Im Vergleich dazu ist die neue Form der Zinsbesteuerung hinsichtlich der Erhebung deutlich effizienter. Darüber hinaus dürfte sie auch nicht die gleichen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft haben wie die Vermögensteuer. Wenn eine Steuer notwendig ist, dann halte ich die Zinsabgeltungssteuer am ehesten für vertretbar.
Ich bin jedoch grundsätzlich der Überzeugung, dass wir es uns in Deutschland nicht mehr lange werden leisten können, jeder gesellschaftlichen Herausforderung und jedem Problem mit der Erhebung einer neuen Steuer zu begegnen. Rasen für die Rente, Rauchen für den Frieden und Sparen für die Bildung - das ist nicht der richtige Weg.
Grundsätzlich gilt: Wir brauchen ein neues Steuerrecht. Wir kommen nicht mehr klar mit vielen kleinen Reförmchen. Im Gegenteil, wir müssen die Steuern senken, damit die Bürger mehr Geld in der Tasche haben; denn darum muss es doch gehen. Unsere Bürger sollen von dem Geld, das sie verdienen, möglichst viel behalten. Die Bundesregierung verfolgt das Modell, allen viel Geld aus der Tasche zu ziehen, um es an anderer Stelle als Wohltat des Staates zu verteilen.
Dabei hat es noch keinem Staat gut getan, wenn er zu viel Steuern aus seinen Bürgern herausgepresst hat. Im Gegenteil, wer an dieser Stelle überzieht, riskiert die Zukunft seines Landes.
Ich bin der Überzeugung, dass unsere Bürger ein Recht darauf haben, dass ihnen im Schnitt zumindest zwei Drittel ihrer Einkünfte auch zur Verfügung stehen. Sie als Opposition sagen, wir könnten es uns in Deutschland nicht leisten, die Steuern zu senken. Ich sage Ihnen: Wir können es uns nicht leisten, auf Steuersenkungen zu verzichten.
Steuersenkungen sind eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Aufschwung, und ein wirtschaftlicher Aufschwung bringt mehr Steuern. Leider erinnert das, was wir seit Jahren in Berlin beobachten, stark an den Versuch, die Gans zu schlachten, die die goldenen Eier legen soll. Deshalb wünsche ich der Bundesregierung nach den deutlichen Wahlergebnissen in Hessen und in Niedersachsen mehr Mut.
Bei den Aussagen von Herrn Clement habe ich durchaus den Eindruck, dass die Einsicht entsprechend wächst. Hoffentlich findet er für seine Vorstellungen auch Mehrheiten und vor allem das Gehör des Bundesfinanzministers. Sonst wird auch zukünftig am Steuerwerk geflickt werden, was das Zeug hält.
Die Vermögensteuer wird, so hoffe ich, aber in jedem Fall dort bleiben, wo sie hingehört: in der Mottenkiste des Steuerrechts. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Jahren sind Finanzexperten davon überzeugt, dass man die Steuerbürger nur dann zur Ehrlichkeit anhalten kann, wenn man sie dazu mit niedrigen Steuersätzen und einem einfachen Erhebungssystem heranführt.
Das bisherige System der Zinsabschlagsteuer hat sich zu einem bürokratischen Monstrum entwickelt. Bisher werden Zinserträge in Deutschland wie Arbeitseinkommen besteuert. Es gilt die Einkommensteuer mit einem Steuersatz von 19,9 % bis zu einem Spitzensteuersatz von 48,5 %. Als Vorauszahlung an den Fiskus ziehen die Banken derzeit die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 % ab. Im Nachhinein werden diese Beträge im Rahmen der Steuererklärung verrechnet.
Das Problem ist, dass viele Steuerpflichtige mit einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz ihr Kapital im Ausland angelegt haben oder ihre Kapitalerträge gar nicht erst angegeben haben, also nicht versteuern. Mit einer Abgeltungssteuer, bei der die Banken die Steuer direkt und mit einem definitiven Satz an den Fiskus abführen, ließe sich dies auf einen Schlag ändern.
Meine Damen und Herren! Die neue Abgeltungssteuer ist keine zusätzliche Steuer; sie ersetzt lediglich die bisherige Zinsabschlagsteuer. Keine neue Steuer - das ist in diesen Zeiten sicherlich eine positive Nachricht. Und noch eine gute Nachricht: Die meisten werden bei dieser neuen Abgeltungssteuer sowieso nicht zahlen müssen, denn die Zinseinnahmen bis 1 550 € für Alleinstehende und 3 100 € für Ehepaare bleiben weiterhin steuerfrei.
Wer die Abgeltungssteuer zahlen muss, weil er Zinserträge hat, die höher sind als die jeweiligen Freibeträge, hat es jedoch künftig etwas einfacher: Bisher galten die Zinsen als Einkünfte und mussten penibel in der Steuererklärung aufgeführt werden. Die Anlage für Kapitalerträge war für viele Sparer ein Schrecken. Der Zinsabschlag, den die Banken einbehielten, war lediglich eine Vorauszahlung. Künftig, wenn die Banken 25 % einbehalten, werden sie diese direkt an das Finanzamt abführen. Eine extra Steuererklärung der Zinseinnahmen, wie sie bisher gefordert war, entfällt künftig.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass im Rahmen der Einführung der Zinsabgeltungssteuer 100 Milliarden € an Kapital den Weg zurück nach Deutschland finden werden. Die daraus resultierenden Steuermehreinnahmen von geschätzt 25 Milliarden € werden letztlich auch den Ländern zugute kommen. Die möglichen Mehreinnahmen sollen Bund, Ländern und Kommunen gemäß den bisher gültigen Einkommensteuerverteilungen zugute kommen.
Meine Damen und Herren! Der Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Gernot Mittler, brachte es auf den Punkt: Besser, wir haben 25 % der Zinsen in den Kassen als 100 % des Kapitals im Ausland. Die Amnestiepläne, die mit der Einführung der Zinsabgeltungssteuer verbunden sind, sind sicherlich akzeptabel. Durch die Selbstanzeige kann dem Standardargument, dass die Ehrlichen stets die Dummen sind, begegnet werden. Das illegal im Ausland angelegte Kapital kann nach den
Amnestieplänen bis Ende des kommenden Jahres zu einem Steuersatz von 25 % nach Deutschland zurücktransferiert werden. Bis zum 30. Juni 2004 werden dann 35 % an Steuer fällig.
Meine Damen und Herren! Im Antrag der PDS-Fraktion wird eine Vermischung und Gleichsetzung von Vermögensteuer und Zinsabschlagsteuer vorgenommen. Der Finanzminister wies bereits darauf hin, dass hierbei der inhaltliche Zusammenhang so nicht bestehe.
Die Vermögensteuer ist vor allem eine Substanzsteuer. Hierbei wird das Reinvermögen Steuerpflichtiger belastet, also Grundbesitz, Immobilien, Betriebs-, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie auch Geld- und Wertpapiervermögen. Nach den Vorstellungen - das möchte ich nicht verhehlen -, die es auch in SPD-Kreisen gab, sollte auf das Vermögen eine einprozentige Steuer erhoben werden. Allerdings sollten im Gegenzug auch private Steuerpflichtige und Betriebe sehr hohe Freibeträge bekommen.
Die geschätzten Einnahmen aus der Wiedereinführung der Vermögensteuer beliefen sich auf ca. 9 Milliarden €. Die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz und NRW, die die Berechnungen vorgenommen haben, hielten den Verwaltungsaufwand für durchaus vertretbar. Die Stimmen insbesondere natürlich aus den Oppositionsparteien und den unionsgeführten Ländern sprachen jedoch bei der Wiedereinführung der Vermögensteuer von einer Strafsteuer, einem Modell, das nach Meinung vieler CDU-Politiker den Aspekt einer Neidsteuer beinhaltete.
Weiterhin wurde von den Kritikern der Wiedereinführung der Vermögensteuer darauf verwiesen, dass es sehr kritisch sei, die Wertermittlung bei unterschiedlichen Vermögensarten durchzuführen. Letztendlich verweise ich damit auch auf das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1996, das zur Aussetzung der Vermögensteuer führte.
Weiterhin wird von den Kritikern der Wiedereinführung einer Vermögensteuer ein erhöhter Verwaltungsaufwand dargestellt, der letztlich auch die zu erwartenden Einnahmen schmälere.
Meine Damen und Herren! Die Abgeltungssteuer bezieht sich im Gegensatz zur Vermögensteuer nicht auf Substanzwerte, sondern auf laufende Erträge aus Kapitalanlagen, etwa Wertpapieren oder auch Sparzinsen. Es erfolgt eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen. Unabhängig von der Höhe der Gesamteinkünfte des Steuerpflichtigen wird ein bestimmter Prozentsatz einbehalten. Mit der Abgeltungssteuer ist die Steuerpflicht insgesamt erloschen. Nach der Einschätzung der Regierung sowie auch der Opposition ist die Zinsabgeltungssteuer relativ einfach zu erheben und es handelt sich hierbei auch um eine transparente Steuer.
Für Steuerpflichtige - das möchte ich an dieser Stelle nicht verkennen -, deren Einkünfte eigentlich mit einem Einkommensteuersatz oberhalb dieser Marke versteuert werden müssten, gibt es natürlich eine deutliche Entlastung. Allerdings möchte ich auch mit zu bedenken geben, dass diese Diskussion sehr theoretisch ist, denn sie unterstellt, dass alle bisher ihren Steuerverpflichtungen auch tatsächlich nachgekommen sind.
Meine Vorredner erwähnten bereits Modelle in anderen europäischen Ländern. Beispielsweise konnten im Jahr 1991 in Spanien aufgrund einer Steueramnestie die
Steuerflüchtlinge ihr Geld reinwaschen. Die erhoffte Rückführung von größeren Beträgen nach Spanien blieb allerdings aus.
Der Finanzminister sprach die Situation in Italien an. Italien hat bei der letzten Steueramnestie 1,5 Milliarden € an Rückflüssen in die Staatskasse verzeichnen können, bei einer Strafsteuer von 2,5 %.
In Österreich wurde im Jahr 1993 die bis dahin geltende Zinsabschlagsteuer durch eine generelle Abgeltungssteuer ersetzt. Seitdem ist bei Zinserträgen nicht mehr der hohe persönliche Einkommensteuersatz fällig, sondern ein fester Steuersatz von 25 %. In Österreich gelang es dadurch, 30 % mehr an Steueraufkommen zu erreichen.
Von meinen Vorrednern ist auch schon erwähnt worden, dass es eine Menge von Pro und Kontra bezüglich der Einführung der Zinsabschlagsteuer gibt. Wenn ich mir die Befürworter der Zinsabschlagsteuer ansehe, die von den Verbänden bis hin zum DGB reichen, dann muss ich schon feststellen, dass eigentlich eine sehr große Zustimmung in der Gesellschaft vorhanden ist. Zu den Stimmen, die gegen die Zinsabschlagsteuer als Ersatz für die Vermögensteuer sind, zählen zahlreiche Gewerkschaften, unter anderem auch die IG Metall, die die Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte ablehnt, weil sie damit das Ziel der Beteiligung großer Vermögen an der Finanzierung des Gemeinwesens nicht erreicht sieht.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend noch eine kurze Bemerkung machen. In der Sitzung am 21. Januar 2003 haben sich die europäischen Finanzminister auf eine europaweite Zinsbesteuerung geeinigt. Die entsprechende Zinsrichtlinie soll zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Ich denke, damit ist das erreicht worden, was seit Jahren nicht möglich war, nämlich dass auch in Ländern wie Österreich und der Schweiz letztendlich dafür gesorgt wird, dass die Kapitalflucht nicht mehr attraktiv ist. Denn die Kontrollmitteilungen und die Quellensteuer, die dann dort erhoben wird, werden dafür sorgen, dass auch der Steuerbürger Deutschlands seine Steuerverpflichtungen erfüllen muss. - Herzlichen Dank.
Herr Doege, mir ist aufgefallen, dass bei der Aufzählung der Zustimmungen zur Zinsabgeltungssteuer der DGB von Ihnen erwähnt worden ist. Können Sie mir einmal sagen, an welcher Stelle der DGB diesen Schwenk der SPD unterstützt hat? Ich sage, die größte DGB-Gewerkschaft ver.di hat sich in diesem Zusammenhang erst vor einer Woche ganz knallhart positioniert, und zwar in der Art und Weise, dass sie das, was jetzt hier passiert ist, als Betrug auch gegenüber den ehemaligen Wählern der SPD bezeichnet hat.
Herr Gallert, ich habe mir bei der Vorbereitung meiner Rede natürlich eine Menge Material zu Gemüte geführt. In den Unterlagen habe ich klare Aussagen vom DGB gefunden, dass man die Einführung der Zinsabgeltungssteuer unterstützt, allerdings mit einem Steuersatz von nicht 25 %, sondern von 30 %. Daher bestehen sicherlich noch einige Differenzen.
Ich stimme Ihnen auch darin zu, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di Herr Bsirske durchaus seine Ablehnung signalisiert hat. Das ist richtig.
Vielen Dank. - Die Debatte wird durch den Beitrag der CDU-Fraktion abgeschlossen. Ich erteile Herrn Laaß das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Dass die PDS-Fraktion diese Aktuelle Debatte beantragt hat, zeigt, dass diese Partei noch nichts gelernt hat.
Sie kennt noch nicht einmal den Unterschied zwischen Substanzsteuer und Ertragssteuer, was sie durch ihre Aussagen eben noch einmal belegt hat.
(Widerspruch bei der PDS - Frau Dr. Hein, PDS: Das ist lächerlich! - Frau Ferchland, PDS: Aber Sie wissen es?)
Meine Damen und Herren! Die Erhöhung von Steuern und Abgaben, wie es die Bundesregierung plant, führt zu Mehrbelastungen von Bürgern und Wirtschaft in Höhe von ca. 17 Milliarden €. - Das kann doch nicht wirklich das Anliegen von verantwortungsvollen Politikern sein.
Insbesondere Steuererhöhungen bei Unternehmen werden den Trend der Zerstörung des Wirtschaftsstandortes Deutschland forcieren und den Unternehmen, die eigentlich Arbeitsplätze schaffen sollen, mit Sicherheit in vielen Fällen das Überleben schwer machen. Das so genannte Steuervergünstigungsabbaugesetz wird die Steuern auf breiter Front erhöhen und irreparable Schäden verursachen.