeit nicht mehr erklären können, was wir hier machen, werden wir uns auch nicht mehr darüber zu unterhalten brauchen, ob wir 91, 85 oder eine andere Zahl von Abgeordneten brauchen. Deshalb werden wir durch die Qualität unserer Arbeit letztlich auch über die Größe des Parlamentes entscheiden.

Ich betrachte deshalb den neu gefundenen Kompromiss von 91 Abgeordneten als eine Aufgabe an uns selbst, die es in nächster Zeit auszufüllen gilt, um so ein rechtes Maß von Effizienz und Kontrollmöglichkeiten gegenüber der Landesregierung, zumindest aus der Sicht der Opposition, weiterhin zu gewährleisten.

Die Verkleinerung des Parlamentes ist nach unserer Auffassung auch nur hinnehmbar, wenn wir gleichzeitig die Rechte des Parlamentes stärken. Der Entschließungsantrag weist deshalb in die richtige Richtung. Wir müssen in der nächsten Legislaturperiode dann das eine oder andere durch Gesetze ausfüllen, aber ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg.

Da es zur Tugend eines Parlamentariers gehört, auch pünktlich aufzuhören, höre ich jetzt fünf Sekunden vor Ablauf der Redezeit auf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Herrn Dr. Fikentscher, SPD, von Herrn Metke, SPD, von Frau Bull, PDS, und von Frau Stolfa, PDS)

Danke schön, Herr Scharf. - Die Debatte ist damit abgeschlossen, nachdem für die DVU Herr Kannegießer seine Wortmeldung zurückgenommen hat.

(Zuruf von Herrn Bullerjahn, SPD)

- Entschuldigung, ich habe übersehen, dass Herr Bullerjahn noch sprechen möchte.

Herr Präsident, ich bin Ihnen dankbar, dass ich noch ein paar Worte sagen darf.

Ich möchte die einzelnen Punkte nicht noch einmal im Detail aufgreifen. Ich denke, vieles ist schon gesagt worden. Nur schlaglichtartig: Ich habe mich bei der Einbringung mit den Rechten der Fraktionen beschäftigt und werde mich heute diesbezüglich zurücknehmen.

Aber bei dem Thema der öffentlichen Ausschusssitzungen juckt es mich in den Fingern, dem zuzustimmen.

(Frau Knöfler, PDS: Ja, das glaube ich! - Frau Bull, PDS: Ja, das stimmt!)

Ich glaube, Herr Wolf, Sie wissen gar nicht, was Sie sich da antun würden.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei der PDS - Heiterkeit bei der CDU - Frau Bull, PDS: Ja!)

Nun weiß ich, wenn das in Kraft tritt, trifft es wieder uns; also lassen wir das einmal weg.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der PDS)

Ich denke, im Interesse der Funktionsfähigkeit des Parlamentarismus - das ist jetzt ganz ernst gemeint - muss es einen Raum geben, in dem - das habe ich beim letzten Mal schon gesagt - auch einmal intern geredet werden kann. Dazu sind, denke ich, gerade Ausschusssitzungen da.

Zur Geschäftsordnung. Als parlamentarischer Geschäftsführer habe ich so meine Erfahrungen mit Geschäftsordnungsänderungen. Am Ende liegt es an uns selber, wie interessant und lebendig eine Debatte wird.

Wir können eine Redezeit von einer Viertelstunde beschließen, wir können beschließen, ohne Redezettel zu sprechen, wir können alles Mögliche beschließen, aber wenn wir Parlamentarier das nicht mit Leben erfüllen, dann können wir die Geschäftsordnung jedes Jahr verändern und werden feststellen, dass alles beim Alten bleibt. Es handelt sich um eine Chance, die wir alle aufgreifen müssen, eine Debatte so interessant wie möglich zu machen und uns nicht in Kleinigkeiten zu verlieren. Das liegt ja manchmal sehr nahe.

Dann der große Bereich der Verlängerung der Wahlperiode und der Parlamentsverkleinerung. Richtigerweise hat Herr Scharf gefragt: Wann ist ein Landesparlament optimal? Wir können uns ja auch wegrationalisieren. Einige Leute würden sagen: am besten ohne! - Ich kenne Kommunalpolitiker, die sagen: Gebt uns das Geld, wir können das alles allein. - Ja, ja, Herr Jeziorsky.

Aber ich denke, für uns selber und auch für das Land ist diese Frage zulässig. Auch das Thema Selbstwertgefühl der Abgeordneten muss dann in die Waagschale geworfen werden. Wir können uns nicht beliebig immer einer öffentlichen Diskussion hingeben, sondern wenn man eine Regierung kontrollieren will, egal an welcher Stelle des Parlamentes man sitzt, braucht man auch eine vernünftige Größe des Parlaments. Die kann ich nicht qua Formel herbeizaubern.

Sicherlich wäre es möglich gewesen, das Parlament noch etwas zu verkleinern. Dazu gab es auch bei uns Vorschläge. Aber die Vorschläge, die in der Öffentlichkeit umhergeisterten, 60 oder 65, dürfen nicht die Grundlage der Diskussion sein.

Ich hoffe, dass es in der nächsten Wahlperiode eine Mehrheit für eine Verlängerung gibt; denn es hat sich im praktischen Alltag des Parlaments herausgestellt, dass fünf Jahre besser sind, ohne dass wir gleich in der öffentlichen Debatte das Argument liefern, wir dächten nur an uns selbst.

Deswegen unterstreiche ich das, was der Präsident vorhin angesprochen hat: Das wird eine dauernde Aufgabe bleiben. Das war es bisher auch immer. Es ist meistens eine Aufgabe, von der kaum jemand etwas merkt, es sei denn, die Beschlüsse liegen auf dem Tisch.

Meistens steht am Anfang die Frage, ob die Beschlüsse mehrheitsfähig sein werden. Aber am Ende ist es ein Kompromiss, wobei viele etwas anderes machen würden, wenn sie könnten, aber alle sich auch der Verantwortung bewusst sind, was sie dem Gesamtparlament und vor allen Dingen den Abgeordneten der Wahlperioden, die nach uns kommen, schuldig sind. Denn vieles machen wir auch für die, die nach uns in diesem Raume

sitzen. Insofern hoffe ich, dass das auch in der Öffentlichkeit trägt, dass das eben ein Kompromiss ist und nicht die Sammlung aller Maximalforderungen.

Am Ende Dank an den Präsidenten und auch an die Verwaltung. Ich will nur stellvertretend Herrn Dr. Gruß und Herrn Vogt nennen. Ich weiß, dass es ihnen ein besonderes Anliegen war, uns immer wieder zu schubsen. Der Parlamentarismus lebt auch davon, dass in solchen Diskussionen zum Beispiel das Abgeordnetengesetz oder die Geschäftsordnung immer wieder hinterfragt werden.

Wir selbst werden durch unsere Leute vor Ort getrieben, auch durch die öffentliche Meinung, durch Presse, Funk und Fernsehen, aber letztendlich auch - ich habe es bereits gesagt - im Kontext aller Parlamente; denn was passiert, wenn manches schief geht, das zeigt gerade jetzt der Umgang in Thüringen mit dem Urteil des Verfassungsgerichts im Hinblick auf das thüringische Zulagensystem, bei dem kaum alle Dämme halten können. Wir sollten uns daher davor hüten, ein so wichtiges Thema als Streitpunkt oder Zankapfel zwischen den Fraktionen zu nutzen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Danke, Herr Bullerjahn. Damit ist die Rednerliste geschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Wir haben zunächst über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates in der Drs. 3/5045 und dabei über die selbständigen Bestimmungen abzustimmen. Es handelt sich um die Artikel 1 bis 5 mit den jeweiligen Untergliederungen, die unverändert beschlossen werden sollen. Ich schlage vor, dass wir in Gänze darüber abstimmen. Ich sehe keinen Widerspruch. Wir stimmen über die selbständigen Bestimmungen in Gänze ab.

Wer den Artikeln 1 bis 5, die unverändert bleiben sollen, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Artikelüberschriften. Auch hierzu werden in der Beschlussempfehlung keine Änderungen vorgeschlagen. Wer stimmt diesen zu? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das gleiche Abstimmungsverhalten. Damit ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Gesetz zur Änderung parlamentsund wahlrechtlicher Vorschriften“. Die Überschrift ist unverändert. Wer stimmt dieser zu? - Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen? - Das gleiche Abstimmungsverhalten. Damit ist auch das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Drei Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Wie gehabt. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Es folgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ältestenrats in der Drs. 3/5046 bezüglich der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages. Dabei geht es zunächst wiederum um die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen.

Nr. 1 wird zur Abstimmung aufgerufen. Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ältestenrates vor. Wer Nr. 1 in der Fassung der Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das gleiche Bild wie bei dem vorherigen Abstimmungsvorgang. Es ist so beschlossen.

Ich rufe die weiteren Nummern zur Abstimmung auf. Wenn Sie zu einer Bestimmung eine gesonderte Abstimmung wünschen, dann sagen Sie das bitte.

Die Nrn. 2 bis 5 werden in unveränderter Fassung zur Abstimmung aufgerufen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Wie gehabt. Es ist so beschlossen.

Wir kommen zu Nr. 6. Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer Nr. 6 in der Fassung der Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Vier Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Bei einer Stimmenthaltung ist das so angenommen.

Die Nrn. 7 bis 17 werden in unveränderter Fassung zu Abstimmung aufgerufen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Einige Stimmenthaltungen. Dann ist das so beschlossen.