Während die - jeweils zustimmenden - Stellungnahmen der anderen mitberatenden Ausschüsse zu der vorläufigen Beschlussempfehlung nach einer angemessenen Frist vorlagen, ging die Stellungnahme des Ausschusses für Inneres, in der Änderungen empfohlen wurden, erst nach der Anhörung ein.
In Kenntnis dessen, dass der Entwurf eines Gewaltschutzgesetzes in der heutigen Sitzung des Landtages in zweiter Beratung behandelt werden soll und dass der vorliegende Antrag mit diesem Thema sehr stark verbunden ist, haben sich mehrere Abgeordnete des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport entschlossen, einen Antrag auf Durchführung einer Sondersitzung zu stellen, um die Beschlussempfehlung an den Landtag verabschieden zu können und damit eine gemeinsame Behandlung der beiden Themen zu ermöglichen.
Die Sondersitzung wurde am 6. Februar 2002 durchgeführt. Seitens der Fraktionen der SPD und der PDS wurde als Tischvorlage ein gemeinsamer Änderungsantrag zur vorläufigen Beschlussempfehlung vorgelegt. Beiden Fraktionen griff die Beschlussempfehlung des Innenausschusses nicht weit genug, um das Problem der Gewalt gegen Frauen und Kinder in Sachsen-Anhalt bekämpfen zu können.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport wurde mit 8 : 0 : 1 Stimmen verabschiedet und liegt Ihnen in der Drs. 3/5297 vor. Ich bitte im Namen des Ausschusses um Zustimmung. - Danke.
Danke schön, Frau Kollegin, für die Berichterstattung. Meine Damen und Herren! Es ist eine Debatte mit zehn Minuten Redezeit je Fraktion in der Reihenfolge FDVP, DVU, SPD, CDU und PDS vereinbart worden. Als Erstem erteile ich jedoch für die Landesregierung in Vertretung der Sozialministerin Frau Dr. Kuppe Herrn Minister Dr. Püchel das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche jetzt nicht in Vertretung der Sozialministerin, sondern als Innenminister. Das ist der Beitrag des Innenministers, nicht der der Sozialministerin.
Noch eines zum Kollegen Becker: Herr Becker, heute Vormittag hat die Polizeipräsidentin von Magdeburg die polizeiliche Kriminalstatistik der Stadt Magdeburg für das vorige Jahr bekannt gegeben. Sie wird sich in diesem Zusammenhang auch zu den von Ihnen geäußerten Behauptungen bzw. Unterstellungen in Bezug auf die Fälschung äußern.
Noch eines zu dem, was Sie vorhin gesagt haben: Es macht mich wirklich betroffen, dass Sie aus anonymen Briefen zitiert haben. Wissen Sie, wenn ich einen anonymen Brief bekomme, werfe ich ihn entweder in den Papierkorb oder ich kläre die Sachlage, bevor ich damit an die Öffentlichkeit gehe.
- Sie haben vorhin von einem anonymen Brief gesprochen. Aber Sie können nachher die Pressemitteilung bekommen und lesen, was Frau Liebau-Foß in Magdeburg gesagt hat.
Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Aktuellen Debatte habe ich heute Morgen bereits die Zahl der im vorigen Jahr begangenen Mord- und Totschlagsdelikte erwähnt. Insgesamt sind im Jahr 2001 148 Straftaten gegen das Leben registriert worden, von denen 23 den Tod des Opfers zur Folge hatten.
Zum Gegenstand der vorliegenden Beschlussempfehlungen, also zu den Problemen häuslicher Gewalt, sind Zahlen von Interesse, die die Gesamtzahlen der Statistik unter dem Aspekt der so genannten Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung untersetzen. Für den Eingeweihten ist es wenig überraschend, für viele Außenstehende ist es jedoch erschreckend, dass in rund 50 % dieser Fälle zwischen Tatverdächtigen und Opfern eine Verwandtschaft oder eine enge Bekanntschaft bestand.
Mord und Totschlag, meine Damen und Herren, finden im richtigen Leben im Unterschied zum Fernsehkrimi also überwiegend als so genannte Beziehungstaten statt.
Im Hinblick auf die Frage der häuslichen Gewalt stellen diese Fälle selbstverständlich in ihrer Intensität, in ihren Folgen traurige Extreme dar. Allerdings müssen wir davon ausgehen, dass gerade die registrierten Zahlen, insbesondere die zur Gewalt im privaten Bereich, gleichzeitig nur die so genannte Spitze des Eisberges bilden und dass sich dahinter das verbirgt, was die Kriminalisten eine große Dunkelziffer nennen.
Es kann deshalb gar kein Zweifel daran bestehen, dass die Fragen häuslicher Gewalt nicht nur frauen- oder sozialpolitisch von Bedeutung sind. Auch im Bereich von Polizei und Justiz verdienen sie eine intensive Beachtung.
Die Bundesregierung hat hierzu mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und mit der Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes einen entscheidenden Anstoß gegeben und wichtige gesetzliche Grundlagen gelegt. Die Landesregierung hat den Aktionsplan mit ihrem Programm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder in Sachsen-Anhalt vom Mai 2001 für das Land umgesetzt und ergänzt.
Im Kern geht es aus meiner Sicht darum, staatliches Eingreifen im privaten und familiären Bereich dort zu enttabuisieren, wo Gewalt stattfindet. Es geht ferner darum, den wirkungsvollen und nachhaltigen Schutz der Opfer häuslicher Gewalt deutlicher als bisher zur Geltung zu bringen. Der ehrgeizige Begriff vom notwendigen Paradigmen- oder Perspektivwechsel, der sich auch in der vorliegenden Beschlussempfehlung des Gleichstellungsausschusses findet, beschreibt diesen Anspruch des Landesaktionsplanes durchaus zutreffend.
Die öffentliche Diskussion zu diesem Thema ist durch die genannten Programme in Bund und Ländern und insbesondere in unserem Land in erfreulicher Intensität in Gang gekommen. Dies spiegelte sich im Landtag durch mehrere Befassungen im Laufe der zu Ende gehenden Legislaturperiode wider. Ich würde mich freuen das sage ich auch im Namen meiner Kollegin Kuppe -, wenn der Landtag diese Initiativen der Bundes- und der Landesregierung ausdrücklich begrüßen würde, wie es im zweiten Punkt der vorliegenden Beschlussempfehlung vorgesehen ist.
Dass die von der CDU-Fraktion geforderte Veränderung unseres Polizeigesetzes in dieser Richtung dagegen zum jetzigen Zeitpunkt noch zur Unzeit käme, beweist der dritte Punkt der Beschlussempfehlung sehr zutreffend. Sicherlich ist es so, dass sich die Forderung nach einem Perspektivwechsel in Fällen häuslicher Gewalt auch an die Adresse der Polizei richtet. Es ist typischerweise die Polizei, die, von Opfern oder Nachbarn zur Hilfe gerufen, unmittelbar mit solchen Konfliktsituationen konfrontiert wird, häufig zur Nachtzeit, in der andere Behörden nicht oder kaum zu erreichen sind.
Von den Polizeibeamtinnen und -beamten wird in zumeist unübersichtlichen Situationen entschlossenes und zugleich einfühlsames Handeln verlangt. Da die Beamtinnen und Beamten in der Regel selbst Mütter und Partnerinnen beziehungsweise Partner und Väter sind, gehören solche Einsätze im Polizeialltag übrigens zu denen, die den Beamtinnen und Beamten persönlich sehr unter die Haut gehen.
Perspektivwechsel kann praktisch unter anderem bedeuten, nicht etwa die Opfer der Gewalt im Frauenhaus in Sicherheit zu bringen, sondern den Gewalttäter zwangsweise aus der gemeinsamen Wohnung zu entfernen. Die Rolle der Polizei bei dieser Erstintervention nimmt dementsprechend im Programm der Landesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder breiten Raum ein.
Im Rahmen der Umsetzung des Programms bildet die entsprechende Aktualisierung und Intensivierung der Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dabei zu Recht einen Schwerpunkt. Das neu konzipierte Seminar der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben mit dem Titel „Professionelle polizeiliche Intervention bei häuslicher Gewalt“ ist ein Beispiel für das neue Ausbildungsangebot. Mit ihm werden den Beamtinnen und Beamten gezielt Erfahrungen aus der polizeilichen Praxis und Wissen zur Konfliktbewältigung in solchen Fällen sowie Hinweise zu externen Beratungsangeboten vermittelt.
Ergänzt wird die praxisorientierte Aus- und Fortbildung durch eine neue Richtlinie zum polizeilichen Einschreiten bei häuslicher Gewalt. In der Richtlinie ist eine Aufstellung der einschlägigen Hilfs- und Beratungsangebote enthalten. Diese Angebote zur sozialen, rechtlichen und psychologischen Beratung und Unterstützung von Opfern und Tätern bilden auch aus polizeilicher Sicht einen ganz entscheidenden Baustein im Konzept zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt.
Es macht aus der Sicht der Polizeibeamtinnen und -beamten wenig Sinn, die akute Streitsituation zu schlichten, die Gewalttäter dazu unter Umständen aus der ehelichen Wohnung wegzuweisen, wenn Opfer und Täter im Anschluss ratlos zurückbleiben. Eine langfristige Lösung des Konflikts ist in solchen Situationen schwierig genug und in aller Regel nur mit entsprechend intensiver Unterstützung im Rahmen von Beratungsangeboten zu erreichen.
Meine Damen und Herren! Ich habe bereits erwähnt, dass auch die rechtliche Beratung und ein schnelles Tätigwerden der Justiz erforderlich sind, um eine umgehende gerichtliche Klärung des Wohnrechts in der gemeinsamen Wohnung zu erreichen. Auch diese Anforderung an die Justiz ist im Programm der Landesregierung enthalten.
Ich würde es deshalb, insbesondere auch aus der Sicht der Polizei, für verfehlt halten, die Lösung des Problems
allein in einer Änderung des Polizeigesetzes zu suchen oder damit heute isoliert zu beginnen. Eine Überforderung ungenügend vorbereiteter Polizeibeamter, denen die notwendige Unterstützung anderer Stellen fehlt, hätte nur Frustrationen im Einsatzalltag zur Folge.
Bezeichnenderweise ist im Rahmen der Anhörung von Sachverständigen aus ganz unterschiedlichen Bereichen und aus ihrem jeweiligen Blickwinkel die Notwendigkeit eines Gesamtkonzepts betont worden - von den österreichischen Praktikern im Hinblick auf die dort bereits vorliegenden Erfahrungen, von bekannten kritischen Polizeirechtlern im Hinblick auf die erhebliche Grundrechtsrelevanz der Wegweisungsbefugnis, von den Polizeigewerkschaften aus Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Kolleginnen und Kollegen und von einem Polizeipräsidenten aus Sorge um die Effektivität polizeilichen Handelns.
Dass eine Änderung des SOG aktuell nicht erforderlich ist, da mit der Möglichkeit der Ingewahrsamnahme und des Platzverweises bereits ausreichende Instrumentarien für ein wirksames polizeiliches Eingreifen zur Verfügung stehen, hat ein durch die IMK in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben. Dazu gibt es einen IMK-Beschluss vom Mai 2001, also von unserer Brocken-IMK.
Ich verweise hierzu auch auf die praktischen Zahlen, die Polizeipräsident Schumann aus Halle in der Ausschussanhörung zum Modellprojekt der Polizeidirektion Halle gegeben hat. Danach werden bereits jetzt in 10 % der Fälle, in denen die Polizei bei häuslichen Konflikten hinzugezogen wird, ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme des Gewalttäters angeordnet.
Sicherlich ist es wünschenswert, wenn das Polizeigesetz im Kontext der genannten flankierenden Maßnahmen nichtpolizeilicher Stellen zu gegebener Zeit präzisiert wird. Die Gesetzesänderung sollte tatsächlich - ich betone es - zu präzisen Rechtsgrundlagen führen.
Dass der CDU-Entwurf insofern Schwächen hat, ist in der Ausschussanhörung deutlich geworden. Das gilt insbesondere für die Höchstdauer einer Wegweisung, die Überprüfung der polizeilichen Anordnung durch andere Stellen sowie den Datenschutz in der Beziehung zwischen Polizei und den Interventionsstellen. Ich schließe mich deshalb im Hinblick auf die Gesetzesänderungen im Ergebnis dem dritten Punkt in der vorliegenden Beschlussempfehlung an. Wir sollten unser SOG ändern, aber zu einem späteren Zeitpunkt.
Der dazu erforderliche Gesetzentwurf sollte, gestützt auch auf die Ergebnisse der Anhörung, sorgfältig vorbereitet und zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eingebracht werden. Die Gesetzesänderung kann dann im Rahmen des Gesamtkonzeptes zum richtigen Zeitpunkt in Kraft treten, wie es das Programm der Landesregierung auch vorsieht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Minister Dr. Püchel. - Ich möchte nur noch einmal darauf verweisen, dass wir uns nicht ausgedacht haben, dass Sie in Vertretung der Frau Sozialministerin sprechen, sondern dass uns das von der Landesregierung mitgeteilt worden ist.
- Auf irgendjemanden muss man es schieben können. Für die FDVP-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Wiechmann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDVPFraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass gesetzliche Regelungen allein nicht ausreichend sind, um die Ursachen der Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen. Das haben wir hier mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht. Es ist nicht die Aufgabe der Polizei auch das haben wir des Öfteren zum Ausdruck gebracht -, nicht bewältigte Konflikte zu lösen.
In dem Gesetzentwurf der CDU hat unsere Fraktion eigentlich nur Fragen statt Antworten gefunden. Mit einer wegweisenden Polizeimaßnahme wird nur eine Lösung des Problems suggeriert, nicht aber das eigentliche Problem gelöst; denn es mangelt unserer Auffassung nach hier an sozial begleitenden Maßnahmen, um eine tatsächliche Lösung zu erwirken.
Als weiteres Problem ist der gravierende Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes zu nennen. Auch das haben wir schon mehrfach betont. In dem Gesetzentwurf der CDU wurde der Begriff „Wohnung“ darüber hinaus auch nicht klar definiert. Der Passus „aus einem zu bestimmenden Umkreis der Wohnung“ ist so weitreichend formuliert, dass damit auch ein ganzes Wohnviertel gemeint sein kann.
Darüber hinaus stellt sich für uns auch die Frage, wie lange eine zivilrechtliche Entscheidung dauern kann. Es gibt doch sehr unterschiedliche Ansichten zu der notwendigen Höchstdauer einer Wohnungsverweisung. Sollen es vier, sieben, 14 oder sogar 20 Tage sein? Der Mittelweg ist in der Vielzahl der Fälle viel zu kurz gegriffen, wenn wir den wählen würden. Es stellt sich dann die Frage: Was passiert am achten Tag?
Unabhängig vom Zeitraum der Wegweisung schließt sich eine nächste Frage an: Wer kontrolliert, ob der Täter tatsächlich der Wohnung fern bleibt? Eine einfache Verweisung des Gewalttäters aus der gemeinschaftlichen Wohnung schafft für die Opfer nur eine kurzfristige Entlastung, löst aber, wie gesagt, die der Gewalt zugrunde liegenden Probleme nicht nachhaltig.
Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter der Beratungsstellen durch geeignete Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Mittelpunkt stehen. Speziell das Justizpersonal, ganz besonders Polizeibeamte, die unmittelbar vor Ort damit zu tun haben, müssen besonders geschult sein, um in einer Konfliktsituation angemessen und vor allen Dingen auch sensibel reagieren zu können.
Momentan sind die Polizeibeamten in solchen Fällen häuslicher Gewalt mitunter überfordert, agieren nicht selten unbeholfen und lassen Rechts- und auch Handlungssicherheit vermissen. Nicht selten hapert es an einer effizienten Beweisermittlung bzw. an einer umfassenden Dokumentation des Einsatzes, was sich dann natürlich auch für spätere gerichtliche Beurteilungen als fatal erweisen kann. Ungewiss ist auch, ob das Personal der Polizei überhaupt ausreicht, um den gestiegenen Anforderungen auf diesem Sektor gerecht zu werden.
Selbstverständlich unterstützt die FDVP das Anliegen des Aktionsplanes, jedoch können wir dem nicht vorbehaltlos zustimmen. Bei all dem bleibt nämlich offen,
wie die Finanzierung des Landeprogramms erfolgen soll, noch wird gesagt, wie die Mitfinanzierung des Aktionsplanes der Bundesregierung realisiert werden soll. Die Forderungen sind nicht konkret untersucht worden, insbesondere wenn die Zuständigkeit der Länder und Kommunen betroffen ist.
In der ersten Beratung zu dem Thema im Landtag, meine Damen und Herren, wurde auch vonseiten des Sozialministeriums durch Frau Dr. Kuppe darauf hingewiesen, dass im Bundesaktionsplan sowie auch im Landesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen keine Zielgruppen selektiv herausgenommen werden sollen. Es ging in diesem Programm - so hieß es damals - um eine Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in allen Bereichen.
Hier musste wahrscheinlich aber - das haben wir dann auch deutlich nachlesen können - wieder einmal eine persönliche Klientel bedient werden. Es musste dem Defacto-Koalitionspartner Rechnung getragen werden, indem besondere soziale Gruppen extra bedient werden.
Ob ältere Frauen, Frauen und Kinder mit Behinderung, ausländische und lesbische Frauen und so weiter, es sind in erster Linie Frauen, die auch als solche unserer Fürsorge bedürfen, aber den anderen Frauen natürlich gleichgestellt sein sollen. Meine Damen und Herren! Sie wollen das auch. Sie wollen keine Sonderrolle. Eine derartige Herausstellung bestimmter Gruppen können wir so nicht mittragen.
Was uns aber darüber hinaus dringend fehlt, ist die Ergänzung in Bezug auf Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind; denn was passiert, wenn Frauen Männer schlagen? In jeder dritten Partnerschaft kommt es zu körperlicher Gewalt. Oft richten sich die Aggressionen - das ist richtig - gegen Frauen und Kinder. Selten ein Thema ist dagegen die Gewalt, die Frauen gegen Männer richten. Gemeint ist nicht etwa die Standpauke eines Bratpfannen schwingenden Hausdrachens, sondern gemeint sind brachiale Ausbrüche mit harten Schlägen - auch das kommt vor -, blutenden Wunden und tiefen seelischen Verletzungen.