Ich bin gleich fertig und werde das dann gern tun. - Dies könnte praktisch nur der Fall sein, wenn das Unternehmen in den letzten Jahren voll auf Verschleiß gefahren worden wäre und die Erträge erheblich eingebrochen wären. Beides ist meiner Kenntnis nach nicht der Fall, sodass ich der Landesregierung rate, sich auf keinen Fall unter Druck setzen zu lassen und die Ernsthaftigkeit der Verkaufsabsichten deutlich zum Ausdruck zu bringen, unabhängig davon, wer der Erwerber sein wird.
Meine Damen und Herren! Die heute vorgeschlagene Neuordnung des Talsperrenbetriebes des Landes ist eine unumgängliche Voraussetzung, um den notwendigen Verkauf des Landesvermögens an der Fernwasserversorgung erfolgreich abzuschließen. Deshalb bitte ich Sie, die fachlichen Details im Umweltausschuss konstruktiv und zügig zu beraten. Deshalb möchte ich nicht auf den Vortrag von Herrn Kehl eingehen. Nur so kann dieses Haus deutlich dokumentieren, dass die bereits gefassten Beschlüsse zur Haushaltssanierung auch tatsächlich umgesetzt werden können. - Danke.
Vielen Dank, Herr Hacke. - Nun bitte Ihre Frage, Herr Oleikiewitz. Anschließend fragt Herr Dr. Köck.
Gestatten Sie mir zunächst eine Feststellung. Herr Hacke, ich kann mich nicht erinnern, dass Sie Protest eingelegt haben, als es damals um die Frage der Verlagerung der 200 Millionen DM Schulden auf den TSB ging. Ich habe damals aus Ihrer Ecke keinen Protest gehört. Es gab offensichtlich keine Alternative zu dem Verfahren damals.
Erste Frage. Wie werten Sie die Tatsache, dass in dem gesamten Verfahren, das in diesem Zusammenhang angestrengt wurde - Sie haben ja von dem Interessenbekundungsverfahren gesprochen -, die bisherigen Partner des Landes in diesem Verbund nicht einbezogen worden sind und weder mündlich noch schriftlich über dieses Verfahren informiert wurden?
Die zweite Frage. Wie werten Sie die Tatsache, dass in den zwischen den Partnern existierenden Verträgen ausdrücklich formuliert ist, dass erstens die Partner, wenn sie Anteile veräußern wollen, dies im Kreise der Partner tun müssen, dass sie zweitens, wenn sie das nicht wollen, die Partner davon schriftlich in Kenntnis zu setzen haben und dass drittens die am Vertrag beteiligten Partner ein Vorkaufsrecht für diese Anteile haben? Wie werten Sie die Tatsache, dass das hierbei offensichtlich keine Rolle gespielt hat?
Vielleicht noch eine Anmerkung. Herr Hacke, soviel ich weiß, sollen die Mittel, die hierfür geplant sind, so schnell wie möglich eingefahren werden. Man stelle sich einmal vor, in diesem gesamten Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg ergeht ein anderes Urteil als das, das Sie sich vorstellen, sodass es kaum möglich sein dürfte, diese Mittel in dem geplanten Zeitraum einzufahren. Wie stellen Sie sich dann den weiteren Gang der Dinge vor?
Was das Gerichtsverfahren angeht, Herr Oleikiewitz, so sind wir vor Gericht und auf See alle gleich. Wie das ausgehen wird, wissen wir nicht. Wir müssen eine Gerichtsentscheidung natürlich akzeptieren.
Sie unterstellen, dass es ein Vorkaufsrecht gibt. Mir ist ein solches Vorkaufsrecht nicht bekannt. Aber selbst wenn es ein Vorkaufsrecht gäbe, hätte der Verkäufer das Recht, zunächst den tatsächlich zu erzielenden Marktpreis zu ermitteln. Das kann er nur durch dieses Interessenbekundungsverfahren. Wenn das abgeschlossen ist, kann er den anderen Partnern die Geschäftsanteile anbieten. Vorher ist das nicht nötig und auch nicht möglich, weil man den auf dem Markt zu realisierenden Preis ohne ein Interessenbekundungsverfahren nicht feststellen kann.
Die Unterstellung, dass die Absicht bestanden habe, die anderen Teilhaber auszuschließen, ist schlichtweg falsch. Die Leipziger - sie haben sicherlich von dem Interessenbekundungsverfahren erfahren, denn sonst hätten sie gar nicht versucht, Einspruch einzulegen - haben genauso die Möglichkeit, sich an diesem Verfahren zu beteiligen. Es sollte also nichts hinter dem Rücken der Partner stattfinden. Das ist einfach eine Unterstellung, die ich so nicht akzeptieren kann, Herr Oleikiewitz.
Nein, ich habe ihn persönlich nicht gelesen. Ich kenne nur die Stellungnahme der Landesregierung. In einer
Herr Hacke, wir werden uns im Ausschuss ausführlich darüber unterhalten müssen. Aber wenn das Verfahren so ablaufen soll, wie Sie es geschildert haben, dann frage ich mich, wie das bis zum Jahresende seriös gemacht werden soll. Es geht um ein Vermögen von Fernwasserleitungen, die vielleicht noch einmal bewertet werden müssen. Das Verfahren ist noch gar nicht klar: Geht es um Buchwerte, geht es um die Ertragswerte? Das alles soll bis Jahresende geschafft werden?
Im Interessenbekundungsverfahren ist noch keiner nach der Summe gefragt worden. Das heißt, Sie können den Marktpreis der Anlagen gar nicht ermitteln. Es geht um ein reines Interessenbekundungsverfahren, dann möglicherweise um eine begrenzte Ausschreibung und darum, aus diesem Pool fünf Anbieter auszuwählen. Ist das öffentlich ausgeschrieben worden? Das muss ja europaweit ausgeschrieben werden. Es gibt also Fragen über Fragen, bei denen wir nachher vielleicht noch riesige Probleme bekommen werden.
Herr Dr. Köck, der Buchwert steht in jeder guten Bilanz. Das bedarf keiner großen Vorarbeit. Der Ertragswert lässt sich ganz schnell, innerhalb einer Viertelstunde ausrechnen. Das ist sicherlich auch geschehen. Jeder wird sich natürlich den Ertragswert zu seinen Gunsten ausgerechnet haben. Da hat der Verkäufer andere Vorstellungen als der Käufer. Das ist eine ganz normale Tatsache. Ich sehe also überhaupt keinen Hinderungsgrund, dass man in Vertragsverhandlungen nicht auch in Kürze einsteigen kann.
Das Interessenbekundungsverfahren ist gelaufen. Es ist bekannt, wer Interesse hätte, und man kann jetzt mit jedem Partner verhandeln. Da wird die Kommunale Trinkwasserversorgung Leipzig auf keinen Fall ausgeschlossen werden. Sie wird sich wie jeder andere beteiligen.
Ein Vorkaufsrecht garantiert nur, Herr Oleikiewitz, dass derjenige, der dieses Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen kann, das Eigentum zu dem gleichen Preis erwerben kann wie der Höchstbietende, und der Höchstbietende muss zunächst ermittelt werden. Nichts anderes wird gemacht. - Danke.
Vielen Dank, Herr Hacke. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wenn ich es recht verstanden habe, wurde eine Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und, da es auch
finanzrelevant ist, automatisch auch in den Finanzausschuss beantragt. Darüber stimmen wir jetzt ab.
- In den Finanzausschuss brauchen wir den Gesetzentwurf nicht zu überweisen. Er geht automatisch dorthinein. Es ist eine finanzrelevante Vorlage. - Herr Scharf.
Ich denke, wir brauchen das nur in den Umweltausschuss zu überweisen. Die Frage, ob es zu Mehr- oder Minderausgaben führt, ist eine Haushaltsfrage, die nicht von der Rechtsformänderung betroffen ist. Wir denken, dass die Frage, die jetzt diskutiert werden kann, ausreichend im Umweltausschuss zu beraten ist.
Darüber streite ich mich mit Ihnen nicht. - Wir stimmen jetzt über die Überweisung in den Umweltausschuss ab. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Damit ist es entschieden worden. Wird ein weiterer Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt? - Herr Doege, bitte.
Dann stimmen wir auch darüber ab. Es geht um die Mitberatung des Finanzausschusses. Wer stimmt zu? - Das sind die SPD- und die PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Die Reihen sind dort etwas gelichteter als bei den Fraktionen der SPD und der PDS, aber es sind auch mehr Abgeordnete. Das dürfte die Mehrheit sein. Weitere Anträge gibt es nicht. Die Entscheidung ist also gefallen. Der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Ich bitte zunächst als Einbringer für die Landesregierung Herrn Minister Kley, das Wort zu nehmen. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Es erlaubt seitdem den Zusammenschluss gleichgeschlechtlicher Paare vor dem Gesetz. In Sachsen-Anhalt können Lesben und Schwule ihre Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt eintragen lassen.
Statistische Zahlen liegen für Sachsen-Anhalt bis zum 30. September dieses Jahres vor. Danach haben sich bis zu diesem Zeitpunkt 117 Lebenspartnerschaften eintragen lassen. Davon waren 36 Paare lesbisch und 81 Paare schwul.
Durch dieses Rechtsinstitut wurden auf Bundesebene viele Rechtsbereiche entsprechend der Ehe ausgestaltet - einige jedoch nicht. Für die Rechtsbereiche, die in der Regelungsbefugnis des Landes Sachsen-Anhalt liegen, besteht derzeit ein teilweise rechtsfreier Raum. Das heißt, die Verwaltung muss im Einzelfall entscheiden, ob sie die eingetragene Lebenspartnerschaft in dem einen oder anderen Bereich entsprechend verheirateten Paaren behandelt und die gleichen Verbote ausspricht oder Begünstigungen gewährt.
Das vorliegende Gesetz dient der Vereinheitlichung der Rechtsordnung und deren Anwendung durch die Verwaltung. Der Anpassung steht auch das Abstandsgebot aus Artikel 6 des Grundgesetzes nicht entgegen, da das Lebenspartnerschaftsgesetz vom Bundesverfassungsgericht entsprechend seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002 bestätigt wurde. Danach wird das Abstandsgebot durch das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht beeinträchtigt.
Sachsen-Anhalt hat schnell reagiert und hat als zweites Bundesland ein solches Gesetz in den Landtag eingebracht. Bisher hat lediglich das Land Berlin ein solches Gesetz verabschiedet. Wie ich bereits in meinen Ausführungen in der Sitzungsperiode des Landtages am 18. und 19. September 2003 dargestellt habe, enthält der Entwurf noch zusätzliche Änderungen zu dem ersten dem Landtag zugeleiteten und über die PDS in die bisherige Beratung eingebrachten Entwurf.
Ich schlage Ihnen daher vor, die Überweisung dieses Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport sowie in den Ausschuss für Recht und Verfassung und in den Innenausschuss zu beschließen.
Vielen Dank, Herr Minister Kley. - Es war eine Absprache getroffen worden, nach der man auf die Debattenbeiträge der Fraktionen unter der Voraussetzung verzichten wolle, dass der Gesetzentwurf in die drei genannten Ausschüsse - zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport - überwiesen wird. Deswegen lasse ich genau darüber jetzt abstimmen.
Wer stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport zur federführenden Beratung sowie in den Ausschuss für Recht und Verfassung und in den Innenausschuss zur Mitberatung zu? - Das ist auf jeden Fall die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 abgeschlossen.