Wir haben daraus die Hoffnung gezogen und können wohl auch davon ausgehen, dass man vor Ort die jeweilige Situation am besten beurteilen kann und dort auch die Lösungen findet, die notwendig sind, um Erwerbstätigkeit bzw. berufliche Tätigkeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht. Ein Großteil der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften weiß auch sehr verantwortungsbewusst damit umzugehen.
Es erstaunt mich natürlich auch, dass an dieser Stelle gefragt wird, wie man es mit dem Datenschutz vereinbaren könne, dass gewisse Nachweise über die Berufstätigkeit zu führen sind. Ich kann mich nicht erinnern, dass die PDS in der Stadt Halle irgendwo aufgeschrieen hat, als dort beschlossen worden ist, dass jedes Elternteil, das sein Kind in einer Kindertagesstätte anmeldet, seine Steuerbescheinigung vorzulegen und damit nachzuweisen hat, wie viel es verdient.
Herr Minister, Sie haben die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung hervorgehoben. Ich frage Sie deshalb, ist es Ihr Ansinnen, dass über die Frage, ob erstens geringfügige Beschäftigung oder zweitens eine Tätigkeit nach den §§ 19 und 20 BSHG im Sinne des Gesetzes als Erwerbstätigkeit gilt, in der Hoheit der Kommunen entschieden wird?
Verehrte Abgeordnete Bull, ich möchte die Beurteilung über das, was als Erwerbstätigkeit gilt, nicht in die Hände der Kommunen legen. Im Gesetz steht aber, dass der Anspruch besteht, wenn aufgrund von diesem und jenem ein Bedarf besteht. Die Kommune hat also nicht zu beurteilen, ob eine Erwerbstätigkeit vorliegt, sondern ob ein Bedarf besteht. Das ist das, was man vor Ort abwägt.
(Unruhe bei der PDS - Frau Bull, PDS: Dann sa- gen Sie doch nichts zur Erwerbstätigkeit, sondern zum Bedarf! Mein Gott! - Herr Dr. Heyer, SPD: Der versteht das gar nicht!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben natürlich an dieser Stelle durchaus unsere Verantwortung wahrzunehmen. Es ist auch wiederholt darauf hingewiesen worden, die Verordnungsermächtigungen auszufüllen. Es geht aber hierbei darum, nur die Verordnungsermächtigungen auszufüllen, die unbedingt notwendig sind; darin sind wir uns wohl einig.
Wir hatten uns bereits verstärkt darüber unterhalten, zum Beispiel den Bildungsauftrag - bei dem die Möglichkeit besteht, diesen durch eine Verordnung zu regeln - möglichst durch eine freiwillige Selbstvereinbarung zwischen der Liga, den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen Häusern zu regeln. Das ist ein sehr guter Weg und für diesen haben wir auch die höchste Akzeptanz.
Wir sind im Moment auch dabei, den Verordnungsentwurf für die Ausführung der Tagespflege mit den betroffenen Verbänden intensiv zu beraten. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir das erst mit den betroffenen Verbänden beraten, bevor wir damit in breitere Kreise gehen. Es gebietet einfach die Fairness, den jeweiligen
Wir konnten die Endfassung der Verordnung erst beginnen, nachdem der genaue Wortlaut des Gesetzes feststand. Alles andere wäre unseriös gewesen. Wir brauchen schließlich eine Grundlage, um festzustellen, worum es eigentlich geht.
Eine interessante Frage ist, wie in Zukunft die integrative Betreuung von behinderten Kindern zu regeln ist. Dazu gab es auf Antrag der Stadt Magdeburg - also eines Trägers, der nach Ihrer Aussage demnächst damit überfordert sein wird - ein Gerichtsurteil, dass der Mehraufwand nicht über das Kinderbetreuungsgesetz zu bezahlen ist, sondern dass es einer Anerkenntnis nach § 93 BSHG für jedes einzelne Kind bedarf. Es ist gerichtlich festgestellt worden, dass uns das Bundesgesetz dieses vorschreibt. Dann kann nicht die Frau von Angern sagen, es sei ein Verstoß gegen andere Bundesgesetze, wenn offensichtlich festgestellt wurde, dass so zu verfahren ist.
Wir müssen jedes einzelne Kind beurteilen lassen. Das ist auch richtig so, weil gerade der individuelle Betreuungsbedarf maßgeblich ist, weil man nicht pauschalieren kann, sondern weil es notwendig ist, direkt an Ort und Stelle zu fördern.
Wir haben uns jetzt aber übergangsweise geeinigt - die Einigung ist längst erfolgt, Frau Dr. Kuppe -, dass wir die gegenwärtigen Pauschalen weiterfahren, dass es eine vorübergehende Grundanerkenntnis gibt und die Betreuung somit auch weiterhin durch Zahlung der bisherigen Pauschale sichergestellt werden kann. Wir hoffen, dass die zuständigen örtlichen Träger in nächster Zeit den Bedarf für jedes Kind individuell feststellen können. Wir haben dieses Problem sehr wohl erkannt und diesbezüglich schon längst eine Einigung erzielt. Gerade auch im Interesse der Kinder wird es zunehmend besser möglich sein, auf jedes einzelne Kind einzugehen und den individuellen Betreuungsaufwand entsprechend zu honorieren, natürlich aus dem Bereich der Sozialhilfe. Es ressortiert zwar in unserem Haus, wird aber gesondert ausgewiesen.
Wir haben auch, Frau Dr. Kuppe, den Landkreisen bereits Ende Februar mitgeteilt, wie groß der Finanzierungsanteil sein wird. Als also noch alle davon schrieben, niemand wisse, was passieren werde, hatten die Landkreise die Bescheide längst erhalten. Inwieweit diese mit den Gemeinden und mit den Verwaltungsgemeinschaften kommuniziert haben, wissen wir an dieser Stelle nicht. Aber ich glaube, auch dort wird es kein Problem geben.
Die Rechtslage bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes ist auch klar. Bis dahin gilt das alte Gesetz. Entsprechend gelten auch die alten Zahlungen. Da braucht man nichts Neues zu erfinden, sondern nur nach gewohnter Rechtspraxis zu verfahren.
Was die Problematik der Übergangszahlungen angeht, so sind wir gegenwärtig dabei, mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Trägern zu beraten, um genau festzustellen, wo ein Mehraufwand entstehen könnte. Da gibt es ja auch die Verordnungsermächtigungen, um das Verfahren und die Zahlungsweise festzulegen. Das wird auch binnen kurzem vor sich gehen.
Wir sind gegenwärtig dabei, den Bedarf zu prüfen und zusammenzufassen, wo die Notwendigkeit besteht. Dabei muss man sich einigen, welche Kosten als über
gangsbedingte Kosten zu betrachten sind. Wir glauben, dass ein Konsens relativ schnell erreichbar ist, und wir werden natürlich auch versuchen, nicht von oben herab, sondern mit den jeweils Betroffenen eine Lösung zu finden.
Wir werden also, wie ich bereits sagte, nicht dazu übergehen, mit Durchführungsbestimmungen und Ähnlichem die Handlungsfähigkeit vor Ort einzuschränken, sondern wir gehen davon aus, dass es in der Kommune am besten möglich ist, die einzelnen Paragrafen, die einzelnen Möglichkeiten dieses Gesetzes auszuschöpfen. Wir haben bereits viele Signale erhalten, dass es diesbezüglich schon Lösungen gibt und dass die Eltern nicht an dieser Stelle stehen.
Im Übrigen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, Frau Dr. Kuppe, dass es mir neu ist, dass die Staatssekretärin meines Hauses nicht in der Lage gewesen wäre, in Halle Fragen zu beantworten. Alle, die dort anwesend waren, können bestätigen, dass alle Fragen ordentlich beantwortet wurden.
- Doch, es war so. Also, ich bin völlig erstaunt, was für Behauptungen jetzt in die Öffentlichkeit gebracht werden, die sich nicht untermauern lassen. Ich finde es betrüblich, dass wir uns auf dieser Basis unterhalten sollen. Wir sind der Meinung, unsere Aufgabe ist es, auf diesem Gebiet seriös zu arbeiten. Wir werden diese Arbeit auch weiterhin verantwortungsbewusst wahrnehmen.
Die Fachfrage: Herr Minister Kley, Sie haben ja selbst im Stadtrat von Halle gesessen. Finden Sie es nicht ein bisschen zynisch, die Verantwortung auf die Kommunen herunterzubrechen, sodass sie mit dem gesamten Problem fertig werden müssen, und letztlich die Fraktionen und alle diejenigen, die sich Gedanken machen, wie sie das, was ihnen von oben vorgegeben wird, am besten lösen, noch zu beschimpfen? - Das ist das eine.
Die zweite Frage: Wir haben während des ganzen Tages über eine Vereinfachung von Verwaltungshandeln und über Deregulierung gesprochen. Sind Sie der Meinung, dass Sie damit einen großen Beitrag zur Deregu
Herr Dr. Köck, ich kann mich nicht erinnern, die kommunalen Entscheidungsträger beschimpft zu haben.
Ich habe vielmehr gesagt, dass dort sehr wohl Menschen sitzen, die in der Lage sind, dies auszufüllen, und dass wir eben gerade der Meinung sind, dass das vor Ort viel besser zu entscheiden ist als hier. Ich habe also eher das Gegenteil behauptet. Zum anderen mag das nur ein kleiner Schritt zur Deregulierung und zur Stärkung der kommunalen Verantwortung sein, aber es ist auf jeden Fall einer.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir beginnen nun mit der Debatte der Fraktionsvertreter. Zunächst spricht Herr Kurze für die CDU-Fraktion. Wir haben eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Auch nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege in der vergangenen Sitzungsperiode des Landtages ist die Verunsicherung bei Eltern und Erziehern sowie bei den Trägern der Einrichtungen nicht überwunden. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass die Veröffentlichung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt erst am 7. März dieses Jahres erfolgt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt war viel Wahres und viel Unwahres über den Inhalt des Gesetzes zu lesen und zu hören.
Das hängt aber auch damit zusammen, dass die Kritiker dieses Gesetzes permanent versuchen, den politischgesetzlichen Rahmen, den wir im Landtag geschaffen haben, der in Deutschland einmalig ist und zur Spitze der Betreuungsgesetze gehört, einfach schlechtzureden.