In der gegenwärtigen Phase der Entscheidungsfindung auch auf kommunaler Ebene bin ich nicht bereit, ein Mitglied der Landesregierung schlicht im Regen stehen zu lassen. Diese Aufgabe werden wir gemeinsam schultern. Ich bin mir auch sicher, dass wir sie gemeinsam lösen werden.
Besten Dank, Herr Ministerpräsident. - Für die FDPFraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Seifert das Wort. Bitte sehr, Frau Seifert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Kinderbetreuung in SachsenAnhalt ist mir zu wichtig, als dass sie durch Unterstellungen, Halbwahrheiten, Unkenntnis und Verdrehungen beschädigt werden darf.
Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, habe ich mit diesem Satz die damalige Ministerin, die von mir in ihrer Amtsführung immer hoch geschätzte Abgeordnete Frau
Dr. Kuppe zitiert. Am 11. September 2000, als die damalige Landesregierung die Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes vorbereitete und die Volksinitiative „Für die Zukunft unserer Kinder“ dagegen Sturm lief, war dieser Satz in einer Presseerklärung des damaligen Ministeriums unter der Überschrift „Kinderbetreuung nicht durch Unkenntnis beschädigen“ zu lesen.
Auch derzeit wird von mancher Seite der Eindruck erweckt, als herrsche das reine Chaos in der Kinderbetreuung im Land, als sei das Gesetz unvollkommen
(Frau Budde, SPD: Ich habe das jeden Morgen im Kindergarten! Und das seit Wochen! - Zurufe von der FDP: Zuhören! - Frau Budde, SPD: Ich habe das jeden Morgen in der Praxis!)
und als wäre das verantwortliche Ministerium nicht in der Lage, die Umsetzung professionell zu begleiten. Und diese Unterstellungen weise ich entschieden zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder in diesem Saal weiß, unter welchem Zeitdruck das Gesetz entstanden ist, und jeder weiß,
dass die desaströse Haushaltslage die neue Landesregierung dazu gezwungen hat, drastische Sparmaßnahmen in Gang zu setzen, die auch im Sozialhaushalt einfach notwendig waren.
Trotzdem ist es gelungen, ein Gesetz zu verabschieden, das eine Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt garantiert, wie es sie sonst in keinem anderen Bundesland gibt, und dies auch mit der Unterstützung der SPD.
Dass das Gesetz nicht überall auf Zustimmung stoßen würde, war klar; denn Veränderungen gerade hinsichtlich des Rechtsanspruchs rufen naturgemäß Gegner auf den Plan, die sich organisieren - wie die Volksinitiative, massiv unterstützt von der PDS.
Sie versuchen nun, mit Halbwahrheiten und Verdrehungen von Tatsachen Stimmen zu fangen. Bitte, man könnte dies mit Unkenntnis entschuldigen. Aber diese Entschuldigung kann ich nicht denen zubilligen, die über das Gesetz von seiner Entstehung an mitberaten haben.
Ich kann diese Entschuldigung auch nicht denen zubilligen, die in den Anhörungen die nachdrückliche Forderung von den kommunalen Spitzenverbänden zur Kenntnis genommen haben, auf Reglementierungen, Standards und Verordnungen zu verzichten.
Hinzu kommt, dass neue inhaltliche Tatbestände, wie die Tagespflege und der Bildungsanspruch, Eingang in das Gesetz gefunden haben. Natürlich ist das vieles, was neu ist, und das ist gewöhnungsbedürftig. Aber wie die Zeit schon gezeigt hat, haben sich viele Fragen geklärt und werden sich auch noch klären.
Die Mitarbeiter des Sozialministeriums haben neben den vielen Informationsveranstaltungen einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog ins Internet gestellt.
Zugegeben, manche Antwort ist für den Rechtslaien nicht leicht verständlich. Aber gerade das Sozialministerium hat sich nie seiner Beraterfunktion entzogen.
Leider musste ich aber auch feststellen, dass es in einigen Diskussionen und Informationsveranstaltungen nur bedingt um die Lösungsfindung ging. Es wurden Diskussionen entfacht, die auf Unterstellungen und Halbwahrheiten basierten. Unsicherheiten bei der Umsetzung des Gesetzes wurden regelrecht heraufbeschworen.
Ich traue es den Kommunen schon zu, dass sie in der Lage sind, jetzt von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Über den Stand der Umsetzung der Verordnungsermächtigung hat der Minister den Gleichstellungsausschuss letztmals am 28. März 2003 unterrichtet.
Es ist unredlich von Ihnen, meine Damen und Herren der SPD, sich einen Vorwand zu suchen, um das Ministerium, den Minister und die Mitarbeiter zu diskreditieren. Vielleicht resultiert das ja daraus, dass Sie plötzlich Angst von der eigenen Courage haben, dieses Kinderförderungsgesetz mitgetragen zu haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit der Amtsübernahme von ihrem Recht Gebrauch gemacht, innerhalb der Ressorts Veränderungen vorzunehmen, das heißt, Geschäftsbereiche neu zu ordnen und umzustrukturieren.
Beispielsweise wurde der Bereich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik aus dem Sozialministerium herausgelöst und dem Wirtschaftsministerium zugeordnet - ein Vorgang, der offenbar so sinnvoll ist, dass er für die Bundesregierung beispielgebend war.
Frau Abgeordnete, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Dr. Paschke zu beantworten?
Im Zuge der Schaffung von effizienteren Verwaltungsstrukturen begrüße ich ausdrücklich die Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle mit fünf Beschäftigten für die vier Beauftragten des Landes. Da Probleme von Betroffenen oftmals mehrere Zuständigkeitsbereiche betreffen, ist jetzt ein engeres Zusammenwirken möglich.
Die Kompetenz der einzelnen Beauftragten sehe ich in keiner Weise beschnitten. Den Beauftragten stehen die entsprechenden Fachabteilungen im Sozialministerium für eine enge Zusammenarbeit zur Verfügung. Ohne den eigenständigen Auftrag zu beschädigen, können jetzt Querschnittsaufgaben wahrgenommen werden. Subjektiv mag dem einen oder anderen die neue Struktur nicht zusagen, objektiv ist dies aber kein Grund, daraus ein schlechtes Management durch die Hausspitze abzuleiten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Über die Schulsozialarbeit ist im Landtag dieser Legislaturperiode im vergangenen Dreivierteljahr vielfach und ausführlich berichtet und debattiert worden. Hier alles noch einmal darzustellen, ist nicht meine Absicht. Nur so viel: Unstrittig ist, dass die Schulsozialarbeit von großer Bedeutung ist. Unstrittig ist aber auch, dass die Schulsozialarbeit
über ein Förderprogramm finanziert wurde, das von Anfang an zeitlich begrenzt war. Andere Aussagen oder gar Versprechungen wurden nicht getroffen.
Der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport wurde in der Sitzung am 9. Januar 2003 durch das Kultusministerium und das Sozialministerium über die weitere Vorgehensweise unterrichtet. Dabei geht es um die Einbeziehung von Mitteln der Jugendpauschale und um die in diesem Zusammenhang notwendige Änderung der entsprechenden Rahmenrichtlinien, die sich derzeit noch im Geschäftsgang befindet.
Wer hier wem falsche Versprechungen gemacht haben soll, kann ich nicht beurteilen. Für mich erhebt sich die Frage: Auf welcher Grundlage hat sich wer von wem falsche Versprechungen machen lassen?
Die Finanzierung der Schulsozialarbeit basiert auf der Rahmenrichtlinie, die zeitlich bis zum 31. Dezember 2002 begrenzt war. Sie wurde bis zum 31. Juli 2003 verlängert. Daran ändert auch Wunschdenken nichts. Dies als unprofessionelle Amtsführung zu bewerten, kann aus meiner Sicht nur auf die Enttäuschung zurückgehen, dass die vom Wähler gewollten Veränderungen in der politischen Verantwortung unseres Landes von manchen nur schwer akzeptiert werden können.