Protokoll der Sitzung vom 18.09.2003

Die im Zeitraum von 1945 bis 1949 auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Gegenstände befinden sich zu diesem Zeitpunkt in der Staatlichen Galerie Moritzburg in Halle und in der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz.

Im Rahmen des Vertrages verzichtet die Erbengemeinschaft von Anhalt bei 15 Gemälden, die für die Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts von außerordentlicher Bedeutung sind und deshalb für die Öffentlichkeit auf Dauer erhalten werden sollten, auf ihren Rückübertragungsanspruch und erhält vom Land hierfür eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,127 Millionen €.

51 Gemälde und der oben genannte Katalog werden an die Erbengemeinschaft zurückgegeben. Für zwölf dieser Gemälde haben wir uns als Land ein befristetes Vorkaufsrecht bis zum 31. Dezember 2013 gesichert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Czeke namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Ausgleichszahlung orientiert sich ausschließlich an dem durch unabhängige Gutachten festgestellten aktuellen Wert der Gemälde, die beim Land verbleiben.

Zu 2: Der Ausgleich erfolgt im Fall des Hauses Anhalt ausschließlich über die Zahlung des genannten Betrags in mehreren Raten an die Erbengemeinschaft von Anhalt. - Herzlichen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Die Frage 3 wird von dem Abgeordneten Herrn Ulrich Kasten von der PDS-Fraktion zur Thematik Ausschreibung von Regionalnetzen in Sachsen-Anhalt und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe gestellt. Bitte sehr, Herr Kasten.

In Sachsen-Anhalt sind erste Regionalnetze des Schienenpersonennahverkehrs ausgeschrieben worden. Da

bei ist eine Verbesserung des Angebotes für den Fahrgast und eine Reduzierung der Kosten für den Besteller erklärtes Ziel. Gleichzeitig kann durch die Verankerung des künftigen Betreibers in der Region von einer wirtschaftlichen Stärkung derselben ausgegangen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Regionalnetze wurden bisher ausgeschrieben bzw. werden bis Ende des Jahres 2003 noch in die Ausschreibung gehen, und wann soll der Zuschlag für das erste ausgeschriebene Regionalnetz, das Nordharznetz, erfolgen?

2. Wie wird in diesem Zusammenhang die Chancengleichheit zwischen DB Regio und privatwirtschaftlichen Anbietern von SPNV im Land gewährleistet?

Vielen Dank, Herr Kasten. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Bau und Verkehr Herrn Dr. Karl-Heinz Daehre gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Kasten im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Unmittelbar nach dem Abschluss des Verkehrsvertrages mit der DB Regio AG hat die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH die SPNV-Leistungen im so genannten Nordharznetz am 14. März 2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft ausgeschrieben. Zeitversetzt läuft zurzeit die Ausschreibung der Dieselverkehre im Altmark-Börde-Anhalt-Netz. Die Ausschreibung der Burgenlandbahn wird vorbereitet. Ein Termin steht noch nicht fest. Der Zuschlag für das Nordharznetz soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Zu 2: Die öffentliche Ausschreibung als solche mit ihrem streng formalen Verfahren gewährleistet die Chancengleichheit.

(Minister Herr Dr. Daehre greift zum Wasserglas)

Herr Minister, es gibt eine Zusatzfrage vom Abgeordneten Herrn Kasten.

Herr Präsident, das war mir klar. Deshalb habe ich zwischendurch einen Schluck getrunken.

(Heiterkeit)

Vielleicht können wir ein bisschen ins Detail gehen. Herr Minister Dr. Daehre, stimmen Sie mir dahin gehend zu, dass Regionalnetze auch die Möglichkeit beinhalten, nachgeordnete bahnaffine Dienstleistungsbereiche an geeigneten Standorten in diesen Netzen zu erhalten, zu modernisieren oder auszubauen?

Ich denke dabei zum Beispiel an das Netz, das auch den Stendaler Raum berührt, oder an das Beispiel, dass sich die DB Regio bekanntlich aus Halberstadt nach Buckau

zurückgezogen und das BW und das Betriebswagenwerk in Halberstadt aufgegeben hat, sodass für einen neuen Betreiber durchaus Ansiedlungsmöglichkeiten im Zentrum des Netzes vorhanden sind. Des Weiteren haben wir zum Beispiel dem ehemalige RAW in Halberstadt, heute VIS, mit sehr vielen Anstrengungen des Parlaments und der Landesregierung über die Klippe der Privatisierung geholfen, sodass es nun auch als potenzieller Anbieter von Instandhaltungsleistungen oder Ähnlichem und eigentlich auch für eine Neuproduktion bereit steht.

Auch Ammendorf ist noch ein weiteres Beispiel. Ich möchte die Hallenser nicht vergessen. Aber das sollte zur Erläuterung meiner Frage reichen.

Herzlichen Dank, Herr Kasten. Wenn, dann sollte man der Vollständigkeit halber erwähnen, dass wir Halberstadt, Dessau, Stendal und Ammendorf haben. Ich will das nur sagen, damit deutlich wird, dass wir in der Region ausgeglichen aufgestellt sind und dass es nicht nur um einen Standort geht.

Richtig ist, dass wir mit der Ausschreibung und dem Wettbewerb eines erreichen wollen, nämlich die einheimischen Firmen mit zu stärken. Nun wissen Sie auch, dass wir bei der Ausschreibung nicht vorschreiben können, wer was wo macht. Aber Sie können davon ausgehen, dass das Land Sachsen-Anhalt dafür Sorge tragen wird, dass wir die regionalen Firmen mit berücksichtigen werden, sodass sie alle eine Chance haben.

Um es einmal deutlich zu sagen: Es kann nicht angehen, dass dann Leistungen in anderen Bundesländern erbracht werden, die das Land Sachsen-Anhalt bezahlt. Ganz klare Feststellung. Da müssen wir hin, und zwar trotz der Schwierigkeit, die damit verbunden ist; denn der Wettbewerb gibt uns einige Vorgaben. Sie können davon ausgehen, dass das berücksichtigt wird.

Vielen Dank, Herr Dr. Daehre.

Meine Damen und Herren! Für die Frage 4 erteile ich der Abgeordneten Brunhilde Liebrecht von der CDUFraktion das Wort zum Thema Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Bereitschaftsdiensten. Bitte sehr, Frau Liebrecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Bereitschaftsdienste der Ärztinnen und Ärzte sowie des Pflegepersonals im Krankenhaus Arbeitszeit sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche personellen und finanziellen Konsequenzen ergeben sich aus diesem Urteil für Sachsen-Anhalt?

2. Welche Folgen hat dieses Urteil auf andere Arbeitsbereiche in Sachsen-Anhalt, in denen ebenfalls regelmäßig Bereitschaftsdienste geleistet werden?

Vielen Dank, Frau Liebrecht. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Gerry Kley erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich die Fragen der Abgeordneten Liebrecht beantworte, gestatten Sie mir einige kurze einführende Worte.

Der EuGH hat auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein entschieden, dass der Bereitschaftsdienst, den ein Arzt in Form persönlicher Anwesenheit im Krankenhaus leistet, Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie ist. Auch wenn sich der Arzt, soweit er nicht in Anspruch genommen wird, ausruhen kann, gilt dieses uneingeschränkt.

Die Richtlinie steht nationalen Regelungen entgegen, nach denen solche Zeiten der Untätigkeit als Ruhezeit eingestuft werden. Der EuGH hat in seiner Entscheidung insoweit festgestellt, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht mit der EU-Richtlinie vereinbar ist. Damit ist klar, dass die Bundesregierung aufgefordert ist, sofort eine entsprechende Regelung vorzulegen. Das Arbeitszeitgesetz muss zeitnah novelliert werden. Nach aktuellen Kenntnissen ist beabsichtigt, dies im Rahmen der Behandlung des Hartz-IV-Paketes in einer Art RucksackLösung mit zu erledigen.

Ihre Fragen, Frau Liebrecht, beantworte ich wie folgt.

Zu 1: Die Entscheidung des EuGH zu Bereitschaftsdiensten in Krankenhäusern wird selbstverständlich nicht ohne Auswirkungen auf den Personalbedarf und die Kostensituation in den Krankenhäusern bleiben. Die personellen und finanziellen Konsequenzen lassen sich derzeit jedoch noch nicht genau abschätzen. Das zeigt sich auch daran, dass der Marburger Bund von einem Mehrbedarf von 15 000 Ärzten, die Deutsche Krankenhausgesellschaft hingegen von einem Mehrbedarf von 27 000 Ärzten plus 14 000 weiteren Klinikbeschäftigten ausgeht.

Laut Bundesärztekammer waren im Jahr 2002 bundesweit 143 838 Ärzte stationär beschäftigt, davon in Sachsen-Anhalt ca. 4 000. Dies ergibt für Sachsen-Anhalt einen Anteil von etwa 3 %. Dies könnte für Sachsen-Anhalt unter Zugrundelegung der Zahlen der Krankenhausgesellschaft bei sehr grober Schätzung einen Mehrbedarf von ca. 800 Ärzten bedeuten.

Unstrittig ist, dass mehr Personal benötigt werden wird. Dies kann aber auch dazu führen, dass wegen der Mehrkosten für Personal personelle Dienstleistungen in verschiedenen anderen Bereichen eingeschränkt werden, dass das Personal ausgedünnt wird oder dass durch Rationalisierung und Automatisierung der Arbeiten für die Dienstleistungen, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von IT-Technik, weniger Personal als ursprünglich angenommen benötigt wird. Sie sehen also, die Rationalisierungspotenziale in den Krankenhäusern sind gegenwärtig nicht abschätzbar.

Wir haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die hierfür verschiedene Modelle entwickelt und den Krankenhäusern bei der Umsetzung mit Rat zur Seite stehen soll.

Zu 2: Von dieser Entscheidung sind alle Bereiche betroffen, in denen üblicherweise Bereitschaftsdienst geleistet wird. Diese Entscheidung betrifft damit neben den Krankenhäusern auch Rettungsdienste, öffentlich zugängliche Apotheken, Feuerwehren, Sicherheitsdienste und andere Bereiche mit ähnlicher Dienstplangestaltung. Dies ist dort bereits seit längerem bekannt und wird zu Neuregelungen führen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Erste Beratung

Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsnichtanpassungsgesetzes 2003/2004

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/983

Einbringer dieses Gesetzentwurfs ist der Minister der Finanzen Herr Professor Dr. Paqué. Bitte sehr, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 9. September 2003 den Entwurf eines so genannten Besoldungs- und Versorgungsnichtanpassungsgesetzes 2003/2004 beschlossen.