Ohne den Ausschussberatungen im Einzelnen vorgreifen zu wollen, möchte ich hinsichtlich des Antrages zur
Reform der Schulaufsichtsverwaltung auf Folgendes hinweisen: Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich in bestimmten Bereichen der jetzt existierenden neun staatlichen Schulämter die derzeitige Organisationsform und die Aufteilung auf neun Standorte nicht bewährt haben.
Wir wollen durch Trennung von Aufgaben das Anforderungsniveau in der schulfachlichen Beratung einerseits und der eigentlichen Aufsicht bzw. Evaluierung schulischer Prozesse andererseits erhöhen. Die Sicherung der Qualität schulischer Arbeit wird durch die Bildung eines Referats gestärkt. Dieses Referat wird die Lehrerfort- und -weiterbildung betreuen und die Beratung im Speziellen im schulpsychologischen Bereich und die Evaluation und Schulinspektion wahrnehmen. Ferner soll nicht erlassgerechten Strukturen und Verhaltensweisen in den Schulen durch den neu einzurichtenden Bereich Schulinspektion entgegengewirkt werden.
Durch die Abgabe von Vollzugsaufgaben des Kultusministeriums an die unteren Behörden und die weitere Übertragung von Kompetenzen an die Schulen soll die Eigenverantwortlichkeit der Einzelschule und ihre Selbständigkeit gestärkt werden. Nicht zuletzt soll durch die Konzentration der Seminarausbildung in Sachsen-Anhalt an zwei Standorten erreicht werden, dass die Ausbildung von Lehramtsanwärtern bzw. Studienreferendaren im Vorbereitungsdienst als Hauptaufgabe der staatlichen Seminare für Lehrämter wieder stärker in den Mittelpunkt der Seminartätigkeit gerückt wird.
Meine Damen und Herren! Ich biete bereits jetzt jede notwendige Unterstützung durch die Landesregierung an, um eine umfassende, aber auch zügige Beratung in den Ausschüssen zu erreichen. - Herzlichen Dank.
Zum Zweiten: Vertreten Sie tatsächlich die Auffassung, dass es sich bei der Arbeit, die in den Dezernaten 25 und 26 geleistet wird, um eine weniger koordinierungsrelevante Aufgabe handelt?
Die Frage Stadtumbau dürfte alle interessieren. Sie ressortiert, wenn man so will, nie bei einem Ministerium. Das ist eine Aufgabe im kommunalen Bereich ebenso wie in den Fachbereichen der Mittelinstanz und in den Fachministerien, die damit beschäftigt sind. Das ist nämlich nicht nur das Bauministerium. Insoweit ist die Frage ein bisschen komisch. Natürlich ist Stadtumbau notwendig.
Die Begleitung in der Mittelinstanz - diesbezüglich sollten wir uns auch nichts vormachen - ist eine fachliche. Ich habe auch gelesen, dass Herr Kollege Püchel meint, es würde eine Megabehörde entstehen.
Es wird der Eindruck erweckt, als würde jetzt alles nur von dieser Behörde wahrgenommen werden, zumal sie beim Innenministerium ressortiert. Herr Felke, das ist nicht so. Die fachaufsichtliche Begleitung aller Prozesse, auch in dieser Behörde, wird von dem jeweils zuständigen Fachministerium wahrgenommen.
Herr Minister, es gibt noch eine weitere Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Paschke. - Bitte sehr, Frau Dr. Paschke.
Herr Minister, Sie haben auch Ausführungen zur Zusammenführung des Landesamtes für Denkmalpflege und des Landesamtes für Archäologie gemacht. Können Sie mir bitte die Frage beantworten, warum dieser Komplex in dem vorliegenden Gesetz unmittelbar gesetzlich geregelt wird, während die Zusammenführung anderer Landesämter, die nicht in das Landesverwaltungsamt einbezogen werden, sozusagen außerhalb gesetzlicher Regelungen, also rein exekutiv vollzogen wird?
Meine Frage zielt auf Folgendes ab: Wir hatten im letzten Jahr auch schon Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Stärkung des Verbraucherschutzes und Ähnlichem. Dort ist das exekutiv erfolgt; in dem vorliegenden Falle aber erfolgt es ausdrücklich legislativ. Haben wir künftig die Möglichkeit, in der Legislative jede Umstrukturierung von Ämtern mitzuentscheiden?
Die hypothetische Frage zum Schluss vermag ich nicht zu beantworten. Das will ich auch nicht, um nicht irgendeiner möglichen Entscheidung oder Einbringung in den Landtag für bestimmte Prozesse vorzugreifen.
Dass wir die Umstrukturierung im Bereich der Denkmalpflege und der Archäologie in diesem Gesetz mit verankert haben, ist erstens der Zeitgleichheit geschuldet. Wir wollen zum 1. Januar 2004 in dieses Verfahren einsteigen. Es gab eine lange Diskussion darüber, ob man auch diese beiden Landesämter in das Landesverwaltungsamt integrieren könnte. Weil dort auch, aber nicht ausschließlich verwaltungstechnische Arbeit geleistet wird, haben wir uns dafür entschieden, die bisherigen beiden Landesämter zusammenzuführen, dies aber trotzdem speziell für diesen Fall in diesem Gesetz mit zu regeln.
Herr Minister, haben Sie vergessen, dass es in all den vergangenen Jahren Ihre Fraktion gewesen ist, die uns den Vorwurf gemacht hat, wir würden eine Mammut
behörde bilden wollen, und dass Ihre Fraktion das Landesverwaltungsamt abgelehnt und immer für drei oder vielleicht auch für zwei Regierungspräsidien plädiert hat?
Herr Kollege Püchel, das habe ich nicht vergessen. Ich habe mich nur gewundert, dass Sie jetzt, nachdem wir auch Behörden hineinnehmen, die Sie nie zur Übernahme in eine Landesverwaltungsbündelungsbehörde vorgesehen hatten, selbst diesen Begriff wieder verwenden.
Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne eine Seniorengruppe aus dem Bördekreis sowie Gäste der Landeszentrale für politische Bildung.
Meine Damen und Herren! Zur Einbringung des Antrag der Fraktion der PDS zur Reform der Schulaufsichtsverwaltung und der staatlichen Seminare für Lehrämter sowie des staatlichen Seminars für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erteile ich der Abgeordneten Frau Dr. Hein das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Hein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Minister, mit der Vorlage dieses Gesetzes zur Neuordnung der Landesverwaltung greift die Landesregierung tief in die Arbeit von Fachministerien ein. Als Sie eben gesagt haben, dass sich die neun staatlichen Schulämter nicht bewährt hätten, habe ich eigentlich auf eine Erklärung gewartet. Genau das ist auch der Grund gewesen, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Sie bringen nämlich dieses Gesetz ein, ohne dass es vorher in irgendeiner Weise zu einer Überprüfung der Arbeit oder auch zu einer Auswertung der Erfahrungen anderer Länder gekommen ist.
Mit der Konzentration der Schulaufsichtsverwaltung in einem Landesverwaltungsamt ist ein folgenschwerer Schritt beabsichtigt, dessen Wirkungen für uns nicht voll absehbar sind. In Ihrer Rede haben Sie auf ein paar Dinge aufmerksam gemacht, die dem Gesetz nicht zu entnehmen sind und die mich eigentlich fast noch Schlimmeres befürchten lassen.
Ich möchte zunächst daran erinnern, dass mit dem von der rot-grünen Landesregierung im Jahr 1997 verabschiedeten Gesetz zur Reform der Schulaufsichtsverwaltung sehr wohl Fragen der inhaltlichen Qualifizierung verbunden gewesen sind. Das fand nicht zuletzt seinen Ausdruck darin, dass das Wort „Aufsicht“ bei den Ämtern herausgefallen ist. Ziel der Veränderung war es nämlich, vor allem Gremien zu schaffen, die den Schulen mehr Ansprechpartner und Beratungsinstanz werden können und weniger Aufsicht zur Einhaltung von Rechtsvorschriften ausüben. Nun wollen Sie dem offensichtlich durch die Einführung der Schulinspektion wieder auf die Sprünge helfen.
Dieser stärkeren Beratungsfunktion entsprach auch das festgeschriebene Kollegialprinzip in der Arbeit der Ämter, das Sie ebenfalls abschaffen. Zudem sollten die
staatlichen Seminare für Lehrämter auch Aufgaben der Lehrerinnenfortbildung übernehmen, um Potenzen vor Ort besser nutzen zu können. Das geht nun alles auch nicht mehr.
Bei allen Kritiken und bei aller Skepsis gegenüber den möglichen Einspareffekten durch den Wegfall der Schulbehörden in den Regierungspräsidien und die Reduzierung der Zahl der Schulämter war eine Verlagerung der Schwerpunktsetzung von der bloßen Kontrolle hin zur Beratung und Unterstützung ein wesentliches Ziel der Reform, die wir aus diesem Grund auch unterstützten. Nun soll das anders werden.
Zwar soll das staatliche Schulamt das Schulwesen noch evaluieren, was zu begrüßen ist, aber das Schulgesetz soll nun nicht mehr ausdrücklich festschreiben, dass der schulpsychologische Dienst schulortnah wahrgenommen wird. Angesichts der Tatsachen, dass die schulpsychologische Betreuung schon in der Vergangenheit nicht ausreichend war und dass die Probleme von Eltern, Lehrern und Schülern in den letzten Jahren größer geworden sind und nicht kleiner, stellen sich die Fragen: Wer bitte soll denn dann die Eltern, Schüler und Lehrer vor Ort beraten? Wer diagnostiziert Teilleistungsschwächen und wie? Womöglich als Ferndiagnose?
Das kollegiale Arbeitsprinzip heben Sie auf. Was haben Sie sich dabei gedacht? Das staatliche Seminar für Lehrämter - es soll nur noch eines geben - wird von der Aufgabenstellung, eine Fortbildung anzubieten, nun auch wieder befreit. Man mag über diese Maßnahme geteilter Meinung sein, aber dass es in Zukunft nur noch ein Seminar für Lehrämter geben soll, das geht an den Erfordernissen der Ausbildung und an den notwendigen Ausbildungszahlen angesichts des immensen Ersatzbedarfs in den kommenden Jahren erheblich vorbei.
Die Landesregierung geht zwar streng nach Gesetz vor, wenn sie die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten für diese Behörde festlegt. Nun haben wir gehört, da soll es auch noch zugeordnete Mitarbeiter geben; aber Folgeänderungen sind das bei weitem nicht.
Wem ist eigentlich bewusst, dass diese eine Gleichstellungsbeauftragte dann für knapp 30 000 Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen zuständig ist und daneben auch noch für alle anderen Mitarbeiterinnen, die im Bereich des Landesverwaltungsamtes arbeiten? - Ich glaube, auf diesem Weg wird die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten nur noch zu einem Feigenblatt.
Ähnlich kritisch ist die Regelung bezüglich der Personalvertretungen einzuschätzen. Herr Minister, Sie haben gesagt, Sie haben die Zahlen „maßvoll angepasst“. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass in der Debatte im Jahr 1997 heftig kritisiert wurde, dass die Gleichstellungsbeauftragten in den staatlichen Schulämtern nun für wesentlich mehr Kolleginnen und Kollegen zuständig waren als vorher, was ja eine richtige Kritik an dieser Stelle gewesen ist. Aber was soll das bitte nun werden? „Maßvoll angepasst“ heißt für mich nichts weiter als „Einschränkung von Personalvertretungsrechten“. Das wird am Ende auch hinten herauskommen.
Das machen Sie angesichts der Tatsache, dass in den nächsten Jahren erhebliche Veränderungstatbestände im Bereich des schulischen Personals anstehen - das wissen wir alle -, die alle der Begleitung durch die Personalräte bedürfen.
Nun steht in Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzentwurfs, dass die Fachaufsicht für den jeweiligen Bereich beim zuständigen Ministerium liegt - nun gut. Aber wie soll denn das bitte gehen? Ich kann mich noch gut an die Blackbox erinnern, die die Regierungspräsidien für das damals noch von Herrn Sobetzko geleitete Kultusministerium darstellten.
Sie müssten uns schon erklären, was uns denn davon abhalten könnte zu befürchten, dass sich die Schulaufsicht, die Beratung und Betreuung, auf die wir sehr viel Wert legen, vor Ort, in den Schulen, nicht doch mehr und mehr vom Zugriff des Kultusministeriums entfernt. Dass die zweite Stufe der Lehrerausbildung nun in der Organisation der Ausbildung quasi dem Innenministerium unterstellt werden soll, ist wohl einmalig. Wenn das aber nicht beabsichtigt wäre, was sollte sie dann bitte schön im Landesverwaltungsamt?