Protokoll der Sitzung vom 14.03.2003

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wider- spruch bei der PDS)

Wer sich nicht in die Debatte konstruktiv eingebracht hat, um den Weg nach der besten Lösung zu suchen, ist jetzt wieder derjenige, der sagt: Alles, was gemacht wurde, war schlecht, ist schlecht und wird schlecht bleiben. - Aber wir werden dem widersprechen; denn das, was wir gemacht haben, ist nicht schlecht, sondern es ist gut und gehört zur Spitze in Deutschland.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Warum haben wir dieses Gesetz gemacht?

(Zurufe von der PDS)

Weil wir aufgrund der Haushaltslage dazu verpflichtet waren. Wir müssen alle unseren Beitrag leisten. Sie wissen doch genau, 60 % unseres Haushalts finanzieren die anderen Bundesländer für uns mit und gerade 40 % können wir selbst auf die Beine stellen. 14 % des gesamten Landeshaushalts finanzieren wir über Kredite.

Das muss man sich einmal vorstellen. Jeder Einzelne von uns kann doch auch nicht jeden Monat 14 % aus dem Dispo nehmen - und das ein ganzes Jahr lang! Da kündigt die Bank zwischendurch. Deshalb müssen wir alle unseren Beitrag zur Konsolidierung leisten und dazu gehört auch dieses Gesetz.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes erhoffte Beruhigung der Diskussion um das KiFöG blieb aus. Die Darstellungen gingen so weit, dass bisweilen - absichtlich oder unabsichtlich - sogar auf Formulierungen zurückgegriffen wurde, die - ich sage einmal - im November noch aktuell waren und die mit dem alten Gesetzestext in Verbindung gebracht worden sind. Aber das ist verkehrt. Das Gesetz liegt uns jetzt vor und an dieses Gesetz sollten wir uns halten.

Frau Kollegin von Angern, wenn Sie meinen, wir hätten mit unseren Mitteilungen an die Einrichtungen nicht den richtigen Weg eingeschlagen, sage ich: Das war genau der richtige Weg. In unseren Briefen sind wir wenigstens ehrlich von den Inhalten des Gesetzes ausgegangen und nicht wie Sie mit Ihrem Flyer, den Sie jetzt unter die Menschen zu bringen versuchen, wobei Sie wiederum permanent versuchen, alles zu verdrehen und miteinander zu vermischen und nur auf Unwahrheiten basierend die Leute verrückt zu machen. Das ist der völlig falsche Weg und dieser Strategie erklären wir eine klare Absage.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dies alles hat die Verunsicherung aller Beteiligten verstärkt. Deshalb müssen wir jetzt versuchen, endlich Ruhe in die zuständigen Gremien und in die Entscheidungsträger zu bringen. Deshalb kann ich an sich den Hintergrund der Anträge von SPD und PDS ein Stück weit nachvollziehen. Ich gebe Ihnen Recht, dass es sicherlich schön gewesen wäre, wenn zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes die Verordnungen, die wir jetzt im Grunde genommen anfordern und die sich im Endstadium der Erarbeitung befinden, bereits vorgelegen hätten.

Denken Sie aber bitte auch an Folgendes: Sie haben in den letzten acht Jahren auch viele Gesetze erlassen und verabschiedet, und da gab es nicht selten genau auch diese Startschwierigkeiten, die wir derzeit bei dieser Gesetzgebung haben. An diese Startschwierigkeiten möchte ich noch einmal erinnern; denn gerade bei der letzten Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes gab es genau diese Schwierigkeiten. Das muss man der Ehrenrettung halber natürlich auch sagen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Wi- derspruch bei der PDS)

Daraus wird aber auch Folgendes deutlich: Bei dem Apparat, der sich mit der Erarbeitung der entsprechenden Verordnungen beschäftigt, muss man die Ressourcen sicherlich noch optimieren. Das zeigt ganz deutlich, dass wir auch die Funktionalreform brauchen, damit wir den großen Ministerialbeamtenapparat, den wir haben, so strukturieren, dass wir unsere Gesetzesvorhaben effektiv, flexibel und schnell umsetzen können.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP - Unruhe bei der PDS)

Auf der Homepage des Sozialministeriums ist ein umfangreicher Frage-und-Antwort-Katalog veröffentlicht worden, der nach meiner Einschätzung viele offene Fragen

beantwortet, die auch an mich herangetragen worden sind.

Die vielfältigen Diskussionen und Informationsveranstaltungen zum KiFöG haben auch mir deutlich gemacht, dass bisher in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wurde, dass das KiFöG auch einen Beitrag zur Deregulierung von Vorschriften dergestalt leistet, dass es nicht alle Einzelheiten bis ins Letzte regelt, sondern vielmehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die von den Betroffenen genutzt und ausgefüllt werden müssen.

Die an mich herangetragenen Fragen zeigen, dass diese Freiheiten offensichtlich insgesamt noch nicht gesehen und auch nicht genutzt werden. Wir müssen noch einmal ganz deutlich sagen: Wir geben einen politischen Rahmen vor, einen Gestaltungsrahmen. In diesem Rahmen haben wir Mindeststandards und diese Mindeststandards sind zu erfüllen. Was darüber hinaus geht oder darüber oder darunter liegt, obliegt denjenigen, die mit dem Gesetz arbeiten, also denjenigen vor Ort. Sie sollen den Mut haben und die Entscheidung letztendlich selber treffen. Das haben sie am Anfang gefordert und das können sie jetzt mit diesem deregulierten Gesetz tun.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich will an dieser Stelle neuerlich darauf hinweisen: Das neue Kinderförderungsgesetz bietet Freiräume, die Kommunen, freien Trägern und Elternkuratorien gleichermaßen ein außerordentlich hohes Maß an Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Diese gilt es letztlich von den Verantwortlichen zu nutzen. Dabei sollten sie sich natürlich nicht beunruhigen bzw. verunsichern lassen.

Ich will nur ein Beispiel herausgreifen, das Beispiel der Betreuungsverträge. Wenn auf der einen Seite jetzt Kommunen meinen, sie müssten von allen Eltern Lohnbescheinigungen abfordern, dann könnte das ein Weg sein; aber wir haben auch in jeder Veranstaltung, die wir bisher zum KiFöG durchgeführt haben, gesagt, dass man mit einem ganz normalen Betreuungsvertrag, den man auch jetzt schon zwischen den Eltern und den Trägern eingehen kann, abfragen kann, in welchem Beschäftigungsverhältnis sich die Eltern befinden.

Die Eltern befinden sich dann nämlich mit diesem Betreuungsvertrag in einem rechtsverbindlichen Vertrag, und ein rechtsverbindlicher Vertrag verpflichtet ja auch dahin gehend, dass man ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß die Dinge im Vertrag angibt und einträgt. Man ist mit einem rechtsverbindlichen Vertrag verpflichtet, jegliche Veränderung unverzüglich anzuzeigen. Macht man das nicht, begeht man Sozialmissbrauch, begeht man eine Erschleichung von Leistungen Dritter.

Deshalb verstehe ich manchmal die Unruhe nicht. Mit dem Betreuungsvertrag kann man diese Dinge abfragen und regeln und wir können auch feste Bringe- und Abholezeiten regeln. Ich denke, die Eltern vor Ort haben eigentlich das kleinste Problem mit diesen neuen Dingen.

Der bereits erwähnte Fragen-und-Antworten-Katalog des Sozialministeriums bietet hierfür wie gesagt eine Handreichung, ohne dass damit eine rechtsverbindliche Regelung verbunden wäre.

Das Gesetz beinhaltet lediglich Mindeststandards, die gewahrt werden müssen. Es bleibt den Beteiligten unbenommen, darüber hinausgehende Änderungen vorzu

nehmen und sie entsprechend zu finanzieren. Das reicht vom Umfang des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz über die Personalschlüssel bis hin zu den Angeboten der Tageseinrichtung sowie deren Finanzierung. Verkürzt kann man sagen: Was im Gesetz nicht verboten ist, ist erlaubt.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Kos- mehl, FDP)

Sicherlich bedarf es eines Gewöhnungsprozesses, diese Freiheiten des Lebens auszufüllen. Dass es Schwierigkeiten bereitet, mit diesen Freiheiten klarzukommen, rechtfertigt allerdings nicht die Forderung nach weiterer Ausformulierung, nach Ausführungsbestimmungen. Wir sehen darin eine wiederkehrende Überregulierung, die gerade auch in diesem Gesetz von den Verbänden und von der Liga kritisiert wurde. Jetzt hat man Gestaltungsfreiraum und den muss man nutzen.

Berechtigt ist sicherlich der Wunsch nach Erläuterungen und Hinweisen zu einzelnen Bestimmungen des KiFöG. Diesem Wunsch ist das Sozialministerium, wie bereits erwähnt, nachgekommen; der Fragenkatalog wird ständig, Tag für Tag, aktualisiert. Ich denke, er wird auch weiterhin dazu beitragen, Fragen abzubauen.

Eines steht auf alle Fälle fest: Wir sind das Parlament, wir haben diesen politischen Rahmen geschaffen und jetzt müssen das Haus und die dort Arbeitenden natürlich auch handeln. Ich denke, dass damit den Informationswünschen der Betroffenen hinreichend entsprochen wird. Alles Weitere sollte dann vor Ort entsprechend den konkreten Bedürfnissen geregelt und entschieden werden.

Es war ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes, die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort nachhaltig zu erhöhen. Dies bedeutet auch, dass derjenige, der mit Hinweisen in diesem Fragen-und-Antworten-Katalog des Sozialministeriums nicht zufrieden oder nicht einverstanden ist, selbstverständlich auch anders entscheiden kann, solange er sich an den Mindestrahmen und an die Mindeststandards des KiFöG hält.

Gleichwohl verkennen wir nicht, dass es vonnöten ist, dass die in § 24 des Kinderbetreuungsgesetzes enthaltenen Verordnungsermächtigungen schnellstmöglich in dem erforderlichen Umfang ausgefüllt werden. Welche dies im Einzelnen sind, ist bereits im Rahmen der Antragseinbringung näher erläutert worden. Ich will sie deshalb an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen nicht noch einmal darstellen.

Nach den ausführlichen Erläuterungen des Ministers meine ich, dass es der im PDS-Antrag geforderten Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport sowie im Ausschuss für Gesundheit und Soziales nicht mehr bedarf. Der Minister ist dieser Berichterstattung bereits heute in seiner Rede nachgekommen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kurze. Möchten Sie zwei Fragen beantworten?

Ich denke, dass wir heute mit den Ausführungen des Ministers und auch mit meinen ausführlichen Darstellungen

(Oh! bei der PDS)

eigentlich die Dinge in den Raum gestellt und beantwortet haben. Wir haben auch viele Debatten hinter uns, in denen wir über die Fragen diskutiert haben.

(Zuruf von Frau Dr. Weiher, PDS)

Ich glaube nicht, dass jetzt noch irgendetwas Neues kommt, wozu wir noch einmal Stellung nehmen müssten. Ich glaube schon - ich bin dabei nicht feige -, dass wir nicht alles wiederholen müssen.

(Unruhe bei der SPD und bei der PDS)

Schauen wir mal.

In Kurzfassung heißt das nein? - Dann erteile ich jetzt Frau Dr. Kuppe das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Heute Vormittag konnten wir eine kabarettreife Vorführung

(Herr Schröder, CDU: Ach!)

in bayerischer Folklore durch ein Mitglied der FDP-Fraktion erleben.

(Zustimmung von Frau Mittendorf, SPD)

Auf dieses Niveau hat sich der Minister heute nicht begeben. Aber er hat in unglaublicher Arroganz die Abgeordneten dieses Hohen Hauses für dumm verkauft.