Ich habe heute, eine halbe Stunde vor dem Beginn der Landtagssitzung, auch die schriftliche Antwort bekommen, aus der ich nur zwei Sätze vorlesen möchte, nämlich „dass eine Anlage der liquiden Mittel des Sondervermögens auch in Form von Landesanleihen nicht im Widerspruch zu den Prinzipien des Generalvertrags stehen würde“.
Zweitens: „Die eigentliche Frage, ob die von Ihnen vorgetragene Lösung mit Blick auf die Verschuldungsquote des Landes insgesamt als neutraler Vorgang gewertet werden kann, ist von meinem Haus noch nicht abschließend zu beurteilen.“ - Das heißt, bei dieser eigentlich juristischen Frage, die für uns interessant war, wird auch im Bereich des Bundesfinanzministeriums darüber nachgedacht, wie dies dargestellt werden muss.
Dies ist der gegenwärtige Stand der Dinge, nicht mehr und nicht weniger. Ich sage Ihnen heute zu: Bis zur Besprechung des Einzelplans 13 im Finanzausschuss wird diese Frage abschließend geklärt sein.
Wir wissen jetzt schon, dass wir das Problem der Deckung der Einnahmedefizite ganz ohne Erhöhung der Neuverschuldung nicht werden lösen können. Wir wollen den Kredit aber bei der Stelle aufnehmen, bei der es für uns am zinsgünstigsten ist. Wenn es möglich wäre, eine Rechtsform zu finden, die - weil es das eigene Vermögen ist, das wir beleihen - volkswirtschaftlich nicht als Neuverschuldung dargestellt werden müsste, dann wäre das eine Lösung im Interesse aller.
Diese Frage ist noch nicht abschließend beantwortet worden. Ich hoffe, dass wir Ihnen die abschließende Ant
wort in der nächsten Zeit werden vortragen können. Ich lehne es schlicht ab, alle möglichen Verdächtigungen vorzuschieben, nur damit wir wieder ein neues Konfliktpotenzial haben und uns streiten können.
Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Satz schließen, den ich heute in der Zeitung gelesen habe - er stammt nicht von mir, sondern von dem Hallenser Schauspieler Peter Sodann -:
„Ich danke sogar denen, die mich hindern wollten. Das hat mich immer wieder auf neue Ideen gebracht.“
Danke, Herr Ministerpräsident. - Für die FDP-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Hüskens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Oleikiewitz, wir haben uns über die Frage der Nutzung des Sondervermögens bereits im Ausschuss unterhalten. Meine persönliche Auffassung dazu hat sich nicht verändert.
Es gibt meiner Ansicht nach drei Aspekte, die zu klären sind. Das eine ist die Sicherung der ökologischen Sanierung. Darin stimme ich Ihnen zu - der Ministerpräsident hat es auch betont -: Wir haben in Sachsen-Anhalt eine enorme ökologische Aufgabe zu erfüllen. Diese ökologische Aufgabe muss solide finanziert und fachlich ordentlich abgewickelt werden. Des Weiteren gibt es die vertragsrechtliche Seite. Der Ministerpräsident hat gerade dargestellt, wie die Lage ist. Schließlich gibt es die Frage der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit.
Der Fortgang der ökologischen Sanierung ist - auch wenn die Landesregierung zu dem Entschluss kommen sollte, Geld aus dem Sanierungsfonds zu entleihen - sichergestellt. Im Augenblick stehen im Sanierungsfonds etwa 440 Millionen €, also eine ziemlich gigantische Summe, zur Verfügung. Zum 15. Januar 2003 kommen noch einmal 240 Millionen € hinzu. Das ist die Habenseite.
Andererseits liegt es bei der Altlastensanierung offensichtlich in der Natur der Sache, dass sich die Umsetzung der Maßnahmen stets und ständig verzögert und die erforderlichen Mittel in der Planung häufig höher angesetzt werden, als sie später abfließen.
Ich glaube, das ist - ich erinnere mich an Verhandlungen im Umweltministerium - schon vor der Pauschalierungsvereinbarung so gewesen. Das ist damals häufig mit den schwierigen Verhandlungen mit dem Bund begründet worden. Ich glaube aber, das ist nur ein Teil der Wahrheit gewesen. Es liegt tatsächlich in der Natur der Sache, weil die Sanierungsvorhaben in der Regel außerordentlich komplex sind und die Probleme bei der Altlastensanierung meistens im Untergrund liegen, sodass das, was man dann wirklich vorfindet, nicht immer dem entspricht, was man vorher vermutet hat.
Ich erhebe also keinen Vorwurf gegenüber der Exekutive; denn dass die Mittel mit einem entsprechenden Nachlauf abfließen, liegt in der Natur der Sache.
Das hat allerdings eine positive Folge für das Land; denn wir haben inzwischen eine enorme Summe angehäuft. Die Altlastensanierung kann auch nach der vorgesehenen Entnahme von Mitteln ordentlich finanziert werden und das Land könnte die Mittel anderweitig sinnvoll nutzen.
Ich komme zum zweiten Punkt, der volkswirtschaftlichen Seite. Der Landesrechnungshof kritisiert die Anlage des Geldes im Sondervermögen, seitdem es dieses gibt. Die Unterlagen kennen Sie alle. Der Landesrechnungshof hat mehrfach die Integration in den Haushalt gefordert, neben haushaltsrechtlichen Aspekten vor allem aus folgendem Grund: Die Habenzinsen sind geringer als die Zinsen, die für Schulden gezahlt werden müssen. Deshalb würde niemand von uns im Privatbereich Schulden machen, wenn er ein Guthaben hat.
Daher ist es volkswirtschaftlich sinnvoll, die Mittel für den Haushalt zu nutzen und in dem Falle einmal nicht ökologisch, sondern ökonomisch zu sanieren. Schulden hat Sachsen-Anhalt wahrlich genug. Das Ganze würde sich natürlich anders darstellen, wenn wir einen ausgeglichenen Haushalt und keine Schulden hätten; dann müsste man an dieser Stelle anders argumentieren.
Der dritte Punkt betrifft den vertragsrechtlichen Aspekt. Der Ministerpräsident hat es bereits dargestellt: Die Bundesregierung sieht hierfür durchaus Möglichkeiten, ist aber auch noch nicht zum allerletzten Schluss gelangt.
Für die FDP-Fraktion muss ich ganz klar sagen: Wenn die rechtlichen, die juristischen Prüfungen zu dem Ergebnis kommen sollten, dass wir, ohne damit einen Vertragsbruch zu begehen, Mittel aus dem Sanierungsfonds nutzen können, dann sollte die Landesregierung dies tun. Die FDP-Fraktion würde dies unterstützen, natürlich - dies hat der Ministerpräsident bereits ausgeführt - unter der Maßgabe, dass die Mittel bei Bedarf für die Sanierung ökologischer Altlasten zur Verfügung gestellt werden. - Ich danke Ihnen.
Frau Dr. Hüskens, ich habe zwei Nachfragen. Erste Frage. Sie führten zum Schluss aus, dass der Landesrechnungshof immer gegen das Sondervermögen gewesen sei. Wissen Sie, ob der Landesrechnungshof weiß, dass im Generalvertrag ausdrücklich steht, dass dieses Geld, das uns von der BVS zur Verfügung gestellt wird, in ein Sondervermögen eingezahlt werden muss, damit nicht
Zweite Frage: Geben Sie mir darin Recht, dass wir die Gesamtsumme an Mitteln, die nötig ist, um die Altlasten im Lande zu sanieren, erst dann erreichen, wenn wir den Geldbetrag, der in dem Sondervermögen steckt, in jedem Jahr mit Landesmitteln aufstocken und in jedem Jahr die Zinsen, die dafür anfallen, hinzurechnen? Geben Sie mir darin Recht, dass die Summe von 7,8 Milliarden DM nur dann erreicht werden kann, wenn wir so verfahren und nicht vorzeitig Geld entnehmen?
Zu Ihrer ersten Frage, Herr Oleikiewitz. Ich gehe davon aus, dass der Landesrechnungshof die Sachlage bzw. den Vertrag kannte. Die Stellungnahme, die mir dazu bekannt ist, bezieht sich ausdrücklich auf den Vertrag und darauf, dass die Summe der Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden muss.
Zur zweiten Frage. Ich teile nicht Ihre Auffassung, dass das Land die Gelder nur dann zur Verfügung stellen wird, wenn sie in einen Sonderfonds eingestellt sind. Ich gehe vielmehr davon aus, dass die Mittel, wenn sie nunmehr in den normalen Haushalt eingestellt werden, zur Verfügung stehen werden. Es handelt sich dann zwar um andere Mittel, jedoch in ausreichender Höhe.
Herr Präsident, ich wollte eine Kurzintervention machen - zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie es mir gestatten.
Ich wollte den Kollegen der SPD-Fraktion nur noch einmal daran erinnern, dass seine Erinnerung ihn täuscht. Der Landesrechnungshof hat immer davor gewarnt, Sondervermögen ohne triftigen Grund zu errichten, weil diese in der Tat zur Unübersichtlichkeit des Haushalts beitragen. Wenn allerdings ein triftiger Grund für die Errichtung eines Sondervermögens vorlag - bei der Altlastensanierung haben wir die Möglichkeit eröffnet bekommen -, dann hat sich der Landesrechnungshof nie dagegen ausgesprochen.
Im Übrigen verlangt der Bund nur, dass die klare Zweckbindung der Mittel ausgewiesen wird. Wie wir das im Einzelnen machen, ist uns freigestellt. Allerdings ist die Anlage in einem Sondervermögen eine sehr deutliche Form der Separierung. - So weit meine Erinnerung.
Danke, Herr Scharf. - Als nächstem Redner erteile ich für die PDS-Fraktion dem Abgeordneten Herrn Gallert das Wort. Bitte sehr, Herr Gallert.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Worüber wir jetzt eigentlich reden, ist die Konsequenz des Wirrwarrs in der ersten Aktuellen Debatte, die wir heute hatten, die Konsequenz nämlich, die wir in Form der neuerlichen Verluste bei den Steuereinnahmen des Landes seit der Steuerschätzung vom November sehen. Wir haben einfach die Situation, dass selbst bei dem radikalsten Kahlschlag in diesem Landeshaushalt die neuerlichen Steuerausfälle in Höhe von 307 Millionen € nicht mehr abzufangen sind.
Das eigentliche Problem haben wir heute Morgen bereits diskutiert. Das Schlimme ist, dass mit Ausnahme der PDS-Fraktion - diese Wertung werden Sie sicherlich nicht teilen, aber ich nehme sie trotzdem vor - niemand einen Ausweg aufgezeigt hat; denn das, was von Schwarz-Gelb in Bezug auf die gegenwärtige steuerliche Situation kritisiert worden ist, war nichts anderes, als dass der Staat noch viel zu viel Geld einnimmt.
Bei allen Problemen, die heute Morgen diskutiert worden sind, ging es darum, in welchen Bereichen der Staat zu hohe Steuern erhebt. Das bedeutet, im Grunde genommen müssten wir so hohe Steuereinnahmen in diesem Land haben, dass wir nicht mehr wissen, wohin damit. Aber die Situation ist offensichtlich anders. Tatsache ist, dass die Steuereinnahmen in beschleunigtem Tempo einbrechen. An dieser Stelle haben wir ein Problem.
Dieses Problem ist mitnichten durch die von SchwarzGelb angebotene Alternative zu reduzieren. Vielmehr würden alle Vorschläge, die Herr Tullner und Herr Paqué unterbreitet haben, diese Misere noch verschärfen. Die Ist-Situation ist schon schlimm genug. Möglicherweise ist es ganz gut, dass die Vorschläge von Herrn Tullner und Herrn Paqué - soweit sie überhaupt welche unterbreitet haben oder soweit man aus ihren Kritiken Vorschläge hätte heraushören können - nicht realisiert werden.
Was müssen wir in Anbetracht der neuerlichen Steuereinbrüche in einem Umfang von 307 Millionen € im Landeshaushalt Sachsen-Anhalt tun? Es gibt keine Alternative. Ich will das, was der Ministerpräsident ganz deutlich gesagt hat, wiederholen: Die Alternative ist die Erhöhung der Nettoneuverschuldung.
Jetzt wird nur noch über eine Frage gesprochen, nämlich in welcher Form man die Nettoneuverschuldung erhöht: Erhöht man sie auf dem normalen Kreditmarkt oder realisiert man sie über eine Anleihe aus einem Sonderfonds? Es ist eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung, über die jetzt diskutiert wird.
Das muss man aber auch deutlich so sagen, Herr Gürth. In der Öffentlichkeit ist das völlig anders dargestellt worden.