Protokoll der Sitzung vom 11.04.2003

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Herr Gallert, PDS: Worunter jetzt? - Heiterkeit bei der PDS und bei der SPD)

Dann werden die meisten Menschen sagen: Keine Ahnung; das weiß ich nicht; das ist vielleicht etwas Medizinisches. - Demzufolge haben wir Aufklärungsarbeit zu leisten. Das heißt, wir müssen deutlich machen, worum es dabei im Kern geht. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Staat lediglich eine helfende Ergänzung zu der Selbstverantwortung kleinerer Gemeinschaften leisten soll.

Wenn wir die heutige Debatte sehen und das politische System heute betrachten, stellen wir fest, dass der Staat im Grunde in jedem gesellschaftlichen Feld auftaucht. Mit der Beschreibung der Zuständigkeiten, die ich vorhin abgegeben habe, ist das aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger eigentlich als ein ineffizientes System wahrzunehmen; denn es leistet weder qualitativ noch quantitativ das, was ich von ihm erwarte. Viele Entscheidungen - das ist auch eine Erfahrung der Bürger - werden nicht nur am Parlament vorbei, sondern eben auch über die Köpfe der Betroffenen hinweg gefällt. Der Begriff des Exekutivföderalismus, der vorhin schon genannt wurde und der vom Bundespräsidenten gebraucht wurde, beschreibt das Problem und den Zustand des Systems treffend.

Ich will noch einige Anmerkungen zur Frage der Finanzautonomie und der Neuordnung der Finanzbeziehungen machen. Das ist ganz sicher das heißeste Eisen.

In dieses Feld fallen auch die Experimentier- und Öffnungsklauseln hinein. An der Stelle möchte ich sagen, das kann eine Chance für die ostdeutschen Länder sein. Das ist überhaupt keine Frage. Deshalb kommt auch von unserer Seite ein grundsätzliches Ja. Aber dem Abkoppeln von qualitativen Standards in anderen Ländern können wir nicht zustimmen. Vielmehr muss das Handeln immer im Sinne der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West erfolgen. An dieser Stelle sollte auch ausdrücklich das Grundgesetz gelten. Das bedeutet nicht, dass alle gleich schlecht oder gleich gut, sondern gleichwertig gut leben sollen.

Selbstverständlich wird man sich in diesem Zusammenhang sehr heftig streiten über die Reformierung des Prinzips der Mischfinanzierung. Ole von Beust hat das als ein Vertreter der Ministerpräsidenten schon gesagt. Ich möchte trotzdem an dieser Stelle eines feststellen: Das System der Gemeinschaftsaufgaben hat sich durchaus bewährt. Es ist durchaus als wirksames Instrument zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse entwickelt worden. Das hat sich auch in den neuen Bundesländern gezeigt.

Das Problem, das wir hier hatten, war nicht das Instrument selbst, sondern dessen Ausgestaltung; denn die Instrumentarien, die nach den Erfahrungen der alten Länder entwickelt wurden, sind für uns nicht passend. Deshalb bestanden hinsichtlich der Ausgabemodalitäten oftmals recht enge Grenzen. Aus diesem Grunde sollte aber nicht einfach das Instrument weggeworfen werden.

Die Kritik, die nun zunehmend aus den alten Bundesländern laut wird, bezieht sich auf einen anderen Bereich, nämlich auf die vereinheitlichende Wirkung dieser

Gemeinschaftsaufgaben. Es wird gesagt, daraus erwächst eine Wettbewerbsverflachung. Das sagen derzeit selbstverständlich nur die reichen Länder.

Insgesamt muss ich feststellen, das alles könnte schon funktionieren. Es ist prinzipiell möglich. Aber ein Aspekt wird bei dieser Debatte völlig übersehen - das habe ich auch in Lübeck bemerkt -: Die Länder stehen nicht an der gleichen Startlinie. Das heißt, sie starten nicht nur aus ganz unterschiedlichen Ausgangssituationen heraus mit einem ganz unterschiedlichen Niveau, sondern sie laufen auch unterschiedlich schnell. Das trifft insbesondere für die ostdeutschen Länder zu. Wenn im Jahr 2019 der Solidarpakt ausläuft, müssten wir eigentlich davon ausgehen können, dass die Länder ungefähr das gleiche Niveau erreicht haben, damit das funktionieren kann, was wir infolge des Konvents und infolge der Reformierung des föderalen Systems angedacht haben und umsetzen wollen.

Ein weiterer Aspekt ist: Die Länder, so glauben wir, können nicht davon ausgehen, dass sie dieses Ziel in der gegenwärtigen Verfasstheit erreichen können. Das heißt, wenn sie an einer Linie auflaufen wollen, wird das bedeuten, dass wir im Zuge der Gesamtreform auch über die Frage reden müssen, ob das Gesamtsystem in der jetzigen Verfasstheit der Länder überhaupt passfähig ist. Dabei wird auch die Frage der Fusionierung von Bundesländern eine Rolle spielen. Diesbezüglich haben wir eine deutliche Differenz zu den Positionen der Ministerpräsidentenkonferenz.

Es gäbe sicherlich noch eine Menge zur Frage der Gesetzgebungskompetenzen und zu der Position des Bundes zu sagen, der viele der möglichen Gesetzgebungszuständigkeiten an sich gezogen hat. Das will ich mir sparen.

Ich will als Letztes nochmals sagen, Lübeck war aus unserer Sicht ein Erfolg. Aber die eigentliche Arbeit geht jetzt erst los. Wir haben keine Zeit zu verschenken, wenn man sich den Fahrplan der Ministerpräsidentenkonferenz ansieht. Wenn das Land Sachsen-Anhalt ab Mitte dieses Jahres die Federführung haben wird, sollten wir nicht nur eine perfekte Organisation bieten, sondern wir sollten auch versuchen, viele gemeinsame Positionen zu vertreten, so wie das auch in dem letzten Beitrag von Herrn Lukowitz angedeutet worden ist.

Ich finde es gut, dass ein Liberaler die Situation im Osten zur Kenntnis nimmt und sagt, das Instrument der Transferleistungen wird für den Osten noch lange ein Thema sein, wie es prinzipiell auch ermöglicht werden soll. - Recht schönen Dank.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Sitte. - Nach den Fraktionen hat Staatsminister Herr Robra um das Wort gebeten. Bitte schön.

Was die Festlegung der Reihenfolge der Redner nach der Körpergröße angeht, kann ich Herrn Gallert nur beipflichten.

Herr Präsident! Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich darf versichern, Herr Präsident, dass die Landesregierung solide und verantwortungsbewusst, wie Sie es gefordert haben, in dem Prozess der Modernisie

rung der bundesstaatlichen Ordnung die Interessen nicht nur des Landes Sachsen-Anhalt, sondern der Länder insgesamt vertreten wird. Ich freue mich und beglückwünsche Sie dazu, dass Sie an der Spitze der Konferenz der Landtagspräsidenten im nächsten Jahr federführend an der Begleitung der Meinungsbildung und der Entscheidungsfindung beteiligt sein werden.

Verehrter Herr Dr. Püchel, ich darf berichtigen: Die Ministerpräsidenten haben nicht, gewissermaßen in Furcht und Schrecken die Lübecker Erklärung der Landtagspräsidenten voraussehend, ganz eilig am 27. März ihre Meinungsbildung abgeschlossen, sondern das ist ein über Jahre laufender Prozess, der auch schon in der Zeit, als Sie noch in der Landesregierung waren, stattgefunden hat. Ich nehme an, dass sich auch Ihr Kabinett damit befasst hat. Möglicherweise waren Sie gerade im Kamingespräch bei den Innenministern.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Aber es war ein glück- licher Zufall, dass es jetzt so passte!)

- Ja, es gibt bei Konventsprozessen solche Konvergenzen, die allerdings nicht nur äußerlicher, sondern - in diesem Zusammenhang darf ich die Lübecker Erklärung der Landesparlamente ausdrücklich begrüßen - auch inhaltlicher Natur sind. Wir sind bemerkenswert nahe beieinander in dem Prozess der Stärkung des Föderalismus, in dem wir uns alle einig sind.

Eingebettet ist dieser Prozess - das ist in den Erklärungen der Fraktionen und des verehrten Herrn Landtagspräsidenten schon deutlich geworden - in einen sehr dynamisch verlaufenden Prozess in der Europäischen Union und in die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, um die sich auch die Landesregierungen und die Bundesregierung schon seit Jahren bemühen. Lassen Sie mich deshalb zu diesen beiden Seiten hin noch die eine oder andere Anmerkung machen.

Soweit es die europäische Integration betrifft, ist das ein historisch einzigartiger Prozess, der die Rolle unseres Kontinents in der Weltpolitik im 21. Jahrhundert bestimmt. Die Frage, welche Rolle Europa in Zukunft spielen wird, wird sich maßgeblich am europäischen Verfassungsvertrag entscheiden.

Einerseits mit gewisser Sorge, andererseits aber auch mit der Einsicht in die Notwendigkeiten beobachte ich, unter welchen Zeitdruck wir in dem Konventsprozess geraten. Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, dass es angesichts der insgesamt komplizierten Lage in der Europäischen Union wichtig ist, den Zeitplan einzuhalten und den Konventsprozess nicht allzu sehr ausufern zu lassen. Ob es allerdings wirklich gelingen wird, wie geplant schon in der Sondersitzung des Europäischen Rates am 30. Juni 2003 in Athen den Entwurf eines Verfassungsvertrages vorzulegen und den Verfassungsvertrag dann schon im Dezember dieses Jahres in Rom zu unterzeichnen, da habe ich persönlich meine Zweifel, wenn man bedenkt, wie viele Anregungen, wie viele auch sehr elementare Dissenspunkte noch heute im Konventsprozess zur Debatte stehen.

Aus der Sicht der deutschen Länder gibt es zwei Essentialia, die ich bei dieser Gelegenheit noch einmal mit aller Deutlichkeit hervorheben möchte, weil der Konventsprozess, wie gesagt, kompliziert und komplex ist und sich an ihm unglaublich viele Institutionen sehr engagiert beteiligen.

Für die deutschen Länder ist von ganz entscheidender Bedeutung, dass es zu einer glasklaren positiven Kom

petenzordnung kommt und dass sich die Europäische Union im Verfassungsvertrag nicht eine Art Kompetenzkompetenz, also die Möglichkeit zum jederzeitigen Zugriff in alle möglichen Kompetenzbereiche hinein, zuschreibt, die am Ende dazu führte, dass die deutschen Länder als schwächstes Glied in der Kette bei allen ihren Bestrebungen, innerstaatlich ihre Befugnisse zu stärken, dann von der europäischen Seite her, bildlich gesprochen, unter die Räder gerieten.

Und wir fordern mit demselben Nachdruck ein Klagerecht der Länder. Ich will unterstreichen, dass das für die Länder eine ganz entscheidende Frage im Ratifikationsprozess sein wird. Wenn wir in Deutschland auch kein Plebiszit durchzuführen haben, werden die Länder aufgrund ihrer Beteiligung nach Artikel 23 des Grundgesetzes diese beiden wesentlichen Punkte doch mit besonderer Sorgfalt prüfen.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit zu Artikel 23 selbst noch etwas ausführen. Die Ministerpräsidenten haben sich für eine Prüfung der Frage ausgesprochen, ob das Verfahren nach Artikel 23 des Grundgesetzes einer Reform bedarf, sobald der Europäische Verfassungsvertrag vorliegen wird, weil dann zu klären sein wird, wie sich die Beteiligung der Länder im weiteren Abstimmungsprozess gestalten wird. Ich möchte empfehlen, diesen Klärungsprozess abzuwarten, bevor man sich weitere Gedanken darüber macht, ob in ähnlicher Weise, wie dies jetzt auf dem Gebiet der Europapolitik der Fall ist, in Zukunft die Länder, die Landesparlamente an der Meinungsbildung im Bundesrat beteiligt werden sollten. Es klingt in der Lübecker Erklärung durchaus so an.

Die Ministerpräsidenten haben bei der Verabschiedung ihrer Leitlinien am 27. März 2003 gefordert, die Kompetenzordnung im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen aufzubrechen, den Ländern Zugriffsrechte auf eine ganze Reihe von Kompetenzen zu eröffnen. Hierbei gibt es bemerkenswerte Berührungspunkte mit den Vorstellungen in der Lübecker Erklärung zur Vorranggesetzgebung. Das ist am Ende ein durchaus vergleichbares Verfahren, das es in jedem Falle gestattet, dass die Landesparlamente einen ganz erheblichen Kompetenzzuwachs erfahren. Auf diesem Wege - das will ich ganz deutlich unterstreichen - geben die Landesregierungen einen erheblichen Teil ihrer bisherigen Kompetenzen im Bundesrat zurück in die Mitte der Landesparlamente.

Die Bundesregierung hat gestern ihre Lösungsvorschläge auf der Grundlinie der Leitlinien der Ministerpräsidenten unterbreitet, und ich nutze die Gelegenheit, Sie darüber zu unterrichten, dass die Vorstellungen der Bundesregierung - das verwundert letztlich nicht - weit hinter den Vorstellungen der Landesregierungen, die ja eine bemerkenswerte Übereinstimmung gefunden haben, zurückbleiben. Nach der Vorstellung der Bundesregierung werden einige wenige Kompetenzbereiche vollständig in die Länderkompetenz übertragen, darunter ein so bedeutender Bereich wie das Jagdrecht.

Auf der anderen Seite will der Bund aber einen nicht unerheblichen Umfang von Kompetenzen in seine ureigenste Zuständigkeit zurücknehmen. Ich will mit aller Deutlichkeit sagen, dass das den Vorstellungen, die wir haben, widerspricht und sich zumindest in dieser Form auch mit der Lübecker Erklärung der Landesparlamente nicht vereinbaren lässt.

Mit Recht ist die Problematik der Mischfinanzierungstatbestände angesprochen worden. Die Landesregierun

gen sind auch in diesem Falle bereit, im Interesse des Föderalismus zur Wiederherstellung eines umfassenden Budgetrechts der Landesparlamente die Mischfinanzierungstatbestände weitestgehend aufzubrechen.

Für die Länder und insbesondere für Sachsen-Anhalt stehen die Verhandlungen aber gerade in diesem Punkt grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die dort bislang eingesetzten Mittel bis zum Jahr 2019 vollständig, dauerhaft und dynamisiert als freie Mittel zur Verfügung gestellt werden. Durch die Reform der Mischfinanzierungstatbestände darf kein Land finanziell schlechter gestellt werden als bisher. Auf diesem Vorbehalt wird Sachsen-Anhalt in allen weiteren Verhandlungen zu den Mischfinanzierungstatbeständen mit Nachdruck bestehen.

Die Vorstellungen des Bundes gehen auch in diesem Falle naheliegenderweise in eine etwas andere Richtung. Der Bund möchte seine Mischfinanzierungsbefugnisse behalten, weil das der goldene Zügel ist, mit dem der Bund die Länder steuert. Sie alle wissen, dass kaum noch Spielräume im Budgetrecht der Parlamente verbleiben werden, wenn es uns nicht gelingt, an dieser Stelle zu einer wesentlich größeren Flexibilität zu kommen.

Ich denke, in der Parallelisierung der Meinungsbildung unter den Landesparlamenten und den Landesregierungen und durch eine sehr enge Führung dieses Meinungsbildungsprozesses wird es uns gelingen, zugunsten der Länder und zugunsten der Landesparlamente in erheblichem Umfang Kompetenzen zurückzugewinnen. Ich bin gern bereit, den Landtag selbst und seine Ausschüsse auch kurzfristig über den jeweiligen Stand der Meinungsbildung zu unterrichten.

Gestatten Sie mir noch ein Wortspiel - vom Lübecker Marzipan zu den Magdeburger Halbkugeln -: Wenn die Länder gegenüber dem Außendruck von Bund und EU so zusammenhalten, wie die Magdeburger Halbkugeln, dann wird uns das gelingen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank - Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Minister Robra. - Wünscht nach diesem Beitrag der Landesregierung noch jemand das Wort? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann können wir die Debatte abschließen.

Wir stimmen nunmehr über den gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen des Landtages zu dem Thema „Lübecker Erklärung der deutschen Landesparlamente“ ab. Wer stimmt zu? - Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen aller anwesenden Abgeordneten angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 3 ist abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Privatisierungsvorhaben der Landesregierung - Stand und Probleme der Umsetzung

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/660

Ich bitte die PDS-Fraktion, den Antrag einzubringen. Frau Dr. Paschke, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch unter dem Eindruck der Debatte zum letzten Tagesordnungspunkt des gestrigen Tages stehend, möchte ich zu Beginn ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Antrag der PDS-Fraktion „Privatisierungsvorhaben der Landesregierung - Stand und Probleme der Umsetzung“ in Drs. 4/660 nicht darauf abzielt, die Privatisierungsstrategie der Landesregierung zu bewerten, weder vom Grundsatz her noch im Detail.

Ich muss allerdings gestehen, dass die Versuchung, es dennoch zu tun, sehr groß ist, angeregt vor allem durch die Debatten um die Trinkwasserversorgung und die noch laufende Diskussion zum zweiten Investitionserleichterungsgesetz. Diese inhaltlichen Auseinandersetzungen werden wir weiter führen müssen und weiter führen. Dies spart aber der Ihnen vorliegende Antrag von der Zielstellung her eindeutig aus.

Der Antrag zielt darauf ab, dass der Landtag initiativ wird und damit seiner Pflicht nachkommt, zu einem Schwerpunkt der Aktivitäten der Landesregierung seine Kontrolltätigkeit in qualifizierter Weise wahrnehmen zu können und wahrzunehmen.

Dies zu tun und dies tun zu können, setzt zunächst eine umfassende Berichterstattung voraus. Die komplexe Berichterstattung zu den Schwerpunkten der Privatisierungsaktivitäten soll wenigstens die Chance eröffnen, sich aus den jeweils fachspezifischen Berichten der Ministerien in den einzelnen Ausschüssen ein Gesamtbild des Herangehens der Landesregierung zusammenpuzzeln zu können. Dies ist aus unserer Sicht dringend geboten.