Damit spreche ich nicht gegen die Festschreibung eines Mindestanteils von 15 % Fußstreifen, wohl aber gegen die von Ihnen beabsichtigte Verdoppelung, die im Übrigen als zentrale Vorgabe auch nicht mit dem neuen Leitbild der Landespolizei vereinbar wäre, das heißt mit den Geboten zeitgemäßer Menschenführung. Nach diesem Leitbild wird nämlich Führungsverantwortung auf allen Ebenen wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an den Zielfindungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt. Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger ist - so das Leitbild - Orientierung für die Präsenz und professionelle Dienstleistung rund um die Uhr.
Meine Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die Polizei in wirklichen Notfällen schnell vor Ort ist. Das erfordert den Einsatz von Funkstreifenwagen. Auf der anderen Seite ist es richtig, dass Fußstreifen ein Höchstmaß an Ansprechbarkeit gewährleisten. Daher sollten alle Möglichkeiten für diese Form der Präsenz genutzt werden. Das gilt nicht zuletzt für die Beamten in den Polizeistationen. Auch in den Stationen verbürgt Anwesenheitsdienst keine Bürgernähe.
Präsenz heißt, dass die Beamten ihre Kraft darauf konzentrieren, für die Bürger Sicherheit zu produzieren. Es geht darum, möglichst viel Zeit auf die eigentliche polizeiliche Arbeit zu verwenden.
Als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu höherer Polizeipräsenz hat sich das vom Landtag 1995 gegen die Stimmen der CDU beschlossene Gesetz zur Polizeistrukturreform erwiesen. Hier sind Führungsstäbe eingespart und ist Verwaltung der Verwaltung abgebaut worden.
Ich würde mich freuen, Herr Becker, wenn wir in Ihren Antrag einarbeiten könnten, dass Sie zu dieser Polizeistrukturreform und ihren Ergebnissen ja sagen.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer Akzent polizeilicher Präsenz ist die Qualität des Umgangs mit Hilfe suchenden Bürgern. Mit Rücksicht auf Herrn Becker verzichte ich darauf, hierzu jetzt weitere Ausführungen zu machen.
Ich will zum Schluss aber der Behauptung widersprechen, Herr Kollege Becker, Sachsen-Anhalt sei zwar eines der Bundesländer mit der höchsten Polizeidichte, doch spüre man kaum etwas davon in unseren Städten und Gemeinden.
Richtig ist, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt sehr wohl wissen, was die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes für die Sicherheit leisten. Sie genießen zu Recht ein hohes Ansehen. Diesen Respekt sollte ihnen auch die parlamentarische Opposition nicht versagen. Also bitte kritisieren Sie die politische Führung, wo Sie es für richtig halten,
aber schmälern Sie nicht die Verdienste derer, die Tag für Tag für die innere Sicherheit ihre Haut zu Markte tragen. - Danke schön.
Herr Kollege Becker, ich hatte schon gedacht, dass Sie angesichts dieser Einmütigkeit auf eine weitere Wortmeldung verzichten.
Frau Präsidentin, das hätte ich gern getan, aber der letzte Satz von Kollegen Rothe bringt mich auf die Palme. Niemand hat etwas gegen die Polizei gesagt.
Wir haben nur gesagt, dass sie anders eingesetzt werden muss. Lieber Kollege Rothe, wollen Sie den Konsens, der sich in diesem Hause abzeichnet, wieder stören? Ich bitte Sie, bei der Wahrheit zu bleiben. Die CDU wird die Verdienste unserer Polizisten, die tagaus, tagein arbeiten, nicht schmälern.
Meine Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, dass die Debatte noch einmal eröffnet wird, was ich nicht hoffe, möchte ich doch ganz wenige Punkte klarstellen.
Zum einen wurde behauptet, Sachsen-Anhalt würde bei der Kriminalitätsbelastung in den neuen Ländern an der Spitze stehen. Konkret ist es so, dass Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern noch vor uns stehen. Dann kommt Sachsen-Anhalt und danach kommen Thüringen und Sachsen.
Ich finde es auch diffamierend, Magdeburg als die Hauptstadt des Verbrechens zu bezeichnen. Nach der so genannten Hitliste des „Sterns“ steht Magdeburg an fünfter Stelle der Großstädte. Aber dabei muss man differenzieren, was für Faktoren in diese Statistik eingehen. Zum Beispiel steht Magdeburg bei den Ladendiebstählen an erster Stelle. Dort ist die Stadt stark belastet. Das hängt auch mit den Einkaufstempeln zusammen. Andererseits steht Magdeburg bei Mord und Totschlag ungefähr an 20. Stelle.
Dann noch etwas zum Einsatz der Dienstwaffe. Ich bin froh und stolz, dass die Dienstwaffe von den Beamten immer seltener eingesetzt wird. Das zeugt von mehr Handlungssicherheit und von einer besseren Ausbildung.
Ich kenne noch die Probleme der ersten Jahre. Diese Probleme haben wir nicht mehr. Jetzt wird unterhalb dieser Schwelle eher Pfefferspray usw. angewendet, aber nicht mehr die Dienstwaffe. Das hängt auch mit der gezielten Schieß-Nichtschieß-Ausbildung zusammen.
Und noch etwas zur sichtbaren Präsenz: Wenn es nach den Forderungen einiger Bürgerinnen und Bürger ginge, könnten wir auch bei einer Verdoppelung der Polizeidichte immer noch mehr Polizei auf die Straßen bringen, es würde manchem noch nicht genügen. Also auch Polizeipräsenz hat Grenzen. - Vielen Dank.
Ich muss die obligatorische Frage stellen. Der Minister hat gesprochen. Die Runde ist somit noch einmal offen. Aber ich nehme an, Sie verzichten jetzt alle. - Ich danke Ihnen.
Wir kommen somit zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/5127. Es ist die Überweisung in den Innenausschuss beantragt worden. Wer stimmt zu? - Zur Vorsicht die Gegenstimmen. - Keine. Enthaltungen? - Enthaltungen sehe ich auch nicht. Es herrscht Einmütigkeit in der Zustimmung zu diesem Überweisungsantrag. Wir haben den Tagesordnungspunkt 15 damit absolviert.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit mahnen, etwas mehr Zeitdisziplin zu üben. Das gilt auch für die Damen und Herren Ministerinnen und Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir dem jetzt zur Debatte aufgerufenen Antrag möchten wir ein neues, und zwar zusätzliches Instrumentarium zur Förderung technologischer Innovationen im Land Sachsen-Anhalt anregen und zur Diskussion stellen.
Dass die Umsetzung technologischer Innovationen auch gefördert werden muss, und zwar auch mit öffentlichen Mitteln und von Regierungen, wird fast weltweit anerkannt. Alle Bundesländer tun das, alle modernen Industriestaaten tun das und wir tun das auch.
Es geht dabei nicht darum, dass wir die vorhandenen Instrumentarien sofort ersetzen können. Es geht auch nicht darum, dass wir mehr Geld einsetzen könnten, als wir haben. Im Gegenteil, die letzten Haushaltsansätze gerade für diesen Bereich sind auch in Anbetracht der eigenen Haushaltssituation wirklich beachtlich. Das steht heute in diesem Zusammenhang nicht zur Diskussion. Es geht also nicht um mehr Geld, es geht um neue Instrumentarien der Anwendung.
Wenn wir an die Zukunft des Landes glauben, wenn wir daran glauben, dass es auch bei uns einmal eine sich selbst tragende Wirtschaft geben könnte, geben soll und eigentlich auch geben muss, dann müssen wir dafür Instrumentarien anbieten, damit sich so etwas entwickeln kann, Instrumentarien, die über die schlichten staatlichen Förderprogramme hinausgehen und die anregen sollen, dass es in der Wirtschaft selbst zur Ausbildung von Regelkreisen kommt, dass es innerhalb der Wirtschaft selbst zur Herausbildung von Instrumentarien der Wirtschaftsförderung kommt.
Eine Stiftung ist dazu ein geeignetes Instrumentarium, weil es auch aus der Wirtschaft bedient und bestückt werden kann und weil es die Möglichkeit schafft, dass in den Gremien der Stiftung für die Vertreter der Wirtschaft eine Mitbestimmung eröffnet wird.
Ein Beispiel dafür ist die Stiftung für Technologie und Innovation in Thüringen, die von einer ganz schmalen Geschäftsführung verwaltet wird, aber mit einem breiten Kuratorium von Vertretern aus Kammern und Verbänden der Wirtschaft ein Entscheidungsgremium geschaffen hat, in dem die Betroffenen über die Verwendung der Mittel und über das Setzen von Schwerpunkten mitentscheiden können.
Ein zweiter Vorteil ist, dass es haushaltsrechtlich möglich ist, auch öffentliche Mittel in eine solche Stiftung hineinzugeben, deren Erlöse dann mit dieser Zweckbindung ausgeschüttet werden können.
Der Freistaat Bayern zum Beispiel hat in der Landesverfassung ein Verringerungsverbot, das vorschreibt, dass Landesbesitz zwar verkauft werden darf, die Erlöse aber nicht aufgezehrt werden dürfen, sondern dem Lande in irgendeiner Form erhalten bleiben müssen.
Wir haben das bei uns in Sachsen-Anhalt nicht. Wir berufen uns dabei immer auf § 64 der Landeshaushaltsordnung, in dem festgeschrieben ist, dass Erlöse aus Grundstücksverkäufen aus dem Grundstock des Landes dem Grundstock wieder zugeführt werden müssen.
Auch wenn wir das bisher nicht so deutlich thematisiert haben, spätestens mit dem nächsten Landeshaushalt, über den wir wahrscheinlich im Dezember entscheiden werden,
wird von der Ausnahmeregelung in § 64 Abs. 6 Satz 3 Gebrauch gemacht, nach der der Landtag Ausnahmen von dieser Vorschrift beschließen kann, mit der Möglichkeit, dass Grundstücksverkaufserlöse auch für das Stopfen von Löchern im Haushalt und für andere Zwecke verwendet werden können.