Auf dieses Niveau hat sich der Minister heute nicht begeben. Aber er hat in unglaublicher Arroganz die Abgeordneten dieses Hohen Hauses für dumm verkauft.
Natürlich, Herr Kley, wissen alle hier im Plenum, dass Durchführungsbestimmungen keine Gesetzeskraft haben. Das ist ja nun wohl das Mindeste. Aber der Gesetzesvollzug ist eine originäre Aufgabe der Exekutive und dafür sind Sie zuständig. Sie können die Verantwortung dafür nicht der Opposition in die Schuhe schieben, so wie es heute beispielsweise in dem „MZ“-Artikel deutlich wird. Tun Sie ganz einfach Ihre Pflicht, und dies ordentlich.
Zu dem, was ich bei der Einbringung gesagt habe, will ich nur noch zwei Punkte ergänzen. Einmal zur Erwerbstätigkeit. Das ist ja eine wichtige Frage. Für uns gilt: Wenn die Eltern erwerbstätig sind, dann haben die Kinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Da wird überhaupt nicht danach gefragt, welchen Zeitumfang diese Erwerbstätigkeit in Anspruch nimmt. Also: Erwerbstätigkeit bedeutet Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Das müssen Sie klarstellen.
Der zweite Punkt ist die Finanzierung. Bei einer Veranstaltung des Städte- und Gemeindebundes wurde gesagt, dass die bisher im Jahr 2003 gezahlten Pauschalen in Gänze auf das, was jetzt für die Jahrespauschale an die Kommunen bzw. Träger ausgereicht wird, angerechnet wird. Wir haben aber bis zum In-Kraft-Treten des jetzigen Gesetzes die alte Gesetzeslage mit den
alten Ansprüchen und der alten Finanzierungsart gehabt. Es wäre, denke ich, gesetzeswidrig, wenn eine Anrechnung in Gänze für die Monate Januar und Februar erfolgen würde.
Stellen Sie auch das gegenüber den Kommunen und den anderen Trägern richtig; denn hier müssen altes und neues Gesetz im Anschluss auch für die Träger berechenbar und in der Finanzierung ordentlich gestaltbar gemacht werden. Das ist bisher nicht der Fall.
Sie haben gesagt, Sie wollten die kommunale Selbstverwaltung stärken und deswegen soll alles in Eigenverantwortung der Kommunen passieren. Die Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Kommunen ist ein hohes Gut. Dieses zu stärken kann ich nur nachdrücklich unterstreichen.
Aber nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes hat das Land die Pflicht, auf eine gleichmäßige Ausführung, eine gleichmäßige Entwicklung der Jugendhilfe im Land zu achten. Dafür trägt das Land, trägt das zuständige Ministerium in der Landesregierung die Verantwortung, und das sind Sie, Herr Kley. In dieser Verantwortung müssen Sie diese Aufgabe wahrnehmen. Bisher ist das sehr unprofessionell geschehen. Werden Sie endlich Ihren eigenen Ansprüchen gerecht!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte nur noch einmal klarstellen, dass es das Ziel unserer Politik ist, das Land zukunftsfähig zu machen und für unsere Kinder in Zukunft handlungsfähig zu erhalten. Solange wir uns im Land mehr leisten, als die wirtschaftliche Lage hergibt, können wir nicht von einer Verantwortung gegenüber unseren Kindern reden.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Frau Bull, PDS: Das ist doch ein ganz anderes Thema! - Frau Theil, PDS: Sofort aufhören!)
Wir haben mit dem neuen KiFöG einen finanziellen Rahmen gefunden, den die wirtschaftliche Lage unseres Landes hergibt.
Die Intention, die die von den Fraktionen gestellten Anträge beinhalten, ist auf den ersten Blick verständlich. Nach der Verabschiedung des KiFöG erhielt auch die FDP-Fraktion eine Vielzahl von Anfragen zur Umsetzung. Erfragt wurde im Einzelnen anhand praxisrelevanter Tatsachen, wie zukunftsorientiert geplant werden könnte, welche Veränderungen für die Eltern eintreten, wie sich die Einrichtungen finanzieren und wie schnell Bildungsinhalte umgesetzt werden können.
Im Zusammenhang damit ist aber auch der Wille des Gesetzgebers zu sehen, neue Handlungsspielräume zu schaffen und nicht durch einen Wust von Paragrafen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen eine kreative Entwicklung zu hemmen. Dieser Aspekt beinhaltet auch eine hohe Inanspruchnahme von eigenverantwortlichem und flexiblem Denken im Gestaltungs- und Planungsprozess der Träger bzw. der Einrichtungen und lässt diese mit dem neuen KiFöG jetzt auch zu.
In der Vergangenheit war es anders geregelt. Deshalb, denke ich, ist ein Umdenkprozess unbedingt notwendig. Wie bei allen neuen Gesetzen stellen sich mit dem InKraft-Treten des Gesetzes Fragen zur Umsetzung, für die in dieser Phase die beratende Hilfe des zuständigen Ministeriums notwendig erscheint.
Wir als FDP fördern die Erweiterung des eigenverantwortlichen Planens und Denkens im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Selbstverständlich gilt es dabei, nicht nur zu übertragen, sondern auch gestalterisch mitzuwirken. Vor allem aber gilt es, dabei zu beraten. Für uns hat die Beratung der Träger Priorität vor der Reglementierung durch Paragrafen und Verordnungen. Es ist zu würdigen, dass dieser Anspruch bereits vor der Verabschiedung des KiFöG von den kommunalen Spitzenverbänden, von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, von den Trägern der Einrichtungen und nicht zuletzt auch von den Eltern und den Elternkuratorien erhoben wurde.
Entgegen der Proklamation durch die Presse findet derzeit eine Reihe von Informationsveranstaltungen statt, die Bürgermeistern und Jugendamtsleitern sowie freien Trägern die Möglichkeit eröffnen, sich über die Umsetzungskriterien zu informieren. Zu diesem Zweck hat das Ministerium einen Frage-Antwort-Katalog erstellt und hat entsprechende methodische Hinweise zur Umsetzung erarbeitet.
Dieser Frage-Antwort-Katalog ist über das Internet einzusehen und wird ständig aktualisiert. Ich gebe zu, dass wahrscheinlich aus der Absicht, auftretende Fragen so rechtssicher wie möglich zu beantworten, die Antwort auf manche Fragen für den Rechtslaien schwer verständlich scheint. Wir haben das Ministerium deshalb gebeten, die Antworten zusammenfassend und praxisverständlicher zu formulieren. Ich gehe davon aus, dass das zeitnah realisiert wird.
Natürlich können nur allgemein gültige Fragen beantwortet werden. Wir wissen, dass Träger bereits Berechnungen gemacht haben, die die Realisierung des KiFöG zur Grundlage haben, und dass sich dabei spezifische Fragen ergaben, die lokaler Abstimmung bedürfen. Spezifische Probleme müssen aber in Vor-Ort-Gesprächen mit den Trägern der Einrichtungen und den Trägern der freien Jugendhilfe, sprich dem Jugendamt, geklärt werden. Darüber hinaus gibt es Fragen, die zwischen Trägern, Einrichtungen und Eltern geklärt werden müssen. Sie schließen den Betreuungsvertrag ja miteinander ab.
Den Trägern der Einrichtungen, den Eltern und nicht zuletzt den Kindern würde im Umgestaltungsprozess geholfen, wenn jeder Verantwortliche bei auftretenden Fragen vor Ort beratend zur Seite stehen würde und wenn nicht jede Einzelfallfrage als unlösbares Problem dargestellt und so der Eindruck erweckt würde, dass niemand mit dem Gesetz umgehen könnte.
Hier kommt dem Ministerium und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine neue Beratungsfunktion zu, die schnellstmöglich realisiert werden muss.
Trotz aller Beratung wird es immer Einzelfälle geben, die nicht durch Gesetze, Verordnungen oder Beratungen zu regeln sind. Wenn beispielsweise eine Ehefrau in einem
Gesprächsforum Zweifel an den Fähigkeiten ihres Mannes zum Ausdruck bringt, die Betreuung und Erziehung der gemeinsamen Kinder über einen Teil des Tages wahrzunehmen, kann dies auch nicht durch eine Verordnung geklärt werden.
Wir gehen von dem Ansatz aus, dass Mann und Frau die Erziehung gleichberechtigt wahrnehmen. Unsere Fraktion traut einem Vater selbstverständlich zu, die Erziehung des Kindes zu übernehmen.
In diesem Sinne wäre das Gesetz vielleicht auch ein Männeremanzipationsgesetz; denn sollten dort Defizite bestehen, können diese schon gar nicht durch Ausweitung der Kinderbetreuungspflicht des Landes ausgeglichen werden.
Der Antrag der PDS bezieht sich im Wesentlichen auf Fragestellungen, die im System der Beratung geklärt werden können. Einige Fragen beziehen sich auf den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung.
Um zu dokumentieren, dass wir notwendige Verordnungen zur Umsetzungssicherheit für die Träger schnellstmöglich auf den Weg bringen möchten, haben FDP und CDU einen Änderungsantrag zum Antrag der SPD eingebracht.
Wir fordern die Landesregierung auf, schnellstmöglich die in § 24 des KiFöG geregelte Verordnungsermächtigung zu nutzen. Das betrifft zum einen die Verordnung zur Tagespflege, die schnellstmöglich mit Inhalt zu erfüllen ist, damit man zeitnah von entsprechenden Möglichkeiten Gebrauch machen kann. Da ich mir vorstellen kann, dass die Einrichtung von Tagespflegestellen dort, wo sie noch nicht vorgehalten werden, eines gewissen Zeitraums bedarf, ist es wichtig, diese Verordnung so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
Zu der Verordnung, die die integrative Betreuung betrifft, ist zu sagen, dass diese erst dann erlassen werden kann, wenn im Land die Möglichkeit gegeben ist, Einzelfallprüfungen durchzuführen, die zur Feststellung des Mehrbedarfs notwendig sind. Diese Einzelfallprüfungen werden einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Prüfungen können dann Fragen zu den Mindestanforderungen an entsprechendes Fachpersonal, zu dem Personalschlüssel sowie zur Qualifizierung formuliert werden. Sie sollten dann auch schnellstmöglich beantwortet werden.
Berücksichtigen muss man, dass dies ungefähr 1 600 Kinder im Land betrifft. Ich gehe davon aus, dass die geltenden Regelungen bis auf weiteres als Übergangsregelungen Bestand haben, sodass die Planungssicherheit in der integrativen Betreuung gegeben sein wird. Der Herr Minister hat es in seiner Rede erwähnt.
Hinsichtlich der Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen ist über die Ausfüllung der Verordnungsermächtigung erst dann zu entscheiden, wenn erste Bildungsprojekte vorliegen und Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege nicht die Möglichkeit eröffnen, Regelungen in Form von Vereinbarungen zu treffen.
Um die notwendigen Verordnungen auf den Weg zu bringen, bitte ich Sie um Unterstützung unseres Änderungsantrages.
Vielen Dank, Frau Seifert. Es gibt eine Nachfrage. Möchten Sie noch eine Frage von Frau Dr. Weiher beantworten?
Frau Seifert, ich habe eine Frage, die mit Wörtern zusammenhängt, die mir in Ihrer Rede an mehreren Stellen aufgefallen sind. Könnten Sie mir erklären, was Sie unter „zeitnah“ oder „schnellstmöglich“ verstehen bzw. wie weit Sie die Zeiträume fassen? Ich kann mit diesen Wörtern nicht viel anfangen.
Ich komme zu einer zweiten Frage. Sie haben am Anfang Ihrer Ausführungen darauf abgehoben, dass die wirtschaftliche Lage, die Lage des Landes insgesamt nichts anderes übrig ließ, als an dieses Gesetz heranzugehen. Davon hat übrigens auch Herr Kurze gesprochen. Ich hätte ihm gern dieselbe Frage gestellt. Ist Ihnen bekannt, dass der Finanzminister des Landes heute im Bundesrat das Steuervergünstigungsabbaugesetz für das Land abgelehnt hat, das zumindest in einigen Punkten dem Land zusätzliche Mittel beschert hätte?
Bei einigen Punkten waren wir uns im Landtag einig, dass wir sie ablehnen. Das betraf aber nicht das gesamte Gesetz. Ist Ihnen das bekannt und wie können Sie das mit der Lage des Landes vereinbaren?