Es ist doch niemandem verwehrt, freiwillig eine Kindereinrichtung aufzusuchen. Ich kenne diesen Punkt im Gesetzentwurf nicht.
Frau Feußner, ich bitte Sie herzlich, mir nicht zu unterstellen, ich wäre der Meinung, der Staat wäre der bessere Erzieher. Natürlich gibt der Staat immer nur begleitende oder ergänzende Hilfe; das ist doch völlig klar. Das haben wir immer gesagt. Deshalb sollten Sie uns nicht etwas anderes unterstellen. Wichtig ist aber auch, dass die Gemeinschaft da ist.
(Beifall bei der PDS - Frau Feußner, CDU: Das Kind kann doch freiwillig die Kindereinrichtung besuchen!)
Der Sozialminister hat vorhin in seiner Einbringungsrede dargestellt, dass seiner Ansicht nach gute Bildung in Kindereinrichtungen mit weniger Personal und mit weniger qualifiziertem Personal möglich ist. Finden Sie nicht auch, Herr Bischoff, dass diese Ansicht in krassem Gegensatz zu den Äußerungen unseres geschätzten Kultusministers steht, der immer wieder betont, wie wichtig die frühkindliche Bildung vom frühestmöglichen Zeitpunkt an ist und dass das in den unterschiedlichen Lebenslagen und Einrichtungen durch wirklich qualifizierte Betreuerinnen und Betreuer, durch qualifiziertes Personal begleitet werden muss?
Frau Dr. Kuppe, das ist in meinem Vortrag tatsächlich zu kurz gekommen. - Ich sehe gerade, dass Frau Wybrands jetzt da ist. Schade, dass Sie vorher nicht da waren. - Es ist in der Tat völlig unverständlich, dass der Bildungsauftrag in das Gesetz hineingenommen worden ist - dies finden auch wir sehr positiv -, was Sie als neue
Qualität bezeichnen, dass Sie aber diese neue Qualität dadurch sichern wollen, dass Hilfspersonal eingestellt wird, obwohl gerade das ausgebildete Personal weiter qualifiziert werden müsste, wenn man den Bildungsauftrag ernst nähme. Auf die Idee, in der Schule Hilfskräfte einzustellen, würden wir gar nicht kommen.
Als Zweites muss man sagen, auch wenn es marginal ist, dass sich die Gruppengrößen verändern. Zumindest wird der pädagogische Standard dadurch nicht verbessert. Daher kann man nicht sagen, dass das Gesetz in diesem Punkt Ihrem Anspruch gerecht wird.
Nun die Frage von Frau Fischer. Danach hat sich die Abgeordnete Frau Wybrands zu einer Frage gemeldet. Ihr folgt Frau Dr. Hüskens.
Herr Bischoff, der Minister hat vorhin leider nicht auf unsere Fragen antworten wollen. Vielleicht können Sie noch einmal sagen, wie gerade in größeren Einrichtungen bei einem freien Träger die Arbeit organisiert werden soll, wenn für eine Leiterin keine freien Stunden vorgesehen sind bzw. eine Leiterin im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen ist.
Zweite Frage. Vielleicht können Sie noch einmal darlegen, mit wie viel Feingefühl und Sorgfalt die Eingewöhnungsphase gerade für kleine Kinder in der Krippe zurzeit vorgenommen wird und wie es im Gegensatz dazu aussehen wird, wenn ein Kind von heute auf morgen zu einer Tagesmutter oder in die Krippe gebracht werden soll.
Frau Fischer, das, worauf Sie aufmerksam machen, berührt die Frage, wie praktikabel das Gesetz ist. Viele, die damals bei der Novellierung dabei waren, erinnern sich daran, welche Proteste es gegeben hat, als wir die Leitungsstunden abgeschmolzen haben. Diesmal wird es im Gesetz gar nicht geregelt. Auch das ist ein Punkt, in dem sich die Frage stellt, wie Sie dem pädagogischen oder Bildungsanspruch gerecht werden wollen.
Stellen Sie sich aber auch einmal vor, was die Neuregelung für Kinder in der Kinderkrippe bedeutet. Betroffen sind hauptsächlich junge Frauen im Alter von 20 bis 40 Jahren. Wenn eine solche Mutter vom Arbeitsamt künftig vielleicht nur noch für ein Dreivierteljahr eine ABM-Stelle bekommt, dann wird das Kind also für ein Dreivierteljahr in der Krippe untergebracht und nach einem Dreivierteljahr wird es wieder herausgenommen, weil die Mutter wieder arbeitslos ist; vielleicht wird es nach einem halben Jahr dann wieder in der Krippe untergebracht. Das kann doch für die Kinder pädagogisch nicht sinnvoll sein, erst recht nicht für die Kinder aus den in erster Linie betroffenen Familien.
Ich möchte als Erstes meine Verwunderung darüber ausdrücken, dass ich hier falsch zitiert werde. Ich möch
te vorausschicken, dass ich heute Morgen später gekommen bin, weil ich mit Verdacht auf Blutvergiftung - ich habe einen infizierten Mückenstich - erst einmal zum Arzt musste. Ich habe mich dafür offiziell entschuldigt. Nicht verstehen kann ich, dass das ausgenutzt wird, um mich falsch zu zitieren.
Herr Bischoff, geben Sie mir Recht, dass in meinem Artikel gestanden hat, endlich - damit meinte ich die letzten acht Jahre - stehe im Mittelpunkt eines Gesetzes wieder das Wohl des Kindes? Genau das ist es und dazu stehe ich.
Es geht hierbei um das Wohl des Kindes. Es geht darum - dazu bekenne ich mich -, dass die jungen Mütter und Väter in Sachsen-Anhalt durchaus in der Lage sind, sich um ihre Kinder selbst zu kümmern. Sie können das hervorragend. Es ist nicht so, dass der Krippenbereich es besser kann. Aber wenn die Wahlmöglichkeit da sein soll, dann muss man das auch wählen können.
Deswegen noch einmal meine Frage: Geben Sie mir Recht, dass in meinem Artikel stand, dass endlich wieder das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gerückt ist?
Das Zweite ist: Frau Wybrands, ich habe genau diesen Satz zitiert. Ich verstehe nicht, warum Sie nach vorne gegangen sind. Genau diesen Satz habe ich wortwörtlich zitiert. Genau das ist doch der Punkt, den ich meine. Sie sagen, jetzt steht das wieder im Vordergrund. - Das Gesetz stammt doch von der CDU.
Sonst muss ich dazu eine persönliche Erklärung abgeben. Darf ich noch einmal? - Es steht dort „wieder“.
- Kann ich jetzt weiterreden? - Es steht dort „wieder“. „Wieder“ heißt, es hat schon einmal dringestanden und es kommt jetzt wieder hinein. Die acht Jahre dazwischen ging es nicht um das Wohl des Kindes.
Dann erklären Sie mir, an welcher Stelle in den acht Jahren das Wohl des Kindes aus dem Gesetz herausgeflogen ist. Wenn Sie so etwas sagen - jetzt werde ich doch ein bisschen ärgerlich -, dann sollten Sie genau
sagen, an welcher Stelle das Wohl des Kindes aus dem Gesetz hinausgeschmissen worden ist. Ich meine, das Thema ist zu ernst, als dass Sie so etwas so locker dahersagen.
Bevor ich der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens das Wort erteile, bitte ich, den Lärmpegel etwas zu senken, auch wenn es eine sehr emotionale Debatte ist. Frau Dr. Hüskens, Sie haben jetzt die Möglichkeit, eine Frage zu stellen.
Herr Bischoff, ich möchte gerne noch einmal auf den Bildungsauftrag zurückkommen. Das wird zurzeit - ich sage einmal - quer diskutiert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Krippenbereich das Verhältnis von Erzieherinnen zu Sozialassistentinnen auf 2 : 1 verändert werden kann.
Können Sie bitte darstellen, welche Bildungsinhalte Sie im Krippenbereich vermittelt sehen wollen? Können Sie mir zweitens bitte einmal sagen, welche Ausbildung Sozialassistentinnen haben, die von Ihnen und auch in der öffentlichen Diskussion der letzten Zeit immer als unausgebildetes Hilfspersonal dargestellt worden sind?
- Sie können ja schon lachen, bevor ich mit meinen Ausführungen zu Ende bin. - Ich werde Ihnen das bei der nächsten Landtagssitzung bzw. in den Ausschussberatungen vorlegen. Es gibt mehrere wissenschaftliche Untersuchungen, die deutlich machen, dass der Bildungsauftrag bzw. das soziale Lernen und die Vorbereitung auf das Leben tatsächlich bereits im Krippenalter beginnen. Da gibt es, glaube ich, gar keine gegenteiligen Meinungen. Daher weiß ich nicht, warum Sie jetzt bestreiten, dass der Bildungsauftrag dort hineingehört.
Herr Bischoff, Entschuldigung. Ich habe nichts bestritten. Ich wollte von Ihnen wissen, welche Bildungsinhalte Sie im Krippenbereich vermittelt haben möchten und zweitens wie der Ausbildungsgang bei den Sozialassistentinnen ist, die Sie und andere hier heute als unausgebildet abqualifiziert haben.
Ich bin zwar kein Krippenerzieher, aber ich werde Ihnen das einmal ein bisschen erläutern. Man lernt dort zum Beispiel Farben kennen und lernt sie zu sortieren. Man lernt, bestimmte Formen irgendwo hineinzustecken. Man lernt natürlich noch nicht lesen und schreiben. Das wäre auch ein bisschen zu viel verlangt. - Soll ich Ihnen alles aufzählen, was man im Krippenalter lernen kann?
Man lernt dort, die Bewegung zu koordinieren, miteinander umzugehen; alles das lernt man dort. Aber erwarten Sie von mir nicht, dass ich Ihnen in einer Landtags