Dazu gehört weiter, dass wir im Arbeitsrecht wesentlich mehr Mobilität zulassen, als es vorläufig möglich ist. Die gesamten Maßnahmen des Arbeitsrechtes sind zurzeit erschwerend für diejenigen, die neue Arbeitsplätze anbieten wollen. Wenn wir dies nicht zur Kenntnis nehmen und wenn wir uns nicht über die Zeitarbeitsverträge, über die Teilzeitarbeitsmöglichkeiten und über die Zulassung betrieblicher Einzellösungen auch im Tarifrecht verständigen können, dann werden wir keine wesentliche Bewegung in die Arbeitsmarktpolitik hineinbekommen.
Es sind auch Umgestaltungen im Sozialrecht notwendig. Es ist ja nun eine Tatsache, dass bei der Zusammensetzung der Arbeitslosen die Ausgangssituation unterschiedlich ist.
Die Arbeitsämter unterscheiden mit technischen Begriffen, die man nicht unbedingt gut finden muss. Sie ver
wenden den Begriff der so genannten Sucharbeitslosigkeit und meinen, dass davon ungefähr 70 % der Arbeitslosen betroffen sind, die tatsächlich Arbeit suchen. Die Arbeitsämter sprechen von dem Begriff der Zielgruppenarbeitslosigkeit und meinen damit die schwer vermittelbaren Arbeitslosen. Das sind etwa 20 % der Arbeitslosen, für die tatsächlich nur Sonderprogramme eine Lösung ermöglichen werden. Darüber hinaus gibt es den Begriff der so genannten Sozialarbeitslosigkeit. Das betrifft diejenigen, die den Leistungsbezug brauchen, aber selbst keine Arbeit mehr suchen. Auch das gibt es.
Ich habe selbst solche Fälle erlebt, in denen Personen ich möchte das niemandem vorwerfen - sagen: „Ich muss von Ihnen eine Unterschrift bekommen, dass ich mich beworben habe. Aber es stimmt doch, dass diese Stelle für mich nicht infrage kommt?“
Wenn das so ist, müssen wir auch den Freimut haben, darüber zu sprechen und zu sagen, wie wir für diese Menschen das Problem lösen können, ohne sie unentwegt der Arbeitsverwaltung auszusetzen, nur damit sie einen Anspruch auf Leistungen erhalten. Über diese Probleme müssen wir in Offenheit und ohne die Verdächtigungen, die in die Diskussion gekommen sind, miteinander sprechen, wenn wir überhaupt weiterkommen wollen.
Wir sind nicht bereit, darüber zu reden, durch Definitionsvorgaben die Statistik so zu verändern, dass es am Ende besser aussieht. Auch diese Probleme hat es ja gegeben.
Denn eines werden wir nicht vergessen: Der Bundeskanzler hat von sich behauptet, an der Verringerung der Arbeitslosigkeit möchte er gemessen werden, und wenn er das nicht schafft, dann hätte er es nicht verdient zu regieren. Dazu sagen wir: Recht hat er. Wir werden ihn daran erinnern. - Vielen Dank.
Herr Kollege Böhmer, ich gebe Ihnen ja Recht darin, dass die Lösung des Problems der Massenarbeitslosigkeit quer durch alle Bereiche der Politik geht und entsprechend angefasst werden muss. Das nennt sich dann „Beschäftigungspolitik“. In dieser Weise haben Sie den Einstieg in Ihren Redebeitrag auch gewählt.
Nun macht aber der Gesetzgeber auch vor der CDU nicht Halt und findet keine Gnade und wählt die Worte „aktive Arbeitsmarktpolitik“ im Bereich der Gesetzesfindung. Dem Land stehen auf dieser rechtlichen Basis ca. 150 Millionen DM zur Verfügung.
Ich möchte jetzt gern von Ihnen wissen, da wir uns ja hier nicht im Bundestagswahlkampf befinden, was denn nach Auffassung der CDU mit diesen 150 Millionen DM
passieren soll. Eine Bemerkung hat die Ministerin dazu schon gemacht. Sie betrifft die Frage der betrieblichen Arbeitsmarktpolitik. Ich hätte gern von der CDU die Alternativen zu der jetzt vorliegenden Konzeption der Arbeitsmarktpolitik gehört.
Wenn Sie das Problem der Qualifizierung von Personen ansprechen, die noch nicht de jure arbeitslos sind, aber in von Insolvenz bedrohten Betrieben arbeiten und nur durch Qualifizierung den Betrieb erhalten können - dies ist bisher im Modellverfahren auf Landesebene möglich, gehört aber nicht zum Instrumentenkasten der offiziellen Arbeitsverwaltung.
Der Gesetzesvorschlag und die Organisationsdebatten beinhalten, dass das SGB III für diese Möglichkeit ganz formal geöffnet werden soll. Das ist aber nicht so einfach, weil das im Grunde genommen der Subventionierung von Wirtschaftsbetrieben verdächtigt wird. Das ist nicht so, dass man das einfach einmal locker besprechen kann. Das wissen wir. Wir sagen aber: Es sollte möglich gemacht werden, und zwar auf rechtlich korrekter Basis.
Zunächst möchte ich einmal sagen, ich denke, es steht im SGB III, dass es bei den Betrieben jetzt so ist.
Meine Frage war aber eine andere. Es gibt ein großes Plakat von der CDU, auf dem geschrieben steht - - Sie wissen schon, was ich meine, ich war ja auch einmal frauenpolitische Sprecherin.
(Heiterkeit bei der CDU - Zuruf von Herrn Dr. Daehre, CDU - Herr Dr. Sobetzko, CDU: Wel- ches Plakat? - Herr Gürth, CDU: Was stand da drauf? - Herr Dr. Bergner, CDU: Wir haben schon wieder neue!)
- Es ist gut, wenn Sie neue haben. - Es ist die Frage, was mit den Müttern wird, wenn nur die Väter Arbeitsplätze finden sollen.
Verehrte Frau Kollegin Fischer, als wir über dieses Plakat gesprochen haben, haben wir sogar daran gedacht, dass es Menschen gibt, die das böswillig missverstehen könnten. Sie bieten mir die Bestätigung dafür.
Ich bin gern bereit, darüber zu reden. Die Tatsache, dass wir bewusst ein emotionales Plakat gemacht haben, heißt ja nicht, dass Menschen, die nicht „Papi“ sind, ausgeschlossen sind - falls Sie das meinen.
Ich möchte Ihnen aber noch eines sagen, damit Ihre Unruhe noch gesteigert wird. Ich habe Plakate gesehen, auf denen geschrieben steht: „Nur die Fakten zählen“.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir heißen neue Gäste willkommen. Es ist die erste Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule Siersleben. Wir heißen sie herzlich willkommen.
Meine Damen und Herren! Nach § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung werden Beschlüsse zur Sache nicht gefasst. Damit ist die Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt 1 erledigt.
Gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung ist jeweils zunächst dem Fragesteller das Wort zu erteilen. Alsdann erhält es die Landesregierung. Der Ältestenrat schlägt eine Debatte von 30 Minuten Dauer für jede Große Anfrage vor. Nach der Aussprache steht jeweils dem Fragesteller das Recht zu, Schlussbemerkungen zu machen.
Für die Debatte wird die folgende Reihenfolge mit folgenden Redezeiten vorgeschlagen: PDS sechs Minuten, FDVP fünf Minuten, SPD acht Minuten, DVU fünf Minuten, CDU sechs Minuten.
Ich erteile nunmehr der Fraktion der CDU als Fragestellerin das Wort. Es spricht der Abgeordnete Herr Dr. Sobetzko. Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zu den Auswirkungen der Osterweiterung auf Sachsen-Anhalt werden zwei Ziele verfolgt: zum einen eine Verstärkung des Problembewusstseins in der Öffentlichkeit zu dieser Thematik und zum anderen die Darstellung des gegenwärtigen Standes der Erweiterungsverhandlungen der Europäischen Union mit den Beitrittsländern und die daraus ableitbaren Konsequenzen für Sachsen-Anhalt.
In der öffentlichen Wahrnehmung gibt es bei diesem Thema viele Defizite. Diese müssen behoben werden. Im Prozess der Osterweiterung muss aber auch durch die Landesregierung der notwendige Rahmen für unser Land konzipiert und durchgesetzt werden. Die Bearbeitung der komplexen Fragen zeigt auf, wie dieser verantwortungsvolle Weg bisher beschritten wurde. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob unsere Lan
Immerhin: Zur Osterweiterung der Europäischen Union kann es keine Alternative geben. Lassen wir beispielgebend ein weiteres Land zu Wort kommen, um die verständliche Sehnsucht der ostdeutschen Länder nach Zugehörigkeit zur Europäischen Union auszudrücken. Der ehemalige polnische Außenminister Bartoszewski formulierte es so - ich zitiere -: