Seit dem Runderlass des Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium vom 18. Februar 1998 gab es eine landesweite Förderung der Projekte der Schulsozialarbeit als Modellprojekte. Dieses Programm lief zunächst bis zum Ende des letzten Jahres. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales und das Kultusministerium haben sich intensiv um eine Weiterführung des Projektes bemüht und nach neuen Wegen der Verständigung gesucht, um mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erreichen, dass die Schulsozialarbeit weitergeführt werden kann. Der Minister hat das in seiner Rede ausführlich dargestellt.
Nachdem das Land die Projekte mit einem hohen Landesanteil bis zum Ende des Schuljahres 2002/2003 weitergeführt hat, wäre ein Bekenntnis der Kommunen zur Weiterführung der Projekte und damit zur Übernahme der Kosten unabdingbar gewesen. Dieses Bekenntnis kam jedoch leider nicht zustande. Selbst der Kompromissvorschlag des Landes, für ein weiteres Jahr einen
Finanzierungsanteil zu übernehmen, wenn die Kommunen sich bereit erklären, sich mit einem wachsenden Anteil an den Kosten zu beteiligen, ist abgelehnt worden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bekenntnis einzelner Jugendämter, trotz angespannter kommunaler Haushaltssituation Projekte durch kommunale Finanzierung aufrechtzuerhalten, ist seitens des Ministeriums begrüßt worden. Das zeigt den überaus hohen Stellenwert, den die Schulsozialarbeit in der Jugendarbeit einnimmt.
Zur Erleichterung der Finanzierung hat das Ministerium eine Regelung gefunden, Mittel aus der Jugendpauschale zu verwenden. Dort, wo sich Kommunen zur Erhaltung der Schulsozialarbeit bekennen, soll ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten finanzielle Unterstützung gewährt werden. Doch ohne die Unterstützung der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände hat die Schulsozialarbeit für die Zukunft nur wenig Chancen.
Alle sich bietenden Möglichkeiten, die Schulsozialarbeit weiterzuführen, sollten geprüft und auch genutzt werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, darüber nachzudenken, wie die Angebote der Schulsozialarbeit beispielsweise im Rahmen der Schulprogramme eingebunden werden könnten. Darüber hinaus wäre auch zu prüfen, denke ich, ob es freie Lehrerkapazitäten, resultierend aus der demografischen Entwicklung, aus der neuen Schulgesetzgebung und auch resultierend aus dem Lehrertarifvertrag, gibt, die gegebenenfalls für Projekte der Schulsozialarbeit genutzt werden könnten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die oben genannten Kompromisse und Lösungsvorschläge unsererseits zeigen, dass wir die Schulsozialarbeit schätzen und im Rahmen unserer Möglichkeiten - aber eben nur im Rahmen der Möglichkeiten - immer unterstützen und fördern wollen. Deshalb möchten wir Sie bitten, den Alternativantrag der FDP und der CDU zu unterstützen.
(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU, von Minister Herrn Becker und von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)
Schon zu verschiedenen Anlässen haben wir die Bedeutung der sozialpädagogischen Arbeit an den Schulen betont und uns klar zur Fortführung des Programms zur Schulsozialarbeit bekannt.
Der Alternativantrag von CDU und FDP ist quasi ein offizieller Abgesang auf die Schulsozialarbeit in ihrer gegenwärtigen Form. Herr Minister Kley hat es bestätigt. Wir schaffen damit einen innovativen Ansatz ab, den es eigentlich zu unterstützen und fortzuführen gälte, und ziehen uns auf alte Positionen zurück, die eigentlich, wie auch die wissenschaftliche Evaluation erwiesen hat, überholt sind.
Jetzt wissen zumindest alle an dem bisherigen Programm zur Schulsozialarbeit Beteiligten, wohin die Reise
„Mit Auslaufen des Modellprojektes obliegt die mögliche Weiterführung von ausgewählten Maßnahmen zu Projekten Jugendhilfe/Schule den Kommunen. Dafür können sie auf die Landeszuweisung der Jugendpauschale zurückgreifen.“
Meine Damen und Herren! Die Kommunen - das sage ich jetzt als Kommunalpolitikerin, die ich auch bin - werden sich bedanken. Zuerst streicht die Landesregierung gravierend bei den allgemeinen Zuwendungen,
beerdigt dann ein ganzes Programm mit einem Landesanteil von 90 %, um nun den Kommunen die vollständige Verantwortung zuzuschieben - das ist unglaublich -, wohl wissend, dass die Kommunen diese Last nicht schultern können.
Meine Damen und Herren! Entsprechend einem Landtagsbeschluss fand am 20. September 2002 eine Expertenanhörung zur Entwicklung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt statt, an der die Abgeordneten des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft und des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport teilnahmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen, insbesondere der Stellungnahmen der Vertreter der Wissenschaft und der Praxis, besteht kein Zweifel, dass das Programm zur Schulsozialarbeit als ein Erfolg zu werten ist, eben weil es Aufgaben von Schule und den Trägern der Jugendhilfe verbindet.
Ein Großteil der Lehrkräfte schätzt dieses Programm mittlerweile als sehr nützlich ein. Wir wissen, dass fast 50 % aller Schüler bereits einmal an diesbezüglichen Schulprojekten teilgenommen haben.
Ebenso wurde eingeschätzt, dass die positiven Ergebnisse des Modellprojektes zu einem großen Teil auf das fachliche Konzept und die Qualitätsstandards zurückzuführen sind.
Im Rahmen dieser Anhörung erklärten die kommunalen Vertreter - das bitte ich noch einmal zu beachten -, dass sie auf keinen Fall mehr als 10 % der Kosten im Rahmen der Kofinanzierung schultern könnten.
Trotz der dargestellten positiven Evaluation hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP einen Haushaltsplan für das Jahr 2003 verabschiedet, der im Einzelplan 05 und im Einzelplan 07, Titelgruppe 62 bzw. 64, insgesamt 660 000 € weniger für die Schulsozialarbeit vorsieht als im Jahr 2002. Die um mehr als 32 % gekürzten Mittel reichen somit nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2002/2003.
Um diesen Ansatz zu untersetzen, meine Damen und Herren, wurde das Auslaufen der Richtlinie genau angepasst. Sie läuft jetzt pünktlich zum Schuljahresende aus. Somit droht tatsächlich das Ende der Schulsozialarbeit bzw. die Streichung eines Großteils der Modellprojekte, nur weil angeblich die Rechtsgrundlagen so nicht funktionierten; dann muss man den Willen haben, die Rechtsgrundlagen anzupassen.
Dem muss aus unserer Sicht entgegengewirkt werden. Dafür ist es notwendig, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Nachfolgerichtlinie zu
erarbeiten und zum 1. August 2003 zu erlassen. Bestandteil der Richtlinie könnte eine Übergangsregelung für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2003 sein. Wo ein Wille ist, muss auch ein Weg sein. Das dafür notwendige Geld müsste umgeschichtet werden. Ich will Ihnen auch sagen, wo etwas - sicher nicht alles - herkommen könnte: Es sind sehr große Summen für die Ausrichtung des zentralen Tages der Deutschen Einheit eingestellt worden.
Weiterhin wäre es notwendig, im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2004 entsprechend den Festlegungen der Nachfolgerichtlinie Finanzmittel einzustellen.
Meine Damen und Herren! Ich strapaziere ungern die Ereignisse von Erfurt. Trotzdem muss ich es tun, weil eigentlich nach Erfurt jedem klar sein dürfte, welche Bedeutung Maßnahmen zur Problem- und Konfliktbewältigung sowie die Gewaltprävention an Schulen haben. Ausgebildete Sozialpädagogen helfen bei der Lösung von Konflikten im Schulalltag und stehen Schülern, Eltern und Lehrern mit Rat zur Verfügung.
Der angemeldete Bedarf, meine Damen und Herren, für sozialpädagogische Maßnahmen konnte schon mit dem noch laufenden Programm zur Schulsozialarbeit nicht abgedeckt werden. Umso mehr sollten sich die Abgeordneten in diesem Hohen Hause um wirkliche Perspektiven der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen bemühen und nicht die Verantwortung vollständig auf die Kommunen abwälzen bzw. - wie auch im Alternativantrag angedeutet - auf die Lehrkräfte übertragen.
Jeder Euro, meine Damen und Herren, den die Landesregierung an dieser Stelle sparen will, wird sie unter Umständen später an anderer Stelle teuer zu stehen kommen.
Wir lehnen den Alternativantrag ab und stimmen dem Antrag der PDS zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Regierungsübernahme von CDU und FDP und dem darauf folgenden Kassensturz war klar, dass unter anderem das von der alten Landesregierung initiierte Modellvorhaben zur Schulsozialarbeit aufgrund der desolaten Haushaltslage des Landes nach den alten Förderrichtlinien nicht dauerhaft fortgeführt werden konnte.
Von Anfang an war die Laufzeit des Modellvorhabens Schulsozialarbeit auf fünf Jahre, bis zum 31. Dezember 2002, befristet.
Um die laufenden Projekte nicht mitten im Schuljahr zu beenden, wurden von der neuen Landesregierung weitere Landesmittel bereitgestellt, damit die Projektarbeit bis zum Ende des laufenden Schuljahres 2002/2003 fortgesetzt werden konnte und kann. Dadurch wurde auch für die Projektträger sichergestellt, dass sie ihre Projekte geordnet zu Ende bringen können. Dass diese Projekte
Ohne den Erfolg des Modellvorhabens Schulsozialarbeit in Zweifel ziehen zu wollen - denn es gab doch, das hat die Anhörung ergeben, allerhand, was man am Ende an positiven Dingen bewerten konnte -, muss insbesondere vor dem Hintergrund der katastrophalen Haushaltslage des Landes die Frage gestellt werden, wer für die Maßnahmen der Schulsozialarbeit sachlich zuständig ist. Bei dieser Prüfung kann man nur zu dem Ergebnis gelangen, dass für die Maßnahmen der Schulsozialarbeit der örtliche Träger der Jugendhilfe und somit die Landkreise und kreisfreien Städte sachlich zuständig sind.
Vor diesem Hintergrund muss der Antrag der Fraktion der PDS, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Voraussetzungen für die Entwicklung der sozialpädagogischen Arbeit an den Schulen in Sachsen-Anhalt, insbesondere für die Projekte der Schulsozialarbeit, zu sichern und schrittweise auszubauen, abgelehnt werden. Angesichts der katastrophalen Haushaltslage des Landes, die von der PDS durch die Tolerierung der Höppner-Püchel-Regierung wesentlich mitverantwortet wurde, scheint es, als lebe die PDS in einem Wolkenkuckucksheim oder im Schlaraffenland, wo alles Wünschenswerte sofort eins zu eins in die Realität umgesetzt wird.
Nun kann es sicherlich auch sein, dass es unter uns im Parlament einige gibt, die in einer eigenen Welt leben. Denn berücksichtigt man einmal die guten Wünsche und Aussagen der Opposition bezüglich der Ereignisse und Ergebnisse unseres ersten Regierungsjahres, dann kann man sich so etwas schon vorstellen. Wer bei einem riesigen Haushaltsloch und sinkenden Einnahmen sagt, er hätte in dieser Situation sämtliche Ausgaben noch erhöht, der muss entweder ein Zauberer oder ein Außerirdischer sein, denn so etwas kann man doch beim besten Willen in der Realität nicht umsetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion der PDS und auch Sie, Herr Dr. Heyer - schön dass Sie da sind -, auch wenn Sie es offensichtlich immer noch nicht wahr haben wollen: Auch bei größtem Wohlwollen und vollem Verständnis für den sozialen Bedarf im Lande ist es angesichts der Kassenlage des Landes vollkommen ausgeschlossen, dass das Land grundsätzlich eine Aufgabe finanziert, für die die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich sind und nicht ausschließlich das Land.
Um entsprechende Einwürfe gleich vorwegzunehmen: Trotz dieser eindeutigen Rechtslage, Herr Dr. Heyer, unterstützt die Landesregierung durch entsprechende Hilfestellung die Landkreise und kreisfreien Städte dabei, diese Aufgabe zu schultern. Herr Minister Kley hat hierzu bereits etliches dargestellt; das will ich nicht alles noch einmal wiederholen. Auch Sie, Herr Dr. Heyer, haben das zur Kenntnis nehmen können.
In diesem Zusammenhang muss ich allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Landesregierung auch weiterhin Initiativen zur Schulsozialarbeit und sozialpädagogische Maßnahmen an Schulen unterstützt. - Nun läuft Herr Dr. Heyer auch noch fort. - Hierbei ist die Jugendpauschale zu erwähnen, die bekanntermaßen im Rahmen der Haushaltsberatung 2003 auf dem Niveau des Vorjahres gehalten wurde. Dies war angesichts der
katastrophalen Haushaltslage schon ein Kunststück; ich muss sie sicherlich nicht noch einmal definieren. Im Rahmen der Jugendpauschale werden auch zukünftig Projekte der Schulsozialarbeit durch die Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt werden können.
Das Sozialministerium - das ist kein Traum; wir sind hier nicht im Trickfilm - hat die entsprechenden Bestimmungen zur Verwendung dieser Mittel modifiziert. Deshalb ist dies auch in Zukunft möglich. Es wird an uns liegen, wie hoch wir die Mittel für das nächste Jahr ansetzen.
Dies könnte zukünftig auch noch dadurch erleichtert werden, dass die bisherigen Programme, die Jugendpauschale, das Feststellenprogramm und die Schulsozialarbeit, zu einem Gesamttitel zusammengeführt werden. Entsprechende Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden laufen und werden auch weitergeführt.