Protokoll der Sitzung vom 11.04.2003

Ich komme zum Ende. - Ich habe soeben mit Freude die Ankündigung des Ministers Herrn Daehre vernommen, dass jeder Antragsteller seine Entschädigung ausgezahlt bekommt. Ich nehme ihn beim Wort. Die SPD-Fraktion erwartet, dass jeder Antragsteller die Entschädigung tatsächlich zügig und unbürokratisch erhält. Deshalb stimmen wir dem Antrag der PDS-Fraktion zu. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Fischer, möchten Sie eine Frage des Abgeordneten Herrn Daehre beantworten? - Bitte schön, Herr Daehre.

Frau Kollegin, als ich mich gemeldet habe, hatten Sie Ihren letzten Satz noch nicht gesagt. Trotzdem möchte ich Ihnen die Fragen stellen: Erstens. Stimmen wir darin überein, dass die Gelder zur Verfügung stehen und dass jeder Antragsteller seinen berechtigten Anspruch erfüllt bekommen soll?

Zweitens. Stimmen Sie mir auch darin zu, dass wir gerade bei größeren Beträgen die Pflicht haben, die Ansprüche genau zu kontrollieren? Allein das Bitterfelder Krankenhaus hat Hilfen in Höhe von 33 Millionen € beantragt, meine Damen und Herren. Angesichts dieses Betrages müssen wir schon einige Formulare ausfüllen. Auch bei der Beseitigung der Schäden an der kommunalen Infrastruktur handelt es sich um zweistellige Millionenbeträge.

Deshalb denke ich - ich hoffe, Sie stimmen mir zu -, dass wir uns durchaus die Mühe machen müssen, einige Formulare auszufüllen. Sie wissen als Finanzpolitikerin auch, dass wir die Ausgaben der öffentlichen Hand später gegenüber den Steuerzahlern rechtfertigen müssen. Stimmen Sie mir diesbezüglich zu?

Frau Fischer (Naumburg)(SPD):

Herr Daehre, ich stimme Ihnen zu, dass es gewisse Formalien geben muss. Ich hoffe, Sie stimmen mir auch zu, wenn ich sage, dass die Bürger erwarten, dass das Geld schnell kommt, und dass es immer noch Bürger gibt, die im Herbst 2002 ihren Antrag gestellt haben und die heute noch auf ihr Geld warten. Das ist nicht unbürokratisch.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Fischer. - Für die FDP-Fraktion spricht Herr Rauls.

Ich würde Herrn Gallert und Herrn Staatsminister Robra darin zustimmen, dass bei der Rednerreihenfolge ein wenig auf die Größe der Abgeordneten geachtet werden sollte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Ministers kann ich mich relativ kurz fassen. Der Minister hat die aktuellen Zahlen zum Stand der Bearbeitung der Anträge hinreichend dargelegt.

Dem Landkreis Wittenberg, auf den in der Begründung zu dem Antrag der PDS-Fraktion besonders Bezug genommen wird, liegen nicht 4 000, sondern 1 257 Anträge vor. Sollte der letztendlich zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden notwendige Betrag das Kontingent von 20 Millionen €, das der Landkreis Wittenberg hierfür bisher zur Verfügung hat, übersteigen, so hat die Landesregierung - auch das hat der Minister dargelegt - alle Vorbereitungen getroffen, um die Mittel aufzustocken.

Der Minister hat ebenfalls ausgeführt, dass erfolgreiche Verhandlungen zur Bereitstellung weiterer 13 Millionen € durch den Bund geführt wurden.

Ebenso war seinen Ausführungen zu entnehmen, dass die Weichen für eine Umschichtung nicht belegter Mittel im Landeshaushalt gestellt sind. Sollten die Mittel wider Erwarten immer noch nicht ausreichen, wird die Landesregierung weitere Mittel vom Bund abfordern. Es wurde ja mehrfach auf die Aussage des Bundeskanzlers Bezug genommen, hinsichtlich derer wir ihn natürlich beim Wort nehmen werden.

(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Daehre)

Nach diesem Prinzip hat unsere Landesregierung bisher bereits gehandelt und an dieses Prinzip werden wir, wie gesagt, die Bundesregierung, wenn nötig, erinnern. Ich nehme an, dass der Bundeskanzler das, was er gesagt hat, auch so meint.

So gesehen, meine Damen und Herren, gibt es keinen Grund, diesen Antrag anzunehmen, da alles, was gefordert wird, auf dem Weg ist. Die Landesregierung hat bisher ihre Arbeit getan. Einer weiteren Aufforderung dazu bedarf es zurzeit nicht. Frau Dr. Klein, es wird nichts unversucht bleiben, den Betroffenen zu helfen. Durch den Antrag wird das jedoch nicht wesentlich befördert. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Rauls. - Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Brumme.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Klein, Sie haben insbesondere auf die Beratung des Hochwasserausschusses in Wittenberg Bezug genommen. Wenn Sie dort bis zu Ende zugehört und zumindest die Ausführungen der Vertreter des Finanzministeriums und des Ministeriums für Bau und Verkehr zur Kenntnis genommen hätten, dann wäre dieser Antrag überflüssig gewesen.

Dort wurde nochmals ganz klar hervorgehoben, dass die Kontingentierung auf 20 Millionen € zumindest eine Richtgröße ist. Wenn darüber hinaus Gelder benötigt werden, werden diese von der Landesregierung selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Somit möchte ich darauf hinweisen, dass das Anliegen dieses Antrages eigentlich schon erfüllt wurde und an der derzeitigen Realität vorbeigeht.

Um es vorwegzunehmen: Die CDU lehnt diesen Antrag ebenfalls ab.

Auch Herr Dr. Daehre ist in seinem Vortrag auf Einzelheiten eingegangen. Das möchte ich hier nicht weiter tun. Ich möchte allerdings einige Grundsätze der CDUFraktion im Umgang mit diesen Flutfolgeschäden und mit der Schadensbeseitigung darlegen.

Maßstab für die Flutfolgenbeseitigung ist das - das möchte ich nochmals hervorheben - in Magdeburg abgegebene berühmte Kanzlerwort, an das Sie sich alle noch erinnern. Der Kanzler hat erklärt - das möchte ich nochmals ganz deutlich sagen -, dass nach der Flut niemand materiell schlechter gestellt sein darf als vor der Flut.

Die CDU-Landtagsfraktion geht davon aus, dass die Landesregierung alles Notwendige tun wird, damit diese Verheißung des Bundeskanzlers für unsere Bürger wahr wird. Ich denke, angesichts der dazu bereits getroffenen Entscheidungen und der dazu erlassenen Verordnungen, die schon zu einem großen Teil abgearbeitet sind, ist derzeit kein weiterer Handlungsbedarf erkennbar.

Die jüngste Presseerklärung des Ministers für Bau und Verkehr vom 9. April - das möchte ich hervorheben - unterstreicht noch einmal, dass keine Abstriche bei der finanziellen Unterstützung der Hochwasseropfer gemacht werden. Das möchte ich nochmals besonders betonen.

Der Landtag kann daher davon ausgehen, dass die finanziellen Mittel ausreichen werden. Die Erwartung jedoch, dass das Geld sofort blanko ausgezahlt wird, kann natürlich nicht realistisch sein. Diese Erwartung wurde vielerorts teilweise geäußert. Es muss ein geordnetes Verfahren dafür geben. Herr Dr. Daehre hat das auch noch einmal ganz klar gesagt. Diesbezüglich sind wir dem Steuerzahler gegenüber verpflichtet, entsprechende Verfahren einzuleiten.

Da niemand mit einer derart katastrophalen Flut gerechnet hatte, lagen für die Regelung des Verfahrens natürlich keine fertigen Konzepte in den Schubfächern. Die Anlaufschwierigkeiten sind jetzt behoben. Wir sind mitten in der Abwicklung und können zuversichtlich sein, dass das Ziel erreicht wird.

Die Besorgnisse der PDS können wir daher überhaupt nicht teilen und warnen ausdrücklich vor Panikmache. Wir haben nämlich vor Ort gesehen, dass die betroffenen Bürger noch schwer traumatisiert sind. Wenn wir dann noch versuchen, auf dem Rücken dieser traumatisierten Bürger politische Vorteile zu ziehen, ist das, denke ich, nicht korrekt.

Der vom Landtag eingesetzte Hochwasserausschuss hat jeweils vor Ort Besichtigungen in den verschiedenen Ereignisgebieten durchgeführt und konnte sich davon überzeugen, dass in den zurückliegenden Monaten viel geleistet wurde, was in der Kürze der Zeit häufig gar nicht zu erwarten war. Natürlich bedarf es in verschiedenen betroffenen Bereichen noch einer großen Kraftanstrengung, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Insbesondere Wittenberg ist stark betroffen; Bitterfeld und Dessau möchte ich auch nennen.

Darüber hinaus müssen wir auch die erkennbar gewordenen Schwachstellen analysieren und beseitigen. An dieser Aufgabe sollten alle Kräfte des Landes - ich betone noch einmal: alle Kräfte des Landes - gemeinsam arbeiten, um die Folgen der so genannten Fünfjahrhundertflut - manche sagen auch Jahrtausendflut - zu beseitigen. Künftigen Ereignissen dieser Art ist ausreichend vorzubeugen.

Die CDU lehnt den Antrag daher als unbegründet ab. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Brumme. - Abschließend erteile ich noch einmal einem Vertreter der PDS-Fraktion das Wort. Es spricht Herr Gärtner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt hat die Debatte doch noch einmal eine ganz interessante Wende bekommen. Nach der Einbringungsrede und nach der Erwiderung des Ministers dachte ich, diese wäre eine perfekte Begründung und Unterstützung für unseren Antrag; denn man könnte ja mit diesem Antrag das Wirken der Landesregierung noch einmal nachhaltig unterstützen. Auf einmal aber kommt die Wendung: Wir lehnen diesen Antrag als unbegründet ab.

Das ist für mich keinesfalls nachvollziehbar; denn die Annahme dieses Antrages wäre eine Unterstützung für das Wirken des Ministers und für seine Rede, die er hier gehalten hat und in der er sagt, dass alle ihr Geld bekommen werden. Aber in der Pressemitteilung des Ministers ist auch das Schlupfloch genannt. Dieses Schlupfloch möchte ich noch einmal zitieren: „Wenn diese Mittel tatsächlich ausgeschöpft sein sollten, werden wir beim Bund zusätzliche Gelder anfordern.“

Wir kennen die Situation des Bundeshaushalts. Wir wissen, dass es schon Pläne für das Verbraten der Gelder gibt, die nicht für die Hochwasserkatastrophe eingesetzt werden können, sollen oder wie auch immer.

Aus diesem Grund halten wir unseren Antrag sehr wohl für berechtigt. Wir beziehen uns eben nicht nur auf irgendwelche Gerüchte oder sonst etwas, sondern wir beziehen uns auf Schreiben.

Ich will noch einmal das Schreiben des Regierungspräsidiums Dessau an die vom Hochwasser im August 2002 betroffenen Landkreis zitieren. Dort heißt es ganz deutlich - das ist auch noch einmal dick unterstrichen -: „Das Ihnen vorgegebene Mittelkontingent ist nicht zu überschreiten.“

Daraufhin hat der zweite Beigeordnete des Landkreises Wittenberg, Herr Lehmann, mit Recht Folgendes an das Ministerium geschrieben - ich darf auch dies zitieren -:

„Ich erachte es grundsätzlich für bedenklich, derartige Mittelkontingente vor Ende der Antragsfrist festzusetzen, da die zugrunde liegenden Kalkulationen in diesem Falle zwangsweise fehlerhaft sind.“

Richtig. - Weiter:

„Ferner verweise ich auf die politische Brisanz des hier entstehenden Widerspruchs in sich, wenn das Land einerseits die Absicht äußert, die Antragsfrist von Ende März auf Ende April zu verlängern und andererseits die finanziellen Mittel so bemessen sind, dass theoretisch selbst Anträge von Ende Februar nicht mehr bewilligt werden könnten.“

Er weist auch noch einmal darauf hin, dass mit der Richtlinie kein Rechtsanspruch auf finanzielle Mittel verbunden ist.

In diesem Sinne kann ich also keinesfalls nachvollziehen, warum Sie, liebe Koalitionsfraktionen, Ihren Minister mit seinen Worten nicht durch eine Entschließung unterstützen wollen und mit dieser Entschließung im Parlament Klarheit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger schaffen. Einmal mehr zeigt sich, dass dieser Antrag notwendig war und ist, und deshalb stellen wir ihn auch zur Abstimmung und werden sehen, was dabei herauskommt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Gärtner. - Herr Minister Daehre bitte noch einmal.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um die Sache wirklich klarzustellen, damit wir nicht ab morgen in der Presse wieder irgendetwas anderes lesen, Herr Gärtner.

Eindeutig ist, dass es zunächst um die 20 Millionen € geht, die auf der Grundlage der 53 Millionen € festgelegt wurden, die wir ursprünglich hatten. Aber ich denke, es ist nun eindeutig auch gesagt und angewiesen worden, dass das nicht die Obergrenze ist, sondern dass mehr Gelder zur Verfügung stehen. Ich bitte, dass wir das jetzt zur Kenntnis nehmen und nicht immer wieder das Schreiben des Regierungspräsidiums zitieren. Ich denke, das ist eindeutig. - Erster Punkt.

Zweiter Punkt. In der Pressemitteilung wurde die Zahl von 746 Millionen € genannt, die das Land bekommen hat. Ich kann doch heute nicht ausschließen - auch meine Kollegin Wernicke nicht -, dass am Ende - auch auf den Deichbau und vieles andere bezogen - vielleicht 752 Millionen € benötigt werden. Dann werden wir uns natürlich wegen dieser 6 Millionen € an den Bund wenden müssen. Die Spanne zu den 746 Millionen € ist aber noch sehr groß, sodass wir im Moment keine Verunsicherung bei den Betroffenen und in der Bevölkerung aufkommen lassen müssen.