Protokoll der Sitzung vom 10.04.2003

Damit hat die Landesregierung diese Zusatzfrage offensichtlich beantwortet, Herr Rothe.

Wir können nun zur nächsten Frage übergehen. Die Frage 3 wird durch die Abgeordnete Frau Ute Fischer von der SPD-Fraktion gestellt. Sie betrifft das Thema Beförderungspraxis der Landesregierung. Bitte sehr, Frau Fischer.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass für 32 Beförderungen von Beamtinnen und Beamten in den Ministerien in gehobenen Positionen - ab A 14 aufwärts - bis zum 24. Januar 2003 (vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage in

Drs. 4/484) ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung standen, diese jedoch für die ausbildungsgerechte Bezahlung der Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen nicht vorhanden sind, und um welche Beträge handelt es sich, bezogen auf das Haushaltsjahr 2003?

2. Wie viele der 32 Absolventen, deren Beförderung ausgesetzt wurde, sind Frauen, und ist unter dem Gesichtspunkt der Frauenförderung nicht deren unverzügliche Ernennung geboten, um den Frauenanteil im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu erhöhen?

Danke, Frau Fischer. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Herrn Minister der Finanzen Professor Dr. Karl-Heinz Paqué erteilt. Bitte sehr, Herr Professor Paqué.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Fischer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zunächst zum ersten Teil der Frage. Die personalwirtschaftliche Praxis ab dem Haushaltsjahr 2003 sieht im Wesentlichen wie folgt aus:

Erstens. Bis zum In-Kraft-Treten des Haushaltsplanes 2003 im Februar galt die vorläufige Haushaltsführung. Forderungen nach Höhergruppierungen und Neueinstellungen waren in dieser Zeit nicht möglich.

Zweitens. Mit In-Kraft-Treten des Haushaltsplans 2003 greift der Haushaltsführungserlass. Damit greift auch das Stellen- und Personalabbaukonzept der Landesregierung. Es ist haushaltstechnisch dargestellt durch die Veranschlagung der abzubauenden Stellen in der Titelgruppe 96, aufgeteilt auf die betroffenen Verwaltungszweige. Zur Umsetzung dieses Konzeptes und des Personalabbaus in den Titelgruppen 96 ist eine monetäre Untersetzung im Haushaltsplan mit einer globalen Minderausgabe in Höhe von 42,5 Millionen € vorgenommen worden.

In dem Haushaltsführungserlass 2003 habe ich verfügt, dass bis zur Erwirtschaftung dieser globalen Minderausgabe grundsätzlich keine Neueinstellungen, keine Beförderungen und keine höheren Eingruppierungen und Einstufungen vorgenommen werden dürfen.

Drittens. Diese Einschränkung gilt ab dem 20. Februar 2003, also ab dem In-Kraft-Treten des Erlasses, selbstverständlich auch für die Ministerialkapitel. Seitdem besteht nur für begründete Einzelfälle die Möglichkeit, beim Ministerpräsidenten eine Ausnahme zu beantragen.

In der Fragestellung werden zwei Dinge miteinander in Zusammenhang gebracht, die tatsächlich nichts miteinander zu tun haben, nämlich einerseits Beförderungen im Haushaltsjahr 2002 und andererseits die Bezahlung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen im Haushaltsjahr 2003.

In der Sache ist natürlich nicht zu bestreiten, dass im Haushaltsjahr 2002 Beförderungen stattgefunden haben, während im Haushaltsjahr 2003 vorläufig keine Beförderungen stattfinden können. Dieser Zustand ist bedauerlich, aber unvermeidlich, bis die globale Minderausgabe

im Bereich des Personals erwirtschaftet ist bzw. kein Zweifel daran besteht, dass sie im laufenden Haushalt erwirtschaftet wird. Erst dann kann es wieder zu Beförderungen kommen. Wann dies genau sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Erfahrung lehrt, dass die Haushaltsziele nur auf diesem strikten Weg der Personalbewirtschaftung erreicht werden können. Dafür bitte ich namens der Landesregierung an dieser Stelle alle Landesbediensteten, die auf eine schnelle Beförderung hoffen und auch sicherlich gute persönliche Gründe für eine solche Beförderung haben, um Verständnis; die Haushaltslage lässt uns leider keine andere Wahl.

Zu dem zweiten Teil der Frage von Frau Fischer: Unter den 32 Aufstiegsbewerbern sind acht Frauen. Unter dem Gesichtspunkt der Frauenförderung wäre deren Ernennung grundsätzlich wünschenswert. Aber auch in dieser Hinsicht gilt, dass wir die Haushaltslage nicht ändern können, und auch in dieser Hinsicht kann ich bei den betroffenen Frauen nur um Verständnis für die Haushaltslage des Landes bitten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Minister, sind Sie bereit, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Fischer und eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Sitte zu beantworten?

Frau Fischer, bitte.

Schon in Ihrer Koalitionsvereinbarung ist zu lesen, dass Sie Personalkosten einsparen wollen. Wäre es dann nicht sinnvoll gewesen, gerade im Hinblick auf die Einstellung von Absolventen in den Polizeidienst bei den Beförderungen etwas sparsamer zu sein?

Des Weiteren hatte ich gefragt, welche Summe die Beförderungen erfordert haben und welche Summe für die Einstellung der Absolventinnen und Absolventen erforderlich wäre.

Was die Summen betrifft, ist eines ganz klar: Jede Summe, die im Einzelnen klein erscheinen mag, gefährdet die Haushaltskonsolidierungsziele. Insofern ist es im Einzelnen gleichgültig, wie hoch die Summe ist.

Klar ist, mit dem Haushaltsjahr 2003 beginnen wir einen Prozess der Personalbewirtschaftung, der unvermeidlich ist und zu dem wir stehen.

(Frau Budde, SPD: In der Kleinen Anfrage für die Fragestunde steht schon die Frage nach der Sum- me!)

Herr Professor Paqué, Sie sagten, Sie sind bereit, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Sitte zu beantworten. - Bitte sehr, Frau Dr. Sitte.

Ich habe damals, als die Umstrukturierung stattfand und die Fachhochschule der Polizei gebildet wurde, den Prozess aktiv begleitet. Wir haben uns damals um die Profilierung dieser Schule und die Erhaltung der Qualität der Ausbildung sehr bemüht.

Bei der gesamten Diskussion um die Aufstiege bzw. die beiden Fragen, die im Landtag gestellt worden sind, schwang zugleich die Vermutung mit, dass die Motivation sinkt, wenn die Absolventen nach dem Abschluss der Ausbildung nicht befördert würden, dass aber umgekehrt vonseiten der Landesregierung unter Umständen die Diskussion aufkommen könnte: Wir haben kein eigenes Interesse mehr an der Erhaltung einer Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt und stellen dann lieber Absolventen ein, die in anderen Ländern ausgebildet worden sind.

Nun ist es ja so, dass sich das Land derzeit in einer Debatte über die Struktur der Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt befindet. Dazu gehört auch die Fachhochschule der Polizei.

Können Sie aus Ihrer bisherigen Kenntnis heraus bestätigen bzw. nicht bestätigen, dass dazu auch die Entwicklung der Fachhochschule der Polizei gehört bzw. dass darüber diskutiert wird, wie diese Fachhochschule in die künftige Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt einzuordnen ist?

Frau Dr. Sitte, ich stelle hier für die Landesregierung fest, dass wir zu den Bildungsinstitutionen stehen, die das Land Sachsen-Anhalt auch als Standort voranbringen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Gleichzeitig stelle ich fest, dass wir auch in den Bildungsinstitutionen sparen müssen. Es geht nicht anders. Das sind die Realitäten, das sind im Übrigen die Realitäten, die wir als Erbe der früheren Regierung vorgefunden haben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Deswegen werden alle diese Institutionen ihren Beitrag leisten müssen.

Ich verkenne überhaupt nicht, dass hinausgezögerte Beförderungen und Beschränkungen bei den Neueinstellungen im Einzelfall nicht motivationsfördernd sind. Mit diesem Problem müssen wir leben. Wir müssen sehen, dass wir diese Problematik durch entsprechende motivationsfördernde Maßnahmen in den jeweiligen Institutionen auffangen.

Aber ich sage ganz klar: Wir sind uns dessen bewusst, dass die Verzögerung von Beförderungen im Standortwettbewerb ein Problem darstellt. Aber es ist ein unvermeidbares Problem.

Ich möchte an der Stelle hinzufügen, dass nicht nur das Bundesland Sachsen-Anhalt diese Schwierigkeit hat, sondern auch viele der Bundesländer, die sich mit uns im Wettbewerb um Bewerber befinden, etwa das Land Niedersachsen. Die finanzielle Lage im Land Niedersachsen ist ebenfalls sehr schlecht. Insofern werden sich die in diesem Zusammenhang entstehenden Abwerbungseffekte nach menschlichem Ermessen in Grenzen halten.

(Zustimmung bei der FDP)

Herr Minister, der Abgeordnete Herr Dr. Püchel hat noch eine Frage. Wären Sie bereit, auch diese zu beantworten?

Grundsätzlich ja.

Bitte sehr, Herr Dr. Püchel.

Das ist keine Frage, sondern eine Feststellung. - Sie haben die Kleine Anfrage nicht beantwortet. Frau Fischer hat nur noch einmal auf ihre Frage hingewiesen. In der Kleinen Anfrage für die Fragestunde heißt es: „Um welche Beträge handelt es sich, bezogen auf das Haushaltsjahr 2003?“

Ich kenne es aus meiner Praxis der vergangenen acht Jahre, dass wir als Minister immer versucht haben, die Fragen genau zu beantworten. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie die Zahlen dabei haben und uns diese nennen können.

Wenn Sie auf diesen Punkt insistieren, bin ich bereit, die Zahlen nachzuliefern.

(Zuruf von Frau Budde, SPD)

Danke, Herr Minister.

Meine Damen und Herren! Als nächstem Fragesteller erteile ich dem Abgeordneten Thomas Felke von der SPD-Fraktion das Wort. Die Frage 4 betrifft die Änderung des Eigenheimzulagengesetzes. Bitte sehr, Herr Felke.

(Zuruf von der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen hat im März dieses Jahres eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes ergriffen. Erklärtes Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, potenzielle Erwerber anzuregen, verstärkt vorhandenen Wohnraum zu erwerben oder bestehende Gebäude umzubauen. Die Schaffung von Wohneigentum durch Bestandserwerber soll deutlich stärker gefördert werden als Neubauten.