Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das sicherheitsrechtliche Werben der Union führte dazu, dass Kommunisten und Sozialisten das Begehren abgeschmettert haben. Angehört wurde das, was die Koalition hören wollte. Damit drängt sich automatisch die Frage auf: Wie ernst muss es den Roten mit der inneren Sicherheit sein, wenn aus ihren Reihen erwiesenermaßen Diebe und Steinewerfer hervorgehen?
Die Beschlussempfehlung ist ein trauriges Produkt. Der Ausschuss brachte wie manch anderer Ausschuss nichts zuwege, weil die bestehenden Mehrheiten das momentan nicht zulassen.
Der Beschlussempfehlung gegen den Schutz der Bevölkerung vor Terrorismus, Extremismus und organisierter Kriminalität kann eigentlich kein verantwortungsbewusster Abgeordneter zustimmen. Mao Tse-tung wäre so weise gewesen. Er war aber auch kein Durchschnittskommunist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich eine Änderung für erforderlich halte, setze ich sie auch durch. - So der Innenminister vor einigen Minuten. Ich habe in der „Volksstimme“ vom 23. Februar 2002 unter der Überschrift: „Püchel will die bröckelnde Rasterfahndung wieder kitten“ gelesen das finde ich auch richtig -,
Armer Herr Innenminister! Sie sehen ein, dass es notwendig ist, Polizeirecht auf ein gutes und rechtlich sicheres Fundament zu stellen. Für uns trifft das nicht nur auf die Terrorismusfahndung zu. Es geht auch um
Nicht nur die Rasterfahndung ist dabei zu berücksichtigen, sondern auch die Schleierfahndung sowie die Nutzung aller Möglichkeiten und Fähigkeiten unserer Verfassungsschutzbehörden, die gegen die organisierte Kriminalität gebraucht werden.
Wenn Sie die Diskussion hinsichtlich des Anliegens „einheitliche und rechtlich sichere Füße“ jetzt der Innenministerkonferenz oder einer Arbeitsgruppe zuweisen, tut es mir fürchterlich Leid. Die Innenministerkonferenz beschließt keine Gesetze. Eine Arbeitsgruppe auch nicht. Das machen die Landtage der Bundesländer.
Herr Innenminister, brauchen Sie denn die Unterstützung Ihrer Innenministerkollegen, die Sie vielleicht auch kriegen, weil Sie Ihre eigenen Kollegen in Ihrer Fraktion und in Ihrer Koalitionsfraktion nicht davon überzeugen können, was polizeilich notwendig ist, nämlich ein Rechtsinstrument für unsere Polizeibeamten?
Wir haben eine Rechtsgrundlage - darüber ist auch in der Anhörung gesprochen worden -, die - ich sage einmal: im Zweifel - unseren Polizeibeamten die Hände bindet, sodass sie der Polizeiarbeit, die sie erledigen wollen, nicht mehr ordentlich nachkommen können. Wenn wir unseren Polizisten mehr Möglichkeiten zubilligen, damit sie selbst vor Ort entscheiden können, welches Instrument polizeilich angewendet werden soll, dann sind die Polizisten rechtssicher und können ihre Arbeit ordentlich tun.
Das trägt dann auch zu einer guten Polizeistatistik bei. Dann müssten engere Mitarbeiter Ihres Hauses nicht in Gesprächen mit hohen Polizeibeamten sagen, es wäre schön, wenn unsere Polizeistatistik ein positives Bild zeichnete. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte, falls nicht noch jemand von den Fraktionen, die vor dem Herrn Innenminister das Wort hatten, dieses noch einmal wünscht. - Das sehe ich nicht.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/5294. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf in der Drs. 3/4958 abzulehnen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung und zahlreiche Gegenstimmen. Die Empfehlung des Ausschusses hat eine Mehrheit gefunden. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 8 abgehandelt.
Ich bitte den Abgeordneten Herrn Jeziorsky, als Berichterstatter zu dem Entwurf eines Gewaltschutzgesetzes das Wort zu ergreifen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gewaltschutzgesetzes im häuslichen Nahbereich wurde in der 57. Sitzung des Landtages am 17. Mai 2001 an den Innenausschuss zur Erarbeitung einer Empfehlung an den Landtag überwiesen.
Der Ausschuss für Inneres hat sich in der 46. Sitzung am 19. September 2001 darauf verständigt, sich im Rahmen einer Anhörung mit der Problematik der häuslichen Gewalt - unter anderem unter Berücksichtigung des Aspekts der Einrichtung von Interventionsstellen, der ordnungspolitischen Fragen, der Erfahrungen aus Österreich sowie der Initiativen anderer Bundesländer in diesem Bereich - eingehend zu befassen.
Diese Anhörung wurde am 19. Dezember 2001 in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Der Einladung des Innenausschusses waren Vertreter des Justizministeriums der Republik Österreich, Vertreter der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und MecklenburgVorpommern ebenso wie Wissenschaftler der Universitäten Osnabrück und Bremen, Vertreter der Polizeigewerkschaften Sachsen-Anhalts, Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten sowie Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege gefolgt.
Die Gäste, die unserer Einladung zur Anhörung gefolgt waren, äußerten sich grundsätzlich positiv zu diesem Gesetzentwurf, wenn auch mit Blick auf den Inhalt die Notwendigkeit angesprochen wurde, bezüglich der Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Eingriffsrechts der Polizei klare Regelungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen.
In der 51. Sitzung am 23. Januar 2002 befasste sich der Ausschuss für Inneres abschließend mit dem Gesetzentwurf. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Die Mehrheit des Ausschusses, die Vertreter der Fraktionen der SPD und der PDS, taten dies aus unterschiedlichen Gründen. Die SPD-Fraktion begründete die Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfs mit Mängeln und offenen Fragen wie beispielsweise der Dauer der Wegweisung. Die PDS-Fraktion begründete ihre Ablehnung mit der fehlenden Infrastruktur in der Sozialarbeit.
Danke für die Berichterstattung, Herr Kollege. - Ich bitte jetzt Frau Ferchland, als Berichterstatterin zu dem Lan
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag wurde in der 33. Sitzung des Landtages am 20. Januar 2000 eingebracht und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Recht und Verfassung, für Inneres, für Bildung und Wissenschaft sowie für Finanzen überwiesen.
Der Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport befasste sich mit diesem Thema insgesamt viermal. In der ersten Ausschussberatung in der 34. Sitzung am 8. Dezember 2000 hat die Landesregierung dargelegt, dass sie mit Hochdruck an dem Entwurf eines Landesaktionsplans zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder arbeite, in den sie wesentliche Punkte des Antrags der PDS-Fraktion aufnehmen wolle. Nach Aussage der Landesregierung würden in die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des Landesaktionsplans wichtige Landesgremien sowie auch Nichtregierungsorganisationen intensiv einbezogen.
Bereits in dieser Sitzung kristallisierte sich in der Diskussion das Problem der Wegweisung und des Betretungsverbotes von Gewalttätern bis zum Wirksamwerden einer gerichtlichen Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz des Bundes heraus. Seitens des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales wurde dargelegt, dass die rechtlichen Befugnisse der Polizei nicht ausreichten, um die Täter länger als bis zum Ende des Tages nach dem Eingreifen in Gewahrsam zu halten. Die Innenministerkonferenz beschäftige sich deshalb mit einem Lückenschluss, nämlich einer Änderung des SOG.
Wenngleich einige Mitglieder des Ausschusses die Meinung vertraten, die Punkte 1 und 2 des Antrags sollten für erledigt erklärt werden und Punkt 3 sollte erst nach der Vorlage des Landesaktionsplans behandelt werden, hat der Ausschuss im Ergebnis der weiteren Beratungen mehrheitlich die Notwendigkeit der Problematik erkannt und die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung bis zur Vorlage des Landesaktionsplans durch die Landesregierung vertagt.
In der zweiten Ausschussberatung in der 35. Sitzung im Januar 2001 lag der Landesaktionsplan noch nicht vor. Die Landesregierung machte allerdings umfangreiche Ausführungen zum Inhalt des Landesaktionsplans und die Abgeordneten hatten die Möglichkeit, gezielt nachzufragen.
Nach der Vorlage des Programms zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder in Sachsen-Anhalt in der Drs. 3/4631 hat der Ausschuss in der 39. Sitzung am 8. Juni 2001 mit 6 : 0 : 1 Stimmen die vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse verabschiedet.
Zwischenzeitlich war von der Fraktion der CDU der Entwurf eines Gewaltschutzgesetzes im häuslichen Nahbereich eingebracht worden, der vom Landtag am 17. Mai 2001 zur federführenden an den Ausschuss für Inneres überwiesen worden war. Der Innenausschuss hatte festgelegt, dass er erst nach der Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 19. Dezember 2001 eine Beschlussempfehlung zum Landesaktionsplan zur Bekämpfung
der Gewalt gegen Frauen abgeben werde. Zu dieser Anhörung ist der Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, der zeitgleich an diesem Thema arbeitete, nicht eingeladen worden.
Während die - jeweils zustimmenden - Stellungnahmen der anderen mitberatenden Ausschüsse zu der vorläufigen Beschlussempfehlung nach einer angemessenen Frist vorlagen, ging die Stellungnahme des Ausschusses für Inneres, in der Änderungen empfohlen wurden, erst nach der Anhörung ein.